Die Themen des Monats: 1. NEU IM JAHR 2001 2. Bargeld weltweit 3. Besteuerung von Kapitalgewinnen 4. Gentests müssen der Versicherung gemeldet werden 5. Allianz läßt Autos mit Gebrauchtteilen reparieren 6. Private Versicherungen senken Beiträge für Pflegeversicherung 7. Und dann war da noch... - die Erste 8. Und dann war da noch... - die Zweite ------------------------------------------------------------------------------- 1. NEU IM JAHR 2001
Unser Schwerpunkt zum Jahresanfang: Was sich dieses Jahr ändert, worüber Sie sich freuen können und was Ihnen weniger gefallen wird: - Steuersätze: Die Spitzensteuersätze sinken von
51% auf 48,5% und die Eingangssteuersätze von 22,9% auf 19,9%.
- Die Freibeträge steigen: Ledige müssen bis DM 14.093 und Verheiratete bis DM 28.186 keine Steuern bezahlen.
- Einkommensgrenze für Kinder steigt: Kinder können nun bis DM 14.040 pro Jahr hinzuverdienen, ohne daß die Eltern ihren Kindergeldanspruch verlieren.
- Kindergeld prüfen: Nach aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofes gehören Zinseinnahmen der Kinder unterhalb des Sparerfreibetrages und der Renteneinkünfte (Waisenrente) nicht mehr zu den anrechenbaren Einkünften. Damit besteht für viele wieder Anspruch auf Kindergeld.
- Entfernungspauschale: Die aufgrund der hohen Spritpreise im letzten Jahr schnell eingeführte neue Entfernungspauschale ist nun in Kraft getreten. Ob Pendler zu Fuß, mit Auto, Bus, Bahn, Motorrad oder Fahrrad zur Arbeit kommen - es gibt generell für die ersten 10 Kilometer 70 Pfennig und für jeden weiteren Kilometer 80 Pfennig Steuerfreibetrag. Und das ganz ohne irgendwelche Nachweise!
- Verlängerung der Ökoförderung: Für Häuslebauer wurde die Ökoförderung um zwei Jahre verlängert. Wer sein Eigenheim mit einer Solaranlage, Wärmepumpe oder einer Anlage zur Wasserrückgewinnung ausstattet, der wird vom Finanzamt weiterhin belohnt.
- Längere Abschreibungszeiten: Selbständige im Haupt- und Nebenberuf sind von den neuen Abschreibungszeiten für Wirtschaftsgüter betroffen. Die neue AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter verringert die jährlichen Abschreibungssätze zum Teil drastisch.
2. Bargeld weltweit Mittlerweile ist es auch an exotischen Urlaubszielen möglich, mit der EC-Karte Geld am Automaten in Landeswährung zu holen. Weltweit stehen dazu in rund 100 Ländern etwa 538.000 Geldautomaten zur Verfügung. Doch gerade in abgelegenen Orten sind diese Automaten in Tankstellen, Geschäften, Restaurants und Hotels oft schwer zu
finden. Daher gibt es jetzt eine umfassende Übersicht, wo überall auf der Welt Geldautomaten stehen. Ob in der Antarktis (McMurdo Station) oder im Senegal (Dakar Yoff Airport): Hier finden Sie jeden Geldautomaten. Unter http://www.europay.com und den Stichworten "Traveller´s guide" und "ATM Locator".
3. Besteuerung von Kapitalgewinnen Bekanntlich sind ja Kursgewinne von Wertpapieren steuerfrei, wenn die Papiere mindestens 1 Jahr lang gehalten wurden. Voll steuerpflichtig dagegen sind die Zinsen und Dividenden.
Bei Dividenden tritt nun eine neue Regelung in Kraft, das sogenannte HALBEINKÜNFTEVERFAHREN. Das bedeutet folgendes: Künftig werden nur noch 75% der Dividende an den Aktionär ausgeschüttet. Das restliche Viertel geht als Körperschaftssteuer unwiderbringlich an das Finanzamt, und die bisherige Gutschrift der Körperschaftssteuer entfällt. Als Ausgleich ist ab 2002 nur noch die Hälfte der vereinnahmten Dividende steuerpflichtig. So kommen von DM 100,- Dividende nur noch DM 75,- beim Aktionär an. Davon sind aber nur DM 37,50 steuerpflichtig. Damit sind Dividendenerträge
für Besserverdienende mit hoher Steuerbelastung unter Umständen attraktiver als Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren, da diese voll besteuert werden! Im Gegenschluß sind Büger mit niedrigem Steuersatz besser gestellt, wenn sie Zinseinkünfte zu versteuern haben. Weiterhin wird die Freigrenze für Spekulationsgewinne erhöht. Spekulationsgewinne sind Kursgewinne, die bei einem Verkauf des Papier bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr entstehen. Diese Freibeträge werden ab 2002 von DM 999,99 auf DM 1999,99 pro Jahr erhöht. Der Haken dabei: Spekulationsverluste werden nur zur Hälfte anerkannt!
UNSER TIP: Gestalten Sie mit Ihrem Steuerberater und einem unabhängigen Anlageberater Ihr Depot so, daß Sie von den steuerlichen Neuregelungen möglichst profitieren. Wenn Sie uns dazu mandatieren möchten, nehmen Sie bitte unter Kontakt mit uns auf. 4. Gentests müssen der Versicherung gemeldet werden Wer sich mit dem Gedanken an einen freiwilligen Gentest trägt, sollte vorsichtig sein bzw. seine Versicherungen vorher abschließen! Angeblich kommt zwar ein Zwangstest für die deutsche Versicherungswirtschaft nicht in Frage.
Nach der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hat der Verband der Privaten Krankenversicherungen angeblich dem Bundesgesundheitsministerium eine Selbstverpflichtung angeboten, wonach die Versicherungsunternehmen keine genetischen Tests verlangen werden. Ein Verbot dieser Tests soll es aber nicht geben So weit so gut. Wird aber ein freiwilliger Gentest durchgeführt, darf das Ergebnis nach
derzeitigem Recht bei Neuanträgen nicht gegenüber dem Versicherer verschwiegen werden! Ansonsten können Leistungen verweigert werden. Von daher raten wir zu entsprechender Vorsicht und unbedingter Ehrlichkeit in den Anträgen! 5. Allianz läßt Autos mit Gebrauchtteilen reparieren Sie zahlen viel Geld für Ihre Autoversicherung. Nun haben Sie einen Schaden, und dieser wird Ihnen von Ihrer Versicherung bezahlt. Allerdings dürfen Sie eines künftig nicht mehr automatisch erwarten: Daß Ihnen Neuteile eingebaut werden.
Die nun wirklich nicht zu den preisgünstigsten Versicherungen gehörende ALLIANZ verlangt nach einem Bericht der Financial Times Deutschland ab Frühjahr 2001 von ihren Werkstätten, nach Möglichkeit gebrauchte Ersatzteile zu verwenden. Schrotthändler - Verzeihung, Autoverwerter - erhoffen sich davon kräftig steigende Umsätze. Hintergrund ist, daß die Allianz das stark defizitäre KFZ-Geschäft von Kosten entlasten will. 3,5% Einsparung bei den Reparaturkosten sind das Ziel. Dem Widerstand von ADAC und Werkstätten sieht man entspannt entgegen: "Die Kunden haben keinen Anspruch auf Neuteile." 6. Private Versicherungen senken Beiträge für Pflegeversicherung Eine gute Nachricht für alle privat Krankenversicherten: Die Beiträge für die Pflegeversicherung konnten zum 1. Januar gesenkt werden. Damit geht die Private Pflegeversicherung gegen den
Trend der Gesetzlichen Pflegekassen, bei denen immer wieder die Rede von Finanzierungslöchern und möglichen Beitragserhöhungen ist. 7. Und dann war da noch..... die Verwirrung, wie es denn nun mit dem Telefonieren im Auto aussieht. Also: Ab Februar darf am Steuer nicht mehr telefoniert werden. Ein Bußgeld gibt es aber erst ab April! Übrigens: Die beliebten Headsets entsprechen wohl in der Regel den gesetzlichen Vorschriften
an eine Freisprechanlage. Nur eine Telefonnummer wählen dürfen Sie beim Fahren nicht mehr. 8. Und dann war da auch noch..... der Schock der Postaktionäre (will sagen der Anteilseigner am Zukunftsunternehmen Deutsche Post World Net), daß die Post-Unterstützungskasse statt 7,2 ganze 8,4 Milliarden DM für
Pensionen ausgezahlt hat. Hintergrund ist, daß eine schon fast bedrohliche Zahl von Beamten die großzügigen Sonder-Vorruhestandsregelungen nutzt. Aber war das nicht zu erwarten? Hierzu "Net-Business": "Ein Teil des Emissionsvolumens ist für Pensionsansprüche reserviert und fördert die globale Expansion von Postbeamten in Rentnerparadiese." Wer da wohl den meisten Spaß mit der Aktie Gelb haben wird? nach oben |