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Aktuell im Februar 2001

Die Themen des Monats:

1. Banken fordern oft ungerechtfertigt Gebühren
2.
Göttinger Gruppe halbiert Auszahlungen
3.
Auch Beamte müssen mit Rentenkürzungen rechnen
4.
Alte Leipziger erhöht Verzinsung durch Verkauf von Beteiligungen
5.
Staatliche Förderung für Altersvorsorge sicherstellen
6.
Ganz neu: Die BSE-Versicherung
7.
Neue Regelungen für Erziehungsurlaub
8.
Und dann war da noch...

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1. Banken fordern oft ungerechtfertigt Gebühren

Aus aktuellem Anlaß möchten wir nochmal auf die leider noch immer nicht eingestellte Praxis von Banken und anderen Geldinstituten hinweisen, Gebühren für nichtausgeführte Kontobelastungen zu erheben. Bestes Beispiel: Sie haben nicht genügend Geld auf dem Konto und trotzdem mit der EC-Karte eingekauft. Die Lastschrift wird von der Bank zurückgewiesen und diese erhebt dann auch noch Gebühren für die Bearbeitung von Ihnen.

Diese Praxis ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 1997 (!) unzulässig. Doch immer wieder versuchen einige Institute, dies mit oft fadenscheinigen Begründungen zu umgehen.

Wie nun die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, gibt es gute Chancen für Verbraucher, die gezahlten Gelder zurückzuerhalten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 197/00) vom 13. Februar unterstreicht dies.

Einen Formbrief zur Rückforderung dieser Gebühren ist zum Download erhältlich unter http://www.vz-nrw.de/SES2300580/doc1219A

 

2. Göttinger Gruppe halbiert Auszahlungen

Wie der DFI-gerlach-report berichtet, halbiert die umstrittene Göttinger Gruppe die Ausschüttungen an ihre Anleger. Betroffen sind etwa 30.000 Anleger, die sich trotz vielfacher Warnungen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben.

Mit diesem Geld soll das mit der Göttinger Gruppe verbundene Bankhaus Partin saniert werden, das vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen am 29. Januar 2001 geschlossen worden war.

Anleger sind wohl gut beraten, die Gesellschafterverträge zu studieren, ob diese Verwendung ihrer Gelder dem Gesellschaftszweck entspricht!

 

3. Auch Beamte müssen mit Rentenkürzungen rechnen

Nachdem nun die Kürzung der Renten auf 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens beschlossen ist, soll nun auch eine Berufsgruppe in die Pflicht genommen werden, die statistisch die höchsten Renten hat: Die Beamten. Nach Überlegungen der Koalition soll das Rentenniveau schrittweise auf 71 Prozent des letzten Gehalts (derzeit 75%) gesenkt werden.

Ob hier eine zusätzliche private Vorsorge mit staatlichen Zuschüssen eingerichtet werden soll, steht noch in den Sternen - nicht zuletzt durch die ablehnende Haltung des Bundesrates zu dem gesamten Komplex.

 

4. Alte Leipziger erhöht Verzinsung durch Verkauf von Beteiligungen

Die Alte Leipziger Versicherung hat sich in der jüngeren Vergangenheit nicht gerade durch die höchsten Renditen ausgezeichnet. Hinzu kamen hausgemachte Probleme wie z.B. der fünfte Wechsel eines Vorstands in zweieinhalb Jahren oder die noch immer nicht überwundenen Softwareprobleme.

Das eher dahindümpelnde Neugeschäft in der Lebenversicherung brauchte somit dringend neue Impulse. Doch wie, wenn die Hochrechnungen der Ablaufleistungen gegenüber Mitbewerbern immer mehr informierte Verbraucher zur Wahl einer anderen Gesellschaft treiben?

Die Lösung ist einfach: Man verkauft sein osteuropäisches Versicherungsgeschäft und kann den Ertrag aus diesem Geschäft nutzen, um die Verzinsung seiner Kapitalanlagen kräftig zu erhöhen. Löst man nun noch stille Reserven aus Aktienpaketen auf, ist dies nochmal zu toppen. Und die Folge: Man darf in den Hochrechnungen die aktuellen Werte ausweisen und so tun, als würde man diese auch in den nächsten 30 Jahren erzielen. Schwups, sind auf einmal die berechneten Ablaufleistungen hervorragend und das Neugeschäft steigt an!

Doch wer nun aufgrund dieser Zahlen abschließt sollte sich fragen, womit in Zukunft die Renditen erwirtschaftetet werden. Aufgrund einmaliger außerordentlicher Einnahmen auf Jahrzehnte hinaus zu schließen, erscheint uns zumindest nicht wirklich seriös. Und wurden auch noch Cash-Cows verkauft, um kurzfristig das Ergebnis zu erhöhen, sieht die Zukunft doch eher dunkel aus, oder?

 

5. Staatliche Förderung für Altersvorsorge sicherstellen

Ob sie kommt, ist noch nicht sicher: Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Wahrscheinlich ist es, doch es gibt Widerstand im Bundesrat und viele Details sind noch ungeklärt.

Die logisch Folge ist, daß viele verunsicherte Verbraucher die notwendige private Vorsorge verschieben, um auf jeden Fall die staatliche Förderung dafür zu erhalten.

Doch das muß nicht sein. Schon sind einige wenige Gesellschaften vorgeprescht und bieten eine hochinteressante Regelung an: Das Recht für die Versicherten, eine derzeit abgeschlossene Rentenversicherung in ein dann durch die Regierung förderungsfähiges Produkt umzutauschen. Und das natürlich ohne Nachteile für den Versicherten oder zusätzliche Kosten.

Besonders interessant scheint uns hier unser Partner AXA Colonia, der bereits eine schriftliche Zusage für diesen Umtausch zu allen momentan abgeschlossenen Rentenversicherungen gibt!
Von daher gibt es eigentlich keinen Grund mehr, mit der dringend notwendigen Vorsorge zu warten.

Angebote hierzu erstellen wir Ihnen gerne unter Ihr Kontakt zu uns oder über unsere Seiten http://www.LV-Angebote.de. Bitte geben Sie hier aber den Wunsch nach möglicher Umstellung unbedingt an!

 

6. Ganz neu: Die BSE-Versicherung

Sie hilft zwar nicht gegen wildgewordenen Politiker, senkt aber das finanzielle Risiko für Landwirte beträchtlich: Die BSE-Versicherung.

Hintergrund ist, daß nach einem nachgewiesenen BSE-Fall die komplette Herde eines Landwirts getötet werden muß. Dies kann den finanziellen Ruin für die Betroffenen bedeuten!
Die BSE-Versicherung zahlt den Wert der Herde und kostet zwischen 16 und 20 DM pro Milchkuh. Angeboten wird das Produkt von mittlerweile 4 Gesellschaften.

Aber Vorsicht: Gezahlt wird nur der "gemeine Tierwert". Für Folgekosten und Erlöseinbußen tritt dann die Ertragsschadenversicherung ein, die extra abgeschlossen werden muß!

 

7. Neue Regelungen für Erziehungsurlaub

Seit Januar gelten neue Regelungen für den Erziehungsurlaub. Ziel ist, daß verstärkt auch Männer den Beruf zugunsten der Kinder zeitweise aufgeben. Die Verbesserungen ganz kurz gefasst:

  • Während des Erziehungsurlaubs darf auch beim eigenen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden
     
  • Der Erziehungsurlaub beträgt wie bisher maximal drei Jahre pro Kind, kann aber durch beide Elternteile auch gleichzeitig anteilig genommen werden. 
     
  • Der Erziehungsurlaub muß nicht mehr zwingend in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden. Das dritte Jahr kann flexibel gelegt werden - zum Beispiel so, daß das Kind während der Einschulungsphase besonders betreut werden kann.

Über die Form der Aufteilung kann der Arbeitnehmer weitgehend frei entscheiden. Der Arbeitgeber darf nur dann widersprechen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen oder das Unternehmen weniger als 15 Mitarbeiter hat.

 

8. Und dann war da auch noch.....

der unendliche Einfluß unserer Regierung: Per Gesetz wurde nämlich festgelegt, daß die Gesetzliche Rente künftig 67 Prozent betragen und der Beitrag nicht über 20% steigen soll. Toll, daß sich die Bevölkerungsentwicklung mit diesen klaren Worten unserer Regierung und einer Unterschrift der Gewerkschaften - Verzeihung, des Arbeitsministers, für 40 Jahre festlegen läßt!
Wie kommt es da nur, daß schon heute etwa 38,1 Prozent der aktuellen Rentenzahlungen aus Steuermitteln und nicht aus Beiträgen zur Rentenversicherung stammen?

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