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Aktuell im Juli 2001

Die Themen des Monats:

1. Die Private Zusatzrente - Produkte
2.
Stille Vertragsänderungen bei Lebensversicherungen
3.
Versicherungen senken Überschüsse
4.
Bewertung von Berufsunfähigkeitsversicherungen
5.
Ergebnisse der Bankberatung
6.
Das DAX-Sparbuch und seine tatsächliche Rendite
7.
Steuerehrlichkeit ist sinnvoll
8.
Und dann war da noch...

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1. Die Private Zusatzrente - Produkte

Wie bereits letzten Monat versprochen beschäftigen wir uns diesmal mit den Voraussetzungen der Produkte zur "Riester-Rente", also der staatlich geförderten Zusatzrente (die Infos der letzten Monate finden Sie unter http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2001/200105/200105.html und http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2001/200106/200106.html ).

Der privaten Zusatzrente ("Riester-Rente") liegen zwei Dinge zugrunde:

  • Die Absicherung im Alter durch regelmäßige Auszahlungen und
  • Ein erhöhtes Maß an Verbraucherschutz.

Schließlich sollen mit dieser freiwilligen Ersatzrente die Kürzungen ausgeglichen werden, die die Rentenreform 2001 verursacht (Absenkung des Rentenniveaus von 70 auf 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens - bezogen auf den statistischen "Eckrentner"). Da sich der Staat durch Zulagen hier engagiert, möchte man diese Dinge nicht ganz dem freien Markt überlassen. Somit wurden die obigen Grundüberlegungen im Gesetz vom 11.05.2001 genauer definiert.

Ein Altersvorsorgeprodukt, das im Sinne des Gesetzes förderwürdig ist, muß es folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es müssen laufende Beiträge erbracht werden (Einmalbeiträge sind damit nicht möglich). Die Beitragshöhe darf aber schwanken und auch Jahresbeiträge sind laufende Beiträge. Ein Ruhen des Vertrages ist aber möglich.
     
  • Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen (Ausnahme: Zahlungen im Rahmen einer eingebundenen Berufsunfähigkeitsrente).
     
  • Am Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge (vor Abzug der Kosten!) und die Zulagen voll zur Verfügung stehen.
     
  • Die Auszahlung muß monatlich oder vierteljährlich in Form einer lebenslangen Rente ("Leibrente") oder eines individuellen Auszahlplans erfolgen. Wird ein Auszahlplan gewählt, muß zur Vollendung des 85. Lebensjahres ein Teil der urspünglich vorhandenen Summe in eine lebenslange Rente umgewandelt werden.
    Auch steigende Renten sind dabei möglich. Die Minderung einer einmal angehobenen Rente ist dabei nicht zulässig.
     
  • Die Abschlußgebühren müssen über mindestens 10 Jahre verteilt werden (Ausnahme: Banksparpläne).
     
  • Der Anbieter muß die Höhe der anfallenden Abschluß- und Verwaltungskosten ausweisen
     
  • Der Anbieter muß den Kunden jährlich über den Wert, Zahlungen, Entnahmen und Zinsen informieren.
     
  • Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
     
  • Eine Abtretung oder Verpfändung der Rechte am Vertrag ist nicht möglich.

Übrigens wird das Rentengesetz (wie so viele einmal verabschiedete Gesetze) demnächst nachgebessert. Nach aktuellem Stand wäre es nämlich möglich, zwischen 60 und 85 im Rahmen eines individuellen Auszahlplans nahezu das gesamte Kapital zu entnehmen und ab 85 nur eine monatliche Rente von 1 EURO zu zahlen. Das soll unterbunden werden.

Im nächsten Monat geht es dann um die Produkte, die für die Private Zusatzrente bisher auf den Markt gebracht wurden bzw. in den nächsten Monaten kommen werden.

 

2. Stille Vertragsänderungen bei Lebensversicherungen

Der Bundesgerichtshof hatte im Mai einige Klauseln der Lebensversicherer als unwirksam erklärt (wir berichteten). Dies betraf die vorzeitige Kündigung und die zeitweise Aussetzung der Beitragszahlung (BGH Az. IV ZR 121/00 und IV ZR 138/99).

Nun hat aber das eigentlich zum Verbraucherschutz verpflichtete Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen den Versicherungsgesellschaften gestattet, die beanstandeten Klauseln einseitig durch neue zu ersetzen. Zwar ist dazu die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders notwendig, aber der Versicherungskunde hat keine Möglichkeit, diesen geänderten Klauseln zu widersprechen!

UNSERE MEINUNG: Es ist nicht im Sinne der Verbraucher, daß ein Vertrag zwischen zwei Parteien solchermaßen einseitig geändert werden kann. Zwar ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes uneingeschränkt zu begrüßen, aber die des Bundesaufsichtsamtes keinesfalls. Zwar birgt das Urteil für die Versicherer die Gefahr, daß Verträge rückwirkend aufgelöst oder ohne "Strafabzüge" beendet werden müssen. Das aber sollte kein Grund sein, verbraucherfeindliche Praktiken der letzten Jahre / Jahrzente zu belohnen!

 

3. Versicherungen senken Überschüsse

Die schlechten Börsenzeiten machen auch den Lebensversicherungen zu schaffen. Wo im letzten Jahr noch Überschußbeteiligungen von 7 Prozent und mehr prognostiziert wurden, gehen nun doch immer mehr Gesellschaften vorsichtiger in den Markt. Prominentes Beispiel: Die Hannoversche Leben mit ca. 6 Prozent, deren Reserven ohnehin bedenklich niedrig sind (siehe auch http://www.lv-angebote.de/vorsicht/performance/performance.html ).

Achten Sie bei einem Abschluß unbedingt auf die langfristige Sicherheit der Gesellschaft und deren Wahrscheinlichkeit, die versprochenen Erträge auch tatsächlich zu erwirtschaften!

 

4. Bewertung von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Mal wieder gibt es einen denkwürdigen Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift FINANZTEST. Zur Erinnerung: Nahezu alle Tests zu Lebens- und Krankenversicherungen der Stiftung wurden in den letzten Jahren wieder zurückgenommen oder korrigiert, da sie schwere methodische Mängel enthielten.

Ob es aus dieser Erfahrung heraus erfolgte, daß nun eine pauschale Bewertung von 44 von 109 Tarifen als "sehr gut" vorgenommen wurde?

Unsere Partner CK Conzepte ( http://www.ck-conzepte.de ) haben dies gegengeprüft. Das Ergebnis ist nicht überraschend: Wesentliche Unterschiede wurden mal wieder nicht berücksichtigt.

Ein Beispiel: Der Versicherungsnehmer arbeitet als Pfleger im Krankenhaus. Nach einem schweren Bandscheibenvorfall wird er von der Krankenhausleitung in die Verwaltung versetzt.
Wie reagieren nun die Versicherungen?

Versicherer A: Es wird sofort rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt
Versicherer B: Da es sich um eine "konkrete Verweisung" auf einen anderen Beruf handelt,
           wird die Zahlung komplett verweigert.

Beide Gesellschaften sind von FINANZTEST einheitlich mit "sehr gut" bewertet worden. Haftet die Stiftung eigentlich für eine derart verantwortungslose Vereinfachung, wenn der gutgläubige Versicherungsnehmer dann leer ausgeht?
 

Wir weisen immer wieder auf Notwendigkeit zu exzellenten Bedingungen hin, da ansonsten eine Zahlung durch die Versicherung vollständig entfallen kann. Vorschläge dazu machen wir Ihnen gerne unter Ihr Kontakt zu uns.
Übrigens haben wir derzeit eine besondere Aktion laufen: Berufsunfähigkeitsversicherung mit hervorragenden Bedingungen, aber vereinfachten Gesundheitsfragen. Dazu eine Informationsbroschüre zur geänderten gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und den dadurch entstandenen Lücken. Gerne lassen wir Ihnen ein Exemplar zukommen, wenn Sie uns Ihre Adresse an Ihr Kontakt zu uns senden.

 

5. Ergebnisse der Bankberatung

Gerade die Entwicklung der Börse in den letzten Monaten hat gewaltige Qualitätsunterschiede in der Anlageberatung durch Banken gezeigt. Eine hochinteressante Studie hat die Beratungsgesellschaft Booz-Allen & Hamilton ( http://www.bah.com ) dazu erstellt.

So sind im Jahr 2000 Rekordsummen in die Investmentfonds geflossen. Gleichzeitig wurde aber auch massiv Kapital vernichtet. Schuld daran war das unverantwortlich hohe Investment in Branchenfonds, die massiv verloren haben. So waren im Bereich Technologie oder Internet Rückgänge von bis zu 70% (!) zu verzeichnen. Allgemeine Aktienfonds verloren dagegen durchschnittlich "nur" ca. 10-15 Prozent.

Besonders stark betroffen von Kapitalverlusten waren nach der Studie die Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Von da kam etwa die Hälfte aller Fondskäufe - oft durch bis dato unerfahrene Kunden, die ihre ersten Investments in Fonds vornahmen. Doch oft erfolgte die Umstellung von Spargeldern und festverzinslichen Wertpapieren vollständig in Aktienfonds.

Das ist nicht generell falsch, doch die Auswahl der Fonds war sehr unterschiedlich: Kunden der Großbanken haben auf Rat ihrer Kundenbetreuer überwiegend in Fonds mit ausgeglichener Performance investiert.

Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben aber eine größere negative Wertentwicklung als Kunden der Großbanken zu ertragen. Das ist zu großen Teilen auf den massiven Verkauf von Branchenfonds wie z.B. dem Deka Technologiefonds zurückzuführen.

Interessanterweise haben nämlich gerade diese Gesellschaften die Trend- und Branchenfonds genau dann aufgelegt, als der Zyklus des entsprechenden Segments nahe dem Höhepunkt war.

Eine qualifizierte Kundenberatung hätte unbedingt darauf hinweisen müssen und die entsprechenden Fonds lediglich als spekulative Risikobeimischung empfehlen dürfen. Doch aufgrund des Verkaufsdrucks gerade bei den Banken und Sparkassen kann von einer solchen Beratung oft wirklich keine Rede mehr sein - oder wie würden Sie es bewerten, daß 27% (!) der gesamten Mittelzuflüsse bei der Deka (Sparkassengruppe) allein in den Technologiefonds entfielen?

 

In diesem Zusammenhang ein Ausspruch von Albert Bruer, Herausgeber der hervorragenden Fachzeitschrift PERFORMANCE:

"Kennen Sie den Unterschied zwischen Zyklikern und Hysterikern?
Hysteriker haben einen kurzen Zyklus. Zykliker laufen einer etwas länger verlaufenden Hysterie hinterher".

 

6. Das DAX-Sparbuch und seine tatsächliche Rendite

Bestimmt sind Sie an der Werbung nicht vorbeigekommen: Das DAX-Sparbuch der Postbank wird ja sehr offensiv beworben und Ihnen beim Besuch des Postamtes verstärkt angeboten. Doch was steckt hinter den "neuen Ertragschancen - bei null Risiko"?

Als garantierte Mindestverzinsung gibt es einen sehr geringen Basiszins in Höhe von derzeit 1%, ab DM 10.000 Anlagesumme 2%.

Hinzu kommt eine Beteiligung an der positiven Entwicklung der 30 größten deutschen Börsenwerte, die im DAX (Deutschen Aktienindex) zusammengefasst sind.

Da der Dax in den letzten Monaten rückläufig war, erfolgte somit bislang kein Bonus.

Was aber, wenn sich der Dax wieder nach oben entwickelt? Dann wird die Hälfte der Steigerung als Bonus für diesen Monat gutgeschrieben.

Ein Beispiel: Steigt der Dax um 3% in einem Monat, dann wird die Hälfte davon (also 1,5%) für den Monat als Bonus gutgeschrieben. Auf das Jahr gesehen erhöht dieser gute Börsenmonat also die Gesamtrendite um 0,125% (3% / 2 / 12). Oder anders herum: Steigt der Dax jeden Monat um 3%, also im ganzen Jahr um 36%, dann beträgt der Bonus auf das ganze Jahr gesehen um insgesamt 1,5%.

Die Wahrscheinlichkeit, daß diese 1,5% pro Jahr tatsächlich erzielt werden, ist gegenwärtig gering. Da Tagesgeldkonten bereits mit festen Zinssätzen zwischen 3,5% und 5% pro Jahr erhätlich sind, ist das DAX-Sparbuch in unseren Augen nichts anderes als ein cleverer Marketinggag, der aber dem Kunden keinen ernstzunehmenden Vorteil bringt!

 

7. Steuerehrlichkeit ist sinnvoll

Sehr ehrlich sollten Sie bei der Angabe Ihrer vereinnahmten Zinsen bzw. der Spekulationsgewinne in der Steuererklärung sein - aber das sind Sie ja bestimmt ohnehin!

Künftig möchte Bundesfinanzhans Eichel das noch genauer nachprüfen. So müssen Sie dem Finanzamt schriftlich erklären, daß keine steuerpflichtigen Gewinne aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften vorliegen. Dazu wurden extra neue Felder in die Steuererklärung eingefügt.

Sinn der ganzen Geschichte ist, daß sich künftig niemand mehr an den Angaben vorbeimogeln oder Unwissenheit vortäuschen kann. Wer falsche Angaben macht, riskiert eine Geldstrafe von bis zu DM 100.000,- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Dumm für all diejenigen, die aufgrund der neuen Formulare erstmals konkrete Angaben gegenüber dem Finanzamt machen. Von daher kann es durchaus sinnvoll sein, auf die Angabe von Verlustvorträgen zu verzichten, um keinen Verdacht zu erregen.

Sollte nämlich das Finanzamt vermuten, daß etwas nicht stimmt, können Anfragen an die entsprechenden Banken gestellt werden, die von diesen auch beantwortet werden müssen. Soviel zum deutschen Bankgeheimnis.

Und um die Sache rund zu machen, melden seit diesem Jahr alle Banken und Sparkassen elektronisch die tatsächlichen Kapitalerträge ihrer Kunden an das Bundesamt für Finanzen in Bonn. Jeder Finanzbeamte hat dadurch (alle Finanzämter sind mit dem Bundesamt vernetzt) direkten Zugriff auf die tatsächlichen Daten. Big Brother ist watching you!

Wie Sie wissen raten wir ganz klar zur Steuerehrlichkeit! Wer hier Sorgen hat, sollte mit einer Selbstanzeige und Nachversteuerung die Probleme weitgehend folgenlos aus dem Weg räumen. Und wenn Sie künftig mehr in Aktienfonds investieren, bleiben Sie ohnehin aufgrund des minimalen zu versteuernden Anteils von der Kapitalertragssteuer weitgehend verschont!

Ganz am Rande noch eine kleine Kuriosität: Bekanntlich verwahrt die Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg Staatsanleihen kostenfrei. Anders als Banken wird diese als Behörde aber nicht durch Betriebsprüfer des Finanzamtes geprüft!

 

8. Und dann war da auch noch.....

die Hilfe beim größten Problem unterwegs. Nein, nicht dem Bargeld. Dazu gibt es ja den Geldautomatenfinder im Internet (siehe unsere Newsletter Januar und Juni 2001).

Hier geht es um die menschlichen Bedürfnisse.

Die besten TOILETTEN der Welt finden Sie unter http://www.thebathroomdiaries.com . Sollte es uns aber zu denken geben, daß für Frankfurt am Main nur die Toiletten an der Hauptwache genannt werden???? (Lesetip: Tanzania Dar Es Salaam Zanzibar Airport)

 

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