Die Themen des Monats: 1. Die Private Zusatzrente - Produktformen 2. Hannoversche Leben - Quo Vadis? 3. Neue KFZ-Typklassen 4. AOK Bayern abgemahnt 5. Bankhaus Partin endgültig geschlossen 6. Vermittlerhaftung bei Geschlossenen Immobilienfonds 7. Verbesserungen bei der Gehaltsumwandlung 8. Und dann war da noch... ------------------------------------------------------------------------------- 1. Die Private Zusatzrente - Produktformen
Heute geht es um die bisher am Markt vertretenen Produkte zur "Riester-Rente", also der staatlich geförderten Zusatzrente (die Infos der letzten Monate finden Sie unter http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2001/200105/200105.html, http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2001/200106/200106.html und http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2001/200107/200107.html ). Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten, staatliche Zuschüsse zu erhalten: - Sparen in eine Rentenversicherung
- Sparen in einen Investmentfonds
- Sparen in einen Banksparplan
Damit eine Förderung möglich ist, müssen die in den vorangegangenen Ausgaben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sein. Allerdings ist derzeit noch kein Produkt zertifiziert und somit noch nicht gesichert "riesterfähig". Aber die Anforderungen sind recht eindeutig, so daß wohl in den meisten Fällen von einer Zulassung ausgegangen werden kann. Mittlerweile sind folgende Produktformen am Markt: - klassische Rentenversicherung:
Hier gibt es eine Mindestverzinsungsgarantie von 3,25% pro Jahr. Jedoch liegt die Gesamtrendite
tatsächlich bei ca. 6 Prozent pro Jahr durch die Überschüsse. Das Produkt ist sehr schwankungsarm und ideal für den Anleger mit konservativer Ausrichtung. - Rentenversicherung mit Investmentanteil
Grundlage ist die klassische Rentenversicherung mit der garantierten Mindestverzinsung von 3,25% pro Jahr. Allerdings werden die darüber
hinausgehenden Überschüsse in Investmentfonds investiert. Damit soll insgesamt eine höhere Rendite als in der klassischen Form erzielt werden. Allerdings sind die Schwankungen auch etwas höher. - Fondsgebundene Rentenversicherung
Anders als in der sonst üblichen Fondsgebundenen Versicherung müssen ja hier mindestens die Beiträge (vor Kosten)
zu Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Daher muß die Versicherung einen Teil der Beiträge einbehalten, um diese Garantie sicherzustellen. Die verbleibenden Beitragsanteile werden dann direkt in Investmentfonds investiert. Da es keine garantierte Mindestverzinsung gibt, ist diese Form eher für den risikofreudigeren Anleger geeignet, auch wenn ein Verlust ausgeschlossen werden kann. Die Schwankungen sind wesentlich höher als bei den anderen Versicherungsprodukten. - Investmentfonds
Auch Fonds müssen mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beiträge sicherstellen (aber nicht garantieren!). Dadurch wird wohl die Kostensituation etwas niedriger sein als bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung. Allerdings dürfte auch die Fondsauswahl auch etwas beschränkter sein als in der Versicherung.
Bislang gibt es kaum Anbieter dieser Sparform. - Banksparplan
Der Banksparplan ist im Grunde nichts anders als ein Prämiensparen mit fester Verzinsung komplett ohne Schwankungen. Allerdings ist uns bislang kein Institut bekannt, das diese Sparform als Riester-Produkt anbietet. Sollten Sie eines kennen, sagen Sie uns doch bitte
Bescheid an .
Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald die ersten Produkte ihre Zulassung haben.
Wenn Sie sich genauer informieren möchten, empfehlen wir unsere brandneue Seite http://www.riester-produkte.de! 2. Hannoversche Leben - Quo Vadis? Daß einige Versicherungen trotz schwerer interner Probleme von einschlägigen "Fachzeitschriften" noch immer eindeutig empfohlen werden, verwundert unsere langjährigen
Leser bestimmt nicht mehr. Ein besonders krasses Beispiel ist die in vielen Publikationen und von angeblichen Experten stark gelobte Hannoversche Leben Lebensversicherung. Wie der Branchen-Informationsdienst "map-Fax" berichtet, beschäftigt sich das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen intensiv mit der Hannoverschen Leben.
Hintergrund sind die dramatisch zurückgegangenen Rücklagen und Abschreibungen. Schon 1998 haben wir gewarnt. Damals waren fast 260 Millionen Mark an Wertpapieren abzuschreiben und die Reserven wurden extrem niedrig (http://www.lv-angebote.de/vorsicht/dfi/dfi.html und http://www.lv-angebote
.de/vorsicht/performance/performance.html). Im Jahr 2000 wurde dann der Grundstücksbestand fast vollständig veräußert. Gleichzeitig sank die Nettoverzinsung auf extrem niedrige 5,2 Prozent p.a. Und nun soll die Aktienquote drastisch reduziert werden.... Wir können nur hoffen, daß Sie hier keine langfristigen kapitalbildenden Versicherungen haben! 3. Neue KFZ-Typklassen Zum 1. Oktober werden wieder neue Typklassen in der KFZ-Versicherung gelten. Angeblich wird aber ausnahmsweise für mehr Autofahrer die Teilkaskoversicherung günstiger: In 52,6
Prozent aller Fälle erhalten die Fahrzeuge eine günstigere Klasse und nur 14,7% aller Fahrzeuge werden schlechter eingestuft. In der Vollkasko und der Haftpflicht wird aber nur eines von zehn Fahrzeugen um mehr als eine Klasse umgestuft. UNSERE MEINUNG: Ob es bei dem Verlustbringer Nr. 1 für die Versicherungsbranche aber deshalb wirklich für den Verbraucher billiger wird, darf dann doch bezweifelt werden... 4. AOK Bayern abgemahnt Der Konkurrenzkampf zwischen Privaten Krankenversicherungen und den Gesetzlichen Krankenkassen verschärft sich immer weiter. Kein Wunder, daß bei stärkeren Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen immer mehr Menschen in den privaten Versicherungsschutz flüchten. Oft handelt es sich dabei um junge und gutverdienende Personen, die in der Gesetzlichen
Krankenkasse die Höchstbeiträge zahlen. Kein Wunder, daß diese einen Wechsel nach Möglichkeit verhindern wollen. Dagegen ist ja auch nichts zu sagen, sofern das mit fairen Mitteln passiert. Nicht ganz fair waren wohl einige Vorgehensweisen der AOK Bayern. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das
Landgericht München vor kurzem der AOK im Freistaat zehn (!) wettbewerbswidrige Aussagen zur Privaten Krankenversicherung untersagt. Enthalten waren diese in einer nach Angabe der AOK bundesweit eingesetzten Broschüre, mit der Wechselwillige zu einem Verbleib in der AOK bewegt werden sollten. Diese Broschüre war nach Ansicht des Gerichts "Stimmungsmache gegen die Privaten
Krankenversicherungen" und eine unzulässige "Gesamtabwertung", die in dieser Form nicht zulässig ist. Wenn Sie sich seriös über die Vor- und Nachteile der Privaten Krankenversicherung informieren wollen, empfehlen wir Ihnen unsere Seiten unter http://www.KV-Infos.de.
5. Bankhaus Partin endgültig geschlossen Lange ging es hin und her zwischen der Göttinger Gruppe und dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Letzteres hatte vor mehr als sechs Monaten die Schließung der Bank des umstrittenen Finanzkonzerns verfügt, da diese nicht mehr in der Lage war, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Der Verlust der Vollbanklizenz hat die Göttinger Gruppe schwer getroffen, so daß mehrere Gerichte aufgrund des Widerspruchs gegen die Schließung im Januar 2001 beschäftigt wurden. Nunmehr hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Schließung endgültig und unanfechtbar bestätigt. Die Kunden des Bankhauses werden nun durch den Einlagensicherungsfonds des deutschen Bankgewerbes entschädigt. Informationen stellt das Bundesaufsichtsamt unter http://www.bakred.de/texte/presse/p270401k.htm zur Verfügung. 6. Vermittlerhaftung bei Geschlossenen Immobilienfonds Wie der DFI-gerlach-Report berichtet, stehen die Chancen von Anlegern bei der Pleite gegangenen WGS Wohnungsbaugesellschaft Stuttgart gut, ihre Berater / Vermittler auf Schadensersatz zu verklagen. Hintergrund ist, daß der Berater / Vermittler seine Aufklärungspflichten bei Empfehlung des
WGS-Fonds schuldhaft verletzt haben könnte. So wurde oft nicht auf die fehlende Fungibilität (kein funktionierender Zweitmarkt) der Fondsanteile hingewiesen. Wurde eine Finanzierung des Fondsanteils gerade Personen mit niedrigem Einkommen empfohlen, ist dies nochmal haftungserhöhend. Nach Meinung der Richter am OLG Stuttgart hätte einer Kundin mit niedrigem Einkommen von
der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds mit derart hohen Verlustrisiken von vorne herein abgeraten werden müssen! Der betroffenen Kundin wurde nun Prozeßkostenhilfe gewährt. Warten wir mal gespannt auf die Hauptverhandlung! 7. Verbesserungen bei der Gehaltsumwandlung Bei der sehr beliebten Gehaltsumwandlung in Direktversicherung gab es dieses Jahr manchmal Probleme bei Neuabschlüssen. Bekanntlich unterliegen die Beiträge ja nicht der
Sozialabgabenpflicht, wenn sie aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erbracht werden und haben zusätzlich nur eine Pauschalsteuer von 20%. Nun gab es im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinie 2001 die Anweisung, daß nur noch KÜNFTIGE Gehaltsanprüche unter diese Regelung fallen. In der Praxis bedeutete das, daß die
Vereinbarung über die Gehaltsumwandlung schon 1 Jahr im voraus getroffen werden mußte, um den Vorteil zu erhalten. Dies hat zu starker Verstimmung geführt und wurde nun kurzfristig wieder geändert. Somit ist es möglich, noch das Weihnachtsgeld für 2001 im Rahmen einer Gehaltsumwandlung sozialabgabenfrei und nur mit 20% Steuern belastet zu erhalten.
Wenn Sie sich für dieses Modell interessieren, bitten wir um eine kurze Anfrage an . 8. Und dann war da auch noch..... die Hoffnung, mit der Handynummer im Auto nicht abgeschleppt zu werden (siehe unseren Newsletter vom Juni 2001 unter http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2001/200106/200106.html
). Nun hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg am 14.08.2001 das Urteil der vorherigen Instanz abgeschmettert. Ein Abschleppen ist trotz sichtbar hinterlassener Handynummer im Fahrzeug rechtmäßig! Also besser doch richtig parken..... nach oben |