Die Themen des Monats: 1. Die Röster-Rente: Riester-Produkte und ihre Qualität 2. Krankenkassen mit neuen Rekordbeiträgen 3. Höhere Kosten für Versicherungen 4. Schiffsfonds in der Krise 5. Anlagealternative Weinfonds? 6. Haustürwiderruf auch für Kredite 7. Handwerkerlohn direkt ans Finanzamt 8. Und dann war da noch... ------------------------------------------------------------------------------- 1. Die Röster-Rente: Riester-Produkte und ihre Qualität
Der Kampf der Assekuranz um Kunden für die Riester-Rente nimmt langsam absurde Formen an. Nun wird der Kaffee-Röster Tchibo zum neuen Vertriebskanal für die AXA Lebensversicherung. Nachdem bei der AXA der Absatz der Riester-Produkte nach internen Informationen weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, möchte man nun mit unkonventionellen Methoden
Kunden gewinnen. Und wo bei der Postbank ein Berliner Taxifahrer seine tiefgreifenden Fachkenntnisse zu diesem komplexen Thema "Icke geh zur Postbank, da kommt richtig was raus, wa!" (oder so ähnlich) bundesweit an die staunende Öffentlichkeit weitergibt, soll es nun das spezialisierte Personal von Tchibo für die AXA richten. Doch welche Enttäuschung: Statt einer qualifizierten Antwort auf Fragen, wie hoch der optimale Beitrag bei Ausnutzung aller Förderungen ist, ob es sich im Einzelfall tatsächlich lohnt und wie das beim späteren Wegzug ins Ausland ist, wird lediglich auf eine Broschüre mit einer Telefonnummer verwiesen. Dort soll das Call-Center der AXA alle Fragen beantworten.
Immerhin wird dann ein etwas kostenreduzierter Spezialtarif verkauft, der nicht im normalen AXA-Programm enthalten ist. Was den Außendienst nicht freut und den Fachmann wundert: Warum als Kunde dann den Umweg über einen Kaffeeröster (der ja auch Provision erzielt) und nicht die direkte Anfrage bei einem Direktversicherer? Der hat auch zwar nur die
Telefonhotline, aber auch Informationen im Internet und muß keine Provisionen an Tchibo zahlen. Unser Fazit: Die Röster-Rente dahin, wo auch die ganzen Kaffeebohnen landen - ins Mahlwerk! 2. Krankenkassen mit neuen Rekordbeiträgen Freuen Sie sich als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse schon auf Ihre nächste Lohnabrechnung? Es wird ein neuer Rekordbetrag dort stehen - nur leider bei den Abzügen. Denn zum Jahreswechsel haben die meisten Krankenkassen ihre Beiträge erhöht - und das so massiv,
wie schon lange nicht mehr. Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen ist gigantisch. Doch nicht nur die Ausgaben für Medikamente haben die Anhebung notwendig gemacht. So wurde auch der sogenannte "Risikostrukturausgleich" stark angehoben. Dieses wettbewerbsverhindernde Instrument bestraft bekanntlich gut geführte und kostengünstige
Krankenkassen, da sie einen Großteil der Einnahmen an Krankenkassen abführen müssen, die ihre Kosten weniger im Griff haben. Doch auch die großen Ersatzkassen wie Barmer, DAK oder Techniker haben teilweise stark erhöht. Viele Versicherte - vor allem Junge und Besserverdiener - wechseln in preisgünstigere Kassen, vorrangig in allgemein geöffnete
Betriebskrankenkassen. Da tröstet es nicht, daß schon die nächsten Leistungskürzungen diskutiert werden. Wohlgemerkt nicht, um die Beiträge wieder zu senken, sondern um weitere Steigerungen zu vermeiden. Doch diese schlechte Botschaft wird man dem Stimmvolk erst nach gewonnener Wahl verkünden. Daher ist nach Expertenmeinung sogar noch dieses Jahr mit
einer erneuten Beitragserhöhung zu rechnen. Dann sind es aber die bösen Krankenkassen und nicht die um das Wohl ihrer Bürger besorgte Gesundheitsministerin....... Wem es reicht, der sollte nun doch mal über den Wechsel in eine Private Krankenversicherung nachdenken. Vor- und Nachteile dieses Schrittes finden Sie unter http://www.kv-infos.de/Vergleiche/voll.htm und individuelle Angebote erstellen wir Ihnen natürlich auch gerne kurzfristig. Wollen oder können Sie nicht in die Private Krankenversicherung, dann finden Sie Leistungs- und Preisvergleiche der Gesetzlichen Krankenkassen unter http://www.gesetzlichekrankenkassen.de.
3. Höhere Kosten für Versicherungen Wenn Sie in den nächsten Tagen die Beitragsrechnung für Ihre Sachversicherungen wie - Private Haftpflicht
- - Hausratversicherung
- - Rechtsschutzversicherung
- - KFZ-Versicherung
etc. bekommen, dann wundern Sie sich bitte nicht: In den meisten Fällen sind die Versicherungsgesellschaften am höheren Beitrag unschuldig! Der Gesetzgeber hat die Versicherungssteuer zum 01.01.2002 von 15% auf 16% erhöht. Dieser höhere Satz ist aber kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Rein rechtlich berechnet Ihnen Ihre Versicherung einen "Nettobeitrag" und zieht zusätzlich für den Staat die darauf anfallende Steuer ein. Und das ist leider kein Grund für eine Kündigung von ungünstigen Verträgen! 4. Schiffsfonds in der Krise Jahrelang
galten Schiffe als eine Art Bundesschatzbriefe für vermögende Anleger. Doch mittlerweile fühlen sich einige Zeichner eher an argentinische Staatsanleihen erinnert, die derzeit mehr oder weniger nur noch ideellen Wert haben. Auch wenn die Lage noch lange nicht ganz so katastrophal ist, so gärt es doch unter der Oberflähe gewaltig. Die Charterpreise sind im
Sinkflug, und sogar die Containerschiffahrt scheint vor der Flaute zu stehen. Doch es drängen immer mehr neue Schiffe zusätzlich auf den Markt - finanziert von Fonds. Die betroffenen Initiatoren (Anbieter von Schiffonds) setzen alles daran, die öffentliche Meinung ruhig zu halten. Die Anleger sollen möglichst nichts von der bevorstehenden Reduzierung der
Raten und somit ihrer Ausschüttungen erfahren. Wenn es dann nur bei einer Reduzierung der Ausschüttung bleibt, könnte man ja noch einigermaßen zufrieden sein. Doch in einigen Fällen sind die Fonds in ihrer inneren Finanzierungsstruktur getroffen, da schon jetzt Schiffe seit Wochen ohne Charter im Hafen liegen und die Kosten davonlaufen. Mal wieder wird die Gründung eines Pools versucht, mit dessen Hilfe etwa 10 Prozent der Schiffe aus dem Markt genommen werden sollen. Doch der Erfolg dieser Maßnahme scheint im weltweiten Business sehr begrenzt.. Um die gröbsten Folgen zu vermeiden, werden
bereits bestellte Schiffe storniert oder die Auslieferungen verzögert. Anleger, die mit steuerlichen Ergebnissen aus dem Fonds zum Jahresende fest gerechnet haben, stehen nun vor einem nicht unerheblichen Problem. 5. Anlagealternative Weinfonds? Geschlossene Fonds (siehe oben) haben massive Probleme, die Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere sind niedrig, und der Aktienmarkt boomt auch nicht - wo soll man da noch sein Geld anlegen? Eine ganz genußvolle Alternative bietet nun die HypoVereinsbank: Ihre
Tochter Blue Capital GmbH, Hamburg, hat ihren dritten Weinfonds aufgelegt. Der Fonds investiert in rote Bordeauxweine der besten 100 Chateaux aus den Jahrgängen 2000 und 2001. Pro Chateaux und Jahr sollen maximal 10 Prozent des Fondsvolumens investiert werden. Nach der Laufzeit von 6 Jahren haben die Anleger die Wahl, die Weine entweder zu verkaufen oder
sich ausliefern zu lassen. Die Mindestbeteiligung am Fonds beträgt 10.000 Euro zuzüglich zwei Prozent Ausgabeaufschlag. Und sind dann nach 6 Jahren die Preise im Keller bleibt immer noch die eigenhändige genußvolle Vernichtung.... 6. Haustürwiderruf auch für Kredite Jeder kennt sie, die typischen Vertreter an der Haustür - die meisten allerdings nur vom Hörensagen. Kaum zu glauben, daß man bei einem solchen Vertreter einen Kreditvertrag abschließt, oder? Doch auch der Finanzberater oder Versicherungsagent im Außendienst gilt als Haustürvertreter. Und diese bieten oft auch umfangreiche kreditfinanzierte Kapitalanlagen oder sogar gleich Konsumentenkredite an. Wer einen derartigen
Kreditvertrag abgeschlossen hat, kann nun leichter wieder heraus. Wie der Europäische Gerichtshof am 13.12.2001 entschieden hat (Az. C-481/99), gilt auch in solchen Fällen das EU-Haustürwiderrufsgesetz. Danach wurde es einem klagenden Verbraucher erlaubt, auch noch nach 5 Jahren den Kreditvertrag zu widerrufen! Welche Bedeutung das für den immer
offensiver auftretenden Außendienst der Banken haben wird, bleibt abzuwarten. 7. Handwerkerlohn direkt ans Finanzamt Würden Sie uns glauben, daß Sie künftig die Rechnung Ihres Handwerkers nicht mehr voll an ihn bezahlen, sondern 15% direkt an das Finanzamt überweisen müssen?
Wir wollten es unserem Steuerberater auch erst nicht glauben, aber es ist tatsächlich die Wahrheit! Seit Anfang des Jahres gilt das "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe". Und dieses verpflichtet Sie als Auftraggeber, vom Rechnungsbetrag 15% einzubehalten und dem Bauunternehmer oder Handwerker nur 85% auszuzahlen. Der Restbetrag
muß sofort und direkt an das Finanzamt gezahlt werden. Doch so verrückt das klingt, so wahr ist es. Allerdings gilt dieses Gesetz nur für Unternehmer und nur für Beträge über EUR 5.000,- bzw. EUR 15.000,-. Unsere Steuerberater weisen daher ausdrücklich darauf hin, daß
- Sie schon als Unternehmer gelten, wenn Sie mehr als zwei Wohnungen vermiete
- jede Bauleistung, die zur Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von
Bauwerken dient, unter das Gesetz fällt
- bei Nichtabführung des Betrages nochmal 15% der Rechnungsbetrages an das Finanzamt zu zahlen ist, auch wenn der Handwerker schon voll bezahlt wurde
- dies nur dann nicht
notwendig nicht, wenn sollte der Handwerker eine Freistellungsbescheinigung hat. Wenn ja, sollten Sie unbedingt eine Kopie davon mit der Rechnung aufbewahren.
8. Und dann war da auch noch..... die Abschaffung der EC-Karte. Haben Sie es eigentlich gemerkt? Seit Jahresbeginn gibt es die gute alte EC-Karte offiziell gar nicht mehr. Die EC-Schecks haben keine garantierte Einlösesumme von DM 400,- mehr und damit entfällt auch der eigentliche Sinn der dazugehörigen EC-Karte. Natürlich können Sie mit dieser Karte weiterhin bargeldlos bezahlen oder Geld am Automaten bekommen. Doch dafür verantwortlich ist die "maestro"-Funktion. Doch mal ehrlich: Werden Sie künftig sagen: "Wo ist denn meine maestro-Karte"?
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