Die Themen des Monats: 1. Gesetzliche Rentenversicherung und die Ansprüche daraus 2. Riester-Rente lohnt sich doch! 3. Hannoversche Leben und der Einbruch 4. Künftig leichterer Wechsel der Privaten Krankenversicherung? 5. D&O-Versicherung lohn- und einkommensteuerfrei 6. Vorsicht bei Inhaberschuldverschreibungen 7. Und dann war da noch... ------------------------------------------------------------------------------- 1. Gesetzliche Rentenversicherung und die Ansprüche daraus Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichtes warnt vor einer Schieflage der Gesetzlichen Rentenversicherung. Er befürchtet, daß die gesetzlich Rentenversicherten mehr in die Versicherung einbezahlen als sie daraus zurückerhalten. Von einer Verzinsung ganz zu schweigen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch einen Eigentumsschutz für die Rentenansprüche und Anwartschaften bestimmt - d.h., jeder muß mindestens das wieder erhalten, was er eingezahlt hat. Derzeit liegt die sogenannte Eigenfinanzierungsquote bei 90% - also wird etwas mehr ausbezahlt als eingezahlt. Doch dies kann bei künftigen Rentenkürzungen schnell anders aussehen. Ohnehin befindet sich die Gesetzliche Rentenversicherung in schweren Finanzierungsnöten und Finanzengpässen - nicht zuletzt aufgrund der Reduzierung der sogenannten Schwankungsreserve. Nun bemüht man sich um den Verkauf des Tafelsilbers - nämlich den Verkauf von 77.000 Wohnungen der eigenen Wohnungsbaugesellschaft
namens Gagfah. Nur Pech, daß etwa ein Drittel der Wohnungen in Berlin liegt, wo der Immobilienmarkt bekanntlich am Boden ist. Und seltsam, daß derzeit nur 15,5% der Gewinne der Wohnungsbaugesellschaft an die in der BfA Rentenversicherten gehen...... 2. Riester-Rente lohnt sich doch! Die Riester-Rente ist für diesen Newsletter ein Quell von nachdenklichen, witzigen, unglaublichen, lächerlichen und kuriosen Nachrichten. Besonders nett ist die Entdeckung, die die Kollegen von avanturo gemacht haben. So kann die sogenannte
"Förderschädlichkeit" dem Anleger tatsächlich Gewinne bringen. Der Trick: Spart man ganz normal in einen Riester-Vertrag, kassiert man am Ende des jeweiligen Jahres die Förderung. Im Alter von 65 Jahren wird der Vertrag dann aber auf einen Schlag gekündigt. Dies widerspricht den Bedingungen der Riester-Rente, und somit müssen die gewährten Förderungen in vollem Umfang zurückgezahlt werden. ABER: Während der gesamten Vertragslaufzeit - also eventuell mehrere Jahrzehnte lang - wurden mit diesem Geld Zinsen erzielt. Und diese dürfen vom Anleger ganz legal behalten werden. Die Förderung war somit die gesamte Dauer nichts anderes als ein zinsloses Darlehen, das zu nennenswerten Gewinnen führt. Vielleicht ist damit der wahre Vorteil der Riester-Rente endlich aufgedeckt! ;-)) An dieser Stelle ein Hinweis an alle, die eine Riester-Rente mit einer befristeten "Rentengarantiezeit" abgeschlossen haben - also einen Vertrag, bei dem bei Tod der Versicherten Person nach Rentenbeginn die
Altersrente noch einige Jahre an die Angehörigen weitergezahlt wird. Diese Konstruktion wird jedoch laut Verbraucherzentrale als "schädliche Verwendung" betrachtet, was zur vollständigen Rückzahlung aller Förderungen führt. Das kann unter Umständen sogar das verbleibende Vermögen angreifen. Viele Versicherungsgesellschaften sollen dieses Problem noch gar nicht erkannt haben - bei mindestens vier Gesellschaften ist diese Garantiezeit sogar obligatorisch. Dementsprechend wurde der Vertrieb auch nicht diesbezüglich geschult, so daß eine nicht unbeträchtliche Zahl von Fehlberatungen zu befürchten ist.
Die Victoria Versicherung soll bereits angekündigt haben, ihre "Förderrente" nachzubessern. 3. Hannoversche Leben und der Einbruch Einen starken Einbruch hat die von uns seit
langem kritisch betrachtete Hannoversche Leben hinnehmen müssen. Kein Wunder, schließlich mußte der einstige Star der Versicherungsgesellschaften ja seine Überschußbeteiligung auf weit unterdurchschnittliche 5% absenken. Gerade sicherheitsorientierte Anleger werden diese Gesellschaft meiden, da die stillen Reserven mit 0,3 Prozent gegen Null tendieren.
Bei einer weiteren Absenkung des Zinsniveaus wird sich dies äußerst drastisch auf die Versicherten auswirken. Bei der Riester-Rente wurden erst ein paar hundert Verträge akquiriert - und das trotz massiver Werbung. Interessant auch die Entwicklung der Tochter Hannoversche Standard Life, ein Joint-Venture mit der von uns sehr geschätzten
britischen Standard Life. Diese Tochter bietet Policen nach britischem Vorbild an - allerdings ohne deren Sicherheit! Wo nämlich im Falle der Direktanlage in einer Police der Mutter Standard Life ein AAA-geratetes Unternehmen für die Garantien (Mindestverzinsung wie deutsche Police trotz Aktienquote von ca. 80% der Anlagen) geradesteht, so ist bei der
Billigtochter Hannoversche Standard Life diese Garantie wesentlich kritischer zu bewerten. Die meisten Bundesbürger scheinen dies ähnlich zu sehen - wie anders sind die erst 1.200 Verträge erklärbar, die trotz offensivem Marketing bislang verkauft wurden? SERVICE: Wenn Sie ein Angebot zu einer britischen Lebensversicherung des sicheren "Originals", der Standard Life Versicherung mit hoher Aktienquote und trotzdem garantierter Mindestverzinsung wünschen, mailen Sie uns bitte an . 4. Künftig leichterer Wechsel der Privaten Krankenversicherung? Wer Mitglied einer Privaten Krankenversicherung ist, der wird in der Regel lebenslang bei der gleichen Versicherung bleiben. Das liegt meist an den sogenannten Altersrückstellungen, die
für einen bezahlbaren Beitrag im Alter wichtig sind und bei einem Versicherungswechsel verloren gehen. Das Finanzministerium hat nun eine Studie ausgeschrieben, wie künftig diese Altersrückstellungen bei einem Wechsel mitgenommen werden können. Ergebnisse sollen im Sommer nächsten Jahres vorliegen. Warten wir mal ab, ob dies zu Vorteilen für die Versicherten führen wird. Schließlich lagen die Beitragserhöhungen der vom "map-report" geprüften Krankenversicherungen im Durchschnitt bei nur ca. 4,60% pro Jahr über die letzten 16 Jahre - und waren in den letzten 3 Jahren sogar weiter rückläufig. 5. D&O-Versicherung lohn- und einkommensteuerfrei Gute Nachrichten für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte: Diese haben nun noch bessere Chancen, sich gegen eine persönliche Haftung bei
Fehlentscheidungen zum Schaden ihres Unternehmens zu versichern. Denn immer öfter kommt es vor, daß die Gesellschafter in solchen Fällen ihre Entscheidungsträger mit ihrem persönlichen Vermögen in Regreß nehmen. Für solche Risiken gibt es die D&O-Versicherung, auf englisch die Directors and Officers
Liability. Diese schützt das Unternehmen vor Schäden, die auf das Handeln der Führungsebene zurückzuführen sind. Damit ist das Management als Ganzes versichert. Basis für die Prämie sind die Betriebsdaten des Unternehmens. Der Versicherungsanspruch steht im Ergebnis dem Unternehmen zu. Endlich hat die Finanzverwaltung nun anerkannt, daß es sich bei einer solchen Versicherung um eine Betriebsausgabe des Unternehmens handelt und nicht um eine steuerpflichtige Zuwendung an den versicherten Manager. Damit gibt es für angestellte Führungskräfte jetzt keinen Grund mehr, sich nicht ausreichend zu versichern. SERVICE: Wenn Sie hierzu weitere Informationen oder ein Angebot wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter .
6. Vorsicht bei Inhaberschuldverschreibungen Eine beliebte Anlage sind Festverzinsliche Wertpapiere. Gerade von Banken werden hier aber
nicht nur die sicheren Bundesanleihen empfohlen sondern auch Unternehmensanleihen. Besonders Banken haben oft eigene Anleihen herausgebracht, die eine etwas höhere Rendite abwerfen als Bundespapiere. Doch einen großen Schock gab es bei Kunden, die solche Anleihen (Inhaberschuldverschreibungen) von Privatbanken gekauft haben. Gerade liegen nämlich zwei
Bankpleiten hinter uns: Die renommierte Frankfurt Privatbank - GONTARD & METALLBANK sowie die
- BKMU-Bank (Berlin)
sind geschlossen worden. Wer dort Geld auf dem Giro- oder Sparkonto hatte, wird über den Einlagensicherungsfonds entschädigt. Doch wer Inhaberschuldverschreibungen als vermeintlich sichere Geldanlage gekauft hat, muß wahrscheinlich einen Totalverlust verbuchen.
Es zeigt sich wieder deutlich: Bei Geldanlagen sollte vor allem anderen auf die Bonität geachtet werden! 7. Und dann war da auch noch..... der Schwarzfahrer von 14 Jahren, bei dem ein Verkehrsbetrieb das "erhöhte Beförderungsentgelt" einklagen wollte. Doch laut Amtsgericht Jena können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gar keinen Beförderungsvertrag abschließen. Die Einforderung des Beförderungsentgeltes ist somit nicht möglich. Ein rechtsgültiger Vertrag wäre nur mit Zustimmung der Eltern zustande gekommen. Auch wenn die Eltern dem Kind ihr Einverständnis zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gegeben hätten, so würde sich dieses Einverständnis im Zweifel nicht auf das Schwarzfahren erstrecken. Fazit: Keine Chance für die Verkehrsbetriebe!
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