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Aktuell im September 2002

Die Themen des Monats:

1. NEU: Sparzielversicherung bei Arbeitslosigkeit
2.
Riester-Renten, Betriebsrenten und unerfüllte Hoffnungen
3.
Familienfürsorge von HUK-Coburg gekauft
4.
Krankenversicherungen und die Kostenexplosion
5.
Geschlossene Fonds: SECURENTA und DLF
6.
Achtung bei Finanzierungen mit Lebensversicherungen
7.
Und dann war da noch...

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1. NEU: Sparzielversicherung bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit ist eines der größten Probleme in unserer Gesellschaft; dies zeigen mehr als vier Millionen Arbeitslose.
Gleichzeitig ist auch bekannt, daß die Gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr zur Sicherung des Lebensstandards ausreicht. Private Vorsorge ist daher wichtiger denn je.

Doch jede Vorsorge basiert auf Sparbeiträgen aus dem laufenden Einkommen. Fällt dieses aufgrund von Arbeitslosigkeit geringer aus, kann oft die wichtige Altersvorsorge nicht mehr bedient werden.

Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit Würzburger Versicherungs-AG, einem Unternehmen des General Electric-Konzerns, eine Zusatzversicherung entwickelt, die genau hier ansetzt: PREMIUM SECURE, die innovative Sparzielversicherung.

Im Falle von Arbeitslosigkeit zahlt diese Zusatzversicherung die Beiträge weiter - und zwar insgesamt bis zu 36 Monaten!
Und das Beste dabei: Diese Zusatzversicherung kann zu jeder neuen Versicherung, jedem Bausparvertrag und jedem Ansparplan (z.B. Investmentfonds-Sparplan) abgeschlossen werden!

Durch Verzicht auf überflüssige oder anderweitig versicherbare Leistungen wie z.B. im Krankheitsfall konnte der Beitrag auf niedrigen 5% der versicherten Sparbeträge gehalten werden.

Ausführliche Informationen incl. einem Antragsformular und den Bedingungen finden Sie auf der eigens gestarteten Plattform http://www.sparzielversicherung.de. Unser Online-Service beantwortet in gewohnter Weise kurzfristig alle darüber hinaus auftauchenden Fragen.

Die Sparzielversicherung PREMIUM SECURE zeichnet sich besonders durch die faire Vertragsgestaltung aus. So sind zu nennen:

  • Mindestlaufzeit der Versicherung nur 1 Jahr
  • Klare Hinweise über Leistungen und Einschränkungen
  • Versicherbarkeit sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbständigen
  • Erschwingliche Beiträge.

Mit diesem Produkt bieten wir zum ersten Mal eine Eigenentwicklung an, da der Markt an vergleichbaren Produkten rar gesät ist. Aber nach dem Erfolg der im letzten Newsletter beschriebenen Garantiefonds-Police haben wir uns diese Entscheidung leicht gemacht.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer neuen Website http://www.sparzielversicherung.de. Für Fragen stehen wir Ihnen unter Ihr Kontakt zu uns natürlich gerne zur Verfügung.
 

2. Riester-Renten, Betriebsrenten und unerfüllte Hoffnungen

Das Geschäft des Jahrzehnts sollte es für die Assekuranzen werden, ein Millionengrab könnte sie bereits jetzt sein: Die Riester-Rente. Obwohl mittlerweile nun wirklich jedem Bundesbürger die Notwendigkeit der zusätzlichen Privaten Vorsorge bewußt sein müßte, bleiben die Zahlen der abgeschlossenen Policen weit hinter den Erwartungen zurück. Zu einem gewissen Grad verständlich, denn der bürokratische Aufwand und die vielen Einschränkungen in den Bedingungen machen das Produkt nicht zu einem Selbstläufer - wie z.B. der Absatzflop der "Röster-Rente" von Tchibo gezeigt hat.

Doch noch etwas kommt hinzu: Wer ist aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage mit Sorge um den Arbeitsplatz denn freiwillig bereit bzw. in der Lage, Konsumverzicht zu üben?

Genau hier könnte das Hauptproblem breiter Bevölkerungsschichten liegen, weshalb nicht nur die Einzelverträge (siehe unseren Bericht über die Vergütung vom Juni diesen Jahres), sondern auch die Betriebsrenten nicht richtig in Gang kommen.
In der letzten "KURS", einer Spezialzeitschrift für Finanzdienstleister, war ein wunderbarer Kommentar zu diesem Thema, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

"Die Versicherungsvermittler hat man von Seiten der Politik und der Versicherer ohnehin für überflüssig gehalten. Und sich gefreut, dass man die Kunden mit tollen Rahmenabkommen - die Metallrente sei hier als Stichwort genannt - beglücken könne und die lästigen Provisionen entfallen würden. Sehr erstaunt stellte man fest, dass man bei Produkten, bei denen man keine Abschlusskosten eingerechnet hat, auch keine Beratung anbieten kann - die verbirgt sich nämlich hinter den ´bösen Provisionen´.Und völlig überrascht nehmen manche Vorstände zur Kenntnis, dass sie mit derartigen Produkten auch nichts verdienen können."

Dem ist eigentlich nur hinzuzufügen, daß anscheinend nun doch langsam wirtschaftliches Denken vor Ideologie geht: So hat die Allianz laut BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) Anfang August die Provisionen für die Vermittlung der Metallrente von ca. 25% der üblichen Provisionen auf ca. 40% angehoben. Doch weniger als 50% der marktüblichen Vergütung dürften nach Meinung des BVK für die tarifgebundenen Betriebsrenten nicht ausreichend sein, "weil nur die zeitaufwendige individuelle Beratung Entscheidungen fördert; Anordnungen von oben taugen dazu nicht".

Doch nun droht den Betriebsrenten noch weiteres Ungemach: Wie die ´EURO am Sonntag´ berichtet, muß SIEMENS im Jahr 2001 in seinem Pensionsvermögen einen Verlust von 5,3 Milliarden EUR (!) verbuchen. Bereits Ende September 2001 sollen dem Konzern rund 4 Mrd. EUR in den Pensionskassen zur Deckung der künftigen Ansprüche seiner Mitarbeiter bzw. Rentner gefehlt haben.

Nun ist SIEMENS sicherlich ein Unternehmen, daß diese Probleme gut in den Griff bekommen kann. Doch viele kleinere Unternehmen haben die Solvenz leider nicht mehr. Kein Wunder, daß immer mehr Pleiten die Betriebliche Altersvorsorge massiv belasten.

Glücklicherweise muß aber kein Arbeitnehmer um diesen Teil seiner Altersversorgung fürchten. Das stellt der "Pensions-Sicherungs-Verein" (PSV) sicher. Diese Selbsthilfe-Einrichtung sichert die Ansprüche der künftigen Rentner im Falle der Insolvenz ab. Dazu zahlen die Unternehmen einen Mitgliedsbeitrag analog einer Versicherungsprämie.
Dieser Beitrag ist dieses Jahr nun bereits von 2,5 Promille auf 4 Promille des insolvenzgeschützen Betriebsrentenvolumens angehoben worden. Das sind 60 Prozent (!) mehr Beitrag, was die dramatisch schlechte Lage der deutschen Wirtschaft zeigt.

Und nicht nur das: Durch die hohe Zahl von Insolvenzen hat der PSV nach Angaben der Fachpresse Probleme, die Auszahlungen der Renten organisatorisch zu regeln. So sollen sich bei einigen Betriebsrentnern die Auszahlungen um bis zu sechs Monate verzögert haben.
Kein Wunder, lag doch das Schadenvolumen schon zur Jahresmitte 2002 bei 1,3 Milliarden (!) EUR und damit mehr als doppelt so hoch wie im gesamten Jahr 2001.

Doch eine Sache sollte vor Abschluß einer Betriebsrente beachtet werden: Es gibt mehrere Durchführungswege mit unterschiedlichen Sicherungen. Und die sogenannte Pensionskasse ist - anders als z.B. Pensionsfonds oder Direktzusagen - NICHT über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Über dieses möglicherweise erhöhte Risiko sollte vor Abschluß einer entsprechenden Altersversorgung unbedingt aufgeklärt werden!
 

Übrigens: Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung nur dann uneingeschränkt als Direktversicherung für die Betriebsrente (also ohne Nachschusspflicht für den Arbeitgeber) geeignet, wenn sie mindestens mit einer Beitragsgarantie unterlegt ist.

Daß der Arbeitgeber ansonsten verpflichtet sein kann, Geld nachzuschießen, um Verluste des Aktienmarktes auszugleichen, ist allgemein noch nicht weitreichend bekannt. Glücklicherweise gibt es bereits einige (wenige) Gesellschaften, die eine Beitragsgarantie in der Fondsgebundenen Versicherung anbieten, auch wenn diese kein Riester-Produkt ist! Fondsgebundene Versicherungen mit Beitragsgarantie sind übrigens als Anlageform für Pensionskassen geeignet, was die oben geschilderten Probleme vermeidet.

Wir empfehlen hier betroffenen Unternehmen besondere Aufmerksamkeit, um gegebenenfalls existenzbedrohende Risiken zu vermeiden.
 

Und weil wir gerade beim Thema Riester-Rente sind, noch ein paar kleine Nettigkeiten am Rande:

Verbraucherschützer wollen laut Versicherungsjournal die BHW und die Hamburg-Mannheimer wegen überhöhter Storno- bzw. Wechselgebühren bei den Riester-Renten auf Unterlassung verklagen. Nach Angaben des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes sollen die Gebühren das Branchenübliche um das Zehnfache übersteigen. Abmahnungen sollen bereits gelaufen, aber bislang vergeblich gewesen sein.

Die von uns so gerne genannte FINANZTEST hat mal wieder ihrem brancheninternen Ruf alle Ehre gemacht und eklatante Fehler bei der Bewertung von Riester-Policen begangen. Als Besonderheit hat man den Fehler diesmal gleich selbst zugegeben und kein Gerichtsurteil gegen sich abgewartet. Die ausgelieferten Hefte wurden zurückgezogen und neue Tabellen veröffentlicht.

Ob diese methodisch aber einwandfrei sind (so wurden z.B. die wichtigen stillen Reserven nicht berücksichtigt), sei hier dahingestellt ....
 

3. Familienfürsorge von HUK-Coburg gekauft

Sie war die erste Versicherung, die wegen hoher Risiken für die Versicherten unter Zwangsverwaltung der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gestellt wurde: Die Familienfürsorge, ein Versicherer aus dem kirchlichen Bereich (wir berichteten in unseren letzten Newslettern).

Nun übernimmt die HUK-Coburg Lebensversicherung die Familienfürsorge, nachdem einige renommierte und kapitalstarke Unternehmen abgewunken haben sollen. Der Kaufpreis wurde nicht bekanntgegeben, er wird aber komplett den Rückstellungen zugeführt, so daß die Versicherten der Familienfürsorge eine Verzinsung über dem Garantiezins erhalten können.

Für die Versicherten der Familienfürsorge bedeutet dies eine vollständige Weiterführung ihrer Verträge. Die HUK will laut Handelsblatt die Marke "Familienfürsorge" erhalten und ihre Position im kirchlichen Bereich ausbauen. Allerdings wird es wohl zwei unterschiedliche Deckungsstöcke geben, so daß die Verzinsung für Familienfürsorge-Versicherte durchaus noch niedriger ausfallen kann als die für HUK-Coburg-Versicherte.
 

4. Krankenversicherungen und die Kostenexplosion

Für eine gewisse Unruhe haben die Ankündigungen von Beitragsanpassungen der Privaten Krankenversicherungen gesorgt. Manche fühlen sich rein subjektiv bei den Gesetzlichen Krankenkassen doch sicherer, obwohl diese auch nicht unerheblich anpassen (siehe Erhöhungen einiger Kassen zum 01.09. und 01.10.2002).

Doch bei den Privaten Krankenversicherungen ist nicht nur der Beitrag wichtig, sondern vor allem die wesentlich besseren Leistungen. Davon abgesehen kann sich dort aber gesundheitsbewußtes Verhalten finanziell lohnen, was bei den Gesetzlichen Kassen nicht der Fall ist.

Viele Private Versicherer zahlen nämlich ihren Versicherten einen erheblichen Teil ihrer Beiträge zurück, wenn keine Erstattungen von der Versicherung in Anspruch genommen werden. Dies können bis zu sechs Monatsbeiträge sein - und zwar inclusive des vom Arbeitgeber gezahlten Anteils!

Wer also tendenziell gesund ist und/oder kleine Behandlungen aus eigener Tasche zahlt, kann hier richtig Geld sparen. Ein paar Beispiele: Die Berlin-Kölnische zahlt bei 49.000 Vollkosten-Versicherten 20,4 Mio. EUR zurück, die Continentale Krankenversicherung bei 103.000 Versicherten (incl. Zusatzversicherungen) 40 Mio. EUR und die INTER Krankenversicherung sogar 20 Mio. EUR an nur 33.0000 Vollkosten-Versicherte.

Bedenkt man, daß in der Regel weit mehr als die Hälfte aller Versicherten Erstattungsleistungen statt Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen, dann können sich die Rückerstattungen pro Person durchaus sehen lassen!

Um die Kosten, unter denen sowohl die Gesetzlichen als auch die Privaten Krankenversicherungen gleichermaßen leiden, zu senken, werden immer neue Konzepte eingeführt:
So werden z.B. im VITAL-Tarif der AXA regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nicht nur von Selbstbehalten ausgenommen, sondern zusätzlich mit Gutschriften belohnt. Immer nach dem Prinzip: Umfassende Vorsorge ist die beste Kostensenkung!
Der EL-Tarif der gleichen Gesellschaft hat das Hausarzt-/Primärarzt-Prinzip und kann den Tarif damit über Jahre beitragsstabil halten.
Dem gleichen Prinzip folgt nun auch die VEREINTE (künftig: Allianz) Krankenversicherung mit ihrem neuen Tarif VSi. Die erwartete günstigere Kostenentwicklung wird an die Kunden in Form niedrigerer Beiträge weitergegeben. Doch gerade in diesem Tarif gibt es einen Haken, auf den Interessierte auf jeden Fall von ihrem Berater hingewiesen werden sollten: Für Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) wird bis zum Betrag von EUR 5.000 pro Jahr eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 10% fällig.
Dies kann den Beitragsvorteil gegenüber den klassischen Tarifen schnell wieder aufheben.

Neu ist bei der SÜDDEUTSCHE Krankenversicherung die Möglichkeit, den Zusatztarif für Beitragssenkung im Alter (der Arbeitgeber zahlt i.d.R. auch dafür die Hälfte des Beitrags, aber die Leistung kommt alleine dem Versicherten zu Gute) um die Komponente der Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen. Damit werden existenzielle Risiken stark verringert.

Wir halten dies für eine sehr interessante Variante - bei Interesse an einem Angebot dieser oder anderer Gesellschaften bitten wir um eine Anfrage an Ihr Kontakt zu uns.
 

Und aus aktuellem Anlaß ein wichtiger Hinweis für Selbständige, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind: Die Krankenkassenbeiträge müssen auch bei finanziellen Engpässen - aus welchen Gründen auch immer - unbedingt weitergezahlt werden. Besteht ein Rückstand von zwei Monatsbeiträgen, endet der Versicherungsschutz automatisch!
Dazu ist noch nicht einmal eine förmliche Kündigung nötig, es genügt ein Hinweis der Kasse auf die Folgen der Nichtzahlung des Beitrags. Eine Nachzahlung muß nicht akzeptiert werden und auch der Grund für die Nichtzahlung ist unerheblich.
 

Private Krankenversicherungen haben zuletzt beispielsweise bei Flutopfern die Beitragszahlung gestundet. Solche Angebote sind uns von Gesetzlichen Krankenkassen nicht bekannt. Von daher empfiehlt sich bei einem solchen Engpaß ein Antrag beim Sozialamt auf Hilfe zum Lebensunterhalt.!
 

5. Geschlossene Fonds: SECURENTA und DLF

Die Sparpläne der Göttinger-Gruppe und damit der Securenta AG sind aus gutem Grund umstritten. So liegen bislang z.B. noch immer keine geprüften Jahresabschlüsse der Jahre 1999 und 2000 (!) vor.

Nach Angaben des Branchen-Informationsdienstes "k-mi" hat das Landgericht Lübeck nun auf Basis dieser Tatsache einem Anleger das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zugesprochen. Besonders ein Punkt aber ist wesentlich, nämlich die Form der Berechnung des auszuzahlenden Guthabens: Dieses darf nämlich nicht - wie sonst wohl üblich - um entstandene Kosten der Ermittlung des Guthabens und vor allem nicht um den pauschalierten Stornierungsaufwand gekürzt werden. Gerade der letzte Punkt soll nach Angaben der Fachpresse in einigen Fällen dazu geführt haben, daß trotz jahrelanger Einzahlungen überhaupt keine Auszahlung an den entsprechenden Anleger erfolgte.

Das Urteil (Az. 11 0 32/02), erwirkt von Rechtsanwalt Wolfram Westphal / Hamburg, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
 

In Sachen Vermittlung von Anteilen des DreiLänderFonds 94/17 durch den mittlerweile börsennotierten AWD hat nun das Landgericht Hamburg (Az. 13 0 54 / 02) die Schadensersatzforderung eines Anlegers zurückgewiesen.

Hauptgrund laut "k-mi" bzw. AWD: Der Anleger hat im Jahr 1998 das Angebot des Fondsinitiators "Kapital-Consult" zur Rücknahme des Anteils zu 95 Prozent abgelehnt.

Doch das war im Nachhinein betrachtet ein erstklassiges Angebot: Heute werden die Anteile an der Börse für gebrauchte Fondsanteile, DAI, nur zu 27%-29% des Nominalwertes gehandelt
.

Auf der anderen Seite traf das OLG Celle zwei Urteile gegen den AWD als einen der Hauptvertriebe des DLF 94/17 (Az. 11 U 291/01 und 11 U341/01). Darin wurde dem AWD ein Beratungsfehler ("generelle Pflichtverletzung", da die AWD-Vertriebspartner "nur unzureichend über die Risiken der Anlage belehrt hatten") angelastet und dieser deshalb zum Schadensersatz für die Anleger verurteilt.

Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig, und der AWD spricht nur von Einzelfallentscheidungen. Man strebt laut "k-mi" eine Revision beim Bundesgerichtshof an. Kein Wunder, bei einem Gesamtvolumen aller derzeit gerichtlich anhängigen Verfahren in Höhe von rund 4,4 Mio. EUR - und einer möglicherweise immens hohen Zahl weiterer Klagen bei tatsächlicher Schadensersatzzahlung.
 

Bei Interesse an einer ausführlichen Dokumentation sowie Kontakt zu einer entsprechenden Anwalts-Kooperation empfehlen wir unseren Lesern, die Redaktion von "kapital-markt intern" unter 0211-6698164 anzusprechen.

 

6. Achtung bei Finanzierungen mit Lebensversicherungen

Bekanntlich haben die Lebensversicherungen ihre Überschüsse auf breiter Front reduziert. Dies ist aufgrund der gesunkenen Zinsen am Kapitalmarkt notwendig und auch sinnvoll.

Doch wer seine Immobilie mit einer Lebensversicherung finanziert hat, sollte nun aktiv werden: In der Regel wurde nämlich bei dem Finanzierungsmodell "Tilgungsaussetzung mit einer Lebensversicherung" die prognostizierte Ablaufleistung der Versicherung so gewählt, daß sie dem Darlehensbetrag entspricht.

Doch was, wenn die Senkung der Überschüsse die Ablaufleistung z.B. um ca. 10% reduziert? Bei einer EUR 400.000 Finanzierung sind dies EUR 40.000, die bei Ablauf der Versicherung fehlen. Trifft das den Finanzierenden unerwartet, kann es zu gravierenden Einschnitten bei der Lebensplanung kommen. Bei größeren Lücken könnte im schlimmsten Fall sogar die Zwangsversteigerung anstehen.

Um hier böse Überraschungen zu vermeiden, sollte jetzt (und erneut nach einer möglichen weiteren Reduzierung der Überschüsse) die voraussichtliche Ablaufleistung erfragt werden. Die fehlende Summe sollte über einen ergänzenden Vertrag sichergestellt werden - schließlich ist es besser, heute die monatliche Belastung im kleinen Rahmen zu erhöhen, damit aber später massive Probleme zu vermeiden.

Gerne stehen wir hier beratend mit Angeboten zur Seite. Einfach eine Mail an Ihr Kontakt zu uns senden!

Interessant ist da vielleicht auch die ergänzende Sparzielversicherung bei Arbeitslosigkeit (siehe Artikel 1 in diesem Newsletter). Informationen über eine interessante Alternative im Bereich der Finanzierung mit einer Lebensversicherung finden Sie auch unter http://www.tilgungsaussetzung.com.
 

7. Und dann war da auch noch.....

der frühere Geschäftsführer des Bundes der Versicherten (BdV), Hans-Dieter Meyer, der nun den sexuellen Mißbrauch der zum damaligen Zeitpunkt 14jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin zugegeben hat - so berichtet die Frankfurter Neue Presse.

Meyer war bekannt geworden durch seine undifferenzierte Aussage, daß Kapital-Lebensversicherungen "legaler Betrug" seien. Ob dies nun auch unter einem anderen Licht gesehen werden sollte?

 

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