Di
e Themen des Monats: 1. Was sich in 2003 ändert 2. Zweites Vermögensstandbein Schweiz 3. Gesetzliche Krankenkassen und neue Ideen 4. Lebensversicherung und die Überschüsse 5. Arbeitgeber haften bei Gehaltsumwandlung 6. Hoffnung für geschädigte Anleger 7. Und dann war da noch... ------------------------------------------------------------------------------- 1. Was sich in 2003 ändert Schon traditionell zum Jahresanfang die wichtigsten Änderungen: -
Sozialabgaben:
Der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich von 19,1% auf 19,5%. Gleichzeitig wird die Ökosteuer erhöht, deren Einnahmen ebenfalls der Rentenkasse zugute kommen. Trotzdem befürchten Experten, daß eine weitere Steigerung des Beitragssatzes noch dieses Jahr erforderlich werden könnte.
Neben dieser Erhöhung des Beitragssatzes steigt auch noch die Beitragsbemessungsgrenze - also die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge erhoben werden - von EUR 4.500
auf EUR 5.100 (in den neuen Bundesländern von EUR 3.750 auf EUR 4.250).
Ebenfalls erhöht wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung von EUR 3.375 auf EUR 3.450. Um gleichzeitig mehr Mitglieder in das marode Gesetzliche System zu zwingen wird eine sogenannte "Verdienstgrenze" eingeführt. Diese liegt bei EUR 3.825,-. Nur wer mehr verdient, darf künftig noch in die Private Krankenversicherung wechseln! - Bankgeheimnis:
Das Bankgeheimnis in Deutschland soll zum 21.02.2003 endgültig abgeschafft werden. Das bedeutet, daß die Finanzämter einen direkten online-Zugriff auf alle Daten aller Konten aller Kunden bei allen Banken in Deutschland bekommen sollen! Weiterhin stehen die Banken dann in der Pflicht, alle Käufe und Verkäufe von Wertpapieren dem Finanzamt zu
melden. Hierzu erhält jeder Bürger eine Identifikationsnummer, mit der eine lückenlose Überwachung nach orwellschem Muster möglich sein wird - und das alles unter dem Deckmantel der Steuergerechtigkeit und Terrorismusbekämpfung.
Ob für die Koordinierung dieser Maßnahmen bereits Spezialisten des ehemaligen "Ministeriums für Staatssicherheit" reaktiviert wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. ;-) Sicher aber ist eines: Der deutsche Staat betrachtet alle seine Bürger als
potentielle Kriminelle, die umfassende Kontrolle benötigen. Legale Gegenmaßnahmen dazu finden Sie im zweiten Beitrag dieses Newsletters. - Kapitalanlagen:
Bislang waren Kursgewinne von Wertpapieren steuerfrei, wenn diese mindestens 12 Monate gehalten wurden. Künftig gibt es eine 15%ige Steuer auf diese Kursgewinne - bei Aktien und
Aktienfonds gilt jedoch das für den Laien nahezu unverständliche "Halbeinkünfteverfahren", wodurch sich dort die Steuer auf 7,5% reduziert.
Eine Zusammenfassung finden Sie im November-Newsletter. Sie können diese aber
auch unter als PDF-Dokument anfordern.
Übrigens: Nach einer Studie des Finanzdienstleisters Delta Lloyd kann diese Besteuerung zur Abwanderung von ca. 5,4 Millionen Kleinanlegern von der Börse führen. 42 Prozent der deutschen Privatanleger wollen danach bei Inkrafttreten der Regelungen
keine weiteren Aktien- oder Fondsanteile mehr kaufen. Die Folgen könnten fatal werden: Massive Schädigung der Aktienkultur als Anlage- und Vorsorgeinstrument, wesentlich schlechtere Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung für die Wirtschaft und damit folglich geringere Investitionen, niedrigeres Wirtschaftswachstum, noch mehr Arbeitslose und eine Verschärfung der gegenwärtigen Krise. - Immobilien:
Bisher waren Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie steuerfrei, wenn man sie mindestens 10 Jahre im Besitz hatte (vor gar nicht langer Zeit waren es noch zwei Jahre!). Künftig sind analog den anderen Kapitalanlagen 15% der Gewinne als Steuer fällig!
Vor dem 21. Februar gekaufte Immobilien werden mit einem fiktiven Gewinn von 10%
belegt, der dann mit 15% zu versteuern ist - allerdings soll der Nachweis eines geringeren Gewinns erlaubt sein.
Wer neu baut, hat keine degressive AfA mehr zu Wahl - die Abschreibung kann nur noch linear erfolgen, was die Belastung in den ersten Jahren natürlich erhöht und Bauvorhaben unattraktiver macht. - Eigenheimzulage:
Die staatliche Förderung beim Neubau einer selbstgenutzten Immobilie gibt es künftig nur noch für Familien mit Kindern, die nicht mehr als EUR 140.000 pro Jahr verdienen (plus EUR 20.000 für jedes zum Haushalt gehörende Kind). Bei Alleinerziehenden sind es EUR 70.000 pro Jahr.
Sind keine Kinder vorhanden und kommen auch keine innerhalb von vier Jahren nach Kauf-/Baubeginn, dann gibt es gar keine Förderung. - Energiekosten:
Die Ökosteuer wurde zum Jahreswechsel wiederum erhöht. Gleichzeitig stieg zusätzlich die Erdgassteuer, und die Steuer für Flüssiggas wurde um mehr als 50% erhöht. Auch für Heizöl fallen höhere Steuern an, und zum Jahresende entfällt die Ermäßigung für Nachtspeicherstrom..
2. Zweites Vermögensstandbein Schweiz Wir leben in einer Zeit politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit. Die deutsche Bundesregierung verabschiedete am 20. November 2002 Kabinettsbeschlüsse zur
vorgesehenen Besteuerung von Wertpapiervermögen. Um das vorgesehene Steuerszenario wirksam durchsetzen zu können, bedarf es aus Sicht der Regierung wesentlich verschärfter Kontrollen bei den Banken. Deshalb ist vorgesehen, das deutsche Bankgeheimnis endgültig abzuschaffen. Was bedeutet das für jeden einzelnen?
- Damit jeder Steuerpflichtige bis an sein Lebensende lückenlos kontrolliert werden kann, erhält er eine "Identifikationsnummer".
- Alle Depots und Konten werden ab März 2003 zentral registriert.
- Seit 01.01.2003 müssen alle Banken sämtliche Kapitalerträge mitteilen.
- Die Banken müssen künftig sämtliche Wertpapierveräußerungen automatisch melden (Art und Anzahl der Papiere, Veräußerungspreis, Anschaffungskosten).
- Alle Banken müssen "auffällige Kontobewegungen" ohne Information an den Kunden den strafrechtlich ermittelnden Behörden melden.
Im Grund wird somit jeder Bürger vom Staat als potentieller Straftäter betrachtet – und unter
dem Deckmantel der 'Steuergerechtigkeit' wird der absolut gläserne Bürger zur Realität. Angesichts dieses orwellschen Kontrollwahnsinns sind clevere und dabei natürlich legale Lösungen gesucht. Wir empfehlen daher die Auslagerung eines Teils des Privaten Vermögens in Länder, in denen
die Privatsphäre des Einzelnen sichergestellt ist und der Staat seine Bürger nicht auf derart eklatante Weise kriminalisiert. Hier erscheint uns die Schweiz ideal geeignet, da diese noch immer und auch zukünftig ein weitreichendes und fest verankertes Bankgeheimnis hat. Ein eigenes Depotkonto bei einer
renommierten Schweizer Bank, legal und offiziell eröffnet, sollte somit neben der traditionellen Hausbank in Deutschland als strategisches 2. Vermögensstandbein künftig unverzichtbar sein. Wir haben hier nunmehr Kontakte mit drei hochinteressanten Instituten - von der Kantonalbank
über die Fondsgesellschaft bis hin zur renommierten Privatbank -die dies sehr seriös und leistungsstark anbieten - und das entgegen unserer Vorabmeldung sogar schon für Anlagesummen ab EUR 5.000,-! Eine Zusammenfassung der Möglichkeiten senden wir Ihnen gerne als PDF-Dokument zu: . 3. Gesetzliche Krankenkassen und neue Ideen Man hat es schon kaum noch zu hoffen gewagt: In den Markt der Gesetzlichen Krankenversicherung kommen frische Ideen. Zwar hat der Bundesgerichtshof gerade den milliardenschweren "Risikostrukturausgleich" für rechtens erklärt, mit dem kostengünstig wirtschaftende Kassen trotz effizientem Handeln übermäßig belastet werden. Aber dafür haben
einige große Kassen spezielle Tarife bei gesundheitsbewußtem Verhalten angekündigt. Den Anfang hat die TECHNIKER Krankenkasse gemacht, die einen Selbstbehaltstarif anbietet. Dabei verpflichten sich die Versicherten, sich an den möglichen Kosten im Krankheitsfall mit maximal EUR 300,- pro Jahr zu beteiligen. Dafür erhalten sie am Jahresanfang einen
Pauschalbetrag von EUR 240,- ausbezahlt. Ursprünglich war Sozialministerin Ulla Schmidt gegen dieses Modell. Laut ihrer Aussage passt ein Selbstbehaltstarif nicht zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Stimmt ja auch: Effizienz, frische Ideen, lösungsorientiertes Handeln und zum Kostenbewußtsein animierende
Maßnahmen passen offensichtlich nicht in das Konzept von Frau Schmidt - zum Schaden aller Versicherten! Nach einiger Auseinandersetzung wurde der TECHNIKER das Modell dann doch erlaubt - allerdings nur für freiwillig Versicherte, also Personen mit einem Einkommen von über EUR 45
.900 pro Jahr, die zusätzlich seit mindestens 12 Monaten Mitglied bei der TK sein müssen. Nun wollen auch andere Krankenkassen nachziehen. BARMER und DAK haben bereits anders geartete Modelle angekündigt, bei denen noch stärker das individuelle gesundheitsbewußte Verhalten belohnt werden soll - so z.B. das Nichtrauchen. Wir recherchieren derzeit und werden bald unter http://www.gesetzlichekrankenkassen.de die
Modelle detailliert vorstellen. 4. Lebensversicherung und die Überschüsse Wer einen der fast 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge sein eigen nennt, der hat vor kurzem ein Schreiben seiner Versicherung bekommen. Darin wurde in meist schön
verklausulierten Worten mitgeteilt, daß die Versicherung aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und aus Vorsichtsgründen für das nächste Jahr die Höhe der Überschußbeteiligung anpassen muß. Was sich unspektakulär anhört, kann für einige Versicherungsnehmer erhebliche Folgen haben. Konkret bedeutet es, daß die Versicherungen auf breiter Front die Verzinsung ihrer
kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen reduzieren. Es wird nämlich immer am Jahresanfang eine Verzinsung ("Überschußbeteiligung") für das kommende Jahr verbindlich zugesagt. Aufgrund der unzweifelhaft schlechten Lage der Weltwirtschaft und der niedrigen Zinsen sind
jedoch gegenwärtig einfach keine hohen Renditen mehr zu erwirtschaften. Von daher ist es nur konsequent, wenn die Überschüsse gesenkt werden. Würden - wie noch im letzten Jahr - weiterhin mehr als 6,5% an die Versicherten ausgeschüttet, müßten diese zum größten Teil aus den Reserven bezahlt werden. Doch eine weitgehende Auflösung der Reserven kann einer Versicherung das Genick brechen, weil dann keine Manövriermasse für Krisensituationen mehr
da sein kann. Eine Erfahrung, die z.B. die Hannoversche Leben gerade schmerzhaft machen muß. So haben die meisten Versicherungen durchaus im Sinne ihrer Mitglieder die Verzinsung gesenkt. Im Durchschnitt bewegt sie sich um unter 5% für das Jahr 2003. Angesichts einer
Umlaufrendite für inländische festverzinsliche Wertpapiere aller Restlaufzeiten und Emittenten von ca. 3,7% ist das gar nicht mal so schlecht, da auch noch vollständig steuerfrei bei Ablauf. Kritisch sehen wir die Situation bei Gesellschaften, die es in die eine oder andere Richtung
übertreiben. Wer wie die ARAG oder die MANNHEIMER die Überschüsse komplett streicht und nur noch die Garantieverzinsung von 3,25% (bzw. 4,0%) zahlt, bei dem scheint einiges im Argen zu liegen. Wer dagegen wie die DEBEKA sensationelle 6,8% (!) für das Jahr 2003 ausweist, muß wohl in erheblichem Umfang Reserven auflösen - und das kann auch nicht im Sinne der Versicherten sein! Leider übt sich hier die für die Versicherungen zuständige staatliche Kontrollinstanz, die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) in starker Zurückhaltung. Hauptkritikpunkt von Verbraucherorganisationen und auch Vermittlern ist deren mangelnde Information der Bürger über mögliche Schieflagen der Versicherer. Es erfolgte nämlich keinerlei Warnung der Versicherten vor Gesellschaften mit erheblichen Problemen - so z.B. erst kürzlich
vor der ins Trudeln geratenen FAMILIENFÜRSORGE. Wäre es zu einer Pleite gekommen, wären die Versicherten eiskalt überrascht worden, obwohl die Schwierigkeiten der Versicherung dem BAFin schon lange bekannt waren. Nicht nur der Bund der Versicherten hält die Mißstände für nicht mehr tolerierbar und für "am Rande der Amtspflichtverletzung"! Angesichts solcher Verschleierungstaktiken ist ein neuer Service interessant, der Verbrauchern
und Vermittlern Hintergrundinformationen über ihre bestehenden Versicherungsverträge geben soll. Ein POLICENCHECK analysiert vor allem die Versicherungsgesellschaft auf Stabilität und weist Handlungsalternativen aus. Informationen finden Sie unter http://www.policencheck.com. Mehr dazu auch in der nächsten Ausgabe. 5. Arbeitgeber haften bei Gehaltsumwandlung Bei vielen Firmen schlummert bislang eine nicht unerhebliche "Zeitbombe": In der Vergangenheit wurden oft "Gehaltsumwandlungen in Direktversicherungen" bzw. die "echten
Direktversicherungen" in Form von Fondsgebundenen Lebensversicherungen ausgestaltet. Steuer- und sozialversicherungsrechtlich kein Problem. Aber: Es gilt nicht nur eine Beitragszusage, sondern damit zusammen auch automatisch eine Mindestgarantie. Dies wurde durch die Novellierung des Betriebsrentengesetzes sogar nochmal deutlich herausgestellt. Was sich so harmlos anhört bzw. im Bereich der klassischen kapitalgebundenen
Versicherungen Standard ist, gibt es im Bereich der Fondsgebundenen Versicherungen kaum. Konkret bedeutet dies: Wenn der Wert des Fondsvermögens bei Ablauf nicht mindestens den Wert der eingezahlten Beiträge hat (erforderliche Mindestgarantie), dann ist der Arbeitgeber zum Nachschuß der Differenz verpflichtet! Stellen wir uns nur mal mehrere schlechte Börsenjahre vor, deren Verluste bis zur Auszahlung
der Versicherung nicht mehr aufgeholt werden. Jetzt muß der Arbeitgeber aus eigenen Mitteln den Vertrag auffüllen, so daß der Arbeitnehmer mindestens den Wert der eingezahlten Beiträge ausgezahlt bekommt! Stellen wir uns jetzt weiter vor, daß dies in einem Unternehmen mit 1.000 solcher Verträge
passiert und durchschnittlich EUR 5.000,- nachgeschossen werden müssen. Das wäre eine Sonderbelastung von 5 Mio. EUR, die nirgendwo vorausgesehen wurde. Denn - wie wir aus eigener Beratungserfahrung wissen - scheint den meisten Unternehmen dieses Risiko vollkommen unbekannt zu sein! Was bedeutet das nun? Jedes Unternehmen - auch wenn es nur einen Mitarbeiter hat - sollte
alle Verträge schnellstens auf solche "Zeitbomben" prüfen. Diese sollten zumindest in der bisherigen Form nicht weiterbespart sondern in Tarife mit garantierter Beitragsrückerstattung oder Garantiefonds geändert werden. Leider bieten bislang nur wenige Versicherungen solche "sicheren" Tarife an. Nichtsdestotrotz
besteht dringender Handlungsbedarf - sage nun niemand mehr, er hätte es nicht gewußt.... Gerne stehen wir hier mit Rat und Tat zur Seite: 6. Hoffnung für geschädigte Anleger Wer in den letzten Jahren mit Aktienfonds Geld verloren hat, kann sich unter Umständen einen
Teil seiner Verluste von seiner Fondsgesellschaft zurückholen. Und zwar dann, wenn diese in den Verkaufsprospekten der Fonds die Risiken nicht ausreichend beschrieben hat. Konkret ging es um eine Klage des Schlagerproduzenten Jack White gegen die Fondsgesellschaft des Bankhauses Julius Bär. White hatte in einen Fonds dieser Gesellschaft
investiert, und zwar in den "Julius Bär Creativ", der schwerpunktmäßig in Unternehmen des Neuen Marktes anlegte. Daß Herr White damit massiv Geld verloren hat, kann man sich unschwer vorstellen. Doch nun stellte das Landgericht Frankfurt fest: Da im Verkaufsprospekt das Anlageziel "Neuer
Markt" nicht ausdrücklich genannt war, wurde der Anleger im Bezug auf die Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. Und damit konnte ein Schadensersatzanspruch gegen die Fondsgesellschaft abgeleitet werden. Auf Basis dieses Urteils stritten dann drei Privatanleger um eigenen Schadensersatz und
bekamen Recht - und das, obwohl in einem Halbjahresbericht erklärt wurde "das Kerninvestment stellte der Neue Markt Deutschland dar". (LG Frankfurt, AZ 2-21 O 15/02). Die geschädigten Anleger bekamen rund 160.000 EUR Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da bis zum 06.02.2003 Einspruch dagegen eingelegt werden kann. Trotz allem eine interessante Perspektive für Anleger, die viel Geld verloren haben. Nach einem Bericht der Zeitung "EURO am Sonntag" sollen unter anderem folgende Fonds trotz ihrer Ausrichtung auf den Neuen Markt unklare Prospekte gehabt haben: - DAC Kontrast Union
- DIT Spezial
- KJW-Universal-Fonds
- Nordinvest EuropeGrowth
- VMR Strategie Quadrat
Anleger, die sich von diesem Artikel angesprochen fühlen, sollten somit dringend einen auf diesen Bereich spezialisierten Anwalt konsultieren, da Verjährung drohen kann! Allen Anderen sei die Aussage einer befreundeten Bankerin ans Herz gelegt: "Einen Trost haben wir - bei NULL ist Schluß!". 7. Und dann war da auch noch..... das Ende der guten alten Doppelkarte bei der Anmeldung des neuen PKW. Künftig erfolgt eine elektronische Information über das Kraftfahrtbundesamt, daß der Versicherer für das Fahrzeug die Haftung übernimmt. Bei der Zulassungsstelle wird nur noch eine einfache Versicherungsbestätigung benötigt. Das neue Verfahren gilt für normale, Kurzzeit- und rote Kennzeichen. Bis zum 31.03.2003 können auch noch die alten Doppelkarten verwendet werden. nach oben |