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e Themen des Monats: 1. Kassen lassen Mitglieder nicht in die Private KV 2. Sozialversicherungskosten steigen weiter 3. Gesundheitsheitsbonus in der Gesetzlichen KV 4. Lebensversicherungen immer weiter unter Druck 5. Neue Börsenidizes 6. Neue Regelung zu 325,- EUR Jobs 7. Und dann war da noch... ------------------------------------------------------------------------------- 1. Kassen lassen Mitglieder nicht in die Private KV Eigentlich ist es ganz einfach: Wer über der Beitragsbemessungsgrenze von EUR 3.825,- pro Monat verdient, schließt eine Private Krankenversicherung ab, kündigt seiner Gesetzlichen Krankenkasse mit der vorgeschriebenen Frist von 2 Monaten zum
Monatsende und ist ab dem ersten des Folgemonats privat versichert. Meistens klappt das auch problemlos. Doch zum Jahresende 2002 gab es einige sehr interessante Besonderheiten, die tief auf die Praxis mancher Krankenkassen schließen lassen. Kurz die Vorgeschichte: Die Beitragsbemessungsgrenze von EUR 3.825,- pro Monat gilt nur für Personen, die sich
ab 01.01.2003 privat versichern. Wer aber bereits am 30.12.2002 eine Private Krankenversicherung hatte, für den gilt nur eine niedrigere Grenze von EUR 3.450,- pro Monat. Nun gibt es eine ganze Reihe von Personen, die genau zwischen den beiden Grenzen liegen, sich aber gerne privat versichern möchten. Da die Kündigungsfrist der Gesetzlichen Kassen wie
beschrieben 2 Monate beträgt, hat eine verspätete Entscheidung zum Wechsel hier manche Probleme verursacht. Eigentlich hätte die Angelegenheit nach dem Gesetzestext sehr einfach gelöst werden können: So schreibt der Gesetzgeber vor, daß jemand unter die alten (niedrigeren) Grenzen fällt, wenn seine zum 30.12.2002 bestehende private Krankenversicherung
grundsätzlich geeignet ist, die gesetzliche Krankenversicheurng zu ersetzen. So die sinngemäße Darstellung, wörtlich war von einer "substitutiven Krankenversicherung" die Rede, was aber genau dem entspricht. Bestand also eine solche Versicherung zum Stichtag, dann gilt für 2003 die alte Grenze. Nirgendwo steht, daß die Mitgliedschaft in der
Gesetzlichen Krankenkasse schon beendet sein mußte. Und genau das eröffnete nun Chancen: Wer bereit war, ein paar Tage bis zu drei Monaten doppelt zu bezahlen, der sicherte sich eine Private Krankenversicherung mit Beginn zum 01.12.2002 oder 30.12.2002 (letztes haben nicht alle Versicherungen mitgemacht). Damit waren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, und wenn der gesetzliche Schutz z.B. erst am 31.01.2003 endete - es galt die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze und ein Wechsel war
möglich! Wir haben in unserer Beratungspraxis hier einer ganzen Reihe von wechselwilligen Mandanten den Abschluß mit Beginn noch in 2002 empfohlen, um das Recht auf die niedrigere Grenze zu erhalten. So weit, so gut.
Doch nun gab es Krankenkassen, die das Gesetz auf ihre eigene Weise interpretiert und den Arbeitgebern fälschlicherweise eine Pflichtmitgliedschaft der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kasse bescheinigt haben. Die massiven Beschwerden über dieses Handeln der Kassen rief schon nach wenigen Wochen (!) das Bundesversicherungsamt (BVA) als weisungsgebende Behörde auf den Plan. Dieses verfügte mit Rundschreiben vom 25.02.2003, daß für die besagten Personen tatsächlich die niedrigere Grenze
gilt. Doch trotzdem haben Krankenkassen - uns sind aus unserer eigenen Mandantschaft solche Fälle bekannt - noch nach diesem Datum schriftlich anderslautende Mitteilungen erstellt! Erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim BVA brachte dort den gewünschten Erfolg. FAZIT: Wer keinen fachkundigen Berater hatte, wurde möglicherweise von den Kassen durch falsche Auskünfte dazu bewegt, die abgeschlossene Private Versicherung zu widerrufen. Da diese dann rückwirkend von Beginn an aufgehoben wurde, hat nie ein privater Schutz in 2002 existiert - die Folge: Es gilt unwiderruflich die neue höhere Grenze - trotz Klarstellungen durch das BVA! Wir können mit Stolz von uns sagen, daß ALLE unsere Kunden den gewünschten privaten Schutz beibehalten konnten! 2. Sozialversicherungskosten steigen weiter Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin auf Rekordniveau und das bedeutet niedrige Einnahmen in der Sozialversicherung. So stehen wir in praktisch allen vier Zweigen der Sozialversicherung vor einem Scherbenhaufen: - ARBEITSLOSENVERSICHERUNG:
Hier wird ja
derzeit intensiv über die Reduzierung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nachgedacht. Inwieweit dadurch Rechte der bisherigen Beitragszahler durch eine nachträgliche Kürzung verletzt werden (schließlich ist es eine SozialVERSICHERUNG), wird sicherlich durch die Gerichte zu entscheiden sein. Ohnehin sind die Bundeszuschüsse aus Steuermitteln schon heute mehr als erheblich - KRANKENVERSICHERUNG:
Die Liste der Hiobsbotschaften wird immer länger:
* Nach Informationen der "Welt am Sonntag" und des NDR laufen der DAK aufgrund des hohen Beitragssatzes von 15,2% die Mitglieder in Scharen davon
* Die BARMER sei in finanziellen Nöten, da die letzte Beitragserhöhung auf 14,9% das Defizit nicht decke
* Die TECHNIKER befürchtet in naher Zukunft Beitragserhöhungen und sieht den
durchschnittlichen Beitragssatz aller Kassen bald bei über 15%
Gleichzeitig treten immer wieder Mitglieder der Rürup-Kommission mit nicht zu Ende gedachten Vorschlägen an die Öffentlichkeit, die eine wirkliche Reform der Sozialversicherung noch unwahrscheinlicher erscheinen lassen. - PFLEGEVERSICHERUNG:
Auch der jüngste Zweig
der Sozialversicherung ist praktisch schon gescheitert: Im vergangenen Jahr mußten die Pflegekassen ein Defizit von 400 Mio. EUR hinnehmen, und die in den davorliegenden Jahren aufgebauten Rücklagen schmelzen drastisch schnell ab. Die Zukunft? Welche Zukunft? - RENTENVERSICHERUNG:
Die Beiträge wurden gerade erst zum Jahresanfang von 19,1% auf
19,5% erhöht. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang mit Freude und hohem Unterhaltungswert an die Rentenreform 2001 des damaligen Arbeitsministers Walter Riester, in der uns auf lange Jahre hinaus eine stabile Rentenversicherung versprochen wurde und an die Prognose der Bundesregierung zum Jahreswechsel 2002/2003, die Beiträge würden spätestens 2004 wieder sinken.
Nun ist wohl sogar eine erneute Erhöhung auf 19,9% oder sogar 20% spätestens zum nächsten Jahr, wahrscheinlich aber sogar
noch früher zu erwarten.
Diskutiert wird als "Erste-Hilfe-Maßnahme" eine Nullrunde für Rentner. Ob diese aber politisch durchsetzbar und dann auch noch ausreichend für eine Beitragsstabilisierung ist, scheint mehr als zweifelhaft.
Bleibt schließlich ganz bescheiden die Frage, wo da noch die Mittel für den privaten Konsum und die
Ankurbelung der Wirtschaft herkommen sollen! 3. Gesundheitsheitsbonus in der Gesetzlichen KV Entgegen den häufig wirkungslosen Maßnahmen der Politik fangen engagierte Krankenkassen
nun an, eigene und viel erfolgversprechendere Konzepte zu entwickeln - und zwar ohne jede Denkverbote, die gewisse Politiker ihren Kommissionen so gerne verordnen. Ganz aktuelles Beispiel ist die BKK FAHR, die einen sogenannten Gesundheitsbonus anbietet. Zu dem ohnehin schon günstigen Beitragssatz von 12,9% kommt folgendes Modell (vereinfachte
Darstellung): Jedes Mitglied ab Alter 35 Jahren (und anders als bei der TECHNIKER nicht nur die freiwillig Versicherten) kann nach einer Mindestversicherungsdauer von 6 Monaten einen Selbstbehaltstarif vereinbaren. Das bedeutet, je nach in Anspruch genommener Leistung sind 10 bis 25 EUR (abhängig vom Einkommen) selbst zu zahlen, maximal aber EUR 160,- bis
EUR 400,- pro Jahr (abhängig vom Einkommen). Dafür erhält der Versicherte sofort eine Bonuszahlung von EUR 100,- bis EUR 250,- (abhängig vom Einkommen). Ein Beispiel zur Verdeutlichung: 3 Arztbesuche kosten 3x EUR 10,- Selbstbeteiligung = EUR 30,- Die Bonuszahlung der Kasse beträgt EUR 100,-.
Bleibt dem Versicherten ein Plus von EUR 70,- zur freien Verfügung. Im schlimmsten Fall sind also EUR 60,- bis EUR 150,- (abhängig vom Einkommen) selbst zu bezahlen. Zusätzlich werden bis zu EUR 25,- an den Versicherten ausgezahlt, wenn im Vorjahr kein Selbstbehalt zu zahlen war! Voraussetzung für dieses Modell aber ist die regelmäßige Teilnahme an den ohnehin sehr sinnvollen Früherkennungsuntersuchungen zu Herz-Kreislauf, Nieren- und Krebserkrankungen sowie der Zuckerkrankheit und der Zahngesundheit. FAZIT: Ein hochinteressantes Modell,
bei dem einerseits die Vorsorge gefördert wird (was die Kosten langfristig im Rahmen hält) und andererseits die Versicherten zu einem wirtschaftlichen Verhalten angehalten werden! Die Belohnung entspricht im Idealfall einem Beitragssatz von nur 11,7% statt 12,9% und Sicherheit durch mehr Vorsorge. Und das alles MIT und nicht GEGEN die Versicherten - wir
gratulieren dem Vorstand zu seiner mutigen Entscheidung hierzu! Details finden Sie direkt unter http://www.bkk-fahr.de. 4. Lebensversicherungen immer weiter unter Druck Im November 2002 schlug es ein wie eine Bombe: Die internationale Rating-Agentur FITCH hatte ihre Studie veröffentlicht, inwieweit die deutschen Versicherungen in der Lage sind, Überschüsse für ihre Versicherten zu erwirtschaften und diese
sicherzustellen. Die Studie wurde vor zwei Wochen auf insgesamt 105 Versicherer erweitert und läßt bei einigen Gesellschaften Böses erwarten. Wen es interessiert: Unter http://www.fitch-studie.de ist diese kostenfrei zum Download erhältlich. Als sehr kritisch bewertet wird z.B. die MANNHEIMER Lebensversicherung (bitte nicht mit der Hamburg-Mannheimer verwechseln!). Diese hat mehr stille Lasten in den Büchern als Eigenkapital. Müsste sie nächstes Jahr
diese stillen Lasten in den Büchern offenlegen, wäre sie überschuldet! Mittlerweile wurde dem Bankhaus Sal. Oppenheim der Auftrag gegeben, einen Käufer für die gesamte Versicherungsgruppe zu finden. Doch bislang sieht es nicht nach einem Happy-End aus, und die MANNHEIMER hat das Neugeschäft mit der kapitalbildenden Lebensversicherung bereits eingestellt. Kritisch scheint es wohl auch für die HANNOVERSCHE zu sein, die nach Presseberichten den von der Aufsichtsbehörde BAFin angeordneten "Stresstest" nicht bestanden haben soll. Dieser Stresstest simuliert einen Kursrückgang von bis zu 35% bei Aktien und bis zu 10 Prozent bei festverzinslichen Wertpapieren. Allerdings befindet
sich die HANNOVERSCHE da wohl in guter Gesellschaft. Die Financial Times Deutschland berichtet, daß insgesamt 14 (!) Lebensversicherungen vom BAFin wegen ihrer Eigenkapitalschwäche zu Maßnahmen aufgefordert wurden - darunter auch die BAYERISCHE BEAMTENVERSICHERUNG BBV, die zu einer schnellen Lösung der Finanzprobleme gedrängt und der die Suche nach einem finanzkräftigen Partner nahegelegt wird. 5. Neue Börsenindizes Die Deutsche Börse hat eine vollkommen neue Struktur eingeführt, die seit dem 24. März gilt. So gibt es künftig eine Ober- und eine Unterliga: Für den PRIME STANDARD müssen sehr strenge Zulassungsregeln erfüllt werden, so z.B. Quartalsberichte, internationale Rechnungslegung oder Analystenkonferenzen. Für den GENERAL STANDARD gelten wesentlich einfachere Regeln. Die Indexwelt hat als Spitze den DAX. Dort sind die 30
wichtigsten Werte des "Prime Standard" enthalten. Die nächstwichtigen 50 Werte, allerdings sowohl aus "Prime Standard" als auch aus "General Standard", sind im M-DAX vertreten. Für Technologiewerte wurde der TEC-DAX geschaffen. Der NEUE MARKT besteht derzeit nur noch aus sechs Unternehmen und wird zum Jahresende endgültig
abgeschafft. Und noch eine Neuerung: Die gute alte Wertpapierkennummer WKN wird durch die ISIN-Nummer ersetzt. Diese ist europaweit gültig und besteht aus einem zweistelligen Länderkürzel (DE für Deutschland, LU für Luxemburg, etc.) sowie einer zehnstelligen Zahl (drei Nullen, ehemalige WKN, Prüfziffer). So wird z.B. aus dem DWS
Vermögensbildungsfonds I mit der WKN 847 652 die neue ISIN "DE 000 847 652 4". Ab 22. April kann die WKN nicht mehr genutzt werden. 6. Neue Regelung zu 325,- EUR Jobs
Vor einigen Ausgaben haben wir gegen die unsinnigen und arbeitsmarktbehindernden Regelungen durch das 325,- EUR - Gesetz gewettert. Wider alle Erwartungen hat sich wohl nun doch angesichts der immensen Arbeitslosenzahlen eine gewisse Praxisnähe beim Gesetzgeber durchgesetzt und zu einer Entbürokratisierung dieser Mini-Jobs geführt. Ab 1. April erhöht sich die Grenze von EUR 325,- auf EUR 400,- pro Monat, die Beschränkung der Stundenzahl pro Woche entfällt. Gleichzeitig kann dieser 400,- EUR Job generell als Zweitjob genutzt werden. Der Arbeitnehmer bekommt
das Gehalt immer Brutto für Netto, also steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt! Der Arbeitgeber zahlt 25% pauschal für Sozialversicherung und Steuer. Für den Bereich zwischen 401,- EUR und 800,- EUR gilt eine sogenannte "Gleitzone", auf die wir aber hier nicht näher eingehen wollen. Langjährige Leser wissen, daß wir in diesem Newsletter teilweise sehr heftig und deutlich die Probleme beim Namen nennen. Wenn aber ein vernünftiger Lösungsansatz gefunden ist, dann bejahen wir diesen genauso. Und damit ist es nur konsequent, diese neue Regelung zu unterstützen: Wir haben gesagt, diese Vereinfachung bringt Arbeitsplätze - und das meinen wir auch so. Daher haben wir uns entschlossen, ab sofort eine neue 400,- EURO Stelle im Innendienst unseres Unternehmens in Frankfurt am Main (Abwicklung, interne Administration) zu schaffen! Bei einer weiterhin positiven Geschäftsentwicklung sollten weitere Stellen in den nächsten Monaten folgen. Sie haben Interesse an einer Mitarbeit in unserem kleinen, kreativen und kollegial geführten Team? Sie können auch mal Streß vertragen und haben das Lachen trotz aller Hindernisse im Leben nicht verlernt? Dann nehmen Sie doch bitte unter mit Ihrem Lebenslauf Kontakt mit uns auf. Voraussetzung sollte eine kaufmännische Ausbildung: Lernbereitschaft sowie persönliches Engagement sein. Ihr Alter ist nebensächlich. 7. Und dann war da auch noch..... die in überkommener Sozialromantik verharrende Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, die in den letzten neun Jahren etwa 1 Million der ursprünglich ca. 3,7 Millionen Mitglieder verloren hat.
Aufgrund des Rückgangs im "Kerngeschäft" hat man sich nun zu einem Arbeitsplatzabbau der eigenen Mitarbeiter entschieden. 200 Vollzeitstellen sollen es dieses und rund 400 Vollzeitstellen in den nächsten beiden Jahren sein. Gleichzeitig sollen die noch rund 5.200 ver.di-Angestellten ihre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich
verkürzen und eventuell auf das 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld verzichten. Können Sie sich vorstellen, wie die Gewerkschaft reagieren würde, wenn ein Unternehmen derartige Maßnahmen ankündigt??? nach oben
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