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Nov./Dez. 2003

 

Aktuell im Juni 2003

Die Themen des Monats:

1. Erste Lebensversicherung am Ende
2.
POLICENCHECK aus aktuellem Anlaß vergünstigt
3.
Sozialreformen kommen
4.
Deutsche sind ahnungslos in Finanzfragen
5.
Verschärfung der Steuerprüfung für Zinserträge
6.
Neues vom DreiLänderFonds
7.
Und dann war da noch...

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1. Erste Lebensversicherung am Ende

Bereits seit Monaten haben wir in diesem Newsletter vor dem möglichen Ende deutscher Lebensversicherungen gewarnt. Nun ist dies leider tatsächlich eingetreten, nachdem sich die Branche wider Erwarten nicht über eine Rettungsaktion einigen konnte. Die MANNHEIMER Lebensversicherung steht vor dem Aus!

Doch was ist wirklich passiert?

Die MANNHEIMER Leben war früher ein sehr kleiner, eher unbedeutender Versicherer. Seit Anfang der 90er Jahre wurde er von Vorstandschef Hans Schreiber umgeformt mit dem Ziel, eine höhere Bedeutung zu erhalten.

Dies wurde im Kapitalanlagebereich unter anderem durch eine höhere Aktienquote versucht, um höhere Renditen zu erzielen. Noch kurz vor dem großen Börsencrash wurde massiv in Aktien investiert, die nicht gegen Kursverluste abgesichert waren. Die Folge: Die MANNHEIMER wurde vom Einbruch an den Märkten schwer getroffen - insbesondere weil die Aktienquote von den maximal zulässigen 35% der Gesamtanlagen fast voll ausgeschöpft wurde.

Die durch den Crash verursachten Lücken sind es, die das Unternehmen nun in die Enge getrieben haben. Doch es gab noch mehr Punkte:

  • Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung wurden sehr gute Bedingungen geschaffen, das Geschäft aber teilweise durch Vertragsabschlüsse fast ohne Gesundheitsfragen (!) angekurbelt.
    Als Folge wurden natürlich vor allem Leute mit teilweise erheblichen Vorerkankungen dort versichert, was ein noch nicht abzuschätzendes Kostenrisiko bedeutet.
     
  • Auch die Vorstände waren von der Sinnhaftigkeit ihres Handelns so überzeugt, daß sie sich von Stararchitekt Helmut Jahn (von ihm stammt u.a. der Messeturm in Frankfurt) ein neues Verwaltungsgebäude incl. spezieller Club-Bar für die Führungskräfte und jeder Menge Schnickschnack bauen ließen.
    Unnötig zu erwähnen, daß natürlich auch eine ganze Flotte von teilweise extra hochgetunten Luxuswagen zur Verfügung stand.

Bereits Ende des letzten Jahres musste die MANNHEIMER Konsequenzen aus ihrer dramatischen Situation ziehen und das Neugeschäft bei kapitalbildenden Lebensversicherungen einstellen (wir berichteten) sowie die Verzinsung von laufenden Versicherungen auf den garantierten Mindestzins von 3,25% (bzw. 4%) senken.

Doch die Lücken waren zu groß, um sie mit diesen Maßnahmen zu schließen. Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), hat deshalb auf eine schnelle Lösung gedrängt.

Vorgesehen war zunächst eine Kapitalerhöhung des im SDax an der deutschen Börse notierten Unternehmens. Doch die größten Anteilseigner wie die österreichische Uniqua (13%), die Münchener Rück (10%) sowie sechs weitere deutsche Versicherer (jeweils unter 5%) waren zum Kapital-Nachschuss nicht bereit.

Da die Branche ein Eintreten des neu gegründeten Risikopools PROTEKTOR unbedingt verhindern wollte (Gründe dazu nennen wir gleich), versuchte man eine Branchenlösung. Hier sollten sich die deutschen Lebensversicherungsunternehmen direkt an der MANNHEIMER beteiligen und damit das notwendige Kapital in Höhe von 370 Mio. EUR einbringen. Nachdem der bisherige Vorstandschef Hans Schreiber auf Druck des BAFin zurückgetreten war, schien der Weg dafür frei.

Doch einige der Versicherungsunternehmen befürchteten wohl einen teuren Präzedenzfall und wollten prüfen, ob nicht das Einspringen von PROTEKTOR billiger sei. Der Reputationsverlust der gesamten Branche wurde dabei jedoch nicht berücksichtigt.

Zunächst sah es nach einem Erfolg der Branchenlösung aus, doch kam die notwendige 90%ige Zustimmung nicht zustande. Vor allem Versicherungen mit ausländischen Müttern (die sich teilweise selbst in nicht unerheblichen Schwierigkeiten befinden) verweigerten ihre Zustimmung. Dies waren angeblich unter anderem:

  • AXA (Axa, Paris)
  • Delta Lloyd (Aviva, England)
  • Deutscher Herold (Zurich Financial Services, Schweiz)
  • InterRisk (Wiener Städtische, Österreich)
  • Schweizer Renten (Swiss Life, Schweiz)
  • Zürich (Zurich Financial Services, Schweiz)

Die Folge: Die Branchenlösung scheiterte am Abend des 25. Juni!

Danach erwartete die Branche, daß das BAFin einen Sonderverwalter einsetzen würde, um doch noch eine Einigung zu ermöglichen. Doch am 26. Juni lief um 17:21 Uhr die Meldung über die Nachrichtenticker, daß das BAFin die Übertragung der Versicherungsbestände auf den neugegründeten Auffangpool PROTEKTOR angeordnet habe!

Diese Nachricht sorgte in der Branche für erheblichen Wirbel, da PROTEKTOR bislang nur virtuell existiert. In seiner Pressemitteilung sieht das BAFIn PROTEKTOR als geeignete Auffanglösung an. Wir fragen uns, wieso das BAFin diese Sicherheit als gegeben betrachtet:

  • PROTEKTOR wurde von 10 Lebensversicherungen gegründet, indem ein Firmenmantel in Form einer beim Handelsregister München eingetragenen Vorratsgesellschaft gekauft wurde. Dies war Anfang des Jahres.
     
  • Anfang Mai erfolgte dann die Antragstellung auf Sitzverlegung an das Berliner Amtsgericht Charlottenburg. Doch dort ist bislang keine Eintragung erfolgt. Nach Aussagen des Amtsgerichts Charlottenburg würde PROTEKTOR wie eine Neugründung behandelt und die Eintragung könne noch Wochen bis Monate dauern.
     
  • Für PROTEKTOR existiert bislang keine verbindliche Satzung, wie und in welcher Form übernommene Versicherungsbestände behandelt werden. Nach bisherigen Verlautbarungen von Verbandsvertretern soll die Garantieverzinsung von kapitalbildenden Versicherungen sichergestellt werden. ABER:
     - ob weitere Überschüsse den Kunden zugute kommen
     - ob Risikoversicherungen wie Risiko-Lebensversicherungen oder 
      Berufsunfähigkeitsversicherungen auch übernommen werden
    ist bislang nicht geklärt.
     
  • Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) behauptet seit Tagen in Presseerklärungen, daß alle im Verband zusammengeschlossenen deutschen Lebensversicherungen eine Verpflichtungserklärung zur Einlage von bis zu 1% ihrer Kapitalanlagen unterschrieben hätten.
    Am 24. Juni aber gab der Vorstand gegenüber dem Fernsehmagazin PlusMinus zu, daß noch einige Unterschriften fehlen. Was stimmt nun?
     
  • Niemand scheint bislang diese Verpflichtungserklärung tatsächlich gesehen zu haben. Intensive Recherchen in den letzten Tagen bei Journalisten der führenden Tagespresse ergaben, daß auch diesen bislang nur die Zusicherungen des GDV bekannt sind.
    Doch was steht wirklich in den - angeblich mit jedem Unternehmen individuell ausgehandelten - Verpflichtungserklärungen?
    Gibt es sie wirklich?
    Wer hat sie unterschrieben?
    Sind sie juristisch eindeutig verpflichtend, oder gibt es "Hintertürchen" für einen Ausstieg bzw. eine Nichtzahlung?
     
  • Wie werden die GDV-Mitgliedsunternehmen die für PROTEKTOR benötigten Summen aufbringen? Werden sie tatsächlich nur aus Unternehmensgeldern erbracht oder geht man an die Deckungsstöcke der Kunden, was nach Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin rechtswidrig wäre?

Es zeigt sich, daß die Branche nichts aus ihren Fehlern lernt und weiterhin ihre berüchtigte Intransparenz praktiziert!

Solange hier nicht endlich mit offenen Karten gespielt wird, sehen wir für die Versicherten eine erhebliche Unsicherheit und halten PROTEKTOR nicht für die sichere Lösung wie behauptet. Die Branche ist aufgefordert, analog der Einlagensicherung der Banken ein bis ins letzte Detail transparentes System zu schaffen!
 

2. POLICENCHECK aus aktuellem Anlaß vergünstigt

Der "Fall Mannheimer" hat leider gezeigt, daß Lebensversicherungen eben doch nicht der absolut sichere Hafen sind. Groß ist derzeit die Verunsicherung bei Versicherten und Beratern, ob die abgeschlossenen bzw. vermittelten Versicherungen auch wirklich sicher, solide und rentabel sind.

Unser Schwesterunternehmen, die "Gesellschaft zur Analyse von Anlage- und Versicherungsprodukten" bietet bekanntlich ihren POLICENCHECK an, mit dem genau diese Punkte für bestehende und neu abzuschließende Lebensversicherungsverträge geprüft werden können.

Wir haben für die Leser unseres Newsletters eine Sonderaktion vereinbart: Wer in dieser Woche - also bis Sonntag, den 06.07.2003 - als Versicherter oder Finanzberater eine Auswertung unter http://www.policencheck.com bestellt, erhält darauf einen einmaligen Sonderrabatt von 20%!

Dies gilt für alle Versionen und Bestellungen bis zu 3 Stück pro Person/Firma. Dazu einfach auf dem Bestellformular "Sonderkondition AFW-Newsletter" vermerken.
Aber nicht vergessen: Diese Aktion gilt nur bis Faxeingang der Auftragsformulare 06.07.2003!
 

3. Sozialreformen kommen

Zwar auch erst halbherzig, aber immerhin in die richtige Richtung gehend zeigen sich die nun geplanten Reformen der Sozialversicherung.

a) RENTENVERSICHERUNG:

Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) haben die Rentenversicherer in den ersten 5 Monaten dieses Jahres 1 Mrd. (!) EUR weniger eingenommen als geplant. Nach seiner Aussage sind höhere Rentenbeiträge damit nicht mehr zu vermeiden.

Um mehr Geld in die Rentenkasse zu spülen, werden folgende Maßnahmen überlegt:

  • Reduzierung der Schwankungsreserve der Rentenversicherung von einer halben Monatsreserve auf nur noch 30% einer Monatsreserve und verstärkter Ausgleich durch Bundeszuschüsse (Steuermittel)
     
  • Verkauf der bundeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gagfah, die Teil der Schwankungsreserve ist
     
  • Zusammenlegung der deutschen Rentenversicherer wie BfA, LVA, etc. zu einer gemeinsamen Stelle "Deutsche Rentenversicherung".

Ursprünglich sollte über diese Maßnahmen am Sonntag, 29.06.2003 auf Schloß Neuhardenberg entschieden werden; dazu kam es jedoch nicht.
 

b) KRANKENVERSICHERUNG

In einer Pressemitteilung vom 28.05.2003 gibt das Bundessozialministerium öffentlich zu: "Deutschland hat [] nach den USA und der Schweiz das drittteuerste Gesundheitssystem der Welt. Trotzdem ist die Qualität nur Mittelmaß."

Zur Verbesserung der Qualität und Senkung der Kosten wurden unter anderem folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfen etc. aus Steuermitteln. Hierzu wird die Takaksteuer in drei Stufen um insgesamt einen Euro pro Packung erhöht.
     
  • Vollständige Streichung des Sterbegeldes
     
  • Streichung der Erstattung von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten
     
  • Anpassung der Zuzahlungen für Medikamente auf 4, 6, 8 EUR
     
  • Erhöhung der Zuzahlungen im Krankenhaus von 9 auf 12 EUR pro Tag
     
  • Zahnersatz wird künftig nicht mehr prozentual bezuschusst, sondern je nach Therapie mit einem Pauschalsatz. Dies wird höhere Zuzahlungen bedeuten.
     
  • Leistungen für Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) werden künftig ganz gestrichen und nur noch für Kinder / Jugendliche sowie bei schweren Sehstörungen übernommen.
     
  • Einführung des Hausarztprinzips: Wird ohne Überweisung durch den Hausarzt ein Facharzt aufgesucht, muß eine Praxisgebühr von 15 EUR bezahlt werden. Bei Einhaltung des Hausarztprinzips können die Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel reduziert werden.
     
  • Zulassung von Bonussystemen für Versicherte, die regelmäßig besondere Vorsorge betreiben
     
  • Ärzte müssen dem Patienten künftig grundsätzlich auf dessen Wunsch eine Quittung über die abgerechneten Leistungen und deren Kosten aushändigen
     
  • Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte bis Januar 2006
     
  • Offizielle Zulassung des Versandhandels für verschreibungspflichtige Medikamente (Stichwort Internet-Apotheke)
     
  • Erhöhung des Beitragsanteils der Rentner auf 53% (bisher 50%)
     
  • Selbständige Tätigkeiten von gesetzlich krankenversicherten Rentnern werden künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt.
     
  • Ab 2007 sollen kassenartenübergreifende Fusionen von Krankenkassen möglich werden (also z.B. eine AOK mit einer BKK).
     

In diesem Zusammenhang die Aufklärung eines Irrtums von Sozialministerin Frau Schmidt: Das Institut der deutschen Wirtschaft hat festgestellt, daß die Reduzierung der Zahl von Krankenkassen (und damit des Wettbewerbs) NICHT zu einer Kostenreduzierung führt. Das hat Frau Schmidt aber immer wieder als Grund für ihr wettbewerbsbeschneidendes Verhalten und den Forderungen nach Fusionen auf nur noch ca. 50 Kassen genannt.
Seit der Wiedervereinigung hat sich die Zahl der Krankenkassen bereits um gut 3/4 (!) auf nur noch 324 Kassen reduziert. Doch trotzdem wuchsen bei fast allen Kassen die Verwaltungskosten je Mitglied stärker als sämtliche Ausgaben für medizinische Leistungen!

Übrigens hat das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen bei einer Überprüfung der Vergütungen von Vorständen in 9 Fällen diese als zu hoch beanstandet. Gehälter von 100.000 bis 120.000 EUR bei Krankenkassen mit nur 4.000 bis 20.000 Mitgliedern sind nach Ansicht des Amtes zu hoch und nicht vertretbar.
Welche Konsequenzen das für die Kassen nach sich ziehen wird, ist noch nicht klar.

Kontraproduktiv zu den Kostensenkungsmaßnahmen, dafür aber umso angenehmer für Versicherte ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-385/99) in Luxemburg: Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen auch ohne vorherige Genehmigung die Kosten für Behandlungen im europäischen Ausland erstatten!
Aber Vorsicht: Trotzdem kann die Behandlung im Ausland teuer werden. Oft werden Deutsche im Ausland nämlich als Privatpatienten zu höheren Kosten behandelt, die dann nicht vollständig erstattet werden. Die teuren Kranken-Rücktransporte sind gar nicht enthalten, und außerhalb von Europa erfolgt auch nach diesem Urteil grundsätzlich keine Leistung.
Die Auslands-Krankenversicherung bleibt damit weiterhin sinnvoll - übrigens schon für 8,50 EUR pro Jahr
online abschließbar.

Und noch ein letzter Punkt: Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat gegen die zum 1. Januar in Kraft getretene Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze Verfassungsklage erhoben.
Wünschen wir hier mal viel Erfolg - über die Ergebnisse berichten wir natürlich!
 

4. Deutsche sind ahnungslos in Finanzfragen

Zu einer erschreckenden Erkenntnis hat eine aktuelle Studie der Commerzbank mit dem Titel "Finanzielle Allgemeinbildung in Deutschland" geführt: Die Deutschen haben große Wissenslücken beim Thema Finanzen. Ca. 80% der Bundesbürger fühlen sich mit ihrem Wissen "einigermaßen sicher", aber

  • 72% der Bevölkerung können an einem Modellfall nicht errechnen, wie hoch der Ertrag eines monatlichen Sparplans ist
     
  • 61% wissen nicht, wie hoch die Inflationsrate in Deutschland ist
     
  • 59% der Gesamtbevölkerung und immerhin noch 35% der Aktienbesitzer wissen nicht, was ein Aktienindex ist
     
  • 45% kennen nicht den Unterschied zwischen einer EC- und einer Kreditkarte

Kaum verwunderlich, daß etwas tiefergehende Punkte fast nur noch von Minderheiten korrekt beantwortet werden konnten - so z.B. daß man Sparguthaben aus Bausparverträgen nicht unbedingt zur Finanzierung einer Immobilie nutzen muß.

Als Reaktion darauf fordert das Deutsche Aktieninstitut die Einführung eines obligatorischen Schulfachs "Wirtschaft", da an den Schulen finanzielle Allgemeinbildung kaum stattfindet.
 

5. Verschärfung der Steuerprüfung für Zinserträge

Die Europäische Union hat beschlossen, ein länderübergreifendes Meldesystem für Zinserträge einzuführen. So werden ab 2005 12 Länder der EU zu einem automatischen Informationssystem verknüpft. In diesem werden alle europäischen Bankinstitute generell ALLE Zinseinkünfte von EU-Bürgern grenzüberschreitend an deren Heimat-Finanzämter melden. Ab 2005 werden sämtliche Zinserträge automatisch an das deutsche Finanzamt gemeldet.

Diese Regelung gilt nicht für Belgien, Luxemburg und Österreich. Dort bleibt das verfassungsmäßige Bankgeheimnis bestehen. Dafür gibt es eine automatische Quellenbesteuerung. Diese sieht folgendermaßen aus:

ab 2005: 15 % Quellensteuer
ab 2008: 20% Quellensteuer
ab 2011: 35% Quellensteuer

Es ist möglich, daß sogar die Schweiz bei dieser Quellenbesteuerung mitmachen wird!

Gleichzeitig bietet die deutsche Regierung eine "Brücke zur Steuerehrlichkeit" für Schwarzgeld, mit der bei Erklärung vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 pauschal 25% der zurückgeführten Summe als Steuer abgeführt werden müssen. Gleichzeitig gilt eine Straffreiheit für die Betroffenen.

Angesichts der drohenden Wiedereinführung der Vermögenssteuer wird dies aber wohl kaum viele Vermögende motivieren, ihr Geld nach Deutschland zurückzubringen.
Dazu Steuerberaterkammerpräsident Volker Fasolt: "[] wenn er nicht gerade Geld für den Hausbau oder Investitionen braucht: Laß es, wo es ist".

Ungemach droht aber auch Besitzern von Immobilien im Ausland, die mit nicht-versteuerten Geldern erworben wurden: So hat sich das Bundesamt für Finanzen bereits Angaben über die auf dem spanischen Festland und den Balearen ansässigen rund 430.000 deutschen Immobilienbesitzer von den spanischen Kollegen geben lassen.
Die Beamten interessiert vor allem, ob die Immobilien mit Schwarzgeld finanziert wurden und ob Mieteinnahmen nicht versteuert wurden.
 

6. Neues vom DreiLänderFonds

Diesmal gibt es ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil, mit dem die Richter des Landgerichts München die Klage von zwei Anlegern gegen den Initiator Walter Fink und die Vertriebsorganisation AWD abgewiesen haben.
Die nach eigenen Angaben schlecht beratenen Anleger im berühmten DreiLänderFonds 94/17 haben 70.000 DM als Schadensersatz gefordert.

Anders als in bisherigen Urteilen hält das LG München die Risikobeschreibungen im Prospekt für ausreichend, so daß keine Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können (Az. 22 O 6258/02). Branchen-Informationsdienste wie DFI-gerlach-report, kapital-markt intern etc. seien nicht der üblichen Wirtschaftspresse zuzurechnen und daher deren Warnhinweise nicht zwingend dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.

Dies hat natürlich gerade bei den Branchen-Informationsdiensten zu großer Unruhe geführt - vor allem, da bereits anderslautende Urteile vorliegen. Wir werden dies weiter verfolgen!

Für den Initiator der DFL-Fonds Walter Fink heißt dies aber keineswegs durchatmen - so hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nunmehr Anklage wegen Untreue erhoben, und er muß sich zusammen mit Manfred Falk, dem Chef des Treuhandkommanditisten ATC aus München vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart wegen Kapitalanlagebetrugs verantworten.

Konkret lauten die Vorwürfe auf Untreue, daß er zwischen Mai und Oktober 1996 3,35 Mio. DM für seine Tätigkeit als Finanzierungsvermittler erhalten habe, ohne daß die dafür notwendigen Darlehensverträge vorlagen.

Die Vorwürfe auf Kapitalanlagebetrug werden begründet durch den Umstand, daß Walter Fink den Anlegern in den Verkaufsprospekten seinen Beratervertrag mit dem Vermögensverwalter der Fonds verschwiegen haben soll. Aus diesem Beratervertrag sollen 2,15 Mio. Schweizer Franken an Fink geflossen sein.
 

7. Und dann war da noch.....

eine für die Allgemeinheit gedachte Informationsveranstaltung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Frankfurt am Main. Angeboten wurde ein "Aufbaukurs Rentenversicherung". Hier der Seminarinhalt im Original incl. Grammatikfehler:

"Der auf dem Grundkurs beruhende oder entsprechendes Vorwissen erfordernde Aufbaukurs, umfasst vier zweistündige Veranstaltungen in jeweils wöchentlichem Abstand. Nach dessen Beendigung sollen die Teilnehmer eine Rentenberechnung selbständig nachvollziehen können.

"

Fassen wir zusammen: Wer also einen Grundkurs besucht hat und jetzt nochmal 8 Stunden intensiv die Schulbank drückt, soll danach nicht etwa seine Rentenansprüche selbst berechnen können - nein, er soll danach in der Lage sein, die von der BfA erstellte Rentenberechnung überhaupt NACHVOLLZIEHEN zu können!

Schön, wenn manche Sachen einfach gehalten werden, nicht wahr?

 

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