Die Themen des Monats: 1. Sozialversicherungen 2. TEST und Kompetenz zum 2. 3. Änderungen in der KFZ-Versicherung 4. Bank haftet für Versicherungsdarlehen 5. Argentinienanleihen 6. Risiken bei Offenen Immobilienfonds 7. Und dann war da noch... ------------------------------------------------------------------------------- 1. Sozialversicherungen Wohl noch nie waren sich die Regierenden und Bürger des Landes so uneinig, wie die Sozialsysteme gerettet werden können. Zwar gibt es im Regierungslager noch immer einige Sozialromantiker, die die Krise der sozialen Sicherungssysteme konsequent nicht zur Kenntnis nehmen wollen, aber insgesamt scheint sich doch eine gewisse Reformbereitschaft durchzusetzen. Die Frage ist, wie das erfolgen soll. Bekanntlich sind die Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Rürup-Kommission schon jetzt so gut wie abgelehnt. Dagegen hat die Opposition eine Gegen-Kommission unter dem Vorsitz des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog ins Leben gerufen. Diese hat gerade ihre Vorschläge vorgestellt. Kernpunkt beider Papiere ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre. Dies scheint zur Entlastung der Rentenkasse auch dringend nötig, denn schon jetzt wird über ein Loch von 9 Milliarden EUR spekuliert. Konkrete Zahlen liegen erst Mitte Oktober vor, aber bereits vor einigen Tagen hatte Sozialministerin Ulla Schmidt gesagt, es gebe "in den letzten Monaten Einnahmeverluste wie lange
nicht". Laut dem "Münchener Merkur" ist auf Basis dieser Zahlen nächstes Jahr ein Beitragssatz von 20,2% erforderlich. Eine kurzfristige Möglichkeit, um das zu verhindern, wäre eine erneute Absenkung der Schwankungsreserve von derzeit 50% einer Monatsausgabe auf dann nur noch 30%. Dies wäre im unionsregierten Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig, würde aber nur wenige Monate helfen. Im Bereich der Krankenversicherung scheint die Bürger-Zwangsversicherung offensichtlich keine Chance zu haben, nachdem nun auch die Herzog-Kommission die Kopfpauschale empfiehlt (also einen festen Beitrag für jeden Versicherten unabhängig vom Einkommen; soziale Härtefälle sollen über
steuerfinanzierte Zuschüsse einen Ausgleich erhalten). Insgesamt haben die Gesetzlichen Kassen im ersten Halbjahr diesen Jahres 1,8 Mrd. (!) EUR neue Schulden gemacht, teilte das Sozialministerium Anfang September mit. Schulden, die den Kassen übrigens eigentlich noch gar nicht erlaubt sind. Apropos Rente: Hier hatten vor einiger Zeit drei
Väter vor dem Bundessozialgericht geklagt, die aus dem ihrer Sicht nach ungerechten Rentensystem aussteigen wollten. Ihre Begründung dafür: Obwohl sie mit der Erziehung ihrer Kinder einen großen Beitrag zum Generationenvertrag leisten, müssten sie genauso hohe Beiträge bezahlen wie Kinderlose. Das mache es ihnen unmöglich, auch in eine private Altersvorsorge zu investieren. Diese Klage wurde aus formalen Gründen abgelehnt, soll aber bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden.
Bleiben wir mal gespannt! Übrigens, erinnern Sie sich noch an die Riester-Rente? Also dieses bürokratische Monstrum, das über Monate Stoff für Kopfschütteln geliefert hat und mittlerweile als gescheitert angesehen werden kann? Angesichts der Ablehnung durch die Bevölkerung fordern einige SPD-Abgeordnete - nein, nicht die Abschaffung, sondern die
Verpflichtung aller zur Einzahlung darein! Es gelte des Volkes Wille! Immerhin soll die Riester-Rente eventuell etwas reformiert und damit "transparenter" und "überschaubarer" gemacht werden, so die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Gudrun Schaich-Walch. Parteigenossin und Sozialministerin Ulla Schmidt zeigte sich angesichts dieser unerwartet realistischen Vorschläge erleichtert und sagte, sie sei "für jeden guten Ratschlag dankbar". Das steht zwar
leicht im Widerspruch zur bislang gezeigten Beratungsresistenz, klingt aber zumindest mal einsichtig bezüglich der eigenen Kompetenz. 2. TEST und Kompetenz zum 2. Bereits letzten
Monat berichteten wir über die von manchen Branchenkollegen als dilettantisch bezeichneten Tests von Berufsunfähigkeitsversicherungen in der FINANZTEST. Nun hat das Schwesterblatt ÖKO-TEST begonnen, neben Kartoffeln, Make-Up und Tiefkühlspinat ebenfalls Finanzprodukte zu testen. Fast erwartungsgemäß führte der Test von Gesetzlichen Krankenkassen nun zu
einem Desaster: Im Septemberheft des Jahres wurden Gesetzliche Krankenkassen verglichen, von denen 33 als besonders preisgünstig empfohlen wurden. Leider gab es dabei ein paar "Denkfehler", wie ÖKO-TEST nun gegenüber dem Landgericht Hamburg zugeben mußte. Daher sind unrichtige Angaben in die Liste von empfohlenen Krankenkassen eingeflossen, was zu einem fehlerhaften Vergleich führte. Eine gegen das Ergebnis klagende Krankenkasse konnte nachweisen, daß zwei Drittel (!) der Empfehlungen auf falschen Angaben beruhten. Darüber hinaus wurden Informationen zu verschiedenen Kassen verwechselt, falsche Kriterien benannt und die erforderlichen Maßstäbe für seriöse Vergleichstests nicht erfüllt. Die
Folge für ÖKO-TEST: Ein zerstörtes Vertrauen in eine eigentlich sinnvolle Testorganisation, die an sich selbst den Anspruch stellt, seriös und zuverlässig zu sein. Und nebenbei noch ein gerichtliches Verbot, die entsprechenden Hefte auszuliefern. Wenn Sie seriöse und verläßliche Informationen zu den Krankenkassen mit realistischen Leistungsvergleichen
wünschen (die noch dazu vollkommen kostenfrei erhältlich sind): http://www.gesetzlichekrankenkassen.de. RICHTIGSTELLUNG: Wie uns erst nach dem Versand des Newsletters bekannt wurde, haben die ÖKO-TEST und die FINANZTEST nichts miteinander zu tun! Wir bitten um Verständnis für dieses Versehen.
3. Änderungen in der KFZ-Versicherung Schon ein Klassiker im Herbst sind die Änderungen in der KFZ-Versicherung. So wurden vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft die neuen Typ- und Regionalklassen vorgestellt. Diese sind die Basis für die Beitragserhebung. Bei den Regionalklassen (also
der Beitragsberechnung bezogen auf das Risiko des Zulassungsortes) kommt es zu relativ wenig Veränderungen. In der KFZ-Haftpflicht gibt es für 83% der Autofahrer und in der Vollkaskoversicherung für 75% der Autofahrer keine Umstufungen. Unschöner ist es im Bereich der Teilkaskoversicherung - hier wird bei ca. 40% der Autofahrer die Klasse geändert. Das resultiert vor allem aus den Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden der vergangenen Jahre. Bei den Typklassen (also der Beitragsberechnung bezogen aus das Risiko des gefahrenen Fahrzeugtyps auf Grundlage von dessen Schadensstatistik) zeigt sich dieses Jahr folgende Tendenz: - In der Haftpflicht bleiben fast zwei Drittel der Fahrzeuge unverändert,
und nur 1,4% variieren um 2 Klassen oder mehr
- In der Teilkasko werden fast 72% (!) der Fahrzeuge umgestuft
- In der Vollkasko werden in neun von zehn Fällen die Autos nur um eine Klasse oder gar nicht umgestuft.
Jedes vierte Fahrzeug wird besser eingestuft.
Wie immer gibt es einige extreme Beispiele - in beide Richtungen: - KFZ-Haftpflicht:
Verbesserung um 5 Klassen: Mercedes C 200 CDI Verschlechterung um 3 Klassen: Mazda 626 Fließheck, VW Passat Variant 2,4 V 5 - Teilkasko:
Verbesserung um 6 Klassen: Opel Astra CC TD Verschlechterung um 5 Klassen: Mazda 323 Fließheck - Vollkasko:
Verbesserung um 12 Klassen: Peugeot 206 Verschlechterung um 6 Klassen: BMW X5 3,0i
Weitere Informationen zu diesem Thema sind zu finden unter http://www.versicherung-und-verkehr.de. 4. Bank haftet für Versicherungsdarlehen Bekanntlich haben ja die Lebensversicherungen ihre Überschüsse stark reduziert, und ganz aktuell hat die DEBEKA die Senkung ihrer bislang außerordentlich hohen und nach Meinung von Branchenexperten substanzgefährdenden Überschusszahlungen angekündigt. Diese
niedrigeren Überschüsse führen letztendlich zu geringeren Ablaufleistungen für die Versicherten. Das ist besonders fatal, wenn mit diesen einmaligen und steuerfreien Auszahlungen ein Darlehen getilgt werden soll. Normalerweise bleiben die Darlehensnehmer dann auf einer Restschuld sitzen. So ging es nun auch einem Kunden, der ein Darlehen über DM 663.000
zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen hatte. Die zur parallelen Tilgung angesparte Lebensversicherung zahlte aber DM 89.016 weniger aus. Diese Differenz forderte die Bank dann von dem Kunden ein. Doch nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 15 U 8/02) bleibt die Bank auf dem Schaden sitzen. Grund dafür ist eine sehr spezielle
Formulierung im Darlehensvertrag. Dort heißt es: "Die Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung [] lt. besonderer Anlage. Ablauf: 31.05.2002." Da auch alternative Tilgungsformen wie "Tilgungsdarlehen, Abzahlungsdarlehen und Festdarlehen durchgestrichen waren, war nach Ansicht des Gerichts klar geregelt, daß die Auszahlung der Versicherung für die Tilgung ausreicht - unabhängig von der Höhe des ausbezahlten Betrages. Falls Sie nun in einer ähnlichen Situation sind und eine Unterdeckung bei der Darlehenstilgung besteht, sollten Sie Ihren Vertrag genau prüfen. Die hier geschilderte Situation ist unseres Erachtens ein ziemlicher Sonderfall. 5. Argentinienanleihen
Für Frustration bei Inhabern von Argentinien-Anleihen sorgte nun ein Angebot des Staates Argentinien: Nachdem nunmehr fast 2 Jahre lang keine Zinsen mehr bezahlt wurden, bot Finanzminister Roberto Lavagna eine Umschuldung an. Voraussetzung sei aber, daß die Gläubiger auf 75% (!) ihrer Forderungen verzichten. Bei einer Verschuldung von 94,3 Mrd. US-Dollar
würde der argentinische Staat damit mehr als 70 Mrd. USD nicht mehr zurückzahlen müssen. Eine gigantische Summe und ein für die Anleger sehr unerfreulicher Vorschlag. So forderte die deutsche Vereinigung der Gläubiger bereits die Rückzahlung des vollen Nominalbetrages. Die Verhandlungen über die endgültigen Konditionen könnten bis Mitte nächsten Jahres
dauern. Allerdings kündigte Lavagna bereits an, daß der Kapitalschnitt von 75% der zentrale Punkt sei, "um den der ganze Rest aufgebaut" sei. Trotz allem Verständnis für die Forderungen der Anleger muß man sich doch wieder einmal vor Augen führen, daß ein derartiger Kapitalverlust ein immanentes Risiko einer solchen Kapitalanlage ist. Warum wohl
haben argentinische Staatsanleihen einige Prozentpunkte mehr Zinsertrag gebracht als z.B. deutsche oder amerikanische Anleihen? Ganz klar: Schuldner mit höherem Ausfallrisiko müssen eine sogenannte "Risikoprämie" zahlen, um überhaupt Geld zu bekommen. Und wer dachte, daß ein Staat nicht Pleite gehen könne, der hat sich halt geirrt. Dafür hat er ja bewußt die Risikoprämie in Form von höheren Zinsen eingestrichen! Diese Aussage gilt jedoch nicht für diejenigen, denen ein Bankberater diese Anleihen nachweislich als sichere Anlage empfohlen hat. So geschehen bei der Kreissparkasse Steinfurt. Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Münster (Az. 14 O 17/03) muß die Sparkasse das Geschäft eines Kunden rückabwickeln. 6. Risiken bei offenen Immobilienfonds Schon ein paarmal haben wir in diesem Newsletter auf die möglichen Risiken bei offenen Immobilienfonds hingewiesen. Diese Anlage, die von einer ganze Reihe von Anlegern als eine Art
Festgeld genutzt wird, scheint beileibe nicht die sichere Anlage zu sein wie erhofft. So hat jetzt die BCA AG, der größte Maklerpool in Deutschland, eine aktuelle Studie zu diesem Thema veröffentlicht. Nach dieser kann von einer nachhaltigen Entwicklung von offenen Immobilienfonds nicht die Rede sein. Mögliche Gefahrenquellen sind die hohen Liquiditätsanteile und die teilweise ungünstigen Laufzeitstrukturen der Fonds. Auf gut deutsch: Für den Einkauf stehen am Markt nicht genügend geeignete und rentable Immobilien zur Verfügung; und bei vielen vorhandenen Objekten laufen bald Mietverträge aus. Angesichts des niedrigen Niveaus können bei einer Neuvermietung nur geringe Mieten vereinbart werden, was die Rendite der Fonds schmälert. Die Folge: Künftig sind maximal 2 bis 4 Prozent Rendite pro Jahr realistisch - und das bei Ausgabeaufschlägen der Fonds von rund 5% und jährlichen Verwaltungsgebühren von rund 1%. Damit beweist sich, daß diese Anlageform vorrangig als stabilisierende Depotbeimischung unter Steuergesichtspunkten für langfristig orientierte Anleger geeignet ist! Die Studie der BCA ist kostenfrei erhältlich unter http://www.bca.de/personal/60051/Files/Neubauten.pdf. Übrigens bestätigt eine Studie der Deutschen Bank diesen negativen Trend. Demnach wird der Bedarf an Büroflächen im Jahr 2050 um ein Fünftel niedriger liegen als im Jahr 2000. Originalton: "Die demographische Entwicklung läßt die Immobilien wackeln". Keine schönen Aussichten! 7. Und dann war da noch..... die Deutsche Bank, die laut "Financial Times Deutschland" eine tatsächlich so genannte "Schwarze Liste" veröffentlicht hat. Auf dieser stehen 98 Tageszeitungen, deren Abonnements durch den
Zentraleinkauf gekündigt wurden und nun nur noch mit besonderer Genehmigung bezogen werden dürfen. Darunter fallen unter anderem Titel wie - BILD
- Börsenzeitung
- FAZ
- Financial Times
- Financial Times Deutschland
- Handelsblatt
Daß die BILD auch darauf enthalten ist, mag ja noch verständlich sein. Wenn aber tatsächlich die wichtigsten Wirtschaftsblätter nicht mehr zur Verfügung stehen, stellt sich ganz schnell die Frage, auf welcher Grundlage und mit welchem aktuellen
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