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Aktuell im November/Dezember 2003

Di e Themen des Monats:

1. Praxisgebühren in der Praxis
2. Was Lebensversicherungen 2004 bieten werden
3. Vermögenssteuer und ihre Rechtmäßigkeit
4. Einfache Steuer ist möglich
5. Wenn Schiffsfonds ein Schiff verlieren

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1. Praxisgebühren in der Praxis?

Wer als gesetzlich Versicherter im nächsten Jahr zum Arzt geht, muß sich auf einige Änderungen einstellen. Im Regelfall wird ab Januar der Patient gleich beim Einlesen der Chipkarte mit EUR 10,- zur Kasse gebeten. Die Arzthelferinnen tragen die Einzahlungen in ein Inkassobuch ein und schreiben eine Quittung aus. Diese Quittung muß der Patient ein Vierteljahr mit sich herumtragen, um bei einem erneuten Arztbesuch im gleichen Quartal nicht nochmal zahlen zu müssen.

Der Arzt wiederum führt die vereinnahmte Gebühr an die Krankenkasse ab. Tut er dies nicht, wird ihm der ausstehende Betrag vom Honorar abgezogen.

Wird nun im gleichen Quartal ein anderer Arzt aufgesucht, dann wird die Praxisgebühr erneut fällig. Ausnahme: Ihr Hausarzt hat Sie zu diesem Arzt ausdrücklich überwiesen. Nur mit dem
Überweisungsschein entfällt die Zahlung für die Behandlung; auch die Abholung eines Folgerezeptes für ein bereits verschriebenes Medikament ist dann kostenfrei.

Und noch eine Ausnahme gibt es: Haben Sie im laufenden Jahr bereits 2% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens an Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen, etc.) geleistet, dann können Sie sich von Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung ausstellen lassen. Legen Sie diese bei künftigen Arztbesuchen, Behandlungen, Apothekenbesuchen und ähnlichem vor, sind keine Zuzahlungen mehr zu leisten.

Sind aber Praxisgebühren zu bezahlen - was passiert, wenn der Patient nicht bezahlt? Die Kassenärztlichen Vereinigungen rechnen mit immerhin ca. 10% Säumigen - denn so viele haben
im Durchschnitt ihre Chipkarte nicht dabei. Zu den Vergesslichen kommen noch die Notfälle hinzu - z.B. nach einem Unfall.
Diese Patienten müssen die Gebühr nachzahlen. Tun sie das nicht freiwillig, muß der entsprechende Arzt einmal mahnen. Zahlt der Patient dann nicht, wird das Ganze an die Kassenärztlichen Vereinigungen abgegeben, die dann die kostenpflichtige Eintreibung übernehmen.

Von der Zuzahlungspflicht befreit sind Arztbesuche zum Zweck der Vorsorgeuntersuchung. Doch Vorsicht: Sollten Sie als Patient auch nur eine Frage bei der Untersuchung stellen oder etwas
durch den Arzt festgestellt werden, dann handelt es sich schon um eine gebührenpflichtige Behandlung!

Alle weiteren Änderungen entnehmen Sie bitte der Seite http://www.gesundheitsreformen.info . Die kaum vorhandenen Beitragssenkungen der Gesetzlichen Krankenkassen (wie wir es prophezeit haben) finden Sie auf der Seite http://www.gesetzlichekrankenkassen.de.

Übrigens: Die Schweizer nehmen derzeit große Änderungen an den Vergütungssystemen ihrer Ärzte vor. Dort sollen Arztbesuche künftig im 5-Minuten-Takt abgerechnet werden. Nach einem
Bericht der Tageszeitung "24 heures" sollen für alle 5 Minuten zwischen 14 und 17 Schweizer Franken (das sind etwa 9 bis 11 EUR) fällig werden. Abrechenbar sind demnach auch die Zeiten
für Begrüßung und Abschied sowie für Notizen des Arztes nach der eigentlichen Untersuchung. Die ersten Ärzte protestieren bereits gegen das neue System.
 

2. Was Lebensversicherungen 2004 bieten werden

Nachdem bereits in 2003 die Lebensversicherer aufgrund ihrer teilweise desaströsen Anlagepolitik der letzten Jahre die Überschußbeteiligungen reduziert haben, stehen für 2004 wiederum recht erhebliche Senkungen an.

Allerdings wird die Spanne recht breit ausfallen: Zwischen 3,25% und 6% werden die Gewinnbeteiligungen liegen. Wie immer ist auf beiden Enden der Skala zur Vorsicht zu raten:

Sehr hohe Überschüsse von 6% - und das sogar im Voraus für die Jahre 2004 und 2005 - verspricht die ASSTEL Lebensversicherung. Macht man sich bewußt, daß dieses Unternehmen eine junge Ausgründung des finanziell auf recht schwachen Füßen stehenden GOTHAER-Konzerns ohne eigene Anlage-Historie ist, dann muß man sich die Frage stellen, woher angesichts einer Umlaufrendite bei den Festverzinslichen Wertpapieren von unter 4% p.a. und ohne Immobilienbesitz oder alte langlaufende und höher verzinsliche Papiere die verbindlich
zugesagten 6% p.a. in den nächsten zwei Jahren kommen sollen. Als einzig logische Erklärung scheinen hier Überschüsse aus den Rücklagen bzw. dem Eigenkapital gezahlt zu werden. Ist diese Interpretation richtig und sollten mit derartigen Maßnahmen nur agressiv Marktanteile gewonnen werden, dann ist dem Unternehmen wohl keine lange und vor allem keine
sichere Zukunft zu prognostizieren. Dort Versicherte sollten sich ernsthaft überlegen, auf was für ein Unternehmen sie sich da eingelassen haben!

Positiv sehen wir, daß die DEBEKA ihre Überschußbeteiligung auf realistische 5,1% gesenkt hat. Die im Vorjahr ausgewiesenen 6,8% waren wohl mehr marketingtechnisch als kalkulatorisch
motiviert.

Die von uns sehr geschätzte Lebensversicherung von 1871 weist für 2004 eine Gesamtverzinsung von 5,55 bis 5,9% - je nach Tarif - aus. Diese sehr hohen Überschüsse sind am Markt nur schwer erzielbar und unseres Erachtens etwas zu positiv. Da die LV 1871 aber laut der renommierten internationalen Ratingagentur FITCH das sicherste Versicherungsunternehmen
mit den höchsten Reserven ist, kann sich dieses Unternehmen eine gewisse Subventionierung der Versichertenrendite problemlos erlauben.

Auf der anderen Seite der Tabelle stehen einige Unternehmen, die sich nennenswerte Überschüsse einfach nicht mehr leisten können. Als besonders negative Beispiele dienen hier die

  • PROTEKTOR Lebensversicherung (die frühere MANNHEMER
    Leben), die nur noch den Garantiezins von 3,25% p.a. zahlt;
  • ARAG Lebensversicherung, die schon in 2003 nur die
    Garantieverzinsung von 3,25% gezahlt hat und in 2004 wohl
    kaum besser liegen wird;
  • BAYERISCHE BEAMTEN, die für Altverträge nur noch den
    Garantiezins von 3,25% und für Neuverträge 3,00% zahlt;
  • VICTORIA Lebensversicherung, eine der großen und
    renommierten Versicherungsgesellschaften mit erheblichen
    Problemen, die nur noch 3,30 bis 3,42 Prozent für das nächste
    Jahr ausweist. Damit liegt sie nur minimal über dem bisherigen
    Garantiezins von 3,25% p.a. - aber 0,05% mehr sehen halt
    optisch und vertriebstechnisch etwas besser aus als das
    gesetzliche Minimum!

Eine neue kleine "Nettigkeit" bieten die Versicherungen, die Kunden mit höherer Garantieverzinsung (also aus Altverträgen mit 3,25%, 3,5% oder 4%) insgesamt weniger Verzinsung gutschreiben als Kunden mit Neuverträgen (2,75% Garantieverzinsung). Das Argument: Die höheren Garantien kosteten mehr Geld und daher sei eine niedrigere
Gesamtverzinsung gerechtfertigt. Die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht soll hier bereits einige Versicherungen gestoppt haben. Trotzdem werden doch wohl einige Unternehmen unterschiedliche Verzinsungen zahlen. Als Negativbeispiele seien hier die

  • GOTHAER,
  • HAMBURG-MANNHEIMER und
  • VICTORIA

genannt. Hier werden langjährig treue Kunden in unseren Augen eklatant benachteiligt - sollten Sie davon betroffen sein, empfehlen wir eine entsprechende, wenn wahrscheinlich auch
nutzlose Beschwerde beim Unternehmen und der Finanzaufsicht unter http://www.bafin.de.
 

3. Vermögenssteuer und ihre Rechtmäßigkeit

Gebetsmühlenhaft wird von den Gewerkschaften wie z.B. Ver.di die Wiedereinführung der Vermögenssteuer gefordert. Daß diese vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß beurteilt wurde, spielt angesichts der feststehenden Meinung von in überkommenen Strukturen ergrauten Realitätsverweigerern keine Rolle.

Realitätsnäher vertritt der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof die These, daß Vermögen nur dann besteuert werden dürfen, wenn die Bürger mindestens die Hälfte ihrer Einkünfte in der Tasche behielten ("Halbteilungsgrundsatz").

Doch nun hat der an der Frankfurter Universität lehrende Steuerrechtler Joachim Wieland argumentiert, einer Vermögenssteuer ständen keine nennenswerten verfassungsrechtlichen Hindernisse im Wege. Auch Teile der SPD und der Grünen fordern aktuell "aus sozialen Gründen" die Wiedereinführung der Steuer.

Daß gerade Bürger mit gewissem Vermögen - das ja aus bereits versteuerten Geldern geschaffen wurde - langsam aber sicher über Gebühr belastet werden, um von Kostenbewußtsein unbelasteten Wohlfahrtsverteilern unbegrenzt zu Diensten zu sein und diesen den Gewinn von Wählerstimmen zu ermöglichen, wird dabei nicht wahrgenommen.

Die logische Folge: Massive Abwanderung von Kapital und Intelligenz ins Ausland. Vor kurzem haben wir über die Anziehungskraft der Schweiz für die Hochverdiener berichtet. Denn generell gilt: Wer Vermögen hat, bringt es in Sicherheit. Länder wie die Schweiz mit ihrem Bankgeheimnis und Liechtenstein mit seinem Versicherungsgeheimnis bieten sich da an.
Doch auch das Fondsvermögen in den Steueroasen Jersey und Guernsey ist in den vergangenen 12 Monaten stark gestiegen. Nach einem Bericht der Londoner Analyse-Gesellschaft FITZROVIA stieg das in Jersey verwaltete Fondsvermögen um 12 Prozent auf 102 Milliarden Dollar und auf der Nachbarinsel Guernsey sogar um 22 Prozent!

Angesichts dieser drastischen Abwanderung und der Ignorierung der Angebote der Bundesregierung auf Straferlaß für reuige Steuersünder sollten hier alle Alarmglocken schrillen. Wir verbinden das mit einer Bitte für das neue Jahr, die jedoch sicher nicht auf offene Ohren stoßen wird:

"Liebe Entscheidungsträger der Politik, bitte übertreibt es nicht so! Macht Ihr so weiter wie momentan, wird das Ergebnis für die Bundesrepublik langfristig verheerend sein!"
 

4. Einfache Steuer ist möglich

Wir möchten die dauernde Kritk am deutschen Steuer(un)recht natürlich nicht üben, ohne auch auf echte Alternativen hinzuweisen. Hier sei ein Nachbar und künftiges EU-Mitglied genannt, das eine wirklich historische Entscheidung getroffen hat: SLOWENIEN. Dort gilt ab dem 01.01.2004 ein einheitlicher Steuersatz von nur 19% (!) für

  • Mehrwertsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Körperschaftssteuer.

Diese sogenannte Flat-Tax wird als wichtiges Mittel gesehen, die Attraktivität der Region zu erhöhen - in unseren Augen eine absolut berechtigte Hoffnung. Österreich zum Beispiel schaut mit großer Sorge auf sein Nachbarland, da es einen massiven Abfluß von Investitiongeldern dorthin befürchtet.

Man stelle sich aber diese Einfachheit mal vor: Die Steuererklärung auf einer Postkarte mit niedriger Belastung für jeden Bürger und sehr geringe Steuerlast für Unternehmen (verglichen mit teilweise über 50% Steuerbelastung in Deutschland!). Das macht wieder Lust auf Leistung und Investition - eigentlich genau das Signal, das Deutschland heute brauchen würde!
 

5. Wenn Schiffsfonds ein Schiff verlieren

Schiffsbeteiligungen galten eine Zeitlang als so sicher wie Festverzinsliche Wertpapiere. Die in den vergangenen Jahren extrem schwankenden Charterraten haben die Anleger eines anderen belehrt. Doch nun zeigt sich erneut, daß Schiffsfonds eine unternehmerische Beteiligung sind.

Bereits am 10.12.2002 sank das Containerschiff "Matten" im südchinesischen Meer. Das Schiff ist über einen Fonds finanziert, der seitdem von der Versicherung des Schiffes eine Entschädigung fordert. Doch die Versicherung, ein Konsortium unter Führung der SECURITAS in Bremen und der ALLIANZ als prominentem Mitglied, steht dagegen und argumentiert, der Kapitän habe ein unstabiles Beladen zugelassen und trage damit als Vertreter der Reederei die Verantwortlichkeit für das Sinken.

Bei Reeder und Fonds stößt diese Rechtsauffassung auf Unverständnis, da die Versicherungsbedingungen diesen Einwand angeblich ausschließen. Dort sei ausdrücklich festgehalten, daß der Versicherungsnehmer - also der Fonds als Eigentümer des Schiffes - das Verhalten der Schiffsbesatzung nicht zu vertreten habe.

Somit geht es jetzt vor Gericht. Zum Glück der Anleger geht es nur noch um 11 Mio. EUR. Diese relativ geringe Summe resultiert daraus, daß das Schiff an die beleihenden Banken abgetreten
war und diese bereits entschädigt wurden - dort gibt es nämlich diese Ausschluß-Klauseln nicht! Für die Anleger ist somit zumindest das Schlimmste abgewendet, da die aufgenommene Schiffshypothek ausgeglichen ist, also das Darlehen abgelöst wurde. Nun geht es "nur" noch um den Gewinn.

Seien wir gespannt, ob sich Anleger auf ihre Versicherungen noch verlassen können oder ob es diesen möglich bleibt, sich einfach ihrer Leistungspflicht zu entziehen!
 

 

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