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Aktuell im Februar 2004

Die Themen des Monats:

1. Krankenkassen wollen Beiträge senken, dürfen aber nicht
2. Lebensversicherungen ab 2005 doch weiter steuerfrei?
3. Steigen bald die Beiträge der Rechtsschutzversicherungen?
4. Lebensversicherungen noch mit 3,25% Garantiezins verfügbar
5. Geldanlagen und die neue Welt
6. AWD weicht Urteil bei DLF aus
7. Und dann war da noch...

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1. Krankenkassen wollen Beiträge senken, dürfen aber nicht

Mit der Gesundheitsreform 2003/2004 wurden von Sozialministerin Ulla Schmidt zum Ausgleich für massive Zuzahlungen der Versicherten erheblich sinkende Beiträge in Aussicht gestellt.
Diese vorschnellen Ankündigungen wurden dann auch recht bald relativiert und die Realität zeigt ein ernüchterndes Bild, wie wir schon mehrfach berichtet haben.

Gerade die großen Kassen wie die AOKn oder die Ersatzkassen verlieren in erheblichem Maße Mitglieder. Die größten Verluste erlitten im letzten Jahr die DAK mit einem Minus von 348.000 Mitgliedern, was ca. 6,6% entspricht und die BARMER mit einem Minus von 275.000 Mitgliedern, das sind ca. 4,75%.
Somit sorgen die Versicherten selbst für einen für sie günstigeren Beitragssatz, indem sie zu Krankenkassen mit geringeren Kosten wechseln.

Äußerst kontraproduktiv bei den vorgesehenen Beitragssenkungen aller Kassenarten erwies sich jedoch das Bundesversicherungsamt (BVA), das die Beitragssenkungen der Gesetzlichen Krankenkassen genehmigen muß. Wo es bei großen Kassen recht schnelle Entscheidungen zu Gunsten einer Verringerung des Beitragssatzes gibt, wird kleineren Kassen immer wieder - nach Meinung einiger Experten systematisch - eine Senkung untersagt.

Hier drei Beispiele mit unterschiedlichem Ausgang:

  • BKK 24:
    Diese eher kleine Kasse hat einen Beitragssatz von 13,3%, den sie gerne senken würde. Die Kassenlage lasse eine Beitragssatzsenkung problemlos zu, aber das BVA verweigere die Zustimmung angeblich mit Hinweis auf eine Krankenkasse mit etlichen 100.000 Mitgliedern, die sich in einer schlimmen finanziellen Schieflage befinde und mit mehreren 100 Mio. EUR verschuldet sein soll.
    Nun sollen andere Krankenkassen zur Rückzahlung der Kredite verpflichtet werden - so auch die BKK 24, obwohl sie mit der (im Grunde illegalen) Verschuldung der anderen Kasse nichts zu tun hat und schon gar nicht dafür verantwortlich ist.
    Sobald eine offizielle Ablehnung des BVA vorliegt (diese wird aber wohl immer wieder verzögert) beabsichtigt die BKK 24 die Einreichung einer Klage.
     
  • IKK-Direkt:
    Diese junge Kasse aus dem Bereich der IKKn hat zum Jahreswechsel durch den günstigsten Beitragssatz aller Kassen auf sich aufmerksam gemacht: Nur noch 11,9% wurden von den Versicherten verlangt. Möglich war dies durch eine Entscheidung des Sozialgerichts Kiel, das das BVA zur Zustimmung zur Beitragssenkung verpflichtet hat.
    Doch nun hatte das BVA mit einer Beschwerde beim Landessozialgericht Erfolg und die IKK-Direkt mußte den Beitragssatz rückwirkend zum 01.02.2004 wieder auf 12,9% anheben.
     
  • Securvita BKK:
    Diese als äußerst streitbar bekannte Kasse hat schon in der Vergangenheit keine Konfrontation mit den Aufsichtsbehörden gescheut und konnte im Februar gerichtlich (!) die beantragte Senkung von 14,5% auf nur noch 12,9% gegen das Bundesversicherungsamt durchsetzen.

Es scheint, daß der Wille zu Beitragssatzsenkungen immer mehr zu Lippenbekenntnissen wird - schließlich untersteht das Bundesversicherungsamt dem Sozialministerium von Frau Schmidt. Wäre also der politische Wille zu tatsächlichen Beitragssatzänderungen gegeben, würden solche Senkungen auch genehmigt.

Vielmehr stellt sich die Frage, ob Frau Schmidt nicht gewisse politisch einflußreiche Großkassen einseitig bevorzugt und vor noch stärkerer Konkurrenz schützt - zu Lasten der Versicherten, wie immer!
 

Übrigens: Gegen die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und Einmalauszahlungen von Direktversicherungen (siehe unsere letzten Newsletter) wird nun geklagt. Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen und der Sozialverband VdK haben sich geeinigt, einen Musterprozeß zur endgültigen Klärung zu führen.
Das hat für die Versicherten den Vorteil, nicht selbst klagen zu müssen; das Ergebnis des Verfahrens wird direkt auf sie angewendet.

Was ist nun zu tun?
Wer einen Beitragsbescheid von der Krankenkasse erhalten hat, der sollte unbedingt dagegen Widerspruch einlegen! Die Beiträge sind aber zunächst trotzdem abzuführen, da Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben.

 

2. Lebensversicherungen ab 2005 doch weiter steuerfrei?

Bleibt die private Altersvorsorge in Deutschland wider Erwarten doch attraktiv?
Fast erscheint es angesichts der Berliner Entscheidungen als ein Wunder, doch berichtete die Financial Times Deutschland am 24.02.2004, daß die Steuerfreiheit für Lebensversicherungen nun doch nicht abgeschafft werden soll. Angeblich steht man in Berlin kurz vor der Einigung, Lebensversicherungen bei Ablauf weiterhin steuerfrei zu halten. Allerdings nur dann, wenn die Versicherung mindestens bis Alter 60 Jahre läuft (also eindeutig der Altersvorsorge dient) und eine Mindestlaufzeit von 18 Jahren statt heute 12 Jahren hat.

Ein offensichtlich aus der Not heraus geborener Kompromiß, der aber angesichts der mehr als nur gefloppten "Riester-Rente" (Rückgang der verkauften Policen um 79,7% Prozent im Jahr 2003) und immer stärkeren Einschnitten bei der Gesetzlichen Rente absolut sinnvoll ist. Schließlich werden so einige Steuerspar-Auswüchse beseitigt; auf der anderen Seite bleibt ein für die Privatanleger besonders wichtiges Argument pro privater Altersvorsorge - nämlich die Steuerfreiheit - erhalten.

Verantwortlich scheint hier die notwendige Zustimmung des unionsregierten Bundesrates zu sein. Hierzu sagte Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Grünen und Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, die Union sei der Meinung, die völlige Streichung des Steuerprivilegs stehe im Gegensatz zur Kultur der Altersvorsorge. Weiter wörtlich: "Auf diese Bedenken müssen wir eingehen und Kompromisse mit der Union finden".

Hoffen wir, daß dies nicht nur ein Strohfeuer der Vernunft ist. Um es mit Peter Hanus zu sagen, dem Chef der "neue leben Lebensversicherung" in Hamburg: "Wir brauchen kapitalgedeckte Altersvorsorge. Wenn wir sie nicht durch Zwangssparen verordnen wollen, so müssen wir ein System schaffen, das der Bürger versteht, das durch Wettbewerb leistungsfähig ist und das hinreichend Anreize beinhaltet, daß sich der Bürger seiner bedient."
 

3. Steigen bald die Beiträge der Rechtsschutzversicherungen?

Eventuell müssen sich demnächst Rechtsschutzversicherte auf nicht unerheblich höhere Beiträge einstellen. So wurde jetzt vom Bundestag die Anpassung der Anwaltsgebühren in Ostdeutschland an das West-Niveau beschlossen. Auch ist vorgesehen, die Vergütungen für Dolmetscher, Sachverständige und Zeugen zu erhöhen und pauschale Gerichtskosten im Voraus auch in der zweiten und dritten Instanz zu verlangen.

Insgesamt wird dies wohl höhere Kosten im Bereich zwischen 14 und über 20 Prozent bedeuten, die dann auch von den Rechtsschutzversicherern getragen werden müssen. Und höhere Kosten führen mittelfristig zu steigenden Beiträgen....!
 

4. Lebensversicherungen noch mit 3,25% Garantiezins verfügbar

Bekanntlich wurde zum Jahreswechsel der Garantiezins für Lebensversicherungen von 3,25% pro Jahr auf nun nur noch 2,75% p.a. gesenkt. Das betrifft alle neu abgeschlossenen Verträge. Doch nicht überall: Es gibt die Möglichkeit, über ausländische Versicherungen noch andere Garantieverzinsungen zu erhalten.

Mindestens für Versicherungsbeginn 01.04.2004 bietet eine sehr renommierte Liechtensteiner Lebensversicherung noch Policen mit einer Garantieverzinsung von 3,25% auf den Sparanteil des Beitrags an - und als absolute Besonderheit das sogar im Rahmen einer vollständig Fondsgebundenen Lebensversicherung!

Das heißt, der Sparanteil wird komplett in Investmentfonds investiert (Aktienquote maximal 50%) und trotzdem garantiert die Versicherung die Mindestverzinsung von 3,25% pro Jahr. Also eine hochinteressante Möglichkeit, Rendite mit hoher Sicherheit zu verbinden.
Und das so ganz nebenbei bemerkt zur bekannten Liechtensteiner/Schweizer Seriösität und mit Pfändungsschutz bei Privatkonkurs!

Interessiert? http://www.garantiezins.com
 

5. Geldanlagen und die neue Welt

Angeblich sind Aktien und Aktienfonds die langfristig ertragreichste Kapitalanlage. Wer die Entwicklung der Märkte in den letzten 4 Jahren miterlebt hat, mag an dieser Weisheit langsam zweifeln. Doch sicher kommt es auch entscheidend auf die Qualität des Anbieters an.

So hat das CMP-Fondsrating-Bilanz 2003 ein vernichtendes Urteil über die Aktienfonds der Sparkassen und Volksbanken gefällt. Diese seien kaum noch konkurrenzfähig:
Die Sparkassenkunden haben in den 81 Deka-Fonds insgesamt ca. 30 Milliarden EUR investiert. Doch in allen über 5 Jahre ausgewerteten Sektoren ist kein einziger Fonds der Deka in der Spitzengruppe zu finden!
Die Volks- und Raiffeisenbank-Kunden haben in den 76 Fonds der Union-Investment ca. 22 Milliarden EUR angelegt. Nur zwei Fonds mit einem Volumen von zusammen gerade mal 0,2 Milliarden EUR schafften es im Fonds-Ranking über 5 Jahre unter die Spitzenplätze. Dafür belegte die Union mit dem "UniDynamicFonds: Global A" im Sektor "internationaler Aktienfonds" den letzten Platz.

Sollte eine unabhängige Fondsberatung vielleicht doch hilfreich sein?
 

Eine andere Anlageform (wir sagen hier bewußt nicht Alternative zu Aktienfonds) stellen Immobilienfonds dar. In Deutschland sind diese leider stark unter Druck geraten, da in der Vergangenheit oft ohne Qualitätsanspruch und mit vollkommen überhöhten Kosten verkauft wurde.

International gesehen aber gibt es durchaus interessante Objekte, die sich durch hohe Renditen auszeichnen und zu großen Teilen steuerfrei oder zumindest stark steuerbegünstigt sind. Zwei möchten wir hier kurz vorstellen:

  • USA-Immobilienfonds des wohl renommiertesten Initiators dieser Produktlinie
    - 4 Objekte in New York, San Francisco, Atlanta und Miami
    - 7,25% vorgesehene Anfangsausschüttung
    - Steuerfreie Ausschüttungen im Rahmen gewisser Höchstgrenzen durch das
     Doppelbesteuerungsabkommen
    - Haftungsbegrenzung auf die Beteiligungssumme
    - Notierung in US-Dollar, was angesichts des zur Zeit historisch günstigen Dollar-Kurses
     hochattraktiv ist
    - Beteiligung schon ab USD 30.000,- (ca. EUR 24.000,-)
     
  • KANADA-Fonds eines langjährig erfolgreichen Anbieters
    Die Alternative zum überhitzten amerikanischen Markt ist Kanada, wo noch hochinteressante Objekte angeboten werden. Hier gibt es zwar keinen Freibetrag für Ausschüttungen wie in den USA, dafür können die Fondskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das führt zu komplett steuerfreien Aussschüttungen in den ersten 6 Jahren.
    - 6 Objekte in Toronto
    - 8,5% vorgesehene Anfangsausschüttung
    - Haftungsbegrenzung auf die Beteiligungssumme
    - Notierung in CAN-Dollar, was angesichts des zur Zeit historisch günstigen Dollar-Kurses
     hochattraktiv ist
    - Beteiligung schon ab CAD 15.000,- (ca. EUR 9.000,-)

Mehr Infos unter http://www.canadafonds.com .

Bei Interesse an weiteren Informationen zu einer Beteiligung bitten wir um Kontaktaufnahme oder um kostenfreien Anruf unter 0800-4636239 (bitte nur bei ernsthaftem Interesse an einer eigenen Beteiligung).
 

6. AWD weicht Urteil bei DLF aus

Der Finanzvertrieb AWD hatte in der Vergangenheit bekanntlich in großem Stil Anteile des größten deutschen Immobilienfonds, dem DLF 94/17 verkauft. Konkret ging es um Anteile im Wert von ca. 330 Mio. Euro, die an etwa 14.000 Anleger verkauft wurden. Doch dann ging der Hauptmieter des Fonds Pleite und die angepeilten Ergebnisse konnten nicht mal ansatzweise erzielt werden.

Mittlerweile laufen ca. 50 Klagen von Anlegern gegen den AWD wegen Falschberatung. Zwei Anleger haben bereits vor dem Oberlandesgericht Celle Recht bekommen und nun sollte der Fall aufgrund von Revision des AWD vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden.

Doch zwei Tage vor Prozeßbeginn wurde zwischen einem der klagenden Anleger und dem AWD ein Vergleich geschlossen. Im zweiten Fall steht man angeblich kurz vor einer Einigung. Die Details des Vergleichs sind leider nicht bekannt.

Das bedeutet eine herbe Enttäuschung für die anderen Verfahren sowie für weitere geschädigte Anleger, da es so kein Grundsatzurteil des BGH zu dieser Sache geben wird. Und da die unteren Instanzen teilweise sehr unterschiedlich geurteilt haben, steigen natürlich die Risiken der Kläger.

Auf der anderen Seite zeigt es die Chancen auf Entschädigung, die hartnäckige Anleger haben!
 

7. Und dann war da noch...

Bausparen auf chinesisch. So hat Schwäbisch-Hall, der deutsche Marktführer bei den Bausparkassen (und Produktpartner der Volks- und Raiffeisenbanken), in der chinesischen Stadt Tianjin die erste deutsch-chinesische Bausparkasse eröffnet.

Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen mit der China Construction Bank, das die ca. 10 Mio. Einwohner der in der Nähe Pekings gelegenen Hafenstadt in den nächsten 3 Jahren mit etwa 160.000 Verträgen "beglücken" möchte. Angepeilte Bausparsumme laut Presseberichten: Ca. 1 Milliarde EURO. 

Ob man bereits mit der chinesischen Regierung über die Einführung einer staatlichen Bausparprämie verhandelt entzieht sich jedoch unserer Kenntnis..
 

 

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