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Aktuell im März 2004

Die Themen des Monats:

1. MANNHEIMER Versicherungskonzern doch nicht gerettet?
2. Krankenkassen werden kaum günstiger
3. Renten-Niveau sinkt
4. Riester-Zulagen: Warum beantragt sie niemand?
5. Wenn Filmfonds von der Steuer ausgebremst werden
6. Qualitätsfonds oder Modetrends?
7. Und dann war da noch...

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1. MANNHEIMER Versicherungskonzern doch nicht gerettet?

Sie erinnern sich sicherlich an das Drama um die MANNHEIMER Lebensversicherung, die 2003 ihre Bestände an den Auffangpool PROTEKTOR übertragen mußte. Der verbliebene Rest der MANNHEIMER (ein Sachversicherer, eine Krankenversicherung, die Kapitalanlagegesellschaft sowie die Internet-Versicherung MAMAX) sollte dadurch als Ganzes erhalten bleiben und fortgeführt werden.
Damit dies möglich wurde, übernahm PROTEKTOR auch die stillen Lasten der MANNHEIMER Leben. Um aber hier keinen zu großen Schaden zu erleiden, wurde die Übernahme der Verbindlichkeiten als Darlehen von 200 Mio. gegen die MANNHEIMER Gruppe ausgestaltet.

Doch Ende 2003 waren auch die verbliebenen Teile der MANNHEIMER überschuldet. Eigentlich hätte die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Insolvenz gegen die MANNHEIMER anmelden müssen. Sie tat dies aber nicht, da sich der Marktführer in Österreich, die UNIQUA, zu einer Übernahme der MANNHEIMER bereiterklärt hatte (wir berichteten im Januar Newsletter).

Abgesegnet wurde dieser Deal von der Hauptversammlung der MANNHEIMER am 27.2.2004 zu Lasten der bisherigen Aktionäre. In diesem Zusammenhang verzichtete PROTEKTOR auf die Rückzahlung von ca. 170 Mio. EUR (!) aus dem oben genannten Darlehen (nach unbestätigten Gerüchten wollte dafür die UNIQUA die "Private-Equity-Abenteuer" sowie stille Lasten im Bereich der Immobilien übernehmen).

Also: Die Gelder von PROTEKTOR stammen von allen Lebensversicherungskunden in Deutschland, denn alle Lebensversicherungen haben sich analog ihrem Marktanteil an der Finanzierung der Auffanggesellschaft für notleidende Versicherer, PROTEKTOR, beteiligt. Aus den Anlagegeldern der Versicherten wurden die Einlagen erbracht, um die Verträge fortführen zu können.
Was zu einem gewissen Teil sicher auch berechtigt ist, da ja jeder Versicherte so auch Schutz bei Pleite der eigenen Versicherungsgesellschaft hat.

Doch nun verzichtet PROTEKTOR einseitig auf seine Forderungen gegenüber der MANNHEIMER, nur um deren Fortbestand zu ermöglichen. Gleichzeitig wird eine notwendige Marktbereinigung verhindert und einem ausländischen Wettbewerber der Eintritt in den deutschen Markt geebnet. Wohlgemerkt: Alles mit dem Geld der deutschen Lebensversicherungskunden!
Daß das nicht korrekt ist, findet auch der "Bund der Versicherten" (BdV) und hat Strafanzeige gegen PROTEKTOR gestellt. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Vorwurfs der Untreue im besonders schweren Fall!
 

Unabhängig davon hat die "Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre" (SdK) eine Anfechtungs-Klage gegen die Beschlüsse des MANNHEIMER Konzerns eingereicht. Hintergrund ist, daß man die Interessen der bisherigen Anleger nicht ausreichend gewahrt sieht. Diese Anfechtungsklage wird sicherlich einige Wochen Zeit brauchen. Auf der anderen Seite hat der potentielle Käufer der MANNHEIMER, die UNIQUA, sich nur dann zum Kauf bereiterklärt, wenn der Beschluß der Hauptversammlung bis zum 30.06.2004 ins Handelsregister eingetragen ist. Angesichts der Anfechtungsklage ist das jedoch mehr als zweifelhaft.

Somit stellt sich die Frage, ob die SdK ihren Mitgliedern nicht einen Bärendienst erwiesen hat. Denn: Im Grunde hätte PROTEKTOR der MANNHEIMER niemals dieses Darlehen erlassen dürfen. Dann hätte Insolvenz gegen die MANNHEIMER beantragt werden müssen, wobei aber die einzelnen Teile (an der Krankenversicherung z.B. ist die CONTINENTALE schon heute zu 51% beteiligt) hätten veräußert werden können.
In diesem Fall hätte PROTEKTOR wohl auch nicht viel schlechter dagestanden als bei einem Darlehensverzicht; nur die Aktionäre der bisherigen MANNHEIMER wären komplett leer ausgegangen.

Nun ist es zu einem Deal gekommen, bei dem den bisherigen Aktionären zumindest noch ein kleiner Teil des Wertes ihrer Anlage erhalten bleibt - und trotzdem ist die SdK damit nicht einverstanden. Stattdessen verhindert sie möglicherweise den Verkauf und könnte damit doch noch die Insolvenz herbeiführen!

Es bleibt somit mehr als spannend! Sehr viele Fragen bleiben bestehen und können aufgrund der Informationsblockade sowohl durch PROTEKTOR, den GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) als auch das BAFin (noch) nicht beantwortet werden.
 

Auf der anderen Seite gibt es Grund zur Hoffnung: Der Gesetzgeber plant eine gesetzliche Regelung in Form eines Einlagensicherungsfonds analog dem Banken-Einlagensicherungsfonds, der die Kunden von Lebens- und Krankenversicherungen wirksamer vor Totalverlust schützen soll. Erwartungsgemäß stößt dies in der Branche nicht auf Gegenliebe. Angesichts des in unseren Augen dilettantischen Auftretens von PROTEKTOR im Sommer 2003 bei Übernahme der MANNHEIMER-Verträge scheint eine gesetzliche Lösung aber doch zu kommen.
Die Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks sprach am 29.03.2004 noch überaus freundlich von "Friktionen im Verfahren", die "die Lücken einer privatwirtschaftlichen Lösung aufgezeigt haben".
Auf gut deutsch: Hätte die Versicherungswirtschaft professioneller agiert, müßte der Gesetzgeber nicht aktiv werden.
 

2. Krankenkassen werden kaum günstiger

Erinnern Sie sich noch an die großen Worte von Sozialministerin Ulla Schmidt, die Kassenbeiträge von durchschnittlich 14,3% auf nur noch 13,6% zu senken? Mittlerweile hat auch sie ihre Vorstellungen der Realität angepasst und freut sich schon über kleinere Senkungen bei den großen Kassen wie z.B. der BARMER um 0,2 Prozentpunkte (auf jetzt 14,7%) oder der AOK Bayern um 0,4 Prozentpunkte auf jetzt 14,5%.
Kein Wunder, daß diese Senkungen so niedrig ausfallen - alle Gesetzlichen Krankenkassen zusammen sollen im letzten Jahr ein Defizit von 2,9 Mrd. (!) EURO angehäuft haben. Dieses liegt aber trotz der enormen Höhe unter dem des Jahres 2002. Allerdings sollen in 2003 allein ca. 800 Mio. EUR aus Vorzieheffekten der Gesundheitsreform resultieren, also z.B. aus der sehr starken Nachfrage nach Brillen kurz vor Jahresschluß, Arztbesuchen noch ohne Praxisgebühr und Medikamente, die jetzt nicht mehr bezahlt werden.

Den Senkungen entgegen stehen aber auch teils erhebliche Beitragserhöhungen bei günstigen Kassen. Eine der in der Vergangenheit ganz besonders günstigen Krankenkassen, die TAUNUS BKK, fusioniert z..B. mit der BKK Braunschweig und der Namen TAUNUS BKK.
Des einen Leid, des anderen Freud: Die TAUNUS BKK hatte bislang einen Beitragssatz von 12,8%, die BKK BRAUNSCHWEIG von 15,2 (!) %. Nach der Fusion beträgt der neue Beitragssatz 13,8%. Nach Angaben des Unternehmens spüre man, daß das Mitgliederwachstum nachlasse und man nun mit höheren Kosten konfrontiert sei.

Mitglieder der bisherigen TAUNUS BKK werden sich also über die Fusion kaum freuen, denn sie zahlen künftig erheblich mehr Beitrag. Damit stellt sich die Frage, ob die Versicherten bei einer Fusion ihre Kasse einfach kündigen und zu einer günstigeren Kasse wechseln dürfen.
Bislang lautete die allgemeine Auffassung, daß zwar eine Beitragssatzerhöhung ein Sonderkündigungsrecht nach sich zieht - erfolgt die Beitragserhöhung aber aufgrund einer Fusion von zwei Krankenkassen, dann bestehe dieses Sonderkündigungsrecht nicht! So urteilte z.B. auch ein Sozialgericht im Jahr 2000.

Mit diesem Argument sind in der Vergangenheit viele Mitglieder an einem Wechsel in eine günstigere Kasse gehindert worden. Doch nun haben 3 Versicherte einer Kasse die Gerichte angerufen und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt gab ihnen Recht: Eine Sonderkündigung ist rechtlich zulässig!

Wessen Krankenkasse also die Beiträge im Rahmen einer Fusion erhöht, der sollte seine Mitgliedschaft mit der notwendigen Frist von 2 Monaten kündigen und sich dabei auf das Urteil (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az. L4 KR 33/00 vom 16.12.2003) beziehen.
Der Vollständigkeit halber sei gesagt, daß gegen dieses Urteil Revision beim Bundessozialgericht zugelassen wurde.
 

Ohnehin geht es einigen Krankenkassen derzeit äußerst schlecht. So steht die BKK FÜR HEILBERUFE angeblich kurz vor dem Ende, da sie mit 300 bis 400 Mio. EUR überschuldet sein soll. Daß sie sich massiv auf dem absteigenden Ast befindet, zeigen die diversen Beitragserhöhungen der letzten Jahre:

ursprünglich    11,9%
seit 01.10.2001: 12,4%
seit 01.04.2002: 12,9%
seit 01.04.2003: 13,9%
ab 01.04.2004:  14,8%

Doch gerade bei dieser Kasse scheint einiges im Argen zu liegen. Einen sehr schönen Artikel zu diesem Thema hat Peter Appuhn von http://www.physio.de verfasst. Hier ein Auszug:

"Nachdem man die bisherigen Vorstände in den Ruhestand versetzt hat, übernahm jetzt Jochem Schulz, gleichzeitig Alleinvorstand der BKK Berlin, die kommissarische Führung bei der BKK Heilberufe.
Schulz zeichnete sich in der Vergangenheit vor allen Dingen dadurch aus, dass er die Kostenübernahme von Leistungen verweigerte und Leistungserbringern mit unrechtmäßigen bürokratischen Forderungen das Leben schwer machte. So lehnte er schon mal die Begleichung von Krankenhausrechnungen ab oder verlangte die Genehmigung von Heilmittelverordnungen []. Die Sozialgerichte verwiesen den forschen Kassenvorstand ein ums andere Mal in seine Schranken. Daneben ist die BKK Berlin die bundesweit teuerste Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 15,7%, was sie nicht davor schützte, ebenfalls kurz vor dem finanziellen Kollaps zu stehen."

Inzwischen sollen sich einige Betriebskrankenkassen aus Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der Sanierung bereiterklärt haben. Wie aber die massiven Schulden abgebaut werden sollen - schließlich bedeutet jede Beitragssatzerhöhung auch einen drastischen Verlust an Mitgliedern - bleibt offen.
 

3. Renten-Niveau sinkt

Die nächste Rentenreform nach dem "Jahrhundertwerk" Rentenreform 2001 ist durch. Natürlich in altbekannter Form: Die Leistungen können nicht mehr finanziert werden, daher wird ein wenig kosmetisch herumgedoktert und an den grundlegenden Problemen nichts ernsthaft geändert.

So sollen

  • das Rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent des Bruttoeinkommens sinken
  • die Renten nur noch so stark steigen, wie es angesichts des Verhältnisses von Arbeitnehmern (also Beitragszahlern) und Rentnern möglich ist
  • drei Jahre Ausbildungszeit künftig nicht mehr angerechnet werden
  • die Frührente ab 2009 gestrichen werden
  • im Jahre 2008 eine Verschiebung des Rentenbeginns auf Alter 67 geprüft werden

Besonders interessant hierbei das Rentenniveau. Die 43 Prozent bedeuten nämlich keineswegs, daß jeder 43 Prozent seines letztes Bruttos erhält. Oh nein, dies bezieht sich auf den vollkommen fiktiven "Eckrentner". Das ist ein nicht existierender Mensch, der 45 Jahre (!) durchgehend den Durchschnittslohn verdient hat - d.h. ohne Ausbildungszeiten, Ausfallzeiten, Krankheit, Elternzeit, etc. Also jemand, der von Alter 20 Jahre an voll verdient hat, nie länger krank war, nie arbeitslos war, keine Unterbrechung für Kindererziehung oder Auslandsaufenthalte etc. hatte und dies bis Alter 65 Jahre auch voll durchgehalten hat. Nur dieser Mensch (wir suchen ihn noch!) hat Anspruch auf besagte 43 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens. Alle anderen haben noch weniger!

Von den Abzügen auf die Rente (ab April2004 voller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung) wollte man im Rahmen der Reform lieber nicht reden - aber diese ca. 16 Prozent weniger sind auch nochmal erheblich, oder?
 

Übrigens sollen nun endlich auch die Renteninformationen korrigiert werden, die die Rentenversicherungsträger jährlich an die Versicherten versenden. Diese rechneten bislang mit erheblichen jährlichen Rentensteigerungen, so daß den Versicherten hohe zu erwartende Renten suggeriert wurden, die teilweise weit über dem aktuellen Einkommen lagen.
Daß die Inflation die Kaufkraft herabsetzt, darauf wurde natürlich nicht hingewiesen - ebensowenig auf die bevorstehenden Kürzungen der Renten.

Nun wird es neue Renteninformationen geben. Diese berechnen die Rente einmal ohne und dann mit 2 bzw. 3 Prozent Einkommenssteigerung pro Jahr. Diese Szenarien werden zusätzlich um die Kürzungen aus der Riester-Reform sowie den aktuellen Nachhaltigkeitsfaktor reduziert. Weiterhin soll deutlich auf die Inflationsgefahren hingewiesen werden.

Bleibt zu hoffen, daß diese neuen Informationen nicht mehr so hohe Erwartungen an die Gesetzliche Rente wecken und vielen die Notwendigkeit einer rechtzeitigen privaten Zusatzvorsorge besser bewußt wird als bisher.
 

4. Riester-Zulagen: Warum beantragt sie niemand?

Insgesamt gibt es ca. 5 Mio. Riester-Verträge in Deutschland - wobei die Zahl aufgrund der nicht unerheblichen Kündigungen von Verträgen sogar rückläufig ist. Von diesen haben aber nur ca. 1,5 Mio. einen Antrag auf die ihnen zustehende staatliche Zulage gestellt. Das teilte die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen" mit.
Die Anträge für die Zulage des Jahres 2002 waren bereits Anfang 2003 an die Kunden verschickt worden. Schon bei ersten Tests zeigte sich, daß die Rücklaufquote nur minimal war (wie berichteten).

Jetzt, über ein Jahr später, zeigt sich, daß die Befürchtungen zur Realität geworden sind: Nur 30% der Berechtigten beantragen ihre staatlichen Förderungen. Zwar soll ab 2005 ein vereinfachtes Verfahren gelten und die Zulage nach einmaliger Beantragung automatisch gezahlt werden - bis dahin aber muß noch für jedes Jahr ein an die Steuererklärung erinnerndes Formular ausgefüllt werden.

Auch wenn das die Riester-Rente nicht wirklich attraktiver macht - es wäre doch schön, wenn die Sparer wenigstens das bekämen, weshalb sie dieses Bürokratie-Monstrum besparen!
 

5. Wenn Filmfonds von der Steuer ausgebremst werden

Eine ganz üble Überraschung bescherte vor wenigen Tagen das Finanzamt München III den Anlegern des letzten Filmfonds "Mediastream" der zur ERGO-Versicherungsgruppe gehörenden IDEENKAPITAL.

Bekanntlich bieten Fonds zur Produktion von Spielfilmen hohe Steuervorteile. Zumindest war dies in der Vergangenheit der Fall, bis der "Medienerlass" die Verlustzuweisungsmöglichkeiten drastisch zusammenstrich.
Die Firma IDEENKAPITAL hat daraufhin eine neue Strategie verfolgt, indem sich die Anleger nicht mehr an der Produktion, sondern nur noch an der Vermarktung des Fonds beteiligen. Mit diesem Umweg dachte man, weiterhin die steuerlichen Vorteile nutzen zu können. Konkret sollte die Verlustzuweisung im ersten Jahr fast 82% der Zeichnungssumme betragen!

Der Vertrieb lief hervorragend, da man im Vorfeld eine vorläufige positive Rechtsauskunft beim Finanzamt eingeholt hatte. Mittlerweile ist der Fonds vollständig platziert.

Doch nun wurde das steuerliche Konzept vom Finanzamt abgelehnt! Die Begründung der Ablehnung: Die von der Fondsgesellschaft finanzierten Herausbringungskosten für die Filme seien nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln. Das bedeutet für die Anleger, daß ihre Verlustzuweisungen und damit ihre Steuervorteile im ersten Jahr erheblich geringer sein werden als erwartet!

Und so einfach kommt niemand mehr aus seiner Anlage heraus, denn die Nichtanerkennung des steuerlichen Konzeptes ist eines der wesentlichen Risiken, derer sich ein Zeichner geschlossener Fonds (besonders bei neu konzipierten Medienfonds) bewußt sein muß!

Die Fondsgesellschaft hat bereits die Prüfung sämtlicher rechtlicher Schritte und Mittel angekündigt. Warten wir mal ab, wie hoch der tatsächliche Schaden für die Anleger sein wird!
 

6. Qualitätsfonds oder Modetrends?

Es gibt doch einige geradezu schon bedauernswerte Fondsgesellschaften, die es wohl einfach nicht schaffen, qualitativ hochwertige und ertragreiche Investmentfonds aufzulegen. Um aber trotzdem Geschäft zu generieren, wurde und wird jedem Modetrend hinterher gerannt.
Waren es früher Telekom und Multimedia, werden es nun Hedge-Fonds und Nanotechnologie.

Daß Modetrends aber nicht unbedingt mit Erfolg zu tun haben müssen, zeigt nun die Fondsgesellschaft VMR Value Management & Research. Diese schließt nun Ende März den in der Vergangenheit in der Presse häufig erwähnten "Frauen-Fonds", den VMR Woman´s World. Hauptverkaufsargument war der Anlageschwerpunkt: Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen Frauen bekannt sind oder die von Frauen geschätzt werden - also z.B. Unternehmen aus den Bereichen Konsumgüter, Kosmetik, Mode, Nahrungsmittel oder Pharmazeutika.

Ob sich die Zielgruppe nicht angesprochen gefühlt hat oder andere Gründe vorliegen - jedenfalls hat der Fonds zum Schluß nur noch ein Volumen von ca. 1,2 Mio. EUR gehabt. Damit ist natürlich keine kostendeckende Verwaltung mehr möglich.
 

7. Und dann war da noch...

die SPD, die nicht nur ein großes Zeitungsimperium besitzt und kurz vor dem Einstieg bei der bekannten überregionalen Tageszeitung "Frankfurter Rundschau" steht, sondern auch an ihren eigenen Gesetzen kräftig mitverdienen wollte.

 

Konkret ging es um die "Riester-Rente", den Megaflop von SPD-Arbeitsminister Walter Riester, der angesichts bis dato ungekannter Bürokratie in diesem Newsletter für eine Vielzahl von Beiträgen gut war.

Wie die BILD-Zeitung berichtete, gibt es eine Kooperation zwischen der VICTORIA-Versicherung (genau die, die vor Zulassung ihrer Produkte schon mit massiver Werbung für ihre "Förderrente" gestartet war und in den letzten Jahren stark ins Trudeln kam) sowie der IMAGE IDENT MARKETING Gesellschaft. Letztere gehört zum Medienkonzern der SPD, der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft.

Diese Marketinggesellschaft wirbt nun seit 2001 bei SPD-Mitgliedern für Abschlüsse von Riester-Renten - natürlich bei der VICTORIA. Für diese Vermittlungsbemühungen soll die Versicherung der IMAGE IDENT einen "Werbekostenzuschuß" von 1,16 Mio. EUR zugesichert haben. Dieser sollte mit anfallenden Vermittlungsprovisionen verrechnet werden. Angesichts des "Erfolgs" der Riester-Rente wird dies wohl eher Jahrzehnte als Jahre dauern.

Also merke: Wenn Du schon ein Gesetz machst und daran selbst verdienen willst - dann mache wenigstens das richtig!
 

 

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