Die Themen des Monats: 1. Schnelldurchgang aktueller Meldungen
2. TOP-THEMA: Altersvorsorge nach neuen Regelungen 3. Versicherungen für Senioren 4. TAUNUS BKK muß Kündigungen akzeptieren 5. Aktuelles Garantieprodukt 6. Hoffnung bei kreditfinanzierten Immobilienfonds 7. Und dann war da noch... ------------------------------------------------------------------------------- 1. Schnelldurchgang aktueller Meldungen Diese Rubrik werden wir wohl zu einer ständigen Einrichtung machen, da so viel Spannendes passiert: - Jubiläum: Vor 10 Jahren wurden die sogenannten "Geldmarktfonds", die vorher nur aus Luxemburg bezogen werden konnten, offiziell in Deutschland zugelassen. Die Commerzbank sammelte mit dem Slogan "Bestgeld statt Festgeld" damals als schnellster Anbieter enorme Mittel ein - zum größten Teil von Kunden anderer Institute.
Die heute so beliebten Tagesgeldkonten wären ohne diese Entwicklung schwer denkbar! - Noch ein Jubiläum: Am 16.07. war "Abgabengedenktag". Das bedeutet, aufs Jahr gerechnet haben die Deutschen bis zu diesem Tag nur für das Finanzamt und die Sozialabgaben gearbeitet. Erst danach fließt das Geld bis zum Jahresende in die eigene Tasche.
Zum Vergleich: 1960 war dieser Tag noch anderthalb Monate früher. Haben auch Sie bei dieser Tatsache eine kleine Träne verdrückt?
- Seit 1. Juli gelten auch neue Rechtskosten - Anwälte können für ihre Tätigkeit nun wesentlich mehr abrechnen. Das wird sich sicherlich auch bald auf die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung auswirken (wir berichteten).
Übrigens sanieren bereits einige Rechtsschutz-Versicherungen kräftig ihren Bestand: So will die ARAG ca. 82.000 der 2 Millionen Kunden kündigen, weil sie drei oder
mehr Schäden in den letzten zwei Jahren hatten. Künftig sollen Kündigungen sogar schon bei zwei Schäden in einem Jahr erfolgen. - Die Eigenheimzulage soll nun doch abgeschafft werden. Nach längerem Hin und Her und Ankündigungen in den letzten Jahren soll es zum 01.01.2005 tatsächlich passieren und die Förderung gestrichen werden. Nach Aussagen des Ministeriums ist die
"Abschaffung dieser nicht mehr zu rechfertigenden Subvention" dringend notwendig, da die Wohnraumversorgung in Deutschland so gut ist wie nie zuvor.
Ob hier die leerstehenden Plattenbauten im Osten mitgerechnet wurden? - Auch der KAISER´S BKK wird vom Aufsichtsamt die Beitragssenkung von 14,4% auf 13,9% verweigert (über das unverständliche Vorgehen der
Behörde haben wir berichtet). Die KAISER´S BKK klagt nun.
Frau Gesundheitsministerin: Die Aufsichtsbehörde untersteht Ihrem Ministerium. Warum fordern Sie auf der einen Seite Beitragssenkungen der Krankenkassen und verweigern diese auf der anderen Seite? - Die Arbeitsagenturen verschicken seit einigen Tagen die 16seitigen Fragebögen für das Arbeitslosengeld II (die
Hartz IV- Reform) an etwa 2,2 Millionen Empfänger. Laut Wirtschaftsminister Wolfgang Clement sind diese überhaupt nicht kompliziert - und wer sie nicht verstehe, solle ihn anrufen (Telefon: 01888-6150).
Selbstversuche von Kollegen der Tagespresse zeigten, daß die ministeriell genannte halbe bis dreiviertel Stunde zum Ausfüllen vollkommen unzureichend ist. Abgesehen davon: Wie soll ein Volk, das größtenteils nicht einmal in der Lage ist, einen Zulagenantrag für die Riester-Rente
"unfallfrei" auszufüllen (siehe unseren Newsletter von 31.03.2004), diese Aufgabe bewältigen? - Lebensversicherungen
dürfen ihren Altkunden, bei denen höhere Garantieverzinsungen vereinbart sind, nicht niedrigere Überschüsse zuweisen als Neukunden mit niedrigeren Garantien. Diese "gespreizte Überschussbeteiligung" wurde den Versicherungen jetzt durch die Aufsicht verboten. Betroffen sind
- Aachener und Münchener - Alte Leipziger - Asstel - AXA - Bayrische Beamtenversicherung - Deutsche Ärzteversicherung - Deutscher Ring - Gothaer - Hamburg-Mannheimer
- Öffentliche Berlin-Brandenburg - Öffentliche Oldenburg - Victoria Nun gibt es trotz Protesten der Versicherungsunternehmen wieder einheitliche Zinsen für alle Versicherten - eine gerechte Entscheidung, da ja auch alle Versicherten als ein Kollektiv verwaltet werden! - Die Rentenkassen haben massive Probleme, wie wir bereits im letzten Newsletter ausführlich
ausgeführt haben. Nun ging der Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GAGFAH über die Bühne. Die ca. 82.000 Wohnungen wurden für 3,5 Mrd. EUR von einem amerikanischen Investor übernommen - incl. der Schulden von ca. 1,4 Mrd. EUR. Der Erlös für die Rentenkassen beträgt somit 2,1 Mrd. EUR - was positiv ist, da diese Wohnungen bislang mit 1,6 Mrd. EUR bewertet waren. Sie befanden sich in der sogenannten Notreserve. Dort standen sie aber logischerweise als reine Buchwerte und konnten die
Auszahlungen der Renten nicht stützen. Das förderte nun den Verkauf und verschiebt die Bundeshilfen wieder etwas nach hinten.
Ob es aber im Endeffekt viel bringen wird ist fraglich. Nach neuesten Zahlen haben die Rentenkassen im ganzen ersten Halbjahr 2004 0,5% weniger Beiträge eingenommen. Ursprünglich erwartet wurde ein Zuwachs von 0,6%. Herr Eichel, bitte stützen Sie!
2. Altersvorsorge nach neuen Regelungen Bekanntlich wurde von der Bundesregierung beschlossen, künftig die Ablaufleistungen aus neuen Lebensversicherungen voll zu versteuern. Daß dies angesichts der brechenden Gesetzlichen Rentensysteme gesellschaftspolitisch eine
unverantwortliche Verschlechterung ist und im krassen Widerspruch steht zum von der Politik ausdrücklich geäußerten Wunsch zur Privaten Vorsorge, soll hier mal außer Acht gelassen werden. Trotzdem stellt sich die Frage, wie ab nächstem Jahr eine ausreichende Vorsorge sichergestellt werden kann. Hierzu einige Thesen: - "Klassische" Kapital-Lebensversicherung:
Das Produkt dürfte in seiner bisherigen Ausgestaltung in die Bedeutungslosigkeit verfallen, da es durch die Steuer unattraktiv wird. - Private Rentenversicherung:
Dieses Produkt wird der bisherigen Lebensversicherung den Rang ablaufen und zum Basisprodukt der Privaten Vorsorge werden. Bei Bedarf wird es um eine Hinterbliebenenabsicherung erweitert und bietet dann einen der jetzigen Kapital-Lebensversicherung gleichwertigen Schutz. Der Vorteil hier: Es handelt sich um das in Deutschland beliebteste Instrument zur Privaten
Altersvorsorge mit einer garantierten Mindestverzinsung, zusätzlichen Überschüssen und einer insgesamt sehr konservativen Kapitalanlage.
Hier gibt es auch weiterhin erhebliche steuerliche Vorteile: Bei Auszahlung als lebenslange Rente ist diese nicht voll sondern nur mit ihrem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser Ertragsanteil wird künftig sogar erheblich geringer sein als bisher. Liegt der Rentenbeginn im Alter 65 Jahre, dann unterliegen künftig nur noch 18% der Auszahlung der
Steuer. Bei einem individuellen Steuersatz von angenommenen 33% liegt der Abzug also gerade mal bei 6% der monatlichen Rente. Also vereinfacht gesprochen: 6% weniger Rente durch die Steuer – das ist ein Wert, der alleine durch die Wahl eines mehr als durchschnittlichen Anbieters kompensiert werden kann und so durch gute Beratung dem Kunden eine praktisch steuerfreie Altersvorsorge garantiert!
Als Option verbleibt in diesem Produkt immer noch die Einmalauszahlung, bei der die
erhaltenen Zinsen zur Hälfte steuerpflichtig sind, aber eventuell mit steuerlichen Verlusten verrechnet werden können. - Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung:
Vom Grundprinzip her gilt auch hier das oben Gesagte. Allerdings gibt es noch einen erheblichen Vorteil durch die Anlage in Investmentprodukte: Kursgewinne von
Wertpapieren sind (derzeit noch) nach einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten steuerfrei. Nach Auskunft führender Versicherer gilt diese Steuerfreiheit auch innerhalb von Fondsgebundenen Versicherungen.
Somit gäbe es in dieser Produktlinie eine interessante Erweiterung der Ausführungen zur Privaten Rentenversicherung: In der Fondsgebundenen Rentenversicherung wären ebenfalls die Ertragsanteile im Rentenbezug fast steuerfrei, zusätzlich aber würden auch bei einer Einmalauszahlung
nur die (weitgehend vernachlässigbaren) Zinserträge und Dividenden der Steuerpflicht unterliegen. Das würde eine erhebliche Flexibilität für den Anleger bedeuten.
Aber Vorsicht: Standard-Produkte wälzen das Kapitalmarktrisiko vollständig auf den Kunden ab! Es besteht somit – trotz aller Vergangenheitsbetrachtungen und berechneten Modelle – ein nicht unerhebliches Verlustrisiko. Wer das akzeptieren kann, wunderbar. Doch der bisherige "typische
Lebensversicherungskunde" ist nun mal in der Regel eher risikoscheu und wäre in vielen Fällen mit einem Produkt ohne Garantien schlecht beraten und schlicht überfordert. "Königsweg" könnten hier die aktuellen Garantiefonds-Produkte sein, die eine Anlage in bis zu 100% Aktien mit einer sogenannten "Höchstkursgarantie" unterlegen, so daß Verluste praktisch vollständig ausgeschlossen werden. - Fondsprodukte:
Dies ist die zweite Produktlinie, die von der Umstellung profitieren dürfte. Hatte bislang die Fondsgebundene Lebensversicherung gegenüber dem "nackten" Fondssparplan den Vorteil der vollständigen Steuerfreiheit, so fällt dieser künftig weg. Dagegen stehen Nachteile der Versicherungsprodukte wie feste Laufzeiten und teilweise auch höhere Kosten. Dagegen bleiben aber
auch gewisse Kostenvorteile bei den Versicherungsprodukten, wenn beispielsweise die gewählten Fonds häufig gewechselt werden. Auch ist bei geringen Beiträgen eine breite Streuung (z.B. Aufteilung von EUR 50,- Monatsbeitrag auf bis zu 10 verschiedene Fonds unterschiedlicher Gesellschaften) möglich. Doch ob dies allein die Attraktivität der Versicherung bewirken wird?
Somit ist gerade für "Zusatzsparer" (bei denen also nicht die Altersvorsorge zu einem fixen Beginndatum oder
eine lebenslange Rente im Vordergrund stehen) der direkte Fondssparplan durch seine Flexibilität und Steuerfreiheit der Kursgewinne oft attraktiver.
Achtung, Steuer: Es wurde die bislang geltende Steuerfreiheit der Kursgewinne auch für die Zukunft unterstellt (bei Haltedauer der Anteile von mehr als 12 Monaten). Es sei aber ausdrücklich festgestellt, daß die Abschaffung dieses Steuervorteils jederzeit einseitig durch die Regierung vorgenommen werden kann und
keinerlei Rechtsanspruch auf diesen besteht! Angesichts der leeren Kassen des Staates und der bereits in der Vergangenheit gezeigten Initiativen zur Abschaffung des Steuervorteils stellt dies nach Meinung des Verfassers ein erhebliches Verschlechterungsrisiko dar! - Riester-Rente (in allen Formen):
Dieses Produkt hat in der
Öffentlichkeit bereits heute ein derart negatives Image, daß die letzten Endes nur halbherzigen Vereinfachungen in den Förderkriterien diesem Modell wohl auch kein neues Leben mehr einhauchen werden. Allein die Unisex-Tarife ab 2005 werden wohl dazu führen, daß viele Anbieter diese Produktlinie ganz einstellen werden. - Rürup-Rente:
Über diese neu einzuführende persönliche Leibrente, die weder beleihbar noch kapitalisierbar ist und im Todesfall komplett verloren geht, haben wir im letzten Newsletter ausführlich berichtet. Hier ist ein ähnlicher Mißerfolg wie mit der Riester-Rente zu erwarten – vielleicht sogar ein noch größerer Flop.
Auch wenn nicht auf jeden Aspekt
eingegangen werden konnte, so scheinen doch die Rentenversicherungen (ob "klassisch" oder fondsgebunden) am besten Bestand zu haben und die am meisten verkaufbaren Produktlinien zu werden. Gewinner dürften noch am ehesten vertriebsstarke Fondsgesellschaften sein; Verlierer auf jeden Fall jeder Bundesbürger, dem die sichere Rente im Alter wieder
einmal weiter erschwert wird.. 3. Versicherungen für Senioren Aus eigener Erfahrung wissen wir, daß heute bereits sehr viele Personen ab Alter 60 Jahre im Internet unterwegs sind. Diesen möchten wir mit der Website http://www.seniorenversicherung.com entgegenkommen. Jahrelang hat die Versicherungswirtschaft auf die künftige Überalterung der
Gesellschaft hingewiesen und die Private Altersvorsorge als Ausweg aus der Misere der Gesetzlichen Rentenkassen angepriesen. Doch gleichzeitig wurden Personen ab 60 Jahren von den Versicherungen als eigenständige Zielgruppe praktisch nicht wahrgenommen. Maximal die sofortbeginnende Rente wurde hier angeboten. Eine gezielte Bedarfsabdeckung erfolgte praktisch gar nicht. Mittlerweile
haben zum Glück einige Versicherungen gelernt, daß auch Personen ab Alter 60 Jahre einen gewissen Versicherungsbedarf haben und - ganz wichtig - eine ganz eigene Zielgruppe sind. Beispiel: Private Haftpflicht. Ältere Personen verursachen wesentlich weniger Schäden als Jüngere. Warum sollen sie dann die gleiche Prämie zahlen? Wir haben einen Versicherer gefunden, der den vollen Schutz ohne Selbstbehalte (!) bereits für EUR 37,12 pro Jahr anbietet. Und das mit 3 Mio. EUR Deckungssumme,
der wichtigen Ausfalldeckung und vielem mehr. Aber auch in anderen Bereichen gibt es pfiffige Produkte: Ob es Pflege- oder Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsfragen (!) sind, die bereits angesprochene Verrentung von Geldern, die Unterstützung der Ausbildung der Enkel - es sind doch viele Bereiche, die berücksichtigt werden wollen. Wir haben Versicherer für viele Sparten
gewinnen können, die diese Angebote auch ONLINE direkt berechenbar machen. Schauen Sie doch einfach mal rein: http://www.seniorenversicherung.com - und natürlich werden wir dieses Angebot noch weiter ausbauen. 4. TAUNUS BKK muß Kündigungen akzeptieren Für einigen Wirbel hat in den letzten Monaten das konsequente Verhalten der TAUNUS BKK gesorgt, ihren Mitgliedern nach einer Beitragssatzerhöhung das
Sonderkündigungsrecht zu verweigern (wir berichteten). Hintergrund war die gleichzeitig mit der Erhöhung erfolgte Fusion mit einer anderen Kasse, was nach Rechtsauslegung durch die TAUNUS BKK eine neue Kasse hervorbrachte und daher kein Recht auf Kündigung nach sich zog. Die betroffenen Mitglieder sahen das erwartungsgemäß anders und einige klagten gegen die Krankenkasse. Ende
Juni beschloß das Sozialgericht Frankfurt dann in zwei Fällen (Az. S 20 KR 2200/04 ER und S 4 KR 2203/04 ER) ein einstweiliges Anordnungsverfahren, wonach die TAUNUS BKK ihren Versicherten innerhalb von drei Tagen die entsprechende Kündigungsbestätigung auszustellen habe. Allerdings sind die Urteile nicht rechtskräftig und es ist mit Beschwerden der TAUNUS BKK vor dem
Landessozialgericht dagegen zu rechnen. Auf der anderen Seite ist es ein wichtiger Gradmesser, wie Gerichte das praktizierte Vorgehen der TAUNUS BKK bewerten. Schließlich sind bundesweit ca. 500 (!) Eilverfahren und ca. 1.500 (!) Hauptsacheverfahren deshalb gegen die TAUNUS BKK anhängig. Auch eine Art, die Gerichte zu beschäftigen..... 5. Aktuelles Garantieprodukt Die Anlagen in Aktienfonds sind in Deutschland merklich rückläufig. Es sind wohl die negativen Erfahrungen der Jahre 2000 bis 2003 sowie das nicht mehr bestehende Vertrauen in die Leistungsstärke der Wirtschaft angesichts der dramatischen Situation in Deutschland. Anscheinend werden hier eigene negative Erfahrungen aus einem lokal begrenzten Bereich (Deutschland) generalisiert. Auch wenn sicherlich nachweisbar ist, welche Chancen dauerhaft im Aktienbereich liegen, sind wir Deutschen insgesamt doch ein sehr sicherheitsorientiertes Volk. Über die
Notwendigkeit von Garantien kann man sicherlich vortrefflich streiten - wenn sie aber das Bauchgefühl merklich verbessern und überhaupt erst die Anlage überlegbar machen, dann sind sie sicherlich berechtigt. Wer also einerseits risikoscheu ist, andererseits aber doch den Wunsch nach Anlagen mit attraktiven Wachstumschancen (durch Aktienanlage) hat, der sollte sich mit dem Thema
Garantiefonds etwas näher auseinandersetzen. Leider sind die meisten solchen Produkte sogenannte "Tranchenprodukte", d.h. sie werden nur in begrenztem zeitlichen Umfang aufgelegt. Ganz aktuell ist wieder ein solcher Fonds auf den Markt gekommen, den wir für recht attraktiv halten. Kurz die Eckdaten: - Feste Laufzeit des Fonds von 7 Jahren
- 100% Kapitalschutz am Ende der Laufzeit (Verluste sind also ausgeschlossen; das maximale Risiko sind der anfallende Ausgabeaufschlag von 4% sowie die jährliche Managementgebühr von 1,75%).
- 75% des während der Laufzeit erreichten Höchstkurses werden zum Ende garantiert - unabhängig vom tatsächlichen Stand des Kurses
- Der während der Zeichnungsfrist bis zum 22.10.2004 erreichte Höchstkurs wird jedoch in
jedem Fall zu 100% zum Ende der Laufzeit garantiert.
Anbieter ist eine der größten Investmentgesellschaften der Welt. Angelegt werden kann zu 100% in Aktien und man orientiert sich am EURO STOXX 50. Bei Interesse als Kapitalanleger bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme. 6. Hoffnung bei kreditfinanzierten Immobilienfonds In den "wilden 90ern" war für viele Besserverdienende das Steuersparen ein sehr ausgeprägter Trieb. Besonders häufiges Ziel der Begierde: Beteiligungen an Geschlossenen Immobilienfonds - hauptsächlich im Osten der Republik gelegen, dem sogenannten Fördergebiet - die teilweise aus (steuersparenden) Gründen auch noch komplett kreditfinanziert wurden. Es kam, wie es kommen mußte, wenn nur Förderungen der Grund für eine Investition sind: Die Objekte wurden notleidend und trugen sich nicht mehr. Besonders drastisch, wenn der Fonds in der Rechtsform einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ausgestaltet wurde: In diesem Fall haftet jeder Anlager mit seinem vollen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Also extremes Risiko! Doch
dieses wurde blind eingegangen, da nur die Rechtsform der GbR (im Gegensatz zur "sicheren" Rechtsform der KG) Verlustzuweisungen von über 100% der Beteiligung zuließ. Und Gier macht bekanntlich blind vor den immensen Gefahren... Etwas Hoffnung besteht nun nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (mehrere gleichgelagerte Fälle, z.B. Az. II ZR 392/01, II ZR
395/01, etc.) für diejenigen, die ihre Beteiligung über einen Bankkredit finanziert haben! Wurde nämlich der Bankkredit vom gleichen Vermittler und im direkten Zusammenhang mit der Beteiligung verkauft, dann ist dies nach Ansicht des Gerichts ein "verbundenes Geschäft" im Sinne des Verbraucherkredit-Gesetzes. Das hat in drei Fällen Folgen: - Gibt es ein Urteil wegen Täuschung der Anleger durch den Initiator des Fonds, dann muß auch der Kreditvertrag rückabgewickelt werden (die Bank muß alles an den Anleger zurückzahlen).
- Manche Kreditverträge enthielten nicht die Mindestangaben, wie sie durch das Verbraucher-Kreditgeschäft vorgeschrieben sind. Das macht sie unwirksam und sie können rückabgewickelt werden.
- Wurden die Geschäfte
in der Wohnung des Anlegers angebahnt (sogenannte "Haustürgeschäfte"), dann mußte der Anlager ausdrücklich über sein Widerrufsrecht informiert werden. Das aber ist oft nicht geschehen, so daß dieses Widerrufsrecht auch jetzt noch nach vielen Jahren ausgeübt werden kann! Auch in diesem Fall ist die Bank zur Rückabwicklung verpflichtet.
Gerade die letztgenannte
Situation scheint gar nicht selten vorzuliegen. Dem Brancheninformationsdienst "kapitalmarkt-intern" liegen Berichte über eine Bank aus dem Raum Berlin vor, die ihre Kunden direkt nach dem Urteil angeschrieben und versucht hat, diese Widerrufsbelehrung nachträglich noch zu erhalten. Wer dies tut, hat nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 4 Wochen natürlich keinen Anspruch mehr gegen die Bank. Trau, schau, wem..... Sollten Sie oder Bekannte von Ihnen von solchen finanzierten Pleite-Fonds betroffen sein, empfehlen wir dringend die Consultation eines auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts! In diesem Zusammenhang ein Angebot an Anwälte, die auf diesen Bereich spezialisiert sind oder dies als
Schwerpunkt haben: Melden Sie sich bei uns, wir geben Ihre Adressen gerne kostenfrei an unsere anfragenden Leser weiter! 7. Und dann war da noch... das kaum vorhandene Wissen der
Deutschen über ihre Finanzen. Studien der Commerzbank (letztes Jahr) sowie aktuelle Untersuchungen der Postbank und der Bertelsmann-Stiftung zeigen, daß der Großteil der Deutschen von Gelddingen keine Ahnung hat und dieses Thema aus falscher Scham tabuisiert. Besonders mangelhaft aber scheint das Wissen von Frauen in Deutschland über ihre Altersvorsorge zu sein. Was sich zunächst
einmal als schlechtes chauvinistisches Vorurteil anhört, entstammt jedoch einer Studie des Finanzkonzerns Delta Lloyd sowie INFRATEST. Demnach sind 60% der Frauen der Meinung, im Alter ausreichend hohe Rentenansprüche zu haben. Ihren Lebensstandard sehen sie somit als gesichert an und spüren keine Notwendigkeit für Private Vorsorge. Konkret haben ca. 30% der Frauen kein Interesse, sich um Altersvorsorge zu kümmern und sogar 3/4 der befragten Frauen sind der Meinung, Altersvorsorge sei eine
Sache des Staates! Dann gute Nacht, Deutschland! nach oben |