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IV. Quartal 2005

 

Aktuell im I. Quartal 2005

Die Themen des Monats:

1. Kostenloses Girokonto
2. Finanznews
3. Versicherungsnews
4. Krankenkassen- und Rentennews
5. Die Rürup-Rente: Doch keine Steuervorteile!
6. Der gläserne Bürger ab April 2005
7. Und dann war da noch...

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1. Kostenloses Girokonto

Die Frustration über Service und Preise der Banken muß in Deutschland mittlerweile wirklich recht ausgeprägt sein. Wie sonst sind die dauernden Klagen über hohe Gebühren bei häufig grottenschlechtem Service sonst zu erklären?

Oft sind wir in diesem Zusammenhang von unseren Mandanten nach besonders günstigen Girokonten gefragt worden. Endlich können wir hier eines mit richtig gutem Gewissen empfehlen, das dazu noch kostenfrei (!) ist.

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Anbieter ist ein Tochterunternehmen der Bayrischen Landesbank mit einer Bilanzsumme von mehr als 26 Mrd. EUR.

Ausführliche Informationen und die Kontoeröffnungsunterlagen finden Sie unter www.afw-gmbh.de/girokonto.html..
 

2. Finanznews

  • 4 Milliarden weniger für Hans Eichel
    Hoch waren die Erwartungen an die Steueramnestie von Finanzminister Hans Eichel: 5 Milliarden EUR sollten reuige Steuerhinterzieher an den Staat zahlen und dafür ungeschoren davonkommen.

    Doch Geld ist bekanntlich scheu wie ein Reh. Und welche Gründe gibt es, erfolgreich ins steuerfaire Ausland transferierte Gelder zurückzuholen, wenn hier ist
    -> der gläsernen Bürger geschaffen wird (siehe Artikel zum Bankgeheimnis)
    -> bis zu 50% der künftigen Erträge an das Finanzamt abgeführt werden müssen
    -> eine Vermögenssteuer droht?

    Offensichtlich wenig Überzeugende, denn warum sonst haben nur Wenige diese Amnestie genutzt? Gerade mal 920 Millionen EUR statt der erwarteten 5 Mrd. EUR kamen bis zum Ende 2004 zurück nach Deutschland.

    Die Steueramnestie - wenn auch mit weniger günstigen Konditionen - kann noch bis zum 31.03.2005 in Anspruch genommen werden.

     
  • Deka verliert Milliarden
    Über den Milliardenbetrug bei den Offenen Immobilienfonds haben wir in unserem Newsletter vom September/Oktober 2004 berichtet. Besonders problematisch wurde es für den Fonds der DEKA (Sparkassengruppe), der noch dazu durch massive Mittelabflüsse in seiner Liquidität stark gefährdet war. Nur durch Intervention der Sparkassengruppe konnte sichergestellt werden, daß verkaufende Anleger ihren Anteil überhaupt zu Geld machen konnten.
    Von den ursprünglichen 6 Mrd. EUR Anlegergeldern wurden bis Ende 2004 1,7 Mrd. EUR abgezogen und weitere 300 Mio. EUR allein im Januar 2005.

    Nun will man sich von Immobilien trennen, die laut einem Gutachten der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) vermutlich mit überhöhten Werten in den Büchern stehen.
    Da bei einem Verkauf zu Marktpreisen unter diesen Voraussetzungen die Anleger Verluste erleiden würden, überlegt man derzeit die Abgabe dieser Problemimmobilien zu den Buchwerten an einen zwischengeschalteten Spezialfonds. Die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert wäre dann von der Deka-Bank zu tragen.

    Ob diese Lösung kommt, bleibt jedoch abzuwarten. Möglich wäre auch die vollständige Schließung des Fonds. Deka-Chef Axel Weber dazu: "Ich schließe theoretisch überhaupt nichts aus."
    Angesichts der miserablen Performance des Fonds sind aber die Anleger unabhängig von der finalen Lösung gut beraten, sich am Markt nach Alternativen umzuschauen oder bei Interesse uns
    anzusprechen!

     
  • Kein Schadensersatz für Anleger im Neue Markt Fonds
    Während der Zeit der "New Economy" und dem Börsenboom war der Hunger der Anleger auf Rendite unersättlich. Risiken schienen nicht zu existieren und wurden trotz ausdrücklicher Hinweise aktiv verdrängt. Aber dem Deutschen scheint es ja offenbar eigen zu sein, für eigene Fehler grundsätzlich anderen die Schuld zu geben.
    So war es auch mit Anlegern, die den "Creativ-Fonds" des Bankhaus Julius Bär mit dem damals auch als "Mister Neuer Markt" bekannten Fondsmanager Kurt Ochner nutzten. Meist wurden die Gelder gerade wegen der Spezialisierung des Fonds auf Titel des Neuen Marktes mit seinen Renditechancen investiert. Das Ergebnis dieser Anlagepolitik: Massive Verluste im Börsencrash.

    Doch anstatt sich an die eigene Nase zu fassen und den eigenen Fehler durch die ungebremste Renditegier zu erkennen, versuchten nun einige Anleger, sich mit Klagen gegen die Fondsgesellschaft das Geld wiederzuholen. Aufhänger war der Vorwurf, im Prospekt des Fonds sei nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen worden.
    Doch dies war der Fall, urteilte nun der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 359/03): Ein durchschnittlicher Anleger habe aus dem Propekt erkennen können, daß es sich bei dem Fonds um eine riskante Anlage handelt.
    Aber bekanntlich macht sich so gut wie niemand die Mühe der Lektüre, wie wir aus eigener Erfahrung wissen. Umso erfreulicher das Urteil!

     

3. Versicherungsnews

  • Riester-Rente:
    Mangels echter Alternativen (siehe auch Artikel zur Rürup-Rente) nach dem Ende der steuerfreien Lebensversicherung klammern sich offensichtliche einige Versicherungsvorstände an den letzten Strohhalm. Konkret versuchen sie, die Totgeburt des bürokratischen Monstrums "Riester-Rente" schönzureden, ja sprechen gar von einer "Renaissance".
    Manchmal hilft jedoch vor der Benutzung von Fremdwörtern eine gewisse Bildung. "Renaissance" heißt auf deutsch "Wiedergeburt". Da die Riester-Rente aber noch nie ein Erfolg war, kann dieser auch nicht wiedergeboren werden. Von daher: Wer statt Qualität nur Marketing-Gequatsche bietet darf sich nicht wundern, wenn er vom Markt abgestraft wird!

    Übrigens: Mehr als 100 Mio. EUR haben die Besitzer von Riester-Verträgen für das Jahr 2002 an Zulagen nicht abgerufen. Nicht weil sie keine Ansprüche drauf hätten, nein: Von 5 Millionen Riester-Sparern haben 2,6 Millionen keinen Antrag (!) darauf gestellt. Mit dem Jahreswechsel 2004/2005 sind aber nun alle Ansprüche aus dem Jahr 2002 verjährt (wir haben rechtzeitig darauf hingewiesen). Doch welchen Sinn hat ein Riester-Vertrag, wenn die wichtigen staatlichen Zulagen dafür nicht abgerufen werden?
    Immerhin gilt nun der Dauerzulagenantrag - es muß also nicht mehr jedes Jahr aufs Neue die Zulage beantragt werden. Doch ob das reicht?

     
  • Schummelei bei Lebensversicherungen Ende 2004
    Bekanntlich endete am 31.12.2004 das Steuerprivileg von Lebensversicherungen. Nur Verträge, die bis zu diesem Tag policiert waren, sollten noch in den Genuß der Steuerfreiheit kommen.
    Da viele Investoren mit ihrer Entscheidung pro Versicherung bis in die letzten Tage des Jahres gewartet hatten, kam es zum Ende des Jahres zu einem bis dato ungekannten Neugeschäftsanfall. So wurde z.B. von uns am 31.12.2004 der letzte Antrag per Boten um 13 Uhr bei der Versicherung abgegeben und noch vor Mitternacht policiert.

    So sollte es sein, aber einige Versicherungen haben sich offensichtlich nicht an die Spielregeln gehalten. Nach einem Bericht der FAZ haben nämlich die ALLIANZ und andere Versicherungen noch im Januar Anträge für steuerfreie Versicherungen angenommen, ein Haus sogar noch bis zum 12. Januar. Von der Versicherung (namentlich im Artikel die ALLIANZ) wurde dann eine Rückdatierung bei der Policierung vorgenommen.

    Es ist sehr wahrscheinlich, daß mit diesem Verfahren gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde. Betroffene Kunden haben somit das erhebliche Risiko, daß ihnen die Steuerfreiheit der Lebensversicherung nachträglich aberkannt wird!
    Und eine Alternative auf eine steuerfreie Anlage gibt es bekanntlich nicht mehr, so daß hier unter Umständen ein nicht unerheblicher Schaden eintritt.

     
  • Pensionskassen
    Für einigen Aufruhr scheint in mehreren Betrieben unser Artikel im letzten Newsletter zur VICTORIA Lebensversicherung geführt zu haben. Darin hatten wir über die finanziellen Probleme der Traditionsgesellschaft und dem durch den Mutterkonzern ERGO bzw. Münchener Rück erfolgten Nachschuss von mehreren hundert Millonen Euro berichtet.

    Zum Hintergrund: Die VICTORIA ist traditionell in der Betrieblichen Altersvorsorge sehr stark, so daß viele Betriebsrenten dort versichert sind. Bei niedrigen Überschüssen leiden also die Mitarbeiter unter der Entscheidung des Unternehmens für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft.
    Nun wurde wurde gegenüber den Versicherten darauf hingewiesen, daß es sich in vielen Fällen nicht um die VICTORIA Lebensversicherung sondern die VICTORIA PENSIONSKASSE handelt, die eine eigenständige Gesellschaft ist.
    Das ist vollkommen richtig. Und genau dadurch hat jeder dort Versicherte das Risiko niedriger Erträge - der entsprechende Betrieb aber vielleicht mal ein viel Größeres!

    Es ist nämlich so, daß Pensionskassen einerseits wie Versicherungsgesellschaften behandelt werden. Sie unterliegen einer strengen Prüfung durch die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und der Arbeitgeber muß deshalb keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein als Schutz vor Insolvenz zahlen. Das ist für ihn positiv, da er viel Geld spart.
    Andererseits aber werden Pensionskassen bei einer eventuellen Pleite nicht (!) von der Sicherungseinrichtung PROTEKTOR (dem Sicherungspool der Lebensversicherungen in Deutschland) aufgefangen! Im Jahr 2003 hatten wir die erste Pleite einer Lebensversicherung in Deutschland, die MANNHEIMER Lebensversicherung. Nur weil PROTEKTOR die Verträge übernommen hat, wurde den Versicherten ein massiver Verlust erspart.
    Geht aber eine Pensionskasse pleite (was theoretisch genauso passieren kann), dann tritt PROTEKTOR nicht ein. Das scheint schlimm, aber: In der Betrieblichen Altersvorsorge haftet der Arbeitgeber für die eingezahlten Beiträge der Mitarbeiter! Das bedeutet: Geht eine Pensionskasse pleite, muß der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Restvermögen seiner Mitarbeiter und den für sie bisher eingezahlten Beiträgen aus eigener Tasche auffüllen - und da für Forderungen gegenüber der Pensionskasse der Pensionssicherungsverein nicht eintritt, hat er keine Alternative. Das können im schlimmsten Fall Millionen- bis Milliardenforderungen gegen das Unternehmen werden.
    Erfahrungsgemäß sind sich die Unternehmen (und auch die beratenden Anwälte und Steuerexperten) dieses Risikos oft nicht bewußt!

    Relative Sicherheit für ein Unternehmen bietet also nur eine besonders kapitalstarke und reserveorientierte Pensionskasse - doch diese Zahlen sind anders als bei "normalen" Lebensversicherungen nicht öffentlich zugänglich. Das bedeutet, praktisch weiß niemand, ob eine bestimmte Pensionskasse sicher oder unsicher ist!
    Daß die Pensionskassen nicht daran interessiert sind, diese Tatsache publik zu machen, ist verständlich. Und den Schaden haben ja auch im schlimmsten Fall "nur" die Unternehmen - jeder Versicherte kann notfalls von dem zusagenden Unternehmen (also seinem Arbeitgeber) die Differenz einfordern - solange dieses noch existiert....
    .
     

4. Krankenkassen- und Rentennews

  • Versicherte wählen nach Beitragssatz
    Die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkasse sind mittlerweile immer konsequenter, wenn es um niedrige Beitragssätze geht. So liegen nun die Zahlen zum 01.11.2004 vor, welche Krankenkassen Mitglieder gewonnen und welche sie verloren haben.
    Das Ergebnis spricht Bände, wenn man sich alleine die zehn mitgliederstärksten Kassen anschaut:
    BARMER: -70.710 Mitglieder (14,7% Beitrag)
    DAK: -48.586 Mitglieder (14,7% Beitrag)
    Techniker: +205.257 Mitglieder (13,7% Beitrag)
    AOK Bayern: -11.008 Mitglieder (14,5% Beitrag)
    AOK Baden-Württemberg: -28.119 Mitglieder (14,9% Beitrag)
    AOK Rheinland: +96 Mitglieder (13,9% Beitrag)
    AOK Sachsen: +71.837 Mitglieder (12,9% Beitrag)
    AOK Niedersachsen: -4.608 Mitglieder (14,5% Beitrag)
    AOK Westfalen-Lippe: +9.354 Mitglieder (13,9% Beitrag)
    KKH: -4.601 Mitglieder (14,1% Beitrag)
    Ein klares Ergebnis: Kassen mit einem Beitragssatz über 14% verlieren und Krankenkassen unter 14% gewinnen Mitglieder. Der Durchschnittsbeitrag lag 2004 übrigens bei 14,3%.

     
  • Vorstände der Krankenkassen wählen ihr Gehalt
    Augenmaß bei Leistungsforderungen und Verantwortung für die Mitglieder - das sind Worte, die den Vorständen von Krankenkassen sehr leicht über die Lippen kommen. Das Augenmaß endet aber leider in einigen Fällen beim Blick auf die eigene Vergütung.
    So ist jetzt durch die erst seit Kurzem geltende Veröffentlichungspflicht bekannt geworden, wie hoch die jeweiligen Bezüge von Krankenkassenvorständen sind.

    Hier einige Auszüge, die in den Medien genannt wurden:
    Deutsche BKK: 324.000 EUR pro Jahr (incl. Boni)
    IKK Brandenburg & Berlin: 113.353 EUR pro Jahr (plus EUR 17.672 gegenüber dem
                        Vorjahr, das sind 18% mehr)
    IKK Schleswig-Holstein: 272.000 EUR pro Jahr
    Techniker Krankenkasse. 216.739 EUR pro Jahr
    Hierbei sei aber angemerkt, daß der Vorstand der IKK Schleswig-Holstein auch gleichzeitig Chef der IKK Mecklenburg-Vorpommern, der IKK Direkkt und des IKK Landesverbandes Nord ist.

    Das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde ermittelt gegen drei Kassen wegen überhöhter Vorstandsbezüge. Gegen zwei Kassen sind aus diesem Grund bzw. wegen nicht an die Versicherten in Form von Beitragssenkungen weitergegebener Überschüsse bereits Klagen eingereicht.
    Mitte März 2005 haben 23 Kassen gegen geltendes Recht verstoßen und ihre Vorstandsbezüge nicht offengelegt. Auch gegen diese laufen jetzt Klageverfahren.

     
  • Gesetzliche Rentenversicherung doch mit mehr Einnahmen in 2004
    Im November 2004 wurde es ernst für die Gesetzliche Rentenversicherung: Überraschend wurden 800 Mio. EUR weniger Beiträge (das sind ca. 6%) eingenommen als im Jahr zuvor.
    Doch im Dezember wurde diese Lücke ausgeglichen. Hintergrund war, daß die Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst das Weihnachtsgeld 2 Wochen später ausgezahlt haben.

    Insgesamt lagen die Einnahmen aber in allen Bereichen der Sozialversicherung (also Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) deutlich unter den Annahmen der Regierung. Das Finanzpolster der Rentenversicherung, die sogenannte "Schwankungsreserve", geht derzeit gegen Null. Das gab im Dezember sogar Sozial-Staatssekretärin Marion Caspers-Merk zu als sie sagte, die Rentenkasse sei "auf Kante genäht" und in der Pflegeversicherung käme es ohne die Beitragserhöhung für Kinderlose zu "ernsten Schwierigkeiten".
    Doch zu früh freuen sollte man sich nicht: Im Januar und Februar 2005 waren die Beitragseinnahmen wieder unerwartet schwach.
    .
     

5. Die Rürup-Rente: Doch keine Steuervorteile!

Seit Jahresbeginn 2005 gibt es eine neue private Altersvorsorge, die sogenannte "Rürup-Rente" (meist "Basis-Rente genannt). Das ist eine private Rentenversicherung, bei der der Gesetzgeber von einer privaten Anlage die Erfüllung der gleichen Prinzipien verlangt wie in der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Keine Beleihbarkeit (z.B. bei finanziellen Engpässen)
  • Keine Verpfändbarkeit (z.B. bei Finanzierungen)
  • Keine Vererbbarkeit (z.B. im Todesfall)
  • Keine Kapitalisierung (d.h. keinerlei Auszahlung in einer Einmalleistung möglich)
  • Auszahlung ausschließlich als lebenslange Rente
  • Leistung im Todesfall nur sehr eingeschränkt: Eine Hinterbliebenenrente kann nur und ausschließlich für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eingeschlossen werden. Der dafür notwendige Mehrbeitrag darf maximal 49,9% des Gesamtbeitrags betragen. In allen anderen Fällen ist das Guthaben verloren und fällt an das Versichertenkollektiv.
  • Volle Besteuerung der Auszahlung analog der gesetzlichen Rentenversicherung

Damit überhaupt jemand dieses Produkt nutzt, gewährt der Gesetzgeber einen neuen Sonderausgabenabzug. Das bedeutet, die Beiträge zur Rürup-Rente können in diesem Rahmen von der Steuer abgesetzt werden.
Zusätzlich ist sie konkurs-, pfändungs- und auch vollständig "Hartz IV"-sicher!

Wir haben hierzu eine Reihe von Berechnungen vorgenommen und festgestellt, daß sich diese neue Form der Vorsorge rein von den Ergebnissen her für Arbeitnehmer oft sogar lohnt, da die Rente nach Steuern dann höher sein kann als die einer klassischen Rentenversicherung. Allerdings sind die Einschränkungen erheblich, eine freie Verfügbarkeit über das eigene Vermögen ist praktisch nicht gegeben.

Die Branche ist sich äußerst unsicher, ob dieses neue Modell tatsächlich auch genutzt wird. Daher hat man begonnen, besonders Selbständige von diesem Modell zu überzeugen. Begründung: Die Rürup-Rente ist geschützt gegen Pfändungen bei Konkurs, Arbeitslosigkeit, etc. Da die meisten Selbständigen keine Gesetzliche Rente haben, sei das hier die ideale Altersvorsorge.

Grundsätzlich ein schöner Gedanke, doch leider hat der Gesetzgeber hier klammheimlich den Selbständigen einen Strich durch die Rechnung gemacht: Natürlich müssen sie die eingezahlten Gelder und alle Erträge im Rentenbezug versteuern - doch durch die im Steuergesetz festgehaltene sogenannte "Günstigerprüfung" (EStG § 3 Abs. 4a) ist es aktuell so gut wie keinem Selbständigen möglich, die eingezahlten Beiträge von der Steuer abzusetzen!
Nach einer dem Autor vorliegenden Stellungsnahme des Bundesfinanzministeriums ist diese Situation aber nicht etwa "handwerkliche Schlamperei", sondern eine "zwingende Folge des Bestrebens des Gesetzgebers, keinen schlechter zu stellen"!

Wohin diese Gerechtigkeitsbestrebungen des Gesetzgebers führen, zeigt sich ja am Megaflop der "Riester-Rente" und deren wohl vielleicht endgültigem Ende ab 2006, wenn die sogenannten "Unisex-Tarife" eingeführt werden. Aber aus der Vergangenheit zu lernen, kann ja von Politikern niemand ernsthaft verlangen...

Ausführliche Infos zur neuen Rürup-Rente mit Beispielberechnungen und Hintergründen finden Sie ab sofort auf unserer neuen Website www.rueruprenten.de.
 

6. Der gläserne Bürger ab April 2005

Was wie ein Aprilscherz klingt, ist leider keiner: Ab dem 1. April 2005 gibt es in Deutschland praktisch kein Bankgeheimnis mehr.

Die rot-grüne Bundesregierung hat mit ihrem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit das Bankgeheimnis faktisch abgeschafft. Nunmehr ist es Finanzbeamten und Beschäftigten der Sozialbehörden möglich, bei jeder Bank in Deutschland alle Konten jedes deutschen Bankkunden per Computer und ohne Wissen der entsprechenden Bank oder des Kunden abzurufen. Betroffen sind neben dem Girokonto auch Sparbücher, Festgeldkonten und Aktiendepots.

Für diesen Kontenabruf braucht es noch nicht einmal einen begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung. "Es genügt vielmehr, wenn aufgrund konkreter Momente oder aufgrund allgemeiner Erfahrungen ein Kontenabruf angezeigt ist", so das Bundesfinanzministerium. Mit dieser Begründung ist natürlich der Willkür Tür und Tor geöffnet. Immerhin heißt es weiter: "In diesen Fällen ist der Beteiligte nachträglich über die Durchführung des Kontenabrufs zu informieren."

Zugang zu diesen Kontodaten erhalten außer den Finanzbehörden auch alle anderen Behörden wie Sozialämter, Bafög-Ämter, Arbeitsagenturen und Kommunalverwaltungen, die mit ihrer Arbeit an das Einkommensteuergesetz anknüpfen.

War ursprünglich vorgesehen, auch sämtliche Geldbewegungen oder Guthaben einzusehen, so wurde zumindest vorerst davon Abstand genommen. Das Gesetz würde dies zwar erlauben, aber durch eine Verwaltungsanweisung vom 10.03.2005 wurde der Umfang eingeschränkt. Somit werden jetzt zunächst nur Name, Adresse und Geburtstag des Inhabers mit allen seinen Konten bei allen Banken abgerufen. Ziel der Finanzbehörde ist es, Konten und Depots zu finden, die in der Steuererklärung nicht angegeben wurden.

Gegen das Gesetz und den dadurch geschaffenen "gläsernen Bürger" wurde Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, über die noch nicht entschieden ist. Ein Eilantrag auf vorläufige Aussetzung des Gesetzes wurde am 23.03.2005 abgelehnt (Az. 1 BvR 2357/04 1 BvQ 2/05). Das Hauptverfahren steht noch aus.
Zur Abweisung des Hauotverfahren dürfte auch die Verwaltungsanweisung des Finanzministeriums beigetragen haben, durch die eine Dokumentation des Kontenabrufs und die nachträgliche Information des Betroffenen sichergestellt sei. Dadurch könne dieser Rechtsschutz erhalten.Doch was das dann im Endeffekt bringt, sei hier dahingestellt!
 

Wie kann sich nun der ehrliche und rechtschaffene Bürger gegen eine vollständige staatliche Zwangsüberwachung nach Art von George Orwells "1984" wehren?

Im Grunde sehr einfach: Jeder Bundesbürger hat das Recht, seine Konten auch im Ausland zu führen. Natürlich sind die Erträge dem deutschen Finanzamt anzugeben und entsprechend zu versteuern. Wer also z.B. sein Aktienfondsdepot in Luxemburg führen läßt, wo das Bankgeheimnis fest verankert ist, muß keinen Online-Zugriff deutscher Beamter auf sein Konto fürchten.

Diese Methode ist vollkommen legal, sofern die Erträge dann dem deutschen Finanzamt angegeben werden. Ohne finanziellen Mehraufwand läßt sich so sehr einfach das Persönlichkeitsrecht bewahren, das in Deutschland offensichtlich keine Bedeutung mehr hat.

Gerne bieten wir hier entsprechend attraktive und kostenfreie (!) Möglichkeiten der legalen Depotverlagerung! Mailen Sie uns einfach oder greifen Sie zum Telefon: Unter der kostenfreien Nummer 0800-4636239 sind wir gerne für Sie da.
 

7. Und dann war da noch...

die Frage, wohin unsere Rundfunkgebühren entschwinden. Die Antwort ist nun klar: Der Defizitsender "Radio Bremen" leistet sich aktuelle Nachrichten in lateinischer Sprache. Kein Witz, eine täglich aktuelle Zusammenfassung wichtiger Ereignisse auf Latein (!) findet sich unter www.radiobremen.de/nachrichten/latein/.

Ein Auszug gefällig:
Post Asiam meridionalem inundatum: Oris Asiae meridionalis aestu illo maximo vastatis publica auctoritate dicuntur ad centum octoginta milia hominum interisse (Flutwelle in Südasien: Bei der Flutwelle in Südasien sind nach amtlichen Angaben etwa 180.000 Menschen umgekommen).

Lesenswert: Das Schreiben von Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber in lateinischer Sprache an den Verantwortlichen.

In diesem Sinne: Vale!

 

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