NEU: Den Newsletter im lesefreundlichen PDF-Format herunterladen. Sondernewsletter zur geplanten Gesundheitsreform 1. Der Weg zur Reform in Kürze
2. Aktueller Stand der Reformvorhaben (zum 14.08.2006) 3. Wo der Murks im System steckt 4. Die Folgen für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkasse 5. Die Folgen für privat Krankenversicherte 6. Maßnahmen für Versicherte 7. Und dann war da noch... ------------------------------------------------------------------------------- 1. Der Weg zur Reform in Kürze Die Spitzengremien der regierenden schwarz-roten Koalition haben im Juli 2006 die Grundlagen der nächsten Gesundheitsreform beschlossen. Dabei ging es erst
einmal um einen Kompromiß zwischen den im Grunde unvereinbaren Kernvorstellungen beider Parteien: Die CDU wollte die “Kopfpauschale", das heißt einen einheitlichen Beitrag je Versichertem abhängig von den Kosten der jeweiligen Krankenkasse. Damit wäre den massiv steigenden Leistungsausgaben jedoch nicht entgegengewirkt worden und die Beiträge hätten nicht der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Einzelnen entsprochen. Die SPD verlangte die "Bürgerversicherung", also die Zwangsmitgliedschaft aller Bürger in der Gesetzlichen Krankenkasse. Dadurch, daß künftig 100% statt wie bisher nur ca. 90% aller Deutschen gesetzlich versichert sind, versprach man sich die Lösung aller Probleme - trotz der Tatsache, daß auch viele Personen mit niedrigem Einkommen (Selbständige, Existenzgründer) oder ganz ohne Einkommen (nicht arbeitende Familienangehörige) privat
versichert sind. Und diese hätten den gesetzlichen Kassen de facto keine Mehreinnahmen sondern stattdessen wohl sogar Mehrausgaben gebracht. Die Kerngespräche zu einer Lösung fanden dann pikanterweise unter Ausschluß der zuständigen Fachministerin, Gesundheitsministerin Ulla Schmidt statt. Angesichts der in der Vergangenheit von ihr gezeigten erheblichen Kompetenzlücken eine verständliche, wenn
auch in der Geschichte der Bundesrepublik ziemlich einmalige Konsequenz, die genau die ihr gegenübergebrachte Wertschätzung zeigt. Später durfte Frau Schmidt dann aber wieder an den Arbeitsgruppen teilnehmen, da das ihr unterstehende Ministerium schließlich die Umsetzung durchzuführen hat. So kam es, daß in der Nacht vom 2. auf den 3. Juli 2006 die 45 Mitglieder des Spitzengremiums von SPD, CDU
und CSU mit zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen die Eckpunkte der Gesundheitsreform beschlossen haben. 2. Aktueller Stand der Reformvorhaben (zum 14.08.2006) Kernpunkt der Gesundheitsreform ist die Einführung eines sogenannten "Gesundheitsfonds". Der längst vollkommen überstrapazierte Fonds-Begriff bekommt hiermit eine weitere negative Bedeutung.
Ab 2008 wird dann nicht mehr jede einzelne Krankenkasse für den Beitragseinzug selbst verantwortlich sein, sondern eine zentrale Einzugsstelle (eben dieser "Gesundheitsfonds"). Aus diesem Topf wird nun aber jede Krankenkasse exakt den gleichen Betrag je Mitglied erhalten. Wenn die Krankenkassen mit dem staatlicherseits definierten Beitrag nun nicht klarkommen, dann dürfen sie einen
zusätzlichen Beitrag direkt vom Versicherten erheben. Der Fonds an sich wird gespeist aus einem Grundbeitrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte tragen. Hinzu kommt der schon heute bestehende 0,9%ige Zusatzbeitrag, der alleine vom Arbeitnehmer zu zahlen ist. Da diese Einnahmen noch lange nicht ausreichen, die tatsächlichen Kosten zu decken, wird es auch weiterhin einen Bundeszuschuß
aus Steuermitteln in Höhe von 5% der Ausgaben (das entspricht aktuell ca. 7,25 Mrd. EUR pro Jahr) geben. Offiziell sollen diese die politisch gewünschte beitragsfreie Mitversicherung von Kindern sichern, die ja nicht zu den eigentlichen Gesundheitskosten gehören. Diese drei verschiedenen Einnahmen werden in einen großen Topf geworfen (eben den Gesundheitsfonds), nach einem "risikoadjustierten" Schlüssel nach Mitgliederstruktur der jeweiligen Krankenkasse unter Berücksichtigung
von Alter, Krankheit, und Geschlecht aufgeteilt und dann an die entsprechenden Krankenkassen ausgezahlt. Da nun nicht mehr jede Kasse einzeln die Beiträge einziehen muß, sollen die Bürokratie verringert und Kosten eingespart werden. Graphisch sieht das so aus: 
Zusätzlich sollen vor dem Start des Modells die offiziell nie erlaubten, tatsächlich aber doch vorhandenen Schulden der Krankenkassen in Höhe von mindestens 4 Mrd. EUR durch einen zusätzlichen Bundeszuschuß aus Steuermitteln abgebaut werden.
3. Wo der Murks im System steckt Und nun schauen wir uns mal an, wo unsere lieben Politiker, die angeblichen Vertreter der Interessen des Volkes, wieder mal so richtig Murks gebaut haben:
a) Fortführung des unsäglichen Risikostrukturausgleichs Den Risikostrukturausgleich haben wir in unserem Newsletter schon so oft kritisiert, daß eine nochmalige detaillierte Darstellung zu weit führen würde. Das Hauptproblem ist hier die Benachteiligung gut wirtschaftender und effizienter Kassen zu Gunsten alter kostentreibender Strukturen.
Zusätzlich kann der Gesundheitsfonds praktisch nach Gutsherrenart Gelder aufteilen, auszahlen oder bei "widerspenstigen" Kassen auch zurückhalten. Damit sind die Kassen de facto keine eigenständigen Institutionen mehr, sondern nur noch Erfüllungsgehilfen. b) Der Unfug des Mehrbeitrags
Angeblich soll der Mehrbeitrag den Wettbewerb der Krankenkassen ermöglichen. Indem man also den vom Gesundheitsfonds an die jeweiligen Kassen gezahlten Betrag etwas geringer hält, würden diese nach Ansicht der "Fachpolitiker" zu einem günstigen Wirtschaften gezwungen werden. Kommen sie mit diesem Beitrag nicht aus, dürfen sie kassenindividuell von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Mehrbeitrag erheben.
Dieser Mehrbeitrag darf aber maximal 1% des Haushaltseinkommens betragen (wahrscheinlich begrenzt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also wohl maximal EUR 36,53 pro Monat). Heute hat die günstigste Krankenkasse einen Beitragssatz von 11,8% (IKK Sachsen) und die beiden teuersten Kassen einen Beitragssatz von 14,6% (AOK Berlin und AOK Saarland). Die Differenz macht also 2,8 Prozentpunkte aus, fast das Dreifache des künftig möglichen Mehrbeitrags.
Wettbewerb drückt sich eben auch in den unterschiedlichen Preisen aus, die für eine Leistung erhoben werden. Wenn nun der Preiswettbewerb auf 1/3 zwangsweise zusammengeschrumpft wird, dann kann dies volkswirtschaftlich nur negative Folgen haben - nämlich insgesamt steigende Preise bzw. Beiträge für das Gesundheitssystem. Aber im Gesundheitssystem feiert die eigentlich überwunden geglaubte Planwirtschaft der DDR ja eine fröhliche Wiederauferstehung.... c) Die mögliche doppelte Bürokratie Diese steht in direktem Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Mehrbeitrag. Ein zentrales (oder zumindest "regional organisiertes") Inkasso aller Krankenkassen kann absolut Geld sparen helfen - wenn, ja, wenn da nicht wieder eine ineffiziente und vom Wettbewerb und Kostendruck vollkommen
unberührt dahinwurschtelnde Behörde entsteht. Angesichts der Erfahrungen in anderen Bereichen ist hier das Schlimmste zu befürchten. Was aber noch nicht klar ist: Wie soll der den Kassen mögliche (und sicherlich zwangsläufig intensiv genutzte) Mehrbeitrag eingefordert werden? Über den Gesundheitsfonds? Oder von jeder einzelnen Krankenkasse selbst? Und was hinzu kommt: Wie erfolgt die Berechnung und Verbuchung des vom Gesundheitsfonds an die Kasse zu zahlenden Beitrags?
Zu erwarten sind hier sehr wahrscheinlich mehrfache Gremien mit Doppelarbeiten und damit eine unnötige Aufblähung des Verwaltungsapparates. Die Gesetzlichen Krankenkassen sprechen schon jetzt von einer zu erwartenden Kostenerhöhung durch diese Beitragssammelstelle von bislang 1,3 Mrd. auf dann 2,5 Mrd. EUR. d) Wahrscheinliche Verfassungswidrigkeit des Beitrags für Kinder
Kinder sollen beitragsfrei mitversichert sein - aber nur in der Gesetzlichen Krankenkasse. Um diese Kosten zu decken, wird ein Bundeszuschuß gezahlt. Der Bundeszuschuß aber besteht aus Steuermitteln - die auch von den Eltern privat versicherter Kinder bezahlt werden. Diese würden von ihren eigenen Zahlungen aber nicht profitieren, was eine klare Benachteiligung der in der Privaten Krankenversicherung versicherten Kinder wäre.
Hier ist mit einer Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen. FAZIT: Im Grund handelt es sich also bei dem Gesundheitsfonds um eine Entmündigung der Gesetzlichen Krankenkassen, denen nun die freie Finanzplanung weitgehend unmöglich gemacht wird. Schon bisher war es effizient wirtschaftenden Kassen durch den unsäglichen "Risikostrukturausgleich" und den damit
verlangten Abführungen von bis zu 50% der gesamten Einnahmen (!) an schwache Kassen praktisch unmöglich, die Kostenvorteile in angemessener Form an ihre Mitglieder weiterzugeben. Doch nun ist eine fast vollständige "Gleichmacherei" vorgesehen, die den erst kürzlich entstandenen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nahezu komplett zerstören dürfte. Einziger Entscheidungsträger wird die Politik sein, deren kurzfristige Horizonte bis zum nächsten Wahlk
(r)ampf ja hinlänglich bekannt sind. Die Ergebnisse werden also zwangsläufig verheerend sein und zu Lasten aller ausfallen! Kaum bedacht wurden offensichtlich auch die weiteren Folgen dieser Reform: Alleine die zum 01.01.2007 vorgesehene Steigerung der Krankenkassenbeiträge um pauschal 0,5% (zum Ausgleich der um 4
,2 Mrd. EUR gekürzten Bundeszuschüsse) wird nach Berechnungen von stern.de eine Belastung der ohnehin schon mehr als klammen Gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 500 Mio. EUR pro Jahr zusätzlich zur Folge haben. Das bedeutet in der Kosequenz nichts anderes, als daß nach der längst beschlossenen Erhöhung der Rentenkassenbeiträge zum Januar 2007 um 0,4% auf dann 19,9% eine weitere Steigerung bei den Sozialabgaben zu erwarten ist. Ach ja: Die Kosten der Mehrwertsteuererhöhung sind in den vorgesehenen Beitragserhöhungen der Gesetzlichen Krankenkassen mit heutigem Stand noch gar nicht berücksichtigt! 4. Die Folgen für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen Das ist sehr schnell zusammengefasst: Weniger Wettbewerb, dadurch steigende Kosten, mehr Beiträge und zum Ausgleich weniger Leistungen. Wem das zu negativ erscheint, der schaue sich nur mal die Entwicklung in der Vergangenheit an: http://www.gesundheitsreformen.info - da ist deutlich abzulesen, was leistungsmäßig zu erwarten ist. Diese neue Gesundheitsreform ist in erster Linie eine Umstellung der Beitragserhebung, ohne etwas an der Bemessung oder dem Aufkommen an sich zu ändern. Also im Grunde reine Kosmetik zur
Gesichtswahrung der politischen Entscheidungsträger ohne jeden positiven Effekt auf das System. Schon vor Inkrafttreten der eigentlichen Gesundheitsreform sollen die Krankenkassen ja ihre Beiträge zum 01.01.2007 um 0,5%-Punkte erhöhen. Angesichts der noch nicht eingerechneten Mehrwertsteuererhöhung könnten es dann wohl eher 0,8%-Punkte mehr werden. Und wo soll da diese Reform Kosten senken????
Kein Wunder, daß die Krankenkassen angesichts der anstehenden Entmündigung ohne jeden Vorteil für die Versicherten Sturm gegen die Pläne der Regierung laufen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt will ihnen da die Aufklärung der Versicherten sogar untersagen, damit die Regierungspropaganda (Sie erinnern sich an die DDR und andere totalitäre Staaten?) auch richtig wirkt: 
Angeblich werde Frau Schmidt nicht zulassen, daß die Krankenkassen Gelder Ihrer Versicherten für eine "Desinformationskampagne" mißbrauchen. Wir fragen hier besser nicht, wer da Desinformation
betreibt... Aber seien wir nicht gar so hart gegenüber Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und ihrem "großen Wurf". In Details kommen wir ja einen großen Schritt voran: - Alle Gesetzlichen Krankenkassen MÜSSEN nun ein Hausarztmodell anbieten. Das allerdings
haben ohnehin schon die allermeisten freiwillig getan.
- Alle Gesetzlichen Krankenkassen MÜSSEN nun ein Selbstbehaltsmodell anbieten. Auch das haben schon die meisten bislang freiwillig getan.
- Apotheker und Krankenkassen KÖNNEN Rabatte bei Arzneimitteln aushandeln, die dann
teilweise den Versicherten zugute kommen.
- Bei regelmäßiger Vorsorge mit einem "Vorsorge-Scheckheft" sind chronisch Kranke von der 1%igen Zuzahlung befreit.
- An den Kosten von selbstverschuldeten Behandlungen wie z.B. Entfernung von Piercings müssen
sich die Versicherten beteiligen.
Toll, oder? Was aber ein klarer Vorteil wäre ist das Rückkehrrecht. Künftig soll gelten: "Wer seinen Krankenversicherungsschutz verloren hat, darf in die Versicherung zurückkehren, bei der er zuletzt versichert war."
Das ist natürlich gerade für Selbständige hochinteressant, die aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten aus der Gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen wurden. Die Frage ist, ob das automatisch auch unbegrenzt in die Vergangenheit gilt - wenn z.B. jemand jahrelang im Ausland gelebt hat und dann nach Deutschland im Rentenalter zurückkehrt, kann er sich
bislang gar nicht mehr gesetzlich versichern. Würde hier eine Mitgliedschaft vor 40 Jahren als Anspruchsgrund ausreichen? Es bleiben also noch viele Details unklar. 5. Die Folgen für privat Krankenversicherte Auch die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sind von der Gesundheitsreform betroffen. Ihnen sollen künftig zwei Verpflichtungen auferlegt werden: Der schon bestehende Basistarif ist so weiter zu entwickeln, daß sich darin jeder unabhängig von seiner Gesundheit versichern kann. Er wäre dann also eine Art Gesetzliche Krankenversicherung bei privaten
Versicherern, in den jeder frei eintreten darf. Auch müssen die Privaten Krankenversicherungen dann wieder jedes frühere Mitglied, das den Versicherungsschutz verloren hat, in diesen Basistarif aufnehmen wie die Gesetzlichen Krankenkassen auch. Weiterhin soll die PKV die Altersrückstellungen so gestalten, daß der Versicherte sie bei einem
Wechsel mitnehmen kann - auch zur Gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Wie das aber ohne Enteignung möglich sein soll (schließlich ist die GKV ein Solidartopf, an den der Wechsler die mitgenommenen Rückstellungen abgeben müßte), ist sicherlich auch den Verantwortlichen nicht mal im Ansatz klar. Zusätzlich zu diesen versicherungstechnischen Änderungen soll der Wechsel von der Gesetzlichen
Krankenkasse in die Private Krankenversicherung deutlich erschwert werden. Ein Wechsel soll künftig erst dann möglich sein, wenn der Versicherte die letzten drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze (aktuell EUR 3.937,50 pro Monat) verdient hat. Bislang reichte es, im Vorjahr und im laufenden Jahr über dieser Grenze zu liegen, um ein Wechselrecht zu haben. 6. Maßnahmen für Versicherte a) Privat Versicherte Bereits privat Versicherte brauchen sich wohl keine Sorgen zu machen: Ihr demographisch sicheres und kapitalgedecktes System bleibt grundsätzlich unverändert bestehen.
Möglicherweise könnte es künftig möglich sein, wieder leichter in die Gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, da die Wechselregelungen durchlässiger gestaltet werden können. Auch könnte es unter Umständen (bei einem entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil) möglich sein, daß die zu zahlenden Beiträge für Kinder aus Steuermitteln getragen werden. Ob sich der anzubietende Basistarif und die eventuell entstehenden Kosten durch kranke
aufzunehmende Versicherte in irgendeiner Form auf die in anderen Tarifen Versicherten auswirken werden, ist noch nicht genau abzusehen, aber eher unwahrscheinlich. Sollte die Verpflichtung zur Mitnahme der Altersrückstellungen kommen, könnten künftig neue Tarife mit anderer Kalkulation angeboten werden, in die ohne Gesundheitsfragen gewechselt werden kann. Für bereits privat Krankenversicherte besteht also unseres Erachtens kein Handlungsbedarf! b) Gesetzlich Versicherte
Wer Pflichtmitglied ist wird sich wohl auf höhere Beiträge und sinkende Leistungen einstellen müssen und kann dagegen - außer einem Kreuz an anderer Stelle bei der nächsten Bundestagswahl - nichts tun. Freiwillige Mitglieder dagegen sollten sich dringend überlegen, ob sie nicht doch in die Private Krankenversicherung wechseln wollen.
Um hier eine massive Wechselbewegung zu unterbinden hat die Politik einen Stichtag genannt: Angeblich gilt bereits seit dem 03.07.2006 die neue 3-Jahres-Frist für die Erlaubnis zum Wechsel (d.h. Arbeitnehmer müssen drei Jahre in Folge oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient haben, bevor sie aus der Gesetzlichen in die Private Versicherung wechseln dürfen). Am 3.7.2006 wurde der Koalitionsbeschluß zur Gesundheitsreform gefasst, es handelte sich aber nicht
um den Tag der Verabschiedung eines Gesetzes. Daher erscheint dies eine reine "Nebelkerze" der Regierung zu sein, um einen Exodus zu vermeiden. Die Juristen der Privaten Krankenversicherung gehen davon aus, daß bis zur ersten Lesung des entsprechenden Gesetzes die alte Regelung gilt: Sofern man im Vorjahr über der
Versicherungspflichtgrenze verdient hat (Jahr 2005: EUR 46.800,- insgesamt) und im laufenden Jahr voraussichtlich auch über der Grenze liegt (Jahr 2006: EUR 47.250,- insgesamt), dann kann man noch immer wechseln! Und zusätzlich liegen uns von fast allen privaten Krankenversicherungen bereits Garantieerklärungen vor, daß diese bei einer doch festgestellten Mitgliedspflicht in der Gesetzlichen Kasse den Vertrag ohne weiteres rückwirkend wieder aufheben. Insofern ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung - für den, der es kann - heute attraktiver denn je! Denn dort sind die Leistungen auf keinen Fall kürzbar (Leistungsvertrag!), die PKV unterliegt nicht dem Problem der vergreisenden Bevölkerung der Bundesrepublik und bei manchen Versicherungen gibt es sogar Beitragsrückerstattungen bis zur Hälfte der gezahlten Beiträge bei insgesamt exzellenten
Leistungen ohne Budgetprobleme und Wartezeiten beim Arzt. Kehrseite der Medaille ist natürlich, daß Beitragserhöhungen durch Inflation bzw. allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen nicht durch Leistungskürzungen aufgefangen werden können, sondern voll auf die zu zahlenden Beiträge durchschlagen. Individuelle Angebote erstellen wir Ihnen gerne unter http://www.kv-infos.de . 7. Und dann war da noch... ... der AOK-Bundesverband, der sich laut einer Meldung der Financial Times Deutschland vom 14.08.2006 weigert, dem Gesundheitsministerium zur Vorbereitung auf den Fonds die Schulden seiner jeweiligen Mitgliedskassen mitzuteilen. Angeblich beruft man sich darauf, daß die Überwachung der AOKn nicht Bundes- sondern Ländersache sei. By the way: Die Verschuldung aller AOKn zusammen soll Ende 2005 bei ca. 1,7 Mrd. EUR gelegen haben. nach oben |