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Aktuell im April 2007

ALTERNATIV: Den Newsletter im lesefreundlichen PDF-Format herunterladen
 

Die Themen des Monats:

1. TOP-Thema: Neue Zeiten im Versicherungsvertrieb
2. Finanznews
3. Fondsnews
4. Versicherungsnews
5. Renten- und Sozialversicherungsnews
6. Rechts- und Steuernews
7. Und dann war da noch...

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1. TOP-THEMA: Neue Zeiten im Versicherungsvertrieb

Mit dem 22. Mai 2007 wird sich in der Versicherungsbranche enorm viel verändern - und das ist erstaunlicherweise von den meisten Journalisten, Verbrauchern und sogar Vermittlern bislang offensichtlich noch gar nicht richtig wahrgenommen worden.

Mit diesem Tag wird in Deutschland das sogenannte "VersicherungsVermittlerGesetz" in Kraft treten. Dieses regelt erstmals in der Geschichte den Beruf des Versicherungsvermittlers und verhindert künftig, daß ungelernte Quereinsteiger mal eben nach Feierabend Versicherungen verkaufen können! Insofern begrüßen wir dessen Einführung uneingeschränkt - auch wenn wir natürlich dadurch etwas mehr Arbeit haben, die künftigen umfangreichen gesetzlichen Pflichten auch 1:1 zu erfüllen.

Alle Versicherungsvermittler haben künftig folgende Pflichten zu erfüllen:

Pflicht zur Berufshaftpflicht:
Ob man es glaubt oder nicht: Trotz der großen finanziellen Schäden, die durch Falschberatung angerichtet werden können, war bislang eine Berufshaftpflicht nicht notwendig! Geschädigte Kunden hatten so bei Insolvenz des Vermittlers keine Chance auf Entschädigung.

Das ändert sich nun - ab dem 22. Mai 2007 darf keine Versicherung mehr Anträge von einem Vermittler annehmen, wenn dieser ihr seine bestehende Berufshaftpflicht nicht nachgewiesen hat.


Pflicht zur Sachkunde:
Wir sprachen es eingangs an. Der Quereinsteiger ist passé, künftig muß jeder Versicherungsvermittler seine Sachkunde sprich Fachkenntnis im Versicherungsbereich nachweisen. Dazu muß er einen entsprechenden Ausbildungsabschluß haben - und da werden nur einige wenige öffentliche Abschlüsse akzeptiert!

Es gibt eine "Alte-Hasen-Regelung": Wer bereits vor dem 31.08.2000 tätig war und es seitdem ununterbrochen ist, der darf auch ohne besonderen Sachkundenachweis weiterhin tätig sein. Hier nimmt der Gesetzgeber aufgrund der Dauer von mindestens fast 7 Jahren Berufserfahrung an, daß genügend Wissen vorhanden ist.

Für alle anderen gibt es mehr oder weniger großzügige Übergangsregelungen bis Anfang 2009, innerhalb derer die Sachkunde nachgewiesen worden sein muß.


Pflicht zur Festlegung des Status: Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter?
Der Gesetzgeber kennt nunmehr nur noch zwei Formen von Versicherungsvermittlern: Den Makler und den Vertreter.

" Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber (also den Kunden) die Vermittlung oder den Abschluß von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder Versicherungsvertreter damit betraut zu sein".
Das entspricht also dem bisher im Rahmen des §93ff HGB tätigen Handelsmaklers für Versicherungen. Das ist jetzt im VersicherungsVertragsGesetz (VVG) geregelt.

"Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen."
Das entspricht also dem bisher im Rahmen des §84ff HGB tätigen Handelsvertreter für Versicherungen. Auch das ist jetzt im VersicherungsVertragsGesetz (VVG) geregelt.
Hierunter fallen ausdrücklich auch die Mehrfachagenten!

Vereinfacht gesagt: Der Versicherungsmakler ist im Auftrag des Kunden unterwegs, um ihm den gewünschten Versicherungsschutz zu verschaffen. Er hat die Interessen des Kunden zu vertreten.
Der Versicherungsverteter ist von seinem Versicherungsunternehmen mit dem Verkauf von Versicherungen beauftragt. Dabei hat er die Interessen seines Versicherungsunternehmens zu vertreten.


Pflicht zur Registrierung:
Jeder Versicherungsvermittler muß sich in einem via Internet öffentlich einsehbaren Register mit Anschrift und Erklärung seines Status (siehe oben) eintragen.
Dieses Register wird aber erst noch aufgebaut.


Pflicht zur Erlaubnis:
Jeder Versicherungsvermittler hat sich - innerhalb gewisser Übergangsfristen - eine Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit zu besorgen. Bei der Zulassung wird die Einhaltung der obengenannten Pflichten überprüft.
 

Pflicht zur Erstinformation des Kunden:
Jeder Versicherungsvermittler hat beim ersten Geschäftskontakt seinem potentiellen Kunden schriftlich (!) folgende Informationen zu geben:

- Familienname und Vorname des Vermittlers
- ggfls. Firma des Unternehmens
- Geschäftsanschrift
- Status - also ob Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter gemäß den Bezeichnungen des
 Gesetzes
- Anschrift des Vermittlerregisters incl. Fax, Telefon und eMail
- Registrierungsnummer des Vermittlers beim Vermittlerregister
- Anschriften der Schlichtungsstellen (Ombudsmann bzw. PKV-Ombudsmann)
- Hinweise auf direkte oder indirekte Beteiligungen von bzw. an Versicherungsunternehmen, sofern diese
 vorhanden sind.


Pflicht zur Befragung des Kunden:
Jeder Versicherungsvermittler hat den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen. Der Kunde kann die Antworten verweigern, dann aber darf er nicht mit einer bedarfsgerechten Beratung rechnen.


Pflicht zur Beratung:
Der Versicherungsvermittler hat seinen Kunden so zu beraten, daß der empfohlene Vertrag bzw. die Vertragskonstellation geeignet ist, die Kundenwünsche zu erfüllen.
 

Pflicht zur Dokumentation:
Der Versicherungsvermittler muß sowohl die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden als auch die Beratung incl. dem Grund (!) für die jeweilige Empfehlung schriftlich (!) begründen. Dabei ist dem Kunden eine Kopie dieser Dokumentation nachweislich (!) zu übergeben.

Das sind - und das ist kein Witz - ab dem 22. Mai 2007 die Pflichten von allen (!) Versicherungsvermittlern aller Art in Deutschland! Jeder Vermittler und eigentlich auch jeder Kunde sollte dies wissen und sich entsprechend darauf einstellen.
Der Kunde sollte den Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter kennen und wissen, das künftig etwas mehr "Papierkram" und Aufwand beim Abschluß einer Versicherung auf ihn zukommen wird.
Der Vermittler muß alle Vorgaben im Detail kennen und einhalten, da er sonst ganz schnell in eine umfangreiche Haftung gerät.

Natürlich stellt sich damit gerade für die Versicherungsvermittler die Frage, wie sie diese Pflichten gesetzestreu umsetzen können, ohne für die Vermittlung einer Privaten Haftpflichtversicherung z.B. den Kunden zu einem ganzen Tag Urlaub für das notwendige Gespräch überreden zu müssen.

Um es vorwegzunehmen: Es ist einfacher, als man denkt! Wie genau, dazu erscheint in der Fachzeitschrift PERFORMANCE ab dem 15. Mai 2007 eine Serie des Autors dieser Zeilen. Er kann auch von Vermittlungsunternehmen und Versicherungsgesellschaften als Referent zu diesem Thema gebucht werden: www.ThomasAdolph.de .

.
2. Finanznews

  • Auto statt Vorsorge
    Daß eine ausreichende Altersvorsorge angesichts der allgemein bekannten Unzulänglichkeit der Gesetzlichen Rente mehr als notwendig ist, hat sich inzwischen durchaus herumgesprochen. Doch für eine private Altersvorsorge muß entsprechend Geld zur Seite gelegt werden. Angemessen und sinnvoll sind wohl ca. 5% vom Bruttoeinkommen, wie sogar der Bundesgerichtshof vor kurzem in großer Klarheit festgestellt hat (Az. XII ZR 98/04), wir berichteten unter http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2006/200609/200609.html .

    Doch 5% vom Brutto als vernünftige Rücklage sind für die allermeisten Bürger leider illusorisch. Noch nicht einmal 5% vom Netto sind für die meisten denkbar. Und immer die gleichen Ausreden: Ich habe kein Geld dafür, alles ist teurer geworden, der Staat nimmt mir immer mehr weg, man will ja auch heute leben, ich habe doch ein Recht auf einen schönen Urlaub, etc. Das Später spielt keine Rolle, der Staat soll es schon richten! Tut er auch ansatzweise - das sind die überbordenden Sozialabgaben und Steuern, die der Staat eben zur Finanzierung genau dieses Anspruchsdenkens benötigt und über die sich im gleichen Atemzug aufgeregt wird.

    Dabei wäre es so einfach: Die Deutschen investieren im Schnitt 4,5% des verfügbaren Einkommens in ihr Auto. Laut DAT-Report werden für das neue Auto im Schnitt 24.480 Euro ausgegeben! 24.480 Euro! Und das nicht nur einmalig, sondern alle sieben bis neun Jahre wieder! Und da wundern wir uns, daß kein Geld für eine vernünftige Altersvorsorge zur Verfügung steht?

    Würde man sich einfach etwas beschränken und das Auto mit weniger Emotion sondern mehr Vernunft eine Klasse kleiner kaufen, dann wären schon die Erwerbskosten erheblich geringer. Die weiteren Vorteile durch weniger Steuern und Versicherungskosten, günstigere Reparaturen, weniger Spritverbrauch etc. kommen natürlich noch hinzu.
    Würde also der Durchschnittsdeutsche statt 4,5% nur 3% vom Nettoeinkommen für sein Auto ausgeben und die Differenz konsequent in die private Altersvorsorge stecken, wäre das Gesamtproblem zwar noch nicht gelöst - aber ganz erheblich kleiner!
    Und die Lebensqualität? Ganz offen: Viel geringer wäre sie nicht. Aber das gute Gefühl, mit dem Geld zur Abwechslung mal sinnvoll umgegangen zu sein, das wäre da. Kennt das eigentlich noch jemand?
     
  • Britische Bank verlangt "Filialgebühren"
    Wie die "Welt" berichtet, nimmt die größte britische Bank HSBC (ursprünglich "Hongkong & Shanghai Banking Corporation") derzeit eine umfangreiche Clusterung ihrer Kunden vor. Ein Testversuch läuft ab dem 11. Juni in dem wohlhabenden Küstenort "Canford Cliffs".
    Dort wird geschaut, ob der Kunde
    - ein Sparbuch von mindestens GBP 50.000 (ca. EUR 75.0000) oder
    - eine Hypothek über mindestens GBP 200.000 (ca. EUR 300.000) oder
    - ein Jahresgehalt von mindestens GBP 75.000 (ca. EUR 112.500) plus einer Hypothek von
     mindestens GBP 100.000 (ca. EUR 150.000)
    hat.

    Wenn nicht, gilt er als nicht wohlhabend genug und muß ab diesem Tag auf das persönliche Gespräch mit dem Bankmitarbeiter verzichten! Stattdessen steht ein Geldautomat zur Verfügung.
    Möchte man trotzdem das Recht auf ein Gespräch mit einem Bankberater haben, sind dafür GPB 19,95 (ca. EUR 30,-) pro Monat zusätzlich zu zahlen.

    Wieso fühlen wir uns da an den seinerzeitigen Versuch der Deutschen Bank aus dem Jahr 1999 erinnert, bei dem alle "armen" Kunden mit weniger als DM 200.000 (ca. EUR 100.000) Vermögen in die "Deutsche Bank 24" abgeschoben wurden? Ein Versuch, der bekanntlich als "Rohrkrepierer" endete und den Mitbewerbern viele attraktive neue Kunden brachte ...
     
  • Sind 8% wirklich 8%?
    In unserer lustigen kleinen Serie "Was Anbieter versprechen und tatsächlich damit meinen" wollen wir uns heute mit einem Angebot der Frankfurter Sparkasse beschäftigen:
    Zu Ostern gab es diese Werbung mit den optisch sehr offensiv gestalteten 8%.
    Was erwartet der geneigte Sparkassenkunde bzw. der erfahrene Leser unseres Newsletters (was ja in der Regel wenig Überschneidungen haben dürfte) dabei?

    Genau, 8% Festzins pro Jahr.
    Wir drehen das Infoblatt um und finden folgende - wenn auch erfreulich deutliche - Erläuterung:

    "Mit dieser Sondertranche des DuoFlex 04/07 investieren Sie 50% in die Sicherheit einer Sparkassen-InhaberSchuldverschreibung (Zinssatz 8% p.a., Laufzeit 4 Monate) und 50% in die Chancen ausgewählter Fonds."

    Ahhh ja! Also nur die Hälfte der Anlagesumme wird mit 8% fest verzinst. Immerhin, das wären 4% fest auf die Gesamtanlage, wobei die andere Hälfte immer noch am Kapitalmarkt eine deutliche Zusatzrendite erzielen kann. Wäre wirklich klasse!
    Aber: Die 8% Zinsen gibt es nur für vier Monate fest. Danach? Nix mehr, die Anleihe ist ausgelaufen. Nun steht das Geld wieder zur freien Verfügung und kann mit 3,x Prozent z.B. auf 10 Jahre festgelegt werden.
    Der Rest ist in Sparkassenfonds (unsere wenig positive, auf vielen Analysen basierende Meinung zu den meisten Deka-Fonds der Sparkassengruppe ist ja bekannt) investiert. Dauer? Unbefristet.
    Kosten? Wahrscheinlich zu regulären Ausgabeaufschlägen, aber das steht hier nicht.

    Fazit:
    Als Gesamtanlage für nur vier Monate aufgrund der wahrscheinlichen Kosten und der Risiken (Schwankungsrisiko bei Aktienfonds) ungeeignet.
    Als Gesamtanlage für längere Zeit nur dann tauglich, wenn man ohnehin gerade in Sparkassenfonds investieren wollte und daher die 8% Zinsen für vier Monate als "Zuckerl" mitnehmen kann.
     

3. Fondsnews

  • Cominvest Luxemburg stellt Depotverwahrung ein
    Eine Reihe Anleger hat in der Vergangenheit bei der ältesten deutschen Investmentgesellschaft ADIG (heute Cominvest) in Luxemburg Fondsdepots eröffnet - was auch immer die Gründe für den Standort Luxemburg waren.
    Die Cominvest Lux aber stellt zum 30.06.2007 ihre Depotverwahrung definitiv ein. Wer also dort noch Depots hat, muß sich beeilen! Unternimmt man nichts, fallen nach dem 30.06. alle in Verwahrung befindlichen Depots an die staatliche luxemburgische Hinterlegungskasse "Caisse de Consignation". Dieser muß dann erst wieder der Anspruch auf die Papiere explizit nachgewiesen werden - und eine jährliche Depotgebühr von stattlichen 3% ist auch noch zu zahlen.
    Cominvest Lux hat ihre Anleger bereits mehrfach aufgefordert, die Depots zu übertragen. Eine Reihe von Kunden hat dies noch nicht getan. Über die Gründe läßt sich trefflich diskutieren - einer mag sicherlich sein, daß aus bestimmten Überlegungen eine Verwahrung in Luxemburg und nicht in Deutschland gewünscht wird.
    Wir können Anlegern in diesem Fall mit einer luxemburgischen Depotstelle helfen, auf die die vorhandenen Papiere vollkommen unproblematisch und kurzfristig übertragen werden können.
    Bei Interesse bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme!
     
  • "Soft-Closings" bei "Nordea European Value" und "Pictet Water"
    Gute Fonds haben oft das Problem, daß zuviel frische Mitteln in sie hineinfließen. Diese müssen angelegt werden, was angesichts der enormen Zuflüsse manchmal nicht mehr vernünftig handelbar ist, will man nicht die erfolgreichen Anlageprinzipien über Bord werfen.
    In solchen Fällen behelfen sich die Fondsgesellschaften gerne mit einem sogenannten "Soft-Closing". Dieses sieht dann z.B. so aus, daß Rabatte auf die Ausgabeaufschläge nicht mehr möglich sind oder nur noch bestimmte Anlagevolumina pro Tag zur Verfügung gestellt werden.
    Zwei interessante Fonds sind von diesem Phänomen derzeit betroffen:

    Der NORDEA European Value, einer der sehr interessanten Fonds für europäische Substanzaktien, hat für viele Depotstellen ein Softclosing durchgeführt. Erfreulich aber: Über unsere Fondsplattform
    http://www.aktienfonds.com sind vorerst weiterhin 100% Rabatt auf die Ausgabeaufschläge auch für Neukunden möglich.

    Der PICTET Water, einer von drei uns bekannten auf das Thema "Wasser" spezialisierten Fonds, hat das Volumen der Neuanlagen beschränkt. Nunmehr dürfen je Abwicklungskonto täglich nur noch Anteile bis maximal 1 Mio. EUR gekauft werden. Unter "Abwicklungskonto" sind aber auch die Sammelkonten von Banken zu verstehen, über die sie die Papiere für alle ihre Kunden erwerben. Anders formuliert kann man sagen, daß jede Bank für alle ihren Kunden pro Tag nur für max. 1 Mio. EUR Anteile kaufen kann. Verzögerungen in der Orderausführung sind also möglich, je nach Umfang der Kaufaufträge.
     
  • Investmentideen online
    Für viele Anleger sind Fonds eine sinnvolle Form der Geldanlage. Doch oft wird sich auf bekannte Namen und Marktführer beschränkt - auch wenn diese nicht immer wirklich gute und innovative Produkte haben!
    Uns als professionellen Fondsberatern begegnen natürlich immer wieder interessante Produkte, die wir auch in Einzelgesprächen unseren Kunden vorstellen bzw. in unsere Beratungen und Depotstrukturen einfließen lassen.

    Nun wollen wir aber einen kleinen Teil dieses Wissens allen unseren Lesern und Interessenten zukommen lassen. Dazu haben wir unsere Fondsplattform
    http://www.aktienfonds.com deutlich erweitert - und zwar mit dem Bereich "Investmentideen".
    Dort stellen wir ab sofort nach und nach interessante, innovative, spannende, ungewöhnliche, sichere, chancenreiche oder einfach andere Investmentformen vor.

    Begonnen haben wir mit zwei Themen:
    - Nachhaltigkeitsfonds - also Fonds für umweltgerechtes und nachhaltiges Investieren (sog.
     "Sustainability Fonds"):
    http://www.aktienfonds.com/nachhaltigkeit.php
    - REITs - also Fonds für Immobilienaktien. Diese sind ja gerade erst in Deutschland zugelassen
     worden, aber international schon jahre- und jahrzehntelang erfolgreich. Für Profis: Übrigens mit
     einer unglaublich niedrigen Korrelation zu anderen Aktienmärkten!
     
    http://www.aktienfonds.com/reit.php

    Und natürlich sind über uns diese vorgestellten Fonds (wie ca. 5.500 weitere) komplett ohne Ausgabeaufschläge zu beziehen.
     
  • Abgeltungssteuerfreie Spezialfonds aus Luxemburg
    Ab 2009 wird die neue Abgeltungssteuer kommen und jährlich 25% aller erzielten Wertzuwächse und Zinsen auffressen. Gerade für langfristig orientierte Anleger bedeutet das erhebliche Nachteile, da der Zinseszinseffekt gar nicht erst vernünftig entstehen kann.

    Doch wie auch immer: Wo es nationale Beschränkungen gibt, werden internationale Lösungen angeboten! Luxemburg hat jetzt seine Gesetze geändert und die Auflage neuer Spezialfonds zugelassen. Diese unterliegen aufgrund ihrer speziellen Struktur auch bei deutschen Anlegern nicht der jährlichen Abgeltungssteuer!
    Erst beim Verkauf sind die erzielten Erträge dann abgeltungssteuerpflichtig.

    Nachteil aber: In einem solchen Fonds müssen mindestens 1,25 Mio. EUR enthalten sein. Es können sich jedoch auch mehrere Anleger zusammentun, wenn jeder mindesten EUR 125.000,- in diesem Fonds anlegt.
    Also ein Produkt speziell für eine vermögende Zielgruppe, das derzeit von den Anbietern in den letzten Details geklärt und für den Vertrieb aufbereitet wird. Sicherlich mit allerbesten Zukunftschancen - denn anders als der deutsche Gesetzgeber sind die deutschen Anleger intelligent, innovativ und international im Denken!
     

4. Versicherungsnews

  • Künftiger "Basistarif" eventuell ohne richtige Deckung?
    In der Zeitschrift "Portfolio International" (Ausgabe April 2007) ist ein hochinteressanter Artikel von Michaell J. Glück zum Thema "Neuer Basistarif" in der Privaten Krankenversicherung erschienen. Dieser Tarif könnte - anders als geplant - unter Umständen doch nicht den vollen Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse für bislang Unversicherte bieten!

    Kurz zum Basistarif: Dieser ist von allen Privaten Krankenversicherungen ab dem 01.07.2007 anzubieten. In diesen können ohne Gesundheitsfragen alle derzeit unversicherten Personen eintreten, die in der Vergangenheit irgendwann einmal zuletzt privatversichert waren.
    Er stellt für die Versicherungswirtschaft ein erhebliches Kostenproblem dar, da die Leistungen gesetzlich festgelegt, der Beitrag maximiert und gleichzeitig eine Aufnahme ohne Gesundheitsfragen vorgeschrieben sind. Damit ist ein vernünftiger Risikoausgleich, wie er ja das Grundprinzip einer Versicherung ist, nicht mehr möglich.

    In besagtem Artikel aber werden nun der bekannte Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala sowie der PKV-Gutachter Peter A. Schramm zu diesem Thema zitiert und eine hochinteressante Theorie aufgestellt:
    Laut Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherung, die die Basis für den gesamten Krankenversicherungsbereich darstellen, braucht kein Versicherer automatisch Schutz für Schäden zu bieten, die bereits vor Beginn der Versicherung eingetreten sind. Im §2 MBB heißt es:
    "[] für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet".
    Eine Versicherung kann - logischerweise und geregelt durch Versicherungsvertragsgesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz - nur Schutz vor ungewissen Schäden bieten. Kein Mensch käme auf die Idee, ein bereits brennendes Haus gegen Feuer zu versichern!

    Normalerweise wird ein Antrag vom Versicherungsnehmer gestellt, in dem auch die Vorerkrankungen angegeben sind. Mittels freiwilliger (!) Zusage kann die Versicherung sich bereit erklären, diese - ggfls. gegen einen Beitragszuschlag - mitzuversichern.
    Nun aber wären die Versicherer per Order des Gesetzgebers gezwungen, diese Erklärung zur Mitversicherung abzugeben. Nach Ansicht von Fiala und Schramm wäre das aber ein "verfassungsrechtlich offenbar nicht mehr verhältnismäßiges Sonderopfer". Man muß nur einmal an die enormen Kosten für chronisch Kranke, Dialyse- oder Schmerzpatienten denken um zu ermessen, welche Kosten ansonsten auf die Versicherungen zukämen.

    Insofern könnte es gut passieren, daß die Privaten Krankenversicherungen tatsächlich jedermann ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen müssen. Sie könnten dann aber im Schadensfall hingehen und den Beweis fordern, daß die Ursache der Kosten tatsächlich erst nach Abschluß des Versicherungsvertrages eingetreten ist. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, könnten sich die Krankenversicherungen auf eine Vorerkrankung berufen, für die keine Leistung erbracht werden muß.
    Dazu wären sie nach Fiala und Schramm berechtigt, denn man benötige keine ausdrücklichen Ausschlüsse, "wo schon von Gesetzes wegen keine Leistungspflicht besteht".
    Der Versicherte müßte dann die Leistung einklagen, was sich über Jahre hinziehen könnte. Die Erfolgsaussichten wären zumindest fraglich.

    Wir sind sehr gespannt, wie die Privaten Krankenversicherungen mit dieser juristischen Steilvorlage umgehen werden!
     
  • Schweizerische Zusatz-Krankenversicherungen in Deutschland
    Seit etwas mehr als einem Jahr ist die schweizerische CSS Krankenversicherung mit zwei Zusatz-Krankenversicherungen auch auf dem deutschen Markt aktiv.

    Diese Produkte sind - anders als die deutschen Angebote - komplett ohne die sonst üblichen "Altersrückstellungen" kalkuliert. Das heißt, sie sind in jungen Jahren sehr günstig - steigen aber aufgrund des zunehmenden Alters jedes Jahr (!) im Beitrag. Und zwar zusätzlich zu den normalen Anpassungen zum Inflationsausgleich bzw. aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen.
    Ein Modell, das wir schon immer für kritisch gehalten und daher auch nicht empfohlen haben.

    Nun liegen erste Geschäftszahlen für das letzte Jahr vor und die sind für das Unternehmen ernüchternd und enttäuschend: Gerade einmal 400 Policen konnten in Deutschland abgeschlossen werden! Das ist praktisch nichts. Aber Einsicht ist ja der erste Weg zur Besserung - und so sagte der Finanzchef der CCS: "Swissness als Argument zieht zwar, genügt aber offensichtlich nicht, um Krankenversicherungen zu verkaufen."
    Ach?

    Nun will man den Vertrieb für Deutschland neu aufbauen und auch die Produkte überarbeiten. Wenn aber auch das nichts hilft, wird man das "Deutschland-Abenteuer" möglicherweise sehr schnell beenden.
    Als (potentieller) Versicherter sollte man angesichts solcher Aussagen hellhörig werden!.
     

5. Renten- und Sozialversicherungsnews

  • Sozialabgaben auf Betriebliche Altersvorsorge kommen
    Die Betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung von Arbeitnehmern unterliegt ja schon seit 2004 einer bis dato nicht genannten Sozialabgabenpflicht in der Auszahlungsphase. Das heißt, egal ob Einmalauszahlung oder lebenslange Rente - es sind immer der volle Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbetrag auf die Auszahlungen zu zahlen (wir berichteten http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2004/200401/200401.html ).

    Ab dem Jahr 2009 wird es aber noch ärger: Denn ab dann sind auf die Beiträge auch noch Sozialabgaben zu zahlen! Sowohl für Kranken- und Pflegeversicherung als auch für Renten- und Arbeitslosenversicherung werden Beiträge einbehalten. Das macht die Betriebliche Altersvorsorge in der bestehenden Form für praktisch jeden gesetzlich Krankenversicherten komplett unattraktiv!

    Bislang hat die Branche die Hoffnung gehabt, daß dieser Kelch doch noch an ihr vorübergehen würde. Doch in einer kürzlichen Tagung hat Arbeitsminister Franz Müntefering ganz klar gestellt: "Die Förderung der Entgeltumwandlung in ihrer jetzigen Form läuft aus und wird so nicht verlängert". Ganz klare Worte! Schließlich habe es sich bei der bisherigen Sozialabgabenfreiheit um eine "Anschubfinanzierung" gehandelt, die möglichst viele Arbeitnehmer in dieses Vorsorgemodell "locken" sollte. Es sei nie geplant gewesen, Sie über 2008 hnaus zu verlängern.
    Zwar könne man mit ihm über Alternativen reden, so Müntefering, aber so wie bisher werde es nicht weitergehen - schließlich koste das Modell so wie es ist im Jahr 800 Mio. EUR Sozialbeiträge.

    Daß aber bei einer derartigen Doppelbelastung kaum ein vernünftiger Mensch eine Gehaltsumwandlung nutzen bzw. weiterführen wird und damit das eigentliche Ziel der Bundesregierung, die zusätzliche Altersvorsorge, drastisch konterkariert wird, scheint dem Herrn Minister noch nicht aufgegangen zu sein.

    Wie aber auch immer es kommen mag: Wer heute noch eine Gehaltsumwandlung abschließt, sollte sich bewußt sein, daß sie sich spätestens ab 2009 wahrscheinlich nicht mehr lohnen dürfte. Ob sie dann überhaupt noch sinnvoll ist, sei hier mal ganz klar in Frage gestellt!
     
  • Umverteilungen bei Krankenkassen in Milliardenhöhe
    Im Jahr 2006 sind zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 15,1 Mrd. EUR (!) umverteilt worden - also von günstigen und effizient wirtschaftenden Kassen an gewisse "Dinosaurier" mit eher kostenintensiven Mitgliedern. Das sind alleine 500 Mio. EUR mehr als in 2005, wie der Bundesverband der Betriebskrankenkassen mitteilt.
    Der Löwenanteil mit 13,1 Mrd. EUR aus dem sogenannten "Risikostrukturausgleich" ist an die AOKn mit ihren fast 25 Mio. Mitgliedern geflossen.
     
  • AOKn planen Entschuldungen und Fusionen
    Einige AOKn sind bekanntlich erheblich überschuldet (was an sich ja mal gesetzeswidrig war). Doch inzwischen soll sich - nicht zuletzt durch die üppigen Zuwendungen anderer Krankenkassen durch das Zwangsinstrument "Risikostrukturausgleich" - die Lage bessern. Auch sind endlich konkrete Zahlen bekannt.
    So waren Ende 2006 die AOKn wohl "nur" noch mit netto 1,17 Mrd. EUR verschuldet. Ende 2008 sollen nur noch vier AOKn (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland) mit dann insgesamt 700 Mio. EUR verschuldet sein - so zumindest die optimistische Planung. Sofern dies der Fall wäre, würden sie unter Kuratel gestellt, also ihre Selbstbestimmung verlieren!

    Doch aufgrund der jüngsten notwendigen Beitragserhöhungen einiger AOKn wie z.B. der AOK Rheinland-Pfalz mit einer Steigerung um 11,5% zu einer der teuersten Krankenkassen des Bundesgebietes, verlieren die AOKn erheblich Mitglieder - nach Aussagen der AOK Baden-Württemberg allein in den ersten beiden Monaten 2007 soviele wie in der letzten großen Kündigungswelle 2003. Damals verließen 300.000 Versicherte die AOK.
    Jetzt versucht man, mit den nicht unumstrittenen "Wahltarifen" gegenzulenken. Große Werbekampagnen begleiten das. Damit werden wir uns jedoch in einem unserer nächsten Newsletter genauer auseinandersetzen.

    Und ja: Auch das länderübergreifende Fusionskarussel kommt bei den AOKn in Fahrt. Nach der bereits erfolgten Fusion der AOK Hamburg mit der AOK Rheinland wollen nun die AOK Sachsen und die AOK Thüringen zum 01.01.2008 zusammengehen.
    Ob angesichts großzügigster Abfindungs- und Übergangsregelungen dadurch tatsächlich in näherer Zukunft Kostenvorteile realisiert werden können?
     

6. Rechts- und Steuernews

  • Terminsache: Rentenkürzung widersprechen
    Wer ab dem Jahr 2001 eine Erwerbsminderungsrente von der Gesetzlichen Rentenversicherung bekommen hat, der sollte sich beeilen. Denn damals erfolgte eine Berechnung der Renten mit einer Kürzung auf Basis eines sogenannten "Zugangsfaktors", der jedoch vom Bundessozialgericht im Mai 2006 (Az. B4 RA 22/05) für gesetzes- und verfassungswidrig bewertet wurde.
    Alle Betroffenen haben das Recht, eine Neuberechnung ihrer Erwerbsminderungsrenten zu verlangen - allerdings nur noch bis zum 30.04.2007!
    Denn zum 1. Mai 2007 tritt das neue Gesetz über die Rente mit 67 in Kraft - und ganz versteckt darin heißt es im §100, daß Nachzahlungen bei falsch berechneten Renten ausgeschlossen sind.

    Man kann also allen, bei denen
    - bei Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet war oder
    - der Zugangsfaktor aus der Rentenberechnung (Anlage 6) kleiner als 1,0 ist,
    von einer falsch berechneten Rente ausgehen!

    Bis spätestens 30.04.2007 müssen also nun entweder ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt oder ein Antrag auf Überprüfung bei der Rentenversicherung gestellt sein.
    Wen es trifft, der eile sich!
     
  • Rentenbesteuerung und Steuererklärung
    Mit dem sogenannten "Alterseinkünftegesetz" gelten seit dem Jahr 2005 neue Regelungen für die Besteuerung von Renten.
    Früher war es so, daß die Gesetzliche Rente mit dem sogenannten "Ertragsanteil" besteuert wurde. Wurde z.B. mit Alter 65 Jahre in Rente gegangen, dann waren nur 27% der Gesetzlichen Rente überhaupt steuerpflichtig. Aufgrund von hohen Freibeträgen, dem Altersentlastungsbetrag etc. führte das dazu, daß viele - oder sogar die meisten - Rentner gar keine Steuern zu zahlen hatten.
    Doch das hat sich seit 2005 geändert. Nun sind die Renten mit einem festen Prozentsatz steuerpflichtig. Dieser ist abhängig vom Jahr, in dem man in Rente geht. Erfolgte die erstmalige Rentenzahlung im Jahr 2006, dann waren 52% der Rente steuerpflichtig und bei erstmaligem Rentenbezug in 2007 sind es schon 54% der Rente, die zu versteuern sind.
    Das steigt entsprechend weiter, bis dann künftig 100% der Rente steuerpflichtig sind (sog. "nachgelagerte" Besteuerung).

    Wer seit 2005 Rente bezieht, muß 50% der Rente versteuern - und das gilt auch für alle (!) Rentner, die bereits vor 2005 (!) eine Rente bekommen haben. Unter Umständen bedeutet das also eine erhebliche Steuererhöhung!
    Gleichzeitig werden immer mehr Rentner wieder steuerpflichtig und müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Diese kann man sich erheblich erleichtern, wenn man bei der Deutschen Rentenversicherung (Nachfolger von BfA und LVAn) eine entsprechende Bescheinigung über die Rentenhöhe beantragt. In dieser sind dann alle wichtigen Angaben für die "Anlage R" der Steuererklärung enthalten.
    Diese "Rentenbezugsbescheinigung" wird jedoch nur auf Anfrage ausgestellt, ist aber kostenfrei. Sie kann direkt online angefordert werden unter
    https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-rentenversicherung/drv00formsport.nsf/drv00frmVVSK?OpenForm
    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
    www.deutsche-rentenversicherung.de .
    Übrigens: Sie Steuererklärung für das Jahr 2007 muß in der Regel bis zum 31.05.2007 beim Finanzamt abgegeben sein!
     

7. Und dann war da noch...

die Deutsche Post AG, unser Briefmonopolist mit zuweilen zumindest fragwürdigem Geschäftsgebahren.

Nachdem man sich seit Jahren dem Wettbewerb im Briefbereich (zumindest bis 50 Gramm) standhaft verweigert und durch den Börsengang den Kapitalmärkten starke Zukunftsaussichten versprechen muß, hat sich viel negativ verändert. Daß in großem Umfang Briefkästen abgehängt und so die Bürger und Geschäftsleute für die Postabgabe immer öfter aufgrund der weiten Wege zu Briefkasten und ausgedünntem Filialnetz ins klimaschädigende Auto steigen müssen, ist da schon mal ein guter Grund, das Unternehmen nicht (mehr) zu mögen.
Daß in einem uns nur zu gut bekannten Fall teuer in Rechnung gestellte Leistungen offensichtlich nicht erbracht und statt einer selbstkritischen Problemanalyse sofort der Rechtsweg beschritten wird - das mag ja alles kapitalmarktgetriebenes Gebaren sein, in dem der Kunde keine Bedeutung mehr hat.

Wenn aber dann Anschreiben kommen, die kostenfrei Dienstleistungen vom Kunden für die Post fordern, ist das schon ein starkes Stück.
So geschehen bei uns: Ende 2006 kam ein lapidares Schreiben, man habe ein Beratungsunternehmen mit der Befragung der Kunden beauftragt. Dieses würde sich in Kürze bei uns melden für ein Telefoninterview, das auch maximal nur 40 Minuten (!) dauern würde. Man gehe (so sinngemäß) von unserer Zustimmung dazu aus.
Ja, geht´s noch? Mit welcher unerträglichen Arroganz nimmt die Deutsche Post AG eigentlich an, daß sich einer unserer (und von uns nebenbei gut bezahlten!) Mitarbeiter in seiner Arbeitszeit 40 Minuten nimmt, nur damit die Deutsche Post ein Feedback bekommt?
Kostenersatz? Ja, woher denn!

Und am 18. April 2007 kam ein weiteres Schreiben einer Firma Quotas GmbH im Auftrag der Deutschen Post, die uns gegen ein paar "Bonuspunkte" für eine Laufzeitenmessung nutzen will. Konkret:
"Sie erhalten regelmäßig vorgefertigte Testbriefe, die Sie dann an andere Teilnehmer in ganz Deutschland versenden. Alle anfallenden Portokosten werden von uns getragen bzw. erstattet. Gleichzeitig empfangen Sie Testbriefe von anderen Teilnehmern. Für jeden Testbrief teilen Sie uns die genauen Absende- bzw. Empfangsdaten mit. "
Das heißt, ein Haufen Arbeit für ein paar unklare "Bonuspunkte", die man dann "nach Belieben gegen ausgewählte Prämien aus verschiedenen Produktbereichen (wie z.B. Wein, Bücher, DVDs) einlösen" kann.
Toll: Prämien für Mitarbeiter, die in ihrer vom Unternehmen bezahlten Arbeitszeit für die Deutsche Post tätig werden.

Unseres Erachtens ist bereits eine solche Aufforderung juristisch mehr als zweifelhaft - aber vielleicht haben wir ja unter unseren Lesern jemanden, der dazu Stellung nehmen mag?

 

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