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Aktuell im Mai 2007

ALTERNATIV: Den Newsletter im lesefreundlichen PDF-Format herunterladen
 

Die Themen des Monats:

1. TOP-Thema: Die Abgeltungssteuer & Gegenmaßnahmen
2. Finanznews
3. Fondsnews
4. Versicherungsnews
5. Renten- und Sozialversicherungsnews
6. Rechts- und Steuernews
7. Und dann war da noch...

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1. TOP-THEMA: Die Abgeltungssteuer & Gegenmaßnahmen

Die Unternehmenssteuerreform ist beschlossen. Innerhalb dieser ist auch die Abgeltungssteuer enthalten, die die bisherige Form der Besteuerung von Kapitalanlagen vollständig verändert.
Zunächst einmal die Eckdaten:

Es wird ab dem Jahr 2009 eine pauschale Steuer von 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag plus ggfl. 8-9% Kirchensteuer auf alle Formen von Kapitalerträgen erhoben. Das heißt, auf
- Zinsen (bisher mit persönlichen Steuersatz steuerpflichtig)
- Dividenden (bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte steuerfrei)
- Kursgewinne (bisher nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei).

Wenn der persönliche Steuersatz niedriger liegt als die Abgeltungssteuer, dann kann dieser auf Antrag angesetzt werden und die Differenz wird über die Steuererklärung erstattet.
Die Abgeltungssteuer an sich wird direkt von den Banken einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt.
Den Freibetrag und somit Freistellungsaufträge wird es zunächst weiterhin geben - so bleiben kleinere Geldbeträge auch künftig steuerfrei.
Für manche Anlagen gibt es einen Bestandsschutz in Bezug auf die steuerfreien Kursgewinne.

Das hat erhebliche Auswirkungen auf alle Formen von Kapitalanlagen. Schauen wir uns mal an, wie es sich auf die einzelnen Bereiche auswirkt und welche künftig interessant sind:

  • Zinserträge durch Sparbuch, Festgeld, Festverzinsliche Wertpapiere etc.:
    Diese Anlagen erbringen (in erster Linie) Zinserträge. Von diesen sind pauschal 25% plus Soli und ggfls. Kirchensteuer abzuführen.
    Das ist in vielen Fällen eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Situation, da nicht mehr der meist höhere persönliche Steuersatz angenommen wird.
     
  • Dividendenerträge durch Aktien oder Aktienfonds
    Hier haben wir nicht mehr das Halbeinkünfteverfahren, sondern die pauschale Abgeltungssteuer. Das bedeutet in den meisten Fällen mehr Abgaben.
    Wie bisher erfolgt jährlich der Steuerabzug auf die Ausschüttungen bzw. auf die thesaurierten Beträge.
     
  • Kursgewinne aller Art, z.B. bei Aktien oder Aktienfonds
    Kursgewinne waren bislang nach einem Jahr Haltedauer vollkommen steuerfrei. Künftig sind sie voll steuerpflichtig mit der Abgeltungssteuer - egal, wann sie realisiert werden.
    Besteuerungsgrundlage ist wohl der Zeitpunkt der Realisierung, also bei Verkauf und nicht jährlich.
    Alle Arten von Kursgewinnen werden also gegenüber der bisherigen Regelung deutlich schlechter gestellt - die Belohnung für das eingegangene höhere Risiko bei höheren Erträgen wird also weitgehend aufgezehrt.
     
  • Gewinne bei Immobilien und Immobilienfonds
    Veräußerungsgewinne bleiben - vorerst und ohne Bestandsschutz! - nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei. Immobilienfonds mit Veräußerungsgewinnen können so weiterhin größtenteils steuerfreie Erträge ausschütten.
     
  • Lebensversicherungen
    Neu abgeschlossene Lebensversicherungen unterliegen genauso wie alle seit 2005 abgeschlossenen Verträge weiterhin dem Halbeinkünfteverfahren auf den persönlichen Steuersatz.
    Allerdings erfolgt hier eine Kapitalkumulierung ohne Vorwegabzug - d.h. die Steuer fällt erst bei Entnahme der Gelder aus der Versicherung an und nicht jährlich vorab. Es sind also Zinseszinsgewinne durch Steuerverschiebung möglich.
    Achtung: Solcherart optimierte Versicherungen müssen mindestens 12 Jahren laufen und dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Dafür sind aber auch Einmalanlagen möglich.
    Und noch eines: Der Verkauf von gebrauchten Lebensversicherungen auch nach altem Recht an Dritte ist künftig steuerpflichtig.
     
  • Bestandsschutz
    Grundsätzlich bleiben Kursgewinne von Anlagen nach altem Recht unbegrenzt steuerfrei, wenn die Anlagen vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden und die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten wird.
    Ausnahme sind Zertifikate - hier endet der Bestandsschutz schon am 30.06.2009, und er gilt auch nur für Produkte, die vor dem 15.03.2007 gekauft wurden!

Damit ist ganz klar: Außer auf Anlagen mit Bestandsschutz und zunächst auch Immobilien nach 10 Jahren wird es künftig überhaupt keine Möglichkeiten mehr geben, vollständig steuerfreie Erträge zu erhalten!
Anleger können sich jetzt nur noch darauf konzentrieren, ihre Steuerlast zu reduzieren - eine Vermeidung ist nicht mehr möglich!
Wie es sich für den einzelnen genau darstellt, das kann mit einem "Abgeltungssteuerrechner" der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" berechnet werden:
http://www.insm.de/Interaktiv/Inhalte/INSM-Abgeltungssteuerrechner.html

Aus dem oben Dargestellten ergeben sich zwangsläufig folgende Maßnahmen, um steuerlich besser dazustehen:

  1. Vor dem 01.01.2009 möglichst viele Gelder in Anlagen mit Kursgewinnen umschichten, um den Bestandsschutz der steuerfreien Kursgewinne auszunutzen.
     
  2. Solche Anlagen wählen, die nach Möglichkeit über lange Zeit nicht umgeschichtet werden müssen - im Idealfall sehr langfristig als attraktiv zu betrachtende Aktienfonds oder noch besser Dachfonds. Denn diese können die enthaltenenen Zielfonds steuerneutral frei umschichten.
    Für besonders vermögende Anleger ab 1,25 Mio. EUR Vermögen bieten sich luxemburger Spezialfonds an, die schon für einen einzelnen Anleger dieser Größenordnung speziell nach seinen Vorstellungen errichtet werden.
     
  3. Zertifikate vor dem 31.12.2008 verkaufen und in Fonds umschichten - damit wird der Bestandsschutz erhalten.
    Ebenso sollten ab dem 01.01.2008 keine Zertifikate mehr gekauft werden, wenn man sie länger als ein Jahr halten möchte. Man würde sich die Möglichkeit nehmen, steuerfrei in Anlagen mit Bestandsschutz zu wechseln.
     
  4. Sparverträge ab 2009 über Versicherungen nutzen, da diese die angefallenen Erträge erst bei Auszahlung und dann auch nur mit dem halben persönlichen Steuersatz besteuern.
    Die Spitzensteuer (ohne "Reichensteuer") liegt aktuell bei 43%. Davon die Hälfte sind 21,5%, was immer noch deutlich unter der Abgeltungssteuer von 25% liegt. Da aber kaum jemand die Spitzensteuer zahlt, lohnen sich Versicherungsmäntel besonders!
     
  5. Ab 2009 auch für größere Einmalanlagen einen Versicherungsmantel prüfen, denn innerhalb des Versicherungsmantels kann zwischen den Fonds auch ganz nach Wahl des Anlegers steuerfrei hin- und hergetauscht werden.
    Dazu kommt der erhebliche steuerliche Gesamtvorteil einer Versicherungslösung, denn hier gilt das gleiche wie unter d): Die Spitzensteuer (ohne „Reichensteuer“) liegt aktuell bei 43%. Davon die Hälfte sind 21,5%, was immer noch deutlich unter der Abgeltungssteuer von 25% liegt. Da aber kaum jemand die Spitzensteuer zahlt, lohnen sich Versicherungsmäntel besonders!

FAZIT:
Im Grunde wird der Anleger ab 2009 eine grundsätzliche Entscheidung treffen:
Möchte er sein Geld flexibel haben? Dann kommt er um die jährliche Abgeltungssteuer nicht herum. Möchte er steuerlich optimieren? Dann muß er auf Flexibilität verzichten und einen Versicherungsmantel um die Anlagen herum legen.

Mehr als diese zwei Varianten gibt es ab 2009 leider nicht mehr! Also sollte rechtzeitig vor Ende 2008 gehandelt und umgeschichtet werden.

Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Darstellung nicht um eine Steuerberatung, sondern um eine allgemeine Darstellung der Situation und der Möglichkeiten handelt.
Unseren Mandanten stehen wir - bei Bedarf zusammen mit Steuerberatern - für individuelle Lösungen zur Verfügung!.

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2. Finanznews

  • Mini-Crash in China?
    Die Weltwirtschaft hängt inzwischen auf eine faszinierende Weise miteinander zusammen. So kommt es, daß wirtschaftlich insgesamt nur bedingt bedeutende Länder einen bedeutenden Einfluß auf die Aktienmärkte weltweit ausüben können.

    Derzeit ist China die Nation, die hier immer wieder für eine gewisse Nervorsität sorgt. Manchmal zu Recht, manchmal nicht. Allerdings zeigt sich immer wieder, daß es staatliche Eingriffe sind, die diese Folgen verursachen. Denn die boomende chinesische Wirtschaft macht den noch immer kommunistisch und zentralistisch orientierten Machthabern in Peking langsam Angst - man befürchtet schlicht und ergreifend eine Bedeutungslosigkeit der Zentralpolitik gegenüber den Märkten. Daher wird in kleineren Schritten versucht, die Überhitzung der Märkte zu vermeiden - wie bei den meisten staatlichen Eingriffen auch hier mit nur sehr beschränkten Erfolgen.
    Ende Mai hat Peking die Steuer auf Aktiengeschäfte kurzfristig verdreifacht. Die Folge: Die Shanghaier Börse verbuchte ein Minus von 6,5% und die Hälfte der 300 größten Titel verlor im Tagesbereich etwa 10 Prozent.
    Nach einem Plus des Gesamtmarktes von 52% seit Anfang des Jahres 2007 (!) sicherlich eine sehr gesunde Korrektur.

    Doch wie waren die Auswirkungen auf die Märkte weltweit? Hier können wir ein "China-Phänomen" beobachten, das logisch nicht mehr zu erklären ist. Denn mal hat eine Korrektur große Bedeutung und mal gar keine.
    Anfang Januar 2007 gab es schon einmal eine heftigere Korrektur in China. Diese blieb international praktisch vollkommen unbemerkt.
    Am 27. Februar 2007 kam die nächste Korrektur mit einem Minus von 8,8% in Shanghai. Nun reagierte die Welt: Der DAX z.B. fiel an einem Tag um drei Prozent und verlor innerhalb der nächsten zwei Wochen etwa acht Prozent. Über die Beunruhigung der Anleger haben wir in unserem Newsletter ja berichtet.
    Und diesmal? Der Dax verlor nur 0,2% und hat nur wenige Tage später am 1. Juni 2007 später sein Allzeithoch von vor sieben Jahren übertroffen - er notierte mit 8.001,63 Punkten.

    Das Fazit? Nur weil China mal hustet haben die weltweiten Aktienmärkte noch lange keine Grippe - aber sie sollten sich vor Ansteckung vorsehen! Auf gut deutsch: Das Depot langsam aber sicher auf defensivere und von möglichen Kursrückgängen weniger betroffene Titel umstellen.
     

3. Fondsnews

  • Sorgenkind „Metzler Wachstum International“ mit neuem Manager
    Wer zu den Zeiten des Neuen Marktes Ende der 90er Jahre bereits in Aktienfonds investiert war, der kann sich sicherlich noch an einen der schillerndsten Protagonisten erinnern: Den "Metzler Wachstum International", einen internationalen Aktienfonds des Bankhauses Metzler. Die Kurzbeschreibung dazu: " Das Fondsmanagement investiert gezielt in Branchen und Unternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumsaussichten." Innovativer Ansatz! Aber er hat in den Wachstumsjahren bis 2000 hervorragend funktioniert. Die Mittelzuflüsse waren gigantisch und die Presse hob ihn in den Himmel. Der Fondsmanager Klaus Hagedorn war mit seinen Ergebnissen einer der herausragenden Fondsmanager dieser Zeit.

    Dann aber kam das Jahr 2000 und mit ihm die große Börsenkrise. Viele Fonds haben in dieser Zeit 50% und mehr verloren. Besonders betroffen waren die Spezialfonds wie z.B. Biotechnologie oder Telekommunikation und Multimedia. Aber der auf Wachstumswerte ausgerichtete "Metzler Wachstum International" war auch in der Verlustphase immer ganz vorne dabei, wie diese Graphik (nur in der PDF-Ausgabe des Newsletters) eindrucksvoll beweist.
    Besonders erschreckend für einen Internationalen Aktienfonds aber ist die Entwicklung ab 2004. Trotz insgesamt massiv steigender Aktienmärkte weltweit gelang es dem Fonds bislang nicht, überhaupt die Werte von vor 10 Jahren (!) zu erreichen. Und das in einer Zeit, wo der Deutsche Aktienindex DAX gerade wieder genau das Niveau erreicht hat, auf dem er auf der Spitze des Booms im Februar 2000 stand!
    Das heißt, der DAX zumindest hat seine kompletten Verluste nach ziemlich genau 7 Jahren ausgeglichen - selbst wer am Tag vor der großen Krise dort einstieg, hat bis heute außer den entgangenen Zinsen kein Geld verloren mit Aktien!

    Gut, nun ist der Metzler-Fonds ein internationaler und kein europäischer Aktienfonds und somit nicht direkt vergleichbar. Vollkommen richtig! Aber auch die internationalen Aktienmärkte sind seit Jahren ähnlich gut gelaufen. Machen wir einen Vergleich und suchen Fonds der gleichen Kategorie "Aktien weltweit", die mindestens 10 Jahre alt sind. Mehr als 45 Fonds erfüllen diese Anforderungen.
    Nehmen wir aber der Fairness halber zum Vergleich einen Fonds, der damals auch sehr populär war: Der DWS Vermögensbildungsfonds I. In der Entwicklung bis zur Spitze hin waren beide Fonds sehr vergleichbar - dann aber trennte sich die Spreu vom Weizen: Der DWS verlor auch gut, fing sich ab Mitte 2004 aber wieder gut und setzte dann zur Aufholjagd an. Heute hat er praktisch wieder seinen historischen Höchststand erreicht!
    Der Metzler dagegen verlor und verlor - und konnte die tolle Aktienhausse der letzten Jahre nicht mal ansatzweise nutzen. Er steht heute noch unter dem Stand von vor 10 Jahren!
    Diese Graphik (nur PDF-Ausgabe des Newsletters) zeigt den Unterschied sehr deutlich.

    Ein - sagen wir es freundlich - desaströses Ergebnis für den "Metzer Wachstum International". Nun, nach sehr vielen Jahren, will man mit neuen Fondsmanagern etwas an der Entwicklung des Fonds ändern. Klaus Hagedorn, der seit 20 Jahren für Metzler im Fondsmanagement tätig ist, wird zum Jahreswechsel in den Ruhestand treten. Mit warmen Worten („Die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lassen das Wachstumssegment als strategische Ergänzung innerhalb des Gesamtportfolios wieder interessant werden“, so der neue Portfoliomanager Heiko Veit) versucht man, die verbliebenen Anleger bei der Stange zu halten und neue zu gewinnen.

    Angesichts der gezeigten Qualitäten ist es für uns vollkommen unverständlich, daß in diesem Fonds noch immer über 500 Mio. EUR Anlegergelder stecken. Wir können dafür nicht auch nur einen einzigen Grund erkennen - genausowenig wie für eine Neuanlage dort!
     
  • Fonds-Factbook 2006 erschienen
    Gerade ist vom Datenanbieter FWW das Fonds-Factbook für das Jahr 2006 erschienen. Darin wird sehr übersichtlich dargestellt, wie es um den Markt der in Deutschland angebotenen Investmentfonds bestellt ist - die Lektüre ist sehr empfehlenswert.

    Hier nur einige wenige Fakten mit Stand 31.12.2006:
    - In Deutschland sind insgesamt 6.213 Fonds ("Sondervermögen" ohne Unter-Anteilsklassen)
     zugelassen
    - 41,2% der Fonds (2.559 Stück) sind Aktienfonds
    - 23,2% der Fonds (1.444 Stück) sind Rentenfonds
    - 10,2% der Fonds (635 Stück) sind Mischfonds
    - 8,6 % der Fonds (542 Stück) sind Dachfonds
    - 5,0% der Fonds (311 Stück) sind Indexfonds

    Die meisten Fonds stammen von der Deutsche Bank Gruppe (vorrangig DWS) mit 388 Fonds, gefolgt von der Deka (Sparkassengruppe) mit 214 Fonds und Pioneer/Activest mit 210 Fonds. Auf den Plätzen 4 und 5 sind Allianz/DIT mit 201 Fonds und die Union (Volksbankengruppe) mit 190 Fonds.

    Im Bereich der Aktienfonds allgemein sind folgende Assetklassen besonders populär:
    - Region Weltweit: 339 Fonds (=22,38%)
    - Region Europa: 268 Fonds (=17,69%)
    - Region USA: 126 Fonds (=8,32%)
    - Region Emerging Marktes: 96 Fonds (=6,34%)
    - Region Japan: 96 Fonds (=6,34%)

    Interessierten Lesern empfehlen wir den Download des Fonds-Factbooks unter
    http://fww.de/downloads/fonds-factbook_2006 .
     
  • Deutsche Bank will eigenes Hochhaus von Fonds zurückkaufen
    In Frankfurt, mit seinen Hochhäusern bekanntlich das größte deutsche Freilichtmuseum für Bankgewinne, residiert die Hauptverwaltung der Deutschen Bank in ihren als "Soll und Haben" populären Zwillingstürmen an der Taunusanlage.
    Dieses Hochhausensemble gehört bislang aber interessanterweise nicht ihr selbst, sondern wurde im Jahr 1984 über einen Geschlossenen Immobilienfonds finanziert. Von diesem hat die Deutsche Bank die Gebäude angemietet - und zwar eigentlich bis zum Jahr 2014. Allerdings ist das Grundstück immer im Besitz der Deutschen Bank geblieben, es wurde dem Fonds lediglich im Erbbaurecht überlassen. Und dieses endet im Jahr 2019. Dann fällt das Grundstück zusammen mit dem daraufstehenden Gebäude zum Preis von 25% der Gebäude-Herstellungskosten zurück an die Deutsche Bank.

    Den Anlegern war dies schon immer bekannt und einkalkuliert - man rechnete mit einer sicheren Rendite von 6 Prozent pro Jahr über die ganze Laufzeit. Doch nun macht die Deutsche Bank dem Fonds das Angebot, das Gebäude vorzeitig zurückzukaufen. Es stehen größere Renovierungsarbeiten an, da der Brandschutz erheblich verbessert werden muß. In diesem Zusammenhang ist das Kaufangebot über ca. 271 Mio. EUR zu sehen.
    Für die Anleger würde es bedeuten, daß statt der erwarteten Rendite von 6,4 Prozent pro Jahr über 35 Jahre eine Rendite von 8,9% pro Jahr über 23 Jahre erzielt wird - so zumindest die Berechnungen des Branchendienstes "fondstelegramm.de". Ein sicherlich sehr überlegenswertes Angebot für die Anleger und nachträglich ein Zeichen, daß gut konzipierte Geschlossene Immobilienfonds langfristig tatsächlich eine sichere und ertragreiche Anlage sein können!
     

4. Versicherungsnews

  • Was Lebensversicherungen bringen
    Der Branchendienst "map-report" hat überprüft, was Lebensversicherungen tatsächlich in der Vergangenheit an Rendite gebracht haben.
    Bekanntlich sind ja Lebensversicherungen durch ihre sehr konservative und sichere Anlagestrategie am ehesten mit Festverzinslichen Wertpapieren zu vergleichen. Vorteil diesen gegenüber: Sie können mit Sparbeiträgen bedient werden und haben zusätzlich steuerliche Vorteile.
    Allerdings hängen die tatsächlichen Leistungen der Versicherungen einerseits von deren Kosten, andererseits aber natürlich vor allem von den am Markt erzielbaren Zinsen ab. Je höher das Zinsniveau des Marktes, desto höher die Erträge der Lebensversicherungen und desto rentabler die entsprechenden Verträge.

    Der map-report hat hierzu tatsächliche Vergangenheitsergebnisse überprüft und einige bemerkenswerte Zahlenreihen aufgestellt:

    Ablauf eines Vertrages im Jahr 1990:
    30-Jahres-Versicherungsvertrag:
       5,72% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    20-Jahres-Versicherungsvertrag:
       6,25% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    12-Jahres-Versicherungsvertrag:
       6,19% durchschnittliche Rendite pro Jahr

    Ablauf eines Vertrages im Jahr 1995:
    30-Jahres-Versicherungsvertrag:
       6,01% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    20-Jahres-Versicherungsvertrag:
       6,48% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    12-Jahres-Versicherungsvertrag:
       6,38% durchschnittliche Rendite pro Jahr

    Ablauf eines Vertrages im Jahr 2000:
    30-Jahres-Versicherungsvertrag:
       6,18% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    20-Jahres-Versicherungsvertrag:
       6,52% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    12-Jahres-Versicherungsvertrag:
        6,22% durchschnittliche Rendite pro Jahr

    Ablauf eines Vertrages im Jahr 2005:
    30-Jahres-Versicherungsvertrag:
       5,80% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    20-Jahres-Versicherungsvertrag:
       5,64% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    12-Jahres-Versicherungsvertrag:
       4,42% durchschnittliche Rendite pro Jahr

    Ablauf eines Vertrages im Jahr 2007:
    30-Jahres-Versicherungsvertrag:
       5,52% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    20-Jahres-Versicherungsvertrag:
       5,16% durchschnittliche Rendite pro Jahr
    12-Jahres-Versicherungsvertrag:
        4,09% durchschnittliche Rendite pro Jahr

    Die deutlich geringeren Ergebnisse bei Abläufen in den letzten Jahren sind nun mal ein Ergebnis der bald schon 10 Jahre währenden Niedrigzinsphase. Sollten die Zinsen insgesamt - wie ja derzeit ersichtlich - ansteigen, kann also auch wieder mit höheren Ergebnissen gerechnet werden.
    Und bitte: Es sind Durchschnittswerte! Gute Versicherungsunternehmen können durchaus ein um 0,5%-Punkte oder sogar noch höheres Ergebnis erzielt haben!
     
  • Stresstest bestanden
    Eine erfreuliche Nachricht für die Versicherungskunden in Deutschland: Wie die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin mitteilt, haben alle deutschen Lebensversicherungen den sogenannten "Stresstest" auf Basis der Zahlen des Jahres 2006 bestanden.
    Dieser Stresstest (wie berichteten bereits mehrfach in den letzten Jahren) prüft, wie die Versicherungen mit einem Rückgang der Märkte klarkommen. In der Vergangenheit gab es leider einige Unternehmen, die bei größeren Rückgängen vor der Insolvenz gestanden hätten - doch dieser Rückgang trat glücklicherweise nicht ein, lediglich die MANNHEIMER Lebensversicherung mußte deswegen im Jahr 2003 aufgeben.
    Doch die Versicherungen konnten sich gut erholen und sind nun laut BAFin-Chef Jochen Sanio in der Lage, auch einen 35%igen Rückgang der Aktienmärkte zu verkraften.
    Wobei man fairerweise sagen muß, daß die deutschen Lebensversicherer im Schnitt deutlich unter 10% in Aktien investiert sind - das begrenzt das Risiko automatisch!
     
  • Die größten Lebensversicherungen
    Die "Zeitschrift für das Versicherungswesen" analysiert alljährlich die deutschen Lebensversicherungen. Auf Basis der Zahlen des Jahres 2006 wurden hier die nach gebuchten Bruttobeiträgen (also nach Beitragszahlung) größten Unternehmen ermittelt:
    1. Allianz (13 Mrd. EUR)
    2. Zurich Deutscher Herold (4,13 Mrd. EUR)
    3. AachenMünchener (3,9 Mrd. EUR)
    4. R+V (Rang aufgrund der Vorjahresdaten von 3,23 Mrd. EUR)
    5. Hamburg-Mannheimer (3 Mrd. EUR)
    6. Debeka (2,77 Mrd. EUR)
    7. Volksfürsorge (2,4 Mrd. EUR)
    8. Victoria (2,17 Mrd. EUR)
    9. HDI Gerling (2,1 Mrd. EUR)
    10. AXA (1,98 Mrd. EUR)

    Die zweitplatzierte Gesellschaft Zurich Deutscher Herold ist erst jüngst durch eine Fusion entstanden, genau wie HDI Gerling.
    Die Debeka gehört nicht nur zu den 10 größten Unternehmen, sondern auch zu den fünf prozentual wachstumsstärksten Versicherungen. Hier werden wir also im nächsten Jahr wahrscheinlich eine Verschiebung der Plätze sehen können.
     
  • Betriebliche Altersvorsorge unter Druck
    Ein aktuelles und gerade in Revision gegangenes Urteil vom Landesarbeitsgericht München erschreckt momentan die Versicherungsbranche. Darin haben die Richter festgestellt, daß ein Vertrag über eine Gehaltsumwandlung in eine Altersvorsorge rechtsunwirksam ist.
    Hintergrund dieser Entscheidung ist die Struktur des Versicherungsvertrages, der zur Deckung der Versorgungszusage abgeschlossen wurde. Dieser ist nämlich wie praktisch alle anderen Lebensversicherungsverträge so kalkuliert, daß gerade in den ersten Jahren ein größerer Teil der eingezahlten Beiträge für die Deckung der während der gesamten Vertragsdauer anfallenden Vertrags- und Abschlußkosten verwendet wird. Die Folge: Der Rückkaufswert ist in den ersten Jahren geringer als die eingezahlten Beiträge.

    Das hat das Landesarbeitsgericht München nun ausdrücklich für die Betriebliche Altersvorsorge als unzulässig bezeichnet! Dabei ist es aber so weit gegangen, daß nicht mal die Kostenverteilung auf fünf Jahre - wie auch nach dem neuen VersicherungsVertragsGesetz ab 2008 vorgesehen - zulässig ist.
    Im vorliegenden Fall wurde der Arbeitgeber als für den Vertragsabschluß Verantwortlicher dazu verurteilt, der Klägerin rückwirkend die gesamte Vergütung nachzuzahlen - die Vereinbarung über die Umwandlung von Gehalt in Altersvorsorge sei unwirksam.
    Das ist für die Versicherungsbranche ein so heftiges und umfassendes Urteil, daß jetzt in Revision gegangen wurde.

    Allerdings bringt dieses Urteil erhebliche Unruhe in die Vermittlerschaft - denn niemand weiß, welche Tarife er heute noch rechtssicher vermitteln kann. Das Plus der bevorstehenden Belastung der Beiträge in die Betriebliche Altersvorsorge ab 2008 (wir berichteten in der letzten Newsletter-Ausgabe) führt offensichtlich aktuell zu einem deutlich nachlassenden Geschäft in der Betrieblichen Altersvorsorge.
    Also wieder eine Säule weniger, über die die Bundesbürger ihre Altersvorsorge sicherstellen!.
     

5. Renten- und Sozialversicherungsnews

  • Klage gegen Wahltarife der Gesetzlichen Krankenkasse
    Seit April 2007 dürfen bzw. müssen die Gesetzlichen Krankenkassen ja ihre Wahltarife anbieten. Die sehr kurze Umsetzungsfrist hat die Kassen vor nicht unerhebliche Probleme gestellt und noch immer bieten viele Kassen die eigentlich vorgeschriebenen Pflicht-Wahltarife noch nicht an.
    Andere werben dagegen sehr offensiv mit den neuen Möglichkeiten. Wobei hier die Vorteile oft eher auf Seiten der Krankenkasse zu sehen sind, denn das Mitglied ist bei der Entscheidung für einen Wahltarif dann drei Jahre fest an die entsprechende Krankenkasse gebunden!

    Nicht zuletzt dieser Umstand führte dazu, daß Verbraucherschützer vor dem übereilten Abschluß von Wahltarifen warnen und empfehlen, zunächst einmal die Entwicklung und Angebote des Marktes abzuwarten und diese dann mit den ohne Verpflichtungen erhältlichen Normalbeiträgen zu vergleichen. Nach Inkrafttreten des unsäglichen Bürokratie- und Wettbewerbsverhindungsmonsters "Gesundheitsfonds" kann man ja immer noch neu entscheiden. Dem stimmt auch z.B. die mhplus BKK zu - sie bietet zwar auch Selbstbehalts- und Bonustarife an, rät aber trotzdem zur Vorsicht.
    Ganz anders eine Pressemitteilung der BKK Essanelle, in der diese vermeldet "Verbraucherschützer schüren unnötige Ängste vor Wahltarifen". So beharkt man sich halt gegenseitig - aber über größere Erfolge von Wahltarifen bei den Mitgliedern haben wir bislang noch nichts gehört.

    Doch nun bietet die AOK Rheinland einen Wahltarif an, der weit über das von den Gesetzlichen Krankenkasse gewohnte Maß hinausgeht: Wie bei einer Privatversicherung können Ein- und Zweibettzimmerleistungen im Krankenhaus oder zusätzliche Zahnersatzleistungen abgesichert werden. Das zuständige Landesversicherungsamt NRW hat diesen Tarif genehmigt. ‘
    Das ist natürlich ein direkter Angriff auf die Privaten Krankenversicherungen, die durch umfangreiche gesetzliche Maßnahmen ohnehin schon seit Jahren vom Gesetzgeber in den Würgegriff genommen werden.
    Die meisten privaten Krankenversicherungen aber haben in der Vergangenheit ihren Ausweg in Kooperationen mit Gesetzlichen Krankenkassen gesucht und gemeinsam mit diesen Zusatzversicherungen angeboten (wir berichteten). Damit sind natürlich den Kassen erhebliche Kenntnisse der Privatversicherung zugeflossen - und diese werden nun offensichtlich ausgenutzt.
    Gegen dieses Vorgehen wagte aber kein Versicherer bislang aufzumucken, zu wichtig waren wohl Kooperationen geworden, als daß man sie gefährden wollte.

    Als einziges Unternehmen hat nun die CONTINENTALE Krankenversicherung Klage gegen die besagten Wahltarife der AOK Rheinland eingereicht. Kein Wunder: Dieses Unternehmen hat sich von Anfang an gegen eine Kooperation mit Gesetzlichen Krankenkassen gewehrt und diese konsequent abgelehnt.
    Die Begründung des Continentale-Vorstandsvorsitzenden Rolf Bauer: "Die Krankenkassen sind als Sozialversicherungsträger im Wettbewerbs- und im Steuerrecht privilegiert. Wenn sie in den Markt der privaten Krankenversicherer eindringen, kann von einem fairen Wettbewerb nicht die Rede sein".
    Wahlleistungstarife, so die Pressemitteilung der Continentale, dürfen die Krankenkassen zwar grundsätzlich anbieten, aber mit den jetzt genehmigten Tarifen würden sie ihren Auftrag weit überschreiten. "Aufgabe der Krankenkassen ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit medizinisch notwendigen Leistungen sicherzustellen. Ein Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung sind damit sicherlich nicht abgedeckt. Die Angebote der AOK Rheinland hätten nie genehmigt werden dürfen", so Rolf Bauer.

    Gleichzeitig hatte Daniel Bahr, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP, laut dem Versicherungsjournal in einer offiziellen Anfrage nach der Rechtmäßigkeit solcher Wahltarife gefragt. Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundes-Gesundheitsministerium Marion Caspers-Merk hat darauf im Namen der Bundesregierung geantwortet, daß eine solche Leistung keine Ausweitung des Leistungskataloges der GKV darstelle, sondern "lediglich eine höher vergütete Variante der GKV-Leistung 'Krankenhausbehandlung' darstelle".
    Das sieht der Bundesverband der privaten Krankenversicherungen naturgemäß anders, die diese Wahltarife als rechtswidrigen Eingriff des Staates in einen funktionierenden privat organisierten Markt und in die Berufsfreiheit der privaten Krankenversicherungen sowie als massive Benachteiligung dieser darstellen. Das sei nicht zuletzt nach europäischem Wettbewerbs- und Kartellrecht unzulässig.

    Es bleibt spannend, wann und wie das Urteil dazu ausfällt und bis zu welcher Instanz es hochgetrieben wird - unter Umständen werden wir es in einigen Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof wiederfinden.
     
  • Pflegereform ante portas
    Daß die 1995 von Norbert Blüm eingeführte Pflegepflichtversicherung an sich ja eine gute Idee war, durch das "Schneeballsystem" des Generationenvertrages aber vollständig mißglückt ist, hat sich mittlerweile sicherlich allgemein herumgesprochen.
    Anstatt von vorne herein eine solide Kapitaldeckung aufzubauen hat Blüm seinerzeit auf die zusammenbrechenden Prinzipien der Umlage gesetzt - was heute nach nur knapp 12 Jahren zu nicht mehr zu finanziernden Problemen führt.
    Daher steht die nächste größere Reform bereits vor der Tür, diesmal die der Pflegeversicherung.

    Erster Ansatz der dafür zuständigen Ministerin Ulla Schmidt: Die Forderung nach Abschaffung der Privaten Versicherungen in diesem Bereich und Verstaatlichung der von den dort Versicherten angesparten Kapitalrücklagen. Verfassungsrechtlich sicherlich nicht zulässig, aber das hält bekanntlich von linkspopulären Forderungen zur Profilierung gegen den Konkurrenten SED/PDS/WASG nicht ab.
    Frau Ministerin zieht sich derzeit daher auch eher auf Forderungen nach einer Dynamisierung der Beiträge analog der Ausgaben zurück. Denn eines gibt sie zu: Mit dem aktuellen Beitragssatz von 1,7% sind die Leistungen nicht mehr darstellbar.

    Und dann die neueste Idee: Die Schaffung einer Privaten Zusatz-Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung analog der Riester-Rente.
    Seien wir gespannt, was noch alles kommen wird. Die ersten Ergebnisse der Beratungen sollen Anfang Juli 2007 vorliegen.
     

6. Rechts- und Steuernews

  • Fondsanleger muß Darlehen nicht bedienen
    Das Fondstelegramm berichtet von einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 9/06), nach dem ein Anleger eines Geschlossenen Immobilienfonds - in diesem Fall der "HAT-43" - sein zur Finanzierung des Fondsanteils aufgenommenes Darlehen nicht mehr bedienen oder zurückzahlen muß!
    Hintergrund ist, daß der Darlehensvertrag über einen Treuhänder abgeschlossen wurde. Dieser Treuhänder aber hatte keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, daher sind die von diesem im Namen des Anlegers abgeschlossenen Darlehensverträge nichtig.
    Gegen das Urteil ist keine Revision mehr möglich.

    Das bedeutet für alle Anleger von Geschlossenen Immobilienfonds, daß sie dringend prüfen sollten, ob auch in ihrem Fall der Abschluß eines Darlehensvertrages über einen dazu von ihnen bevollmächtigten Treuhänder getätigt wurde. Wenn ja, sollte umgehend juristischer Rat auf Basis dieses Urteils eingeholt werden!
     
  • Banken müssen Kickbacks offenlegen
    Daß Banken an der Vermittlung von Finanzprodukten Geld verdienen ist ja klar und auch in Ordnung. Doch bei manchen Produkten - und vor allem bei hauseigenen bzw. von einer konzerninternen Gesellschaft aufgelegten Produkten - ist die Marge besonders hoch.
    Auch das ist okay - solange die an die Bank fließenden Gebühren offen ausgewiesen werden. Das aber ist meist nicht der Fall, denn es gibt sogenannte "Kick-Backs". Das sind verdeckte Zahlungen aus dem Produkt, finanziert vom Anleger durch die im Produkt enthaltenen Verwaltungs- oder Managementgebühren (bei Fonds) bzw. durch die Konstruktion an sich (bei Zertifikaten). Gerade bei letzteren ist die Gebührenstruktur ohnehin in der Regel so undurchschaubar, daß wohl mit dem Inkrafttreten der MiFID („Markets in Financial Instruments Directive“) zum 1. November 2007 die Zertifikate wohl einen Großteil ihrer Attraktivität für die Emittenten verlieren werden.

    Doch schon jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, daß Banken über vereinbarte interne Provisionen (eben sogenannte Kickbacks, die außerhalb der normalen Bankgebühren oder Ausgabeaufschläge laufen) aufklären müssen. Der BGH sieht hier einen erheblichen Interessenkonflikt, da der Kunde nicht sicher sein könne, ob die Bank ein Produkt wegen dessen Güte oder der Provisionshöhe empfehle.
    Die Banken haben sich Ende Mai auf diese neue Situation eingestellt und informieren ihre Kunden neuerdings über diese Provisionen - nach eigenen Angaben zumindest. Allerdings meist nur allgemein und nur auf Nachfrage konkret.
    Einen Rückgang der Umsätze dadurch hat allerdings noch kein Institut vermeldet...
     

7. Und dann war da noch...

... der Versuch der AOK Baden-Württemberg, mit einer Rabattkarte Mitglieder an sich zu binden. An sich eine gute Idee, aber vielleicht hätte man als Gesetzliche Krankenkasse bei der Wahl der Partnerunternehmen etwas vorsichtiger sein sollen.

Ein ZDF-Reporter hat sich laut Bericht der Financial Times Deutschland auf den Weg gemacht, die Rabatte zu prüfen. Und diese standen nur bedingt im Zusammenhang mit einer positiven Gesundheitsförderung:

    - Bei Fast-Food-Ketten gab es bei Vorlage der Karte ein Upgrade auf die Maxi-Größen oder einen kostenfreien Cheeseburger

    - Bars haben Preisnachlässe auf hochprozentige Alkoholika gewährt

    - Piercing-Studios gaben Rabatte

    - In Solarien durfte man für´s gleiche Geld länger unter die Sonne.

Also eine volle Unterstützung der Warnungen von Experten vor zu fetter Ernährung, zuviel Alkohol, Entzündungen von Piercings und Hautkrebs durch Solarienbesuche!

Nach dem entsprechenden Bericht hat die AOK wohl doch mal nachgedacht und die entsprechenden Angebote zumindest von der Website genommen, so die Financial Times Deutschland.

Manches wäre halt vorher sinnvoller als nachher...

 

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