| ALTERNATIV: Den Newsletter im lesefreundlichen PDF-Format herunterladen Die Themen des Monats: 1. TOP-Thema: Die Reform des VersicherungsVertragsGesetzes 2. Finanznews 3. Fondsnews 4. Versicherungsnews 5. Renten- und Sozialversicherungsnews 6. Rechts- und Steuernews 7. Und dann war da noch... -------------------------------------------------------------------------------
1. TOP-THEMA: Die Reform des VersicherungsVertragsGesetzes Der Finanzdienstleistungsbereich in Deutschland kommt nicht zur Ruhe, in kürzester Zeit erleben wir massivste Umwälzungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Seit dem 22.05.2007 gilt das neue Versicherungsvermittlungsrecht (wir berichteten) und zum November 2007 tritt die MiFID Markets in Financial Instruments Directive in Kraft. Diese macht dann Anlageberatung jeder Art zur zulassungs- und genehmigungspflichtigen Tätigkeit mit umfangreichen Verpflichtungen für den Berater. Damit aber nicht genug, denn schon am 01.01.2008 folgt das neue
Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG), das jetzt vom Bundestag beschlossen wurde. Das bestehende VVG stammt aus dem Jahr 1908 und lehnt sich an die Reichsversicherungsverordnung an, ist also nur noch bedingt zeitgemäß. Eine Reform war daher dringend notwendig - allerdings wurde wie so oft das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Besonders die Regelungen zur Lebensversicherung zeigen, daß auf Seiten der
"Fachpolitiker" oft kein oder nur ein vollkommen unzureichendes Sachwissen und Kenntnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge vorhanden ist. Populismus geht auch hier vor. Und man geht ab von den hohen Sicherheitsstandards (sprich Bildung von stillen Reserven zum Ausgleich von Verlusten wie z.B. in den Jahren 2000 bis 2003) zu Gunsten höherer direkter Überschußzuweisungen für die Kunden. Das ist sehr schade, denn genau hier gab es gute Möglichkeiten für die deutschen
Lebensversicherungen, sich zu differenzieren: Es gab schon immer Versicherungen, die ihre Überschüsse möglichst vollständig und zeitnah den Kunden direkt gutgeschrieben haben. Dafür wurden sie von der Presse immer wieder gelobt - wobei aber die Risiken dieser Praxis entspannt vernachlässigt wurden. Und es gab die Versicherungen, die einen gewissen Teil der Überschüsse zum Aufbau von Reserven genutzt haben, um im Falle eines Falles "Speck auf den Rippen" zu haben. Das heißt,
hier wurden Bewertungsreserven aufgebaut, die im Bedarfsfall zu Gunsten der Kunden aktiviert werden konnten. Meist erfolgte eine entsprechende Gutschrift an den Kunden im sogenannten "Schlußüberschuß". Beide Varianten haben ihre Berechtigung und ihre Freunde: Der besonders sicherheitsorientierte Anleger wird ohne Frage ein Unternehmen mit hohen Reserven wählen. Denn solche sind, das haben
die großen Krisenjahre 2000 bis 2003 gezeigt, ohne Probleme in der Lage, wirtschaftliche Engpässe abzufedern und ihren Kunden trotzdem eine attraktive Verzinsung darzustellen - auch wenn der Markt es eigentlich gar nicht hergibt. Es ist also im Grunde der von jedem denkenden Menschen praktizierte Ausgleich: "Habe ich genug, lege ich etwas davon für schlechte Tage zurück und nutze es dann". Doch dieses eigentlich sinnvolle Vorgehen erscheint heute leider altmodisch und wird nicht
zuletzt durch die Politik aktiv verhindert. Viel mehr werden die Sofortgutschriften gefördert. Das Ziel: Jeder soll sofort bekommen, worauf er "ein Anrecht hat". Soweit eigentlich auch ganz richtig - aber wo ist der Sinn, wenn ich mich nackt ausziehe, meine Kleider verschenke und dann wird es kalt? Genau das aber wurde und wird praktiziert: Statt der Bildung von Rücklagen und Sicherheiten werden Gutschriften ausgeschüttet. Das Ergebnis solcher Maßnahmen zeigt beispielhaft die
HANNOVERSCHE Leben, über deren Probleme wir von 1999 bis 2003 ausführlich berichtet haben. Diese steckte genau aufgrund dieser Ausschüttungspolitik in allergrößten Schwierigkeiten und konnte nur in praktisch letzter Minute durch eine Übernahme mit umfangreicher Geldspritze vor der Pleite bewahrt werden. Ist also eine Sofortausschüttung wirklich immer im Sinne der sehr sicherheitsorientierten Käufer einer langfristig laufenden klassischen deutschen Lebensversicherung? Unseres Erachtens nach nicht, weshalb wir das neue VVG auch kritisch sehen. Denn dieses sieht als einen zentralen Punkt vor, daß Lebensversicherungen auch nicht realisierte Erträge, sogenannte "stille Reserven" dem Kunden unwiderruflich gutschreiben müssen. Die Folge: Gehen die Reserven dann doch verloren, muß der Kunde entschädigt werden. Jedes Kind aber weiß, daß Kurse im Wert schwanken, also auch
nach unten gehen. Auch und gerade in letzter Zeit die Kurse von Festverzinslichen Wertpapieren. Wie also sollen da Versicherungen noch ertragreich die Gelder ihrer Kunden anlegen können? Die einzige Antwort auf diese durchaus berechtigte Frage war das "Entgegenkommen" der zuständigen Justizministerin Brigitte Zypries, daß "nur" die Hälfte der stillen Reserven verbindlich gutgeschrieben werden muß - die andere Hälfte darf zur flexiblen und durchaus auch mal etwas
schwankungsreicheren Anlage verwendet werden. Eine sinnvolle Regelung? Wohl kaum, denn entweder werden nun zuviel stille Reserven gebildet, damit die erlaubten 50% ausreichend sind für vernünftige Erträge, oder die Renditen von klassischen Lebensversicherungen werden zurückgehen. Verbraucherschutz? So wirklich nicht! Und damit der Vollständigkeit halber noch die weiteren wesentlichen Änderungen im neuen VVG:
- Pflicht-Beteiligung an stillen Reserven wie oben beschrieben
- Verteilung der Abschlußkosten auf fünf Jahre, um höhere Rückkaufswerte am Anfang der Vertragsdauer zu erhalten.
- Abschaffung
des "Alles oder nichts-Prinzips" in der Sachversicherung. Das führt dann z.B. bei grober Fahrlässigkeit künftig zu einer zumindest teilweisen Zahlungspflicht der Versicherung im Verhältnis zum Mitverschulden des Kunden.
- Informationspflichten, nach denen dem Kunden alle Versicherungsbedingungen incl. einem zusätzlichen Informationsblatt vor Abschluß übergeben werden müssen (Abschaffung
des sogenannten "Policenmodells", bei dem die Bedingungen erst nachträglich mit dem Versicherungsschein kamen).
- Klarere Gesundheitsfragen: Künftig muß der Kunde nur noch beantworten, was konkret erfragt wird. Allgemeine Fragen nach "Erkrankungen, z.B...." sind dann endlich nicht mehr zulässig, jede relevante Erkrankung muß explizit erfragt werden. Das macht diese
Gesundheitsfragen für den Kunden endlich rechtssicher beantwortbar!
Ebenfalls mit enthalten sind im neuen VVG die von uns bereits in der letzten Ausgabe beschriebenen Neuerungen durch das Versicherungs-Vermittlungsgesetz. . 2. Finanznews
- Allfinanzkonzerne - ein Traummodell ohne Zukunft?
Einst war es der große Traum der Chefs deutscher Finanzdienstleistungsunternehmen: Die Vereinigung aller Sparten unter einem Dach, also das integrierte Angebot von Versicherungen,
Bankdienstleistungen, Investmentprodukten und Bausparen in einer Wertschöpfungskette. Prominentestes Beispiel dafür ist die Allianz mit ihrer Übernahme der Dresdner Bank - das aber schon heute als grandios gescheitert angesehen wird. Hier nutzen lediglich 0,4% der Kunden (das sind 4 von 1.000) Produkte aller drei Konzernsparten Bank, Fondsgesellschaft und Versicherung. Angeblich steht sogar der Verkauf der Dresdner Bank immer wieder zur Disposition - soll aber aus Imagegründen des
amtierenden Vorstands nicht möglich sein. Eine hervorragende Zusammenfassung der Vorgänge hat die FAZ vor Kurzem herausgegeben. Ein Artikel, den wir unbedingt zur Lektüre empfehlen können!
- Massive Fehlberatungen bei Banken?
Nach dem Beschluß zur Abgeltungssteuer der Bundesregierung ist klar, daß jetzt neu gekaufte Zertifikate am 01.01.2009 ihr Steuerprivileg verlieren. Konkret: Wird das Zertifikat nach dem 31.12.2008 verkauft, dann sind die erzielten Kursgewinne voll steuerpflichtig!
Hätte der Kunde dagegen einen Fonds gekauft, dann wäre die Steuerfreiheit der Kursgewinne auf unbegrenzte Zeit "konserviert" worden. Im Sinne der Kunden müßte also nun jede Bank massiv zu Fonds raten. Was aber passiert in der Praxis? Die Zahl der am Markt angebotenen Zertifikate hat gerade die Marke von 200.000 überschritten (zum Vergleich: Es gibt etwas mehr als 6.000 Fonds gemäß der letzten Analyse von FWW). Gleichzeitig ist die Werbemaschine pro Zertifikate auf
Hochtouren angelaufen; in einschlägigen Fach- und Publikumszeitschriften wird man von Zertifikatewerbung geradezu erschlagen. Und die Banken? Verkaufen diese Produkte mehr denn je zuvor! Verantwortlichkeit? Woher denn! Aber fassen wir es nochmal zusammen: Würde verantwortlich beraten, dann müßten die Banken aus steuerfreiheit-konservierenden Gründen ganz klar Fonds empfehlen. OK, Zertifikate sind NOCH steuerfrei in den Kursgewinnen, sofern sie - mindestens ein Jahr gehalten und
- vor dem 01.01.2009 verkauft werden. Hält man das ein und kauft ebenfalls rechtzeitig vor dem 01.01.2009 vom Erlös einen Fonds, dann erhält man sich alle Vorteile.
Aber: Wissen das die Kunden, denen heute Zertifikate verkauft werden? Ist ihnen auch bewußt, daß der Verkauf ihres heute gekauften Zertifikats innerhalb dieses kleinen Zeitraums eventuell gar nicht oder nur mit Verlust möglich sein kann? Ist ihnen klar, daß die Motivation der Bankberatung möglicherweise in der
doppelten Provisionsgenerierung (heute für Zertifikate, kurz vor 2009 für Fonds) liegt?
Wenn auch nur eine der drei Fragen mit "nein" beantwortet wird, ergibt sich unseres Erachtens grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch gegenüber der "beratenden" Bank! Wir sind keine Juristen, aber angesichts der gängigen Rechtsprechung sind wir uns hier ziemlich sicher. Und besonders interessant: Dieser Schadensersatzanspruch kann auch nach Jahren noch auftreten - wenn
nämlich bei Verkauf des Zertifikats dann 25% Steuern fällig werden, die bei einem Fonds vermeidbar gewesen wären. Seien wir mal gespannt, was da noch auf die Banken zukommen wird! - Streit um "WM-Produkt" - Entschädigungsleistung
Im Frühjahr 2006 berichteten wir in mehreren Ausgaben unseres Newsletters über die von vielen Banken massiv auf
den Markt gebrachten sogenannten "WM-Produkte". Eines dieser Produkte hatte noch ein erhebliches Nachspiel: So hat ein Anbieter einen "WM-Sparplan" angeboten, bei dem den Sparern Tickets für die Fußball-WM 2006 garantiert wurden. Doch die Bank konnte ihr Versprechen bzw. sogar ihre Garantie nicht einhalten, da sie nicht an die zugesagten Karten herankam. Ein geschädigter Kunde forderte EUR 3.000 Entschädigung dafür. Der Vorgang ging jedoch nicht vor Gericht, sondern vor
den sogenannten Ombudsmann (eine Art Schlichter) des Bankgewerbes. Dieser entschied auf EUR 750,- Entschädigung, die die Bank dann auch widerspruchslos zahlte. Nach unseren Recherchen handelt es sich dabei um die DAB Bank aus München. Hierzu empfehlen wir die Lektüre eines zwar schon etwas älteren, aber umso spannenderen Artikels der Stiftung Warentest.
3. Fondsnews - Wer ist besser als der Index?
Als beliebtes und vermeintliches KO-Kriterium gegen Fonds wird oft angeführt, daß nur die wenigsten Fonds es schaffen, ihren Index zu schlagen. Die Folgerung daraus: Die meisten Fondsmanager sind ihr Geld für das aktive Management gegenüber einem billigen Indexfonds überhaupt
nicht wert. Eine Studie von e-fundresearch hat ergeben, daß zum Stichtag 30.03.2007 - über 5 Jahre 23 Prozent und - über 10 Jahre 28 Prozent aller Aktienfondsmanager ihren Referenzindex geschlagen haben.
Betrachtet man das etwas differenzierter, dann haben über 10 Jahre - in Europa 13 von 114 Fonds den MSCI-Europe - in Amerika 18% der Fonds den S&P 500 geschlagen. Eine andere Betrachtung: Auf 5-Jahres-Sicht haben 43% der 577 global anlegenden Fonds den
MSCI-World geschlagen.
Ist daraus nun abzuleiten, daß Fonds tendenziell zu schlecht sind? Nein, es zeigt sich nur, daß bei etwas über 6.000 zugelassenen Fonds in Deutschland viel Schrott am Markt ist. Wer also unbesehen und ohne Recherche kauft, wird mit recht hoher Wahrscheinlichkeit kein Glück mit seiner Anlage haben. Wer sich aber mit der Thematik beschäftigt und selektiv wirklich gute Fonds heraussucht, der hat eine ziemlich hohe Chance, eine deutliche Überperformance im
Vergleich zum jeweiligen Index zu erzielen.
Spricht das gegen Fonds? Unseres Erachtens eher im Gegenteil, denn es ist fair: Wer etwas dafür tut, wird belohnt. Und mehr kann man kaum verlangen... - Bald wieder Cash-Stop für KanAm
Ein dauernden Hin und Her müssen potentielle Investoren in den Fonds "KAN AM grundinvest" erleiden. Immer
wieder wird dieser Fonds für neue Anlegergelder geschlossen und dann wieder geöffnet. Zuletzt wurden am 23.05.2007 wieder Neuanlagen zugelassen. Gerade hat KAN AM aber erneut einen neuen Kaufstop für den August 2007 angekündigt. Bis dahin sind die Einzelorder bereits auf 1 Mio. EUR begrenzt. Wer also diesen Fonds kaufen möchte, sollte sich sicherheitshalber etwas beeilen. Hinweis: Dies stellt keine Kaufempfehlung für diesen Fonds dar! sein können!
4. Versicherungsnews - Krankenversicherungen cleverer als Gesundheitsministerin
Ganz aktuell einen Tag vor Redaktionsschluß kam die Meldung herein, daß die CONTINENTALE Krankenversicherung ernst macht mit ihrem Vorgehen gegen die unsägliche Gesundheitsreform.
Nachdem man bereits gegen bestimmte Wahltarife einer AOK vor Gericht gegangen ist (und diese AOK dem Vernehmen nach die Tarife mittlerweile zurückgezogen hat) kündigt die CONTI nun den nächsten Schritt an: Die vom Gesetzgeber den Krankenversicherungen aufgebürdete Pflichtaufnahme von unversicherten Mitgliedern ohne Möglichkeiten der Ablehnung bzw. Beitragszuschlägen bei Vorerkrankungen wird man natürlich nachkommen - aber man wird nicht für bestehende Erkrankungen leisten! Dies ist
nach Ansicht von CONTI-Vorstand Rolf Bauer das gute Recht eines Krankenversicherungsunternehmens - denn auch bei "normalen" Versicherungskunden wird im Antrag nach Vorerkrankungen gefragt und diese werden nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Beitragszuschlag) ausdrücklich mitversichert. Würden nun die Unversicherten einen Anspruch auf Leistung für Vorerkrankungen haben, dann wäre dies eine Schlechterstellung (um das Wort "Diskriminierung" zu vermeiden) von normalen
Kunden. Und das kann laut Rolf Bauer nicht sein.
Auch für die in der CONTINENTALE normal Versicherten ist diese Haltung unter Kostengesichtspunkten gut. Denn laut CONTI haben bislang u.a. HIV-Patienten oder eine 83jährige Frau mit bevorstehender Hüftoperation angefragt. Diese extrem hohen Kosten müssten dann alle Versicherten über ihre Prämien - und ggfls. Beitragserhöhungen - mittragen.
Wie wir die CONTINENTALE kennen, wird man dies hier durchziehen und es auf einen Prozeß
ankommen lassen. Wir sind gespannt auf das Ergebnis, geben aber der Rechtsauffassung der CONTINENTALE gute Chancen. Sogar das Bundesgesundheitsministerium will "nicht ausschließen", daß die CONTI mit ihrem Vorgehen juristisch korrekt handelt. Über ein Gutachten des bekannten Münchner Rechtsanwalts zu diesem Thema - er hat die Ansicht der CONTINENTALE genau so dargestellt - haben wir im April-Newsletter berichtet. - Zusammenarbeit GKV / PKV ohne Erfolg?
Seit Anfang 2004 kooperieren Gesetzliche Krankenkassen mit Privaten Versicherungen und bieten speziell gelabelte
Zusatzversicherungen gemeinsam an. Darüber - und auch über die kritischen Punkte - haben wir seinerzeit bereits mehrfach berichtet.
Die Erfolge dieser Zusammenarbeit scheinen aber eher punktuell zu sein. So melden einige wenige große Kassen mehrere Hunderttausend Verträge, vorrangig im Bereich der kleinteiligen Zahn-Ergänzungsversicherung oder der Auslands-Krankenversicherung. Aber bei Licht betrachtet sind diese hoch erscheinenden Zahlen ziemlich unbedeutend angesichts der immensen
Zahl von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenkassen.
Gerade sind neue Zahlen auf den Tisch gekommen: Die meisten IKKn (Innungskrankenkassen) kooperieren im Bereich der Zusatz-Krankenversicherung mit der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung. Das Potenziel für eine solche Zusatzversicherung sind ca. 5,3 Mio. Versicherte aus dem IKK-Bereich (Stand 01.01.2007). In den dreieinhalb Jahren des Bestehens der Kooperation haben sich aber gerade mal rund 62.000 Versicherte (!), das sind lediglich
ca. 1,17% der IKK-Versicherten, für eine Zusatzversicherung der SIGNAL IDUNA entschieden! Sieht so ein Erfolgsmodell aus? - "Lotto-Rente": Lotto-Versicherung als Altersvorsorge
Fassungsloses Kopfschütteln löste bei uns eine neue Produktidee eines Versicherungsanbieters aus: Die Kombination aus Altersvorsorge und Lottospiel.
Die Idee:
Der Kunde schließt eine Fondsgebundene Rentenversicherung ab. In diese werden aber nur ca. 80-90 Prozent seines Beitrages investiert. 10-20 Prozent fließen in einen professionellen Lottopool und nehmen somit am wöchentlichen Lottospiel teil. Je Spielgruppe teilen sich 25 Personen einen möglichen Lottogewinn. Der Anbieter bewirbt das Ganze mit "denn mit der Lotto-Rente verpasst er in Zukunft keinen Jackpot mehr und tut gleichzeitig etwas für seine Altersvorsorge: sechs Richtige für
die Altersvorsorge".
Okay, derzeit haben überhaupt nur drei von zehn Erwerbsfähigen (laut Studie des Bundesverbandes Deutscher Banken) die Absicht, ihre Altersvorsorge aufzustocken. Da macht es natürlich Sinn, diesen Leuten gewisse Anreize mitzugeben. Aber ganz ehrlich: Lotto-Tipgemeinschaften als Kombi-Produkt mit einer Altersvorsorge? Gerade die Profi-Tipgemeinschaften sind aufgrund ihrer hohen Kostenbelastung wirklich nicht unumstritten - und Lotto schüttet ohnehin nur ca.
30% der Spielbeiträge als Gewinne aus. Was bleibt ist eine deutliche Reduktion der zur Altersvorsorge zur Verfügung stehenden Summe. Unseres Erachtens ein No-Go-Produkt - aber wir fürchten, es wird in gewissen Vertriebseinheiten sogar seinen Anklang finden.
Aber machen wir uns klar: Wem nicht bewußt ist, daß er heute einen gewissen Konsumverzicht üben muß, um später ausreichend Geld zur Verfügung zu haben, wird dies spätestens mit Rentenbeginn schmerzhaft zu spüren bekommen.
Und jeder hat die freie Entscheidung, ob er heute unbedingt noch ein weiteres elektronisches Gerät braucht oder das Auto wirklich diese Größe haben muß - wir haben kein Mitleid bei dieser massenhaften Selbsttäuschung!!.
5. Renten- und Sozialversicherungsnews - Wo sind die Unversicherten?
Ein wesentliches Element der Gesundheitsreform und Argumentationshilfe der zuständigen Ministerin Ulla Schmidt war die angebliche Tatsache, daß es in diesem Land rund 300.000 nicht krankenversicherte Menschen gibt. Dieser Mißstand sollte durch eine Versicherungspflicht für alle
hierzulande lebenden Personen beseitigt werden - verbunden mit der Pflicht für Private und Gesetzliche Versicherungen, diese Leute garantiert wieder aufzunehmen.
Seit April 2007 gilt bereits die Versicherungspflicht für all jene, die zuletzt in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Diese müssen sich seit diesem Zeitpunkt wieder bei einer GKV versichern. Wer das erst später tut, muß für den Zeitraum seit April 2007 dann alle Beiträge nachzahlen. Das sollte eine schnelle
Anmeldung fördern. Und was ist in den letzten drei Monaten seit Beginn der Versicherungspflicht passiert? Praktisch nichts! Denn es sollen geschätzt nicht einmal 20.000 Unversicherte in den Schoß der Gesetzlichen Krankenkassen zurückgekehrt sein!
Seit Juli 2007 müssen nun auch Private Krankenversicherung all jene Unversicherten verbindlich aufnehmen, die zuletzt in einer Privaten Krankenversicherung versichert waren. Eine Pflicht zur Versicherung besteht für diese Personengruppe
aber erst ab dem Jahr 2009. Dementsprechend ist das Ergebnis: Die Zahl der Interessenten wird auf nur ca. 2.000 bundesweit (!) geschätzt. Selbst die Branchenriesen haben kaum konkrete Anfragen. In den ersten Juli-Tagen meldeten laut Medienberichten Debeka: 60 Anfragen DKV: ca. 150 Anfragen Allianz: niedrige dreistellige Zahl Central: 30 Anfragen.
Unverdrossen gibt das Gesundheitsministerium Durchhalteparolen aus: "Es wird noch ein paar Monate dauern, bis die neuen
Möglichkeiten bekannt sind", sagte ein Ministeriumsprecher gegenüber der WELT online.
Na ja, wollen wir mal die Realitäten in den nächsten Monaten beobachten und dann gerne wieder in gewohnter Form darüber berichten. - Krankenkassenfusion mal ehrlich
Daß Gesetzliche Krankenkassen miteinander fusionieren, ist inzwischen ja praktisch an der
Tagesordnung. Meistens wird dies mit Vorteilen für die Versicherten begründet, mehr Service, etc. In der Branche selbst ist bekannt, daß eine Vielzahl von Krankenkassen finanziell angeschlagen ist und daher dringend unter die schützenden Arme eines starken Partners schlüpfen möchte, natürlich mit entsprechenden Jobgarantien und -aussichten für das bisherige - sagen wir, eher punktuell erfolgreiche - Führungspersonal der übernommenen Kasse. Der Normalfall ist eine unspektakuläre Fusion,
ohne Details öffentlich zu machen.
Vor wenigen Tagen erreichte uns eine Pressemitteilung über die Fusion von mhplus BKK mit der BKK Hochrhein-Wiesental. Diese zeichnete sich durch eine ungewöhnliche Offenheit und Deutlichkeit in der Sprache aus, weswegen wir hier einen Teil zitieren: "Aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Finanzwesen und nicht solide kalkulierter Beitragssätze war die BKK Hochrhein-Wiesental in die finanzielle Schieflage geraten. Zwar wurde ihr Vorstand
inzwischen abberufen, ein Verfahren eingeleitet. Aber das entstandene Defizit von rund 60 Millionen Euro war bereits zu groß, die Kasse hätte es aus eigener Kraft nicht mehr ausgleichen können. Den hinterlassenen Schuldenberg tragen nun die Betriebskrankenkassen gemeinsam: Den größten Teil von 22 Millionen plus den festgelegten Eigenanteil der oberbadischen BKK von vier Millionen Euro schultert dabei der Fusionspartner mhplus mit Hilfe seiner Rücklagen von derzeit 40 Millionen Euro."
Das ist mal ehrlich. Aber andererseits auch traurig: Da betreibt ein Vorstand skandalöses Mißmanagement und zahlen (rechnerisch ca. 34 Mio. EUR) müssen es die Mitglieder aller Betriebskrankenkassen. Auch eine Möglichkeit des von der Gesundheitsministerin so hochgelobten Sozialausgleichs....
6. Rechts- und Steuernews
- Bargeldkontrollen bei Auslandsreisen sind verschärft
Seit dem 15.06.2007 gelten weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit neue Regelungen beim Bargeldtransport an den deutschen Grenzen. Basis ist eine EU-Verordnung, die seit diesem Datum in nationales Recht umgesetzt wurde.
Folgende Regelungen sind zu beachten: Wird man vom Zollbeamten angesprochen, sind bereits Beträge ab EUR 10.000 anzugeben (bisher EUR 15.000). Sofern dem so ist, muß auch die Herkunft und der Verwendungszweck des Geldes nachgewiesen werden - also Kontoauszug und Prospekt der Uhrenauktion mitnehmen. Entgegen einigen Presseberichten müssen aber Beträge über EUR 10.000 nicht grundsätzlich, sondern wie bisher nur auf Nachfrage angegeben werden!
Lediglich bei Verlassen der EU
(z.B. in Richtung Schweiz!) ist man verpflichtet, Vermögen (also sowohl Bargeld als auch Wertpapiere etc. aller Art) ab EUR 10.000 auch ohne Nachfrage eines Zollbeamten auf einem amtlichen Vordruck vorab (!) schriftlich (!) anzumelden. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, droht eine Geldbuße bis zu 1 Mio. EUR und die mitgeführten Gelder bzw. Wertpapiere können beschlagnahmt werden! - Bundesverfassungsgericht erlaubt Kontenabfrage
Gegen die konsequente Abschaffung der Privatsphäre im Finanzbereich in Deutschland durch staatliche Kontoabfragen hat bekanntlich eine kleine deutsche Volksbank vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt (wir berichteten ausführlich). Am 12.07.2007 hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Kontenabfragen sind grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig, da sie verhältnismäßig sind. Allerdings gibt es einen Punkt in der Abgabenordnung (§93 Abs 8), der vom Gesetzgeber zu korrigieren ist. Damit hat er aber bis zum 31.05.2008 Zeit. Somit ist es Steuer- und Sozialbehörden definitiv erlaubt, in den Konten der
Bundesbürger zu schnüffeln. Wer seine Konten in Deutschland führt, muß sich seines Verlustes der Privatphäre bewußt sein. Alle anderen bevorzugen z.B. legale Anlagedepots im Ausland, wo der Schutz der Privatsphäre gerade für steuerehrliche Bürger noch Verfassungsrang hat. Die über unser Fondsportal www.aktienfonds.com angebotenen Lösungen am Finanzplatz Luxemburg stoßen da erwartungsgemäß auf größtes Interesse... - Zentrale Steuernummer
Seit dem 1. Juli 2007 vergeben die Finanzämter zentrale Steuernummern. Das bedeutet, jeder Bundesbürger vom Baby bis zum Greis erhält eine lebenslang gültige
Steueridentifikationsnummer (TIN), die erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht wird. In den nächsten Monaten bekommt somit jeder eine neue Steuernummer und ist damit noch ein Stück tiefer in der Überwachung. Welcome Big Brother deutscher Staat!.
7. Und dann war da noch... ... die Verbundenheit des Papstes ("Papa Ratzi") mit der lateinischen Sprache. Neben der Wiederzulassung der lateinischen Sprache zur Liturgie wirkt sich dies auch auf ganz andere Bereiche aus. Wer seine Karte in einen Geldautomaten der Vatikanbank IOR einführen möchte, wird keineswegs mit der
italienischen Version von "Bitte Karte einführen" begrüßt, sondern in gutem altem Latein: "Insertio scidulam quaeso ut facilundam cognoscas rationem" Ja, salve aber auch! nach oben |