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Aktuell im Dezember 2007

ALTERNATIV: Den Newsletter im lesefreundlichen PDF-Format herunterladen
 

Die Themen des Monats:

1. TOP-Thema: Neue Erbschaftssteuer
2. Finanznews
3. Fondsnews
4. Versicherungsnews
5. Renten- und Sozialversicherungsnews
6. Rechts- und Steuernews
7. Und dann war da noch...

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1. TOP-THEMA: Neue Erbschaftssteuer

Schon lange wurde sie diskutiert und eine Reform war nicht zuletzt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig - die Erbschaftssteuer. Nach ersten Vorüberlegungen liegt seit dem 21. November nun endlich der offizielle Referentenentwurf dazu vor, der inzwischen auch durch die Regierung verabschiedet wurde.
Entgegen den vollmundigen Ankündigungen führt aber auch diese Reform in vielen Fällen zu einer echten Mehrbelastung. Wir haben mal nachgelesen:

Wie erwartet müssen Immobilien künftig mit dem "gemeinen Wert", also dem tatsächlichen, nach dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zu ermittelnden Wert angesetzt werden. Welches Verfahren anzuwenden ist, hat der Gesetzgeber im §182 recht genau geregelt.

Im neuen Erbschaftssteuergesetz werden die Freibeträge dafür grundsätzlich erhöht, wenn auch nicht überall:

    Erbschaftssteuerklasse I:
    Ehegatten: EUR 500.000 (früher EUR 307.000)
    Kinder: EUR 500.000 (früher EUR 205.000)
    Kindeskinder, wenn Kinder tot: EUR 500.000 (früher EUR 205.000)
    Kindeskinder: EUR 200.000 (früher EUR 51.200)
    Eltern und Voreltern bei Tod: EUR 100.000 (früher EUR 51.200)

    Erbschaftssteuerklasse II:
    Eltern und Voreltern: EUR 20.000 (früher EUR 10.300)
    Geschwister: EUR 20.000 (früher EUR 10.300)
    Geschiedene Ehegatten: EUR 20.000 (früher EUR 10.300)
    Das Gleiche gilt bei Abkömmlingen ersten Grades von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkindern und Schwiegereltern.

    Erbschaftssteuerklasse III:
    Eingetragener Lebenspartner: EUR 500.000 (früher EUR 5.200)
    Alle anderen: EUR 20.000 (früher EUR 5.200)
    Darunter fällt auch der nicht-eheliche Lebenspartner!

Das ist durchgängig eine Verbesserung. Der nach Abzug der Freibeträge verbleibende Betrag muß dann mit folgenden Steuersätzen versteuert werden:

    Erbschaftssteuerklasse I:
    Unverändert (!)

    Erbschaftssteuerklasse II:
    Pauschal 30% bis 13 Mio. EUR statt bisher 12-27 Prozent und
    Pauschal 50% über 13 Mio. EUR statt bisher 32-40 Prozent.
    Das bedeutet also trotz höherer Freibeträge für die Erbschaftssteuerklasse II eine fast durchgängige Steuererhöhung!

    Erbschaftssteuerklasse III:
    Pauschal 30% bis 13 Mio. EUR statt bisher 17-35 Prozent und
    Pauschal 50% über 13 Mio. EUR statt bisher 41-50 Prozent.
    Das bedeutet also trotz höherer Freibeträge für die Erbschaftssteuerklasse III ebenfalls eine recht deutliche Steuererhöhung!

Berücksichtigen wir dann noch die höheren Bewertungsansätze, dann ist die Erbschaftssteuerreform also genau in bester Tradition bisheriger "Reformen": Es kostet den Bürger mehr!
Und im Vorblatt des Gesetzentwurfs heißt es kommentarlos: "Ein Verzicht auf die Erbschaftssteuer ist aus Gerechtigkeitsgründen (sic!) keine sinnvolle Alternative!"

Österreich zum Beispiel scheint da Gerechtigkeit anders zu definieren: Hier wird zum 01.01.2008 die Erbschaftssteuer ersatzlos abgeschafft. 

Apropos abgeschafft: Abgeschafft wird in Deutschland nun auch eine nicht allzu bekannte, aber dafür umso attraktivere Möglichkeit, mit der Vererbung oder Verschenkung einer bestehenden Lebensversicherung erheblich Erbschaftssteuer zu sparen: Der §12 BewG (Bewertungsgesetz) wird nun tatsächlich neu gefasst. Damit ist es dann nicht mehr möglich, noch nicht fällige Lebensversicherungen statt mit dem Rückkaufswert nur mit 2/3 der eingezahlten Beiträge steuerlich anzusetzen.
Was das bedeutet, zeigt ein Beispiel: In eine Lebensversicherung wurden beispielsweise EUR 90.000 eingezahlt, die sich über die Zeit auf heute EUR 200.000 vermehrt haben. Wird diese Versicherung nun verschenkt oder vererbt ohne fällig zu sein (!), dann mußten bisher nicht EUR 200.000, sondern lediglich EUR 60.000 (nämlich 2/3 der eingezahlten Beiträge) vom Erben bzw. Beschenkten versteuert werden. Die übrigen EUR 140.000 konnten steuerfrei kassiert werden.

Ein hochattraktives Modell, das ab Januar 2008 leider nicht mehr funktioniert. Die Begründung des Gesetzgebers dazu:
"Zu Nummer 3 (§ 12 Abs. 4)
Auch noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen sind nach den Grundsätzen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006, 1 BvL 10/02, BStBl II 2007 S. 192) mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies ist der Rückkaufswert, den der Versicherungsnehmer von der Versicherung beanspruchen kann. Die Versicherungsunternehmen können den aktuellen Rückkaufswert jederzeit ohne Schwierigkeiten berechnen. Der bisher alternativ mögliche Ansatz von zwei Dritteln der eingezahlten Prämien oder Kapitalbeiträge gibt demgegenüber nicht den gemeinen Wert der Ansprüche wieder und führt darüber hinaus zu ungerechtfertigten Bewertungs- und damit Steuervorteilen. "

ABER: Im Jahr 2007 kann auf Wunsch noch das alte Steuerrecht angewendet werden. Wer also heute nicht Bargeld sondern eine bestehende Lebensversicherung verschenkt (Schenkungssteuer = Erbschaftssteuer), der kann enorme Beträge an Erbschaftssteuer sparen!

Nur der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, daß es sich bei diesen Ausführungen weder um Empfehlungen noch um eine Steuerberatung handelt. Details besprechen Sie bitte unbedingt direkt mit Ihrem steuerlichen Berater!


2. Finanznews

  • Übernahme des AWD durch die SWISS LIFE
    Nachdem wir in unserem
    Oktober-Newsletter über die gescheiterte Fusion der Großvertriebe AWD und MLP berichtet hatten, ist nunmehr eine Übernahme des AWD durch die renommierte Schweizerische Rentenanstalt SWISS LIFE bekanntgegeben worden!
    So bietet die SWISS LIFE den Aktionären des börsennotierten Vertriebs einen deutlich über dem aktuellen Kurs liegenden Preis für ihre Aktien an. Zusätzlich werden 20% des Kapitals vom Gründer des Unternehmens, Carsten Maschmeyer, übernommen.

    Dieser Deal führt derzeit in der Branche zu heftigen Diskussionen, an deren Ende die SWISS LIFE enorm an Renommé verlieren könnte. Denn die Versicherung ist kapitalmarktgetrieben: Aus Verkäufen von Unternehmensanteilen sind derzeit mehrere Milliarden Euro Cash vorhanden, was das Unternehmen zu einem idealen Übernahmekandidaten macht. Gleichzeitig schwächelt man im als Kernmarkt definierten Deutschland. So ist es ein Befreiungsschlag, daß neben einem milliardenschweren Rückkaufsprogramm für eigene Aktien (man war erst Ende der 90er Jahre überhaupt an die Börse gegangen!) mit erheblichen Aufwand der AWD übernommen wird. Damit wird einer möglicherweise drohenden feindlichen Übernahme aktiv entgegengewirkt.
    Da der Markterfolg in Deutschland zum großen Teil von einem funktionierenden Vertrieb abhängt, hat man sich so Vertriebskapazitäten einkaufen können - denn der AWD hat bislang die SWISS LIFE nicht im Programm gehabt. So weit, so logisch.

    Doch scheint man nicht wirklich zuende gedacht zu haben:
  • Der AWD bezeichnet sich bekanntlich als "Ihr unabhängiger Finanzoptimierer". Kann davon noch die Rede sein, wenn man einem Produktanbieter gehört und eventuell (um nicht zu sagen mit absoluter Sicherheit) künftig dessen Absatzvorgaben zu erfüllen hat?
    Wir erinnern nur an die Vertriebsorganisation OVB, die angesichts der Mehrheit von Versicherungsunternehmen als Aktionäre auch nicht (mehr) "Objektive Vermögensberatung" heißt.
  • Die SWISS LIFE gilt in Deutschland als klarer Maklerversicherer - sprich, ihr Vertrieb läuft nahezu ausschließlich über unabhängige Berater, die sich die Rosinen des Marktes herauspicken können. Um hier zu bestehen, muß man neben guten Produkten auch eine hohe Vertrauenswürdigkeit besitzen. Ist letzteres aber noch gegeben, wenn dieselben Produkte mehr oder weniger aggressiv über einen Strukturvertrieb verkauft werden?

    Es scheint, als habe man sich vor Bekanntgabe der Übernahme mit diesen Fragen nicht weiter auseinandergesetzt - oder zumindest nicht mit dieser erheblichen negativen Resonanz gerechnet. So hat der Kurs der SWISS LIFE-Aktie deutlich verloren nach der Ankündigung der Übernahme.

    Nett auch, wie AWD-Chef Carsten Maschmeyer seinen Führungskräften und Finanzberatern laut der Zeitschrift CAPITAL die (vermeintliche) Unabhängigkeit erklärt: "Heute schlagen wir gemeinsam das Kapitel Moderne Unabhängigkeit auf". Das bedeute "auf der einen Seite Kundenorientierung, Mitarbeiterfreundlichkeit und auf der anderen Seite IT- und Datenstärke eines großen Vorsorgespezialisten sowie das Know-how eines Herstellers von Best-of-Produkten".

    "Moderne Unabhängigkeit" nennt man das also, so so....
     

3. Fondsnews

  • Templeton Growth Fund: Managerwechsel
    Normalerweise sind Wechsel von Fondsmanagern kein Grund für einen Bericht in diesem Newsletter. Dieser Fall liegt jedoch anders, denn der TEMPLETON GROWTH FUND gehört zu den bekanntesten Aktienfonds überhaupt und zeichnete sich durch gerade mal drei Fondsmanager in seiner mehr als fünfzigjährigen Geschichte aus.
    Diese Kontinuität wird jetzt durchbrochen, denn kurzfristig wird zum Jahreswechsel der bisherige Manager Murdo Murchison von der bislang vollkommen unbekannten Cindy Sweeting ersetzt. Offiziell soll es als reguläre Personalie anmuten, wie die Formulierung von Templeton zeigt:
    "Murdo Murchison hat sich nach sieben Jahren in Nassau entschieden, mit seiner Familie nach Edinburgh zurückzukehren. Infolge dieser Ortsveränderung gibt Murchison seine Position als leitender Manager des Templeton Growth Fund, Inc. und des Templeton Growth (Euro) Fund auf."

    Betrachtet man dagegen die Wertentwicklung (Graphik siehe PDF-Ausgabe des Newsletters), dann zeigt sich die wahre Brisanz dieser Entscheidung: Der Fonds hat gerade in letzter Zeit massiv gegenüber seinem Vergleichsindex verloren.
    Die etwas schwächere Aufwärtsentwicklung bis 05/07 mag angesichts der grundsätzlich sehr defensiven Grundhaltung des Fonds durchaus in Ordnung gewesen sein - schließlich hat man ja auch in Zeiten der New Economy deutlich weniger Gewinne als gewisse Indizes gemacht, dann aber in der großen Krise viel stabiler gestanden. Als Beispiel: Im Jahr 2001 verlor der Index MSCI World 12% seines Wertes, der TEMPLETON GROWTH dagegen legte um 4% zu! Das sind Ergebnisse, die für sicherheitsorientierte Anleger interessant sind, denn so ein Fonds bringt zwar nicht das letzte Viertelprozent an Rendite, aber dafür viel Ruhe ins Depot. Das ist zumindest die Ausrichtung des Fonds und sein vermeintlicher Mehrwert für den Anleger.
    Doch nun betrachten wir die Entwicklung ab Juni/Juli 2007: Der Index verliert, der Fonds aber noch mehr. Und es wird noch schlimmer: Der Index geht in eine leichte Aufwärtsbewegung, wogegen der Fonds deutlich verliert!

    Das ist natürlich für einen derart ausgerichteten Fonds vollkommen untragbar und dieser Trend hat sich auch nach dem September fortgesetzt. Aus Anlegersicht kann man hier nur sofort den Fonds austauschen!
    Insofern ist die Auswechselung des Fondsmanagements durch TEMPLETON die einzig sinnvolle Lösung, um Vertrauen bei den Anlegern zurückzugewinnen. Ob eine derart unbekannte Managerin wie Cindy Sweeting, die noch nie eigenverantwortlich einen Fonds geleitet hat, dafür die Richtige ist, sei hier aber zumindest mal kritisch hinterfragt.
    Wir sehen derzeit keine Gründe, in diesem Fonds investiert zu bleiben!
     
  • DWS Schweiz bei Sarasin
    Die führende deutsche Fondsgesellschaft DWS hat ihr Auslandsengagement in der Schweiz beendet. Dabei wurden sämtliche Depots an die schweizerische Privatbank SARASIN verkauft, die diese wiederum in ihr Joint-Venture mit der amerikanischen AIG einbringt. Für die - übrigens dem Vernehmen nach gar nicht so wenigen deutschen - Kunden wird nun aus DWS zunächst SARASIN und dann eine neue Bank mit derzeit noch nicht bekanntem Namen.
    Schön wenn man weiß, bei wem man Kunde ist!
     

4. Versicherungsnews

  • Betriebliche Altersvorsorge - keine Erfolgsgeschichte
    Die Betriebliche Altersvorsorge wird immer wieder als Lösung der Vorsorgeprobleme der Bevölkerung in den Vordergrund gestellt. Warum aber gerade ein Arbeitgeber - bei schon seit geraumer Zeit nicht mehr lebenslangen Arbeitsverhältnissen - für die passende Altersvorsorge des Mitarbeiters überragende Kompetenz zeigen soll, hat sich uns bis heute nicht erschlossen. Gehört das wirklich zum Aufgabengebiet des Brötchengebers und nicht zur eigentlichen und selbstverantwortlichen Privatsphäre der Beschäftigten?

    Wie auch immer, jedenfalls liegen nunmehr wieder neue Zahlen vor, die die Akzeptanz bzw. Nichtakzeptanz von Betrieblicher Altersvorsorge sehr schön zeigen:
    Die sogenannte MetallRente, also die zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften vereinbarte standardisierte Betriebliche Altersvorsorge der Metallbranche, gibt es in 12.000 Unternehmen. Eingerichtet wurden Verträge für 240.000 Beschäftigte - also im Schnitt 20 Mitarbeiter je Unternehmen.
    20 Mitarbeiter pro Unternehmen im Schnitt? Machen wir uns mal klar, daß wir gerade im Metallbereich oft von der Großindustrie mit Tausenden von Mitarbeitern reden und daß man laut MetallRente "in über 60 Prozen aller Industrieunternehmen mit 20 Beschäftigten und mehr" präsent sei, dann zeigt sich, daß es sich eher um einen Rohrkrepierer denn ein Erfolgsmodell in der Breite handelt!

    Ach ja: Wenigstens wird in 2008 der von den Unternehmen zu zahlende Beitrag an den PensionsSicherungsFonds reduziert - in 2008 sind es 3,0 Promille statt 3,1 Promille im Vorjahr und sogar 4,9 Promille im Jahr 2006. In 2007 ist durch Insolvenzen ein Schaden von ca. 940 Mio. EUR entstanden, für die der PSV aufkommen muß.
     
  • Riester-Zulagen unattraktiv?
    Daß sich die Riester-Rente nur durch die staatliche Förderung (mindestens in Form der Zulagen) überhaupt rechnet, ist ja bekannt. Doch die Zahl derer, die auf die Zahlung der Förderung verzichten, ist unglaublich hoch. Gerade erreichte uns ein Schreiben der VOLKSFÜRSORGE, daß in den Jahren 2005 und 2006 ca. 40% (!) der Kunden keinen Zulagenantrag gestellt haben und somit auf die Zahlung der Förderung verzichten!

    Das stelle man sich vor: 40% der Kunden sind nicht Willens oder in der Lage, ein einfaches Formular zur Beantragung der Zulage auszufüllen und verzichten auf das wesentlichste Element dieser speziellen Form der Altersvorsorge.
    Die Versicherungen investieren hier trotz der ohnehin meist wenig lukrativen Riester-Verträge viel Geld, die Kunden anzuschreiben und auf die Notwendigkeit einer Rücksendung des Antrags bis 31.12.2007 hinzuweisen - ansonsten gehen nämlich die Förderungen unwiderruflich verloren. Der Erfolg aber ist mau.
    An dieser Stelle einen herzlichen Glückwunsch an die Politik zu einer "verbraucherorientierten" Ausgestaltung der von ihr massiv geforderten Riester-Rente!
     

5. Renten- und Sozialversicherungsnews

  • Diskriminierung von Privatpatienten
    Laut einem Bericht der Financial Times Deutschland hat der SPD-Gesundheitspolitiker Wolfgang Wodarg (übrigens selbst Arzt!) folgende radikale Forderung aufgestellt:
    "Die Krankenkassen müssen die Spendeausweise mit dem Zusatz versehen: 'Ich spende mein Organ nur nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung'."
    Einem kranken Privatversicherten darf also kein möglicherweise lebensrettendes Spenderorgan mehr zur Verfügung gestellt werden?

    Wenn es nicht so menschenverachtend wäre, dann wäre es wirklich zum Lachen, da es die intellektuelle Beschränktheit dieses Volks(ver)treters eindeutig zeigt - der übrigens von 2002 bis 2005 Sprecher der SPD-Fraktion in der Enquête-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" war. Soviel zum Thema Ethik in der Politik!
     
  • Erheblich viele Rentenbescheide falsch?
    Am 13.11.2007 berichtete die BILD-Zeitung, daß 25% der Widersprüche gegen die Rentenbescheide berechtigt seien. Dieser Aussage wurde in einer von der Deutschen Rentenversicherung Bund noch am gleichen Tag veröffentlichten Pressemitteilung auch gar nicht widersprochen - nur der Schlußfolgerung von BILD, daß viele Rentenbescheide "voller Fehler" steckten. Angeblich handele es sich nur mangelnde Mithilfe der Versicherten bei der Klärung der Versicherungskonten, also den Einzahlungen. Und hier würden erst verspätet entsprechende Nachweise erbracht, so daß den Widersprüchen in so großer Zahl stattgegeben werden müsse.

    Da fragt man sich doch, ob tatsächlich die Übersicht von Einzahlungen und die Versicherungsverläufe derart extrembürokratisch dargestellt werden müssen. Bei ganz normalen Sparverträgen oder Lebensversicherungen geht es doch auch ganz einfach - vielleicht wäre mal ein Blick über den Tellerrand des Mikrokosmos "deutsche Sozialversicherung" nach draußen hilfreich?
     

6. Rechts- und Steuernews

  • Kein Bestandschutz für Luxemburger Millionärs-Fonds
    Sie galten als der Joker gegen die Abgeltungssteuer für betuchte Anleger: Spezialfonds aus Luxemburg für Anlagen ab 1,25 Mio. EUR, die auch für einzelne Anleger individuell aufgelegt und nach deren Vorgaben gemanagt werden. Erfolgen Auflegung und Einzahlung bis Ende 2008, sollten die Konstruktionen auf unbegrenzte Zeit von der Kursgewinn-Steuerfreiheit profitieren dürfen.
    Doch dem wurde am 8. November 2007 vom deutschen Bundestag ein Riegel vorgeschoben. Für "normale" Fonds gilt die vorteilhafte Steuerfreiheit weiter, aber Spezialfonds mit Mindestanlagen oder speziellen Erfahrungen der Anleger wurden explizit vom Steuerprivileg ausgenommen.
     
  • Steuerfahndung auf Telekom-Spuren
    Für viele langjährige Aktionäre der Deutschen Telekom waren die gratis zugeteilten Bonusaktien einer der ganz wenigen Lichtblicke ihres Investments dort.
    Über Jahre war nicht klar, wie genau die Versteuerung dieser Bonusaktien auszusehen hat. Inzwischen steht fest, daß sie voll steuerpflichtig sind. Das aber haben viele oder sogar die meisten T-Aktionäre gar nicht mitbekommen und so unwissentlich Steuerbetrug begangen.
    Dem geht nun die Steuerfahndung massiv nach mit Anfragen bei Banken, wecher Kontoinhaber solche Bonusaktien bekommen hat. Da es in Deutschland bekanntlich kein Bankgeheimnis mehr gibt (wie berichteten darüber und über legale Alternativen bereits mehrfach), sind die Banken hier zur Auskunft verpflichtet. So dürfte es sich nur noch um kurze Zeit handeln, bis die Steuerbehörden Kontakt zu den entsprechenden Anlegern aufnehmern. Wurden die Bonusaktien nicht korrekt versteuert, könnte es sicherlich recht ungemütlich werden....
    Ein umgehendes Gespräch mit dem steuerlichen Berater vor Nachfrage der Steuerbehörde sei hier dringend angeraten!
     
  • Starke Schlechterstellung von Gesellschafter-Geschäftsführern
    Wer Geschäftsführer und beherrschender Gesellschafter (sogenannter GGF) seiner eigenen GmbH ist, der wird bei seiner Altersvorsorge ab 2008 teilweise erheblich benachteiligt. Bislang hatte er die Möglichkeit, mit Hilfe einer "Rürup-Rente " (
    http://www.rueruprenten.de) eine unpfändbare Altersvorsorge aufzubauen und dazu bis zu EUR 20.000 (als Verheirateter sogar EUR 40.000) an Beiträgen von der Steuer abzusetzen.
    Doch ab 2008 ändert sich das für all jene GGFs, die eine Betriebliche Altersvorsorge laufen haben. Diese müssen sich nämlich durch das Jahressteuergesetz 2008 eine Kürzung des möglichen absetzbaren Betrages um mehr als EUR 10.000 gefallen lassen! Dabei handelt es sich um einen fiktiven Beitragsanteil in die Gesetzliche Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze Ost - und es spielt keine Rolle, ob tatsächlich Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden oder nicht. Betroffen sind auch bestehende Verträge.
    Eine Rücksprache mit dem Steuerberater über den Sinn des laufenden Engagements in die Rürup-Rente sei dringend angeraten!
     
  • Klage gegen kostenpflichtige Auskünfte
    Kein Steuerrecht der Welt ist so komplex wie das deutsche - angeblich sind 2/3 der weltweiten Steuerliteratur in deutscher Sprache. Daß angesichts der immer umfangreicheren Ausnahmen und Besonderheiten selbst Fachleute kaum noch durchblicken, ist da kein Wunder. Um Fehler zu vermeiden, wird deshalb oft sicherheitshalber beim Finanzamt angefragt. Doch seit einem Jahr erhebt die Finanzbehörde für Auskünfte eine Gebühr (wir
    berichteten), die nicht von schlechten Eltern ist: Je angefangene halbe Stunde werden EUR 50,- berechnet, die aber noch nicht einmal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen.
    Ein Steuerzahler hat nun das einzig Richtige getan und gegen diese Willkür beim Finanzgericht Baden-Württemberg geklagt (Az. 1 K 46/07). Er will klären lassen, ob eine Erhebung von Gebühren angesichts der Komplexität des deutschen Steuerrechts überhaupt verfassungsgemäß ist.
    Wir sind uns sicher, daß dieses Verfahren bis vor den Bundesfinanzhof oder sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wird, was erfahrungsgemäß Jahre dauern wird. Angesichts der allgemeinen Unverständlichkeit des deutschen Steuerrechts scheinen die Chancen aber gar nicht schlecht zu stehen. Wem also Gebühren berechnet werden, der muß sie zwar zahlen, sollte nach einer Empfehlung von
    www.steuernetz.de dagegen einen (nicht aufschiebenden) Widerspruch einlegen - so ist eine spätere Rückforderung möglich.
     

7. Und dann war da noch...

... eine "Nicht-Anzeige" in der Zeitschrift für das Versicherungswesen. Bekanntlich will ja die GENERALI die in Deutschland sehr bekannte und angesehene VOLKSFÜRSORGE integrieren und den guten alten Namen der "VoFü" aufgeben. Aber warum soll man ihn nicht meistbietend veräußern - wenn aber auch bitte auf keinen Fall an den Erzkonkurrenten AXA aus Frankreich?
(Graphik siehe PDF-Ausgabe des Newsletters)

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