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herunterladen Die Themen des Monats: 1. TOP-Thema: Neue steuerliche Anforderungen an Vorsorge-Versicherungen 2. Finanznews
3. Fondsnews 4. Versicherungsnews 5. Renten- und Sozialversicherungsnews 6. Rechts- und Steuernews 7. Und dann war da noch... ------------------------------------------------------------------------------- 1. TOP-THEMA: Neue steuerliche Anforderungen an Vorsorge-Versicherungen Das Bundesfinanzministerium (BMF) sorgt derzeit mit einem nicht-öffentlichen Referentenentwurf für hohe Wellen in der Branche. Darin geht es konkret um die Frage, wann eine Lebensversicherung tatsächlich
eine steuerbegünstigte Lebensversicherung ist. Durch die Presselandschaft geistert seitdem der Abgesang besonders auf die liechtensteinischen und luxemburgischen Spezialpolicen, mit denen wesentlich speziellere Vertragsgestaltungen möglich sind als in Deutschland. Ohne Frage, gerade diese Anbieter haben in der Vergangenheit die in Deutschland geltenden Gesetze sehr weit ausgelegt und Grenzbereiche
ausgetestet. Kein Wunder, daß sich die deutschen Finanzbehörden das nicht dauerhaft bieten lassen. Doch bei genauer Betrachtung muß man feststellen, daß die vermeintlich neuen Regelungen teilweise so neu gar nicht sind - aber in gewissem Rahmen auch die in Deutschland ansässigen Anbieter ganz erheblich treffen! Die Basis für die Anerkennung einer Lebensversicherung als steuerbegünstigtem
Vorsorgevertrag im Sinne des Alterseinkünftegesetzes wurde seinerzeit geregelt in einem Rundschreiben des BMF vom 22.12.2005 (http://kURL.de/bmf-20051222). Diese Punkte müssten eigentlich allen Marktteilnehmern bekannt sein - sind sie aber offensichtlich nicht.
Bereits in diesem Schreiben ist ganz klar definiert, daß für die Steuerbegünstigung einer Lebensversicherung die Absicherung eines biometrischen Risikos Voraussetzung ist - also entweder das Todesfallrisiko oder das Langlebigkeitsrisiko. Ein Vertrag ist dann aber nicht steuerbegünstigt, "wenn der Vertrag keine nennenswerte Risikotragung enthält". Eine genauere Definition dieser "nennenswerten Risikotragung" wird nicht gegeben, gleichzeitig aber werden auch die
bisherigen Anforderungen an einen Todesfallschutz in Höhe von mind. 60% der Versicherungssumme aufgehoben. Lediglich sogenannte "Kapitalisationsversicherungen" sind ausdrücklich von der Steuerbegünstigung ausgenommen. Im (mittlerweile aufgehobenen) BMF-Schreiben vom 25.11.2004 hieß es sogar noch weitergehend: "Für das Vorliegen einer kapitalbildenden Lebensversicherung [] ist
abweichend vom bisherigen Recht weder ein Mindesttodesfallschutz noch [...] erforderlich." Branchenintern wurde aber davon ausgegangen, daß ein Todesfallschutz von 10% ausreichend sein sollte - dies entspricht auch der Regelung, wie sie vor dem 01.04.1996 galt (offizielle Änderung auf 60% im BMF-Schreiben vom 06.12.1996)! Betrachten wir daher die einzelnen Punkte des aktuellen Entwurfs etwas
genauer, soweit sie bislang bekanntgeworden sind: Produkt Lebensversicherung: Hier werden wohl ab dem Jahr 2009 für Verträge mit laufender Beitragszahlung 50% Todesfallschutz bezogen auf den Gesamtbeitrag der Police verpflichtend sein. Das ist nichts wirklich Neues (bis Ende 2004 waren es 60% verpflichtender Todesfallschutz) und für alle Versicherer darstellbar, es kostet
eben den Kunden etwas mehr. Für Einmalbeitragspolicen sind laut BMF im Todesfall mindestens 110% des aktuellen Zeitwerts auszuzahlen. Diese Regelungen sollen ab dem 01.01.2009 gelten. Die Frage ist natürlich, wie man mit bereits bestehenden Versicherungen - besonders aus dem EU-Ausland - umgehen wird, die nur "minimalistische" (BMF-Formulierung!) 1%
Todesfallschutz bieten. Es besteht hier das erhebliche Risiko, daß das BMF diese Verträge aufgrund einer "nicht nennenswerten Risikotragung" pauschal steuerlich disqualifiziert! Hier bleibt dann wohl nur die "Heilung" der Verträge durch Anpassung an den gesetzlich geforderten Mindesttodesfallschutz. Das aber dürfte zu einer Novation führen (steuerschädliche wesentliche Vertragsänderung durch Erhöhung der Versicherungssumme gemäß BMF-Schreiben vom 22.12.2005), wodurch
der Vertrag nach Änderung wie ein Neuvertrag zu behandeln ist. Die Folge: Die 12 Jahre Mindestlaufzeit beginnen von neuem! Es könnte auch eine Nachversteuerung der seit dem ursprünglichen Vertragsbeginn erzielten Erträge bis zur Vertragsänderung verlangt werden. Hier bleibt abzuwarten, wie der Anwendungserlaß ausfallen wird. Da aber deutsche Lebensversicherungen so gut wie überhaupt nicht die 1%-Regelung angewendet haben, ist von einem sehr verschärften Umgang mit diesem Punkt auszugehen
- schließlich möchte man ja genau die ausländischen Versicherungsmäntel mit den neuen Regelungen treffen! Für bestehende Lebensversicherungen mit mindestens 10% Todesfallschutz kann aber wohl Entwarnung gegeben werden. Produkt Rentenversicherung: Hier ist die Absicherung des biometrischen Risikos generell über die garantierte Rente (konventionelle RV) bzw. über den Rentenfaktor
(Fondspolicen) gegeben. Dieser Rentenfaktor muß aber künftig garantiert sein. Wenn wir Anbieter nehmen wie z.B. die LEGAL & GENERAL, die in ihren Bedingungen lediglich sagen "Den Rentenfaktor legen wir auf Basis der zum Ende der Ansparzeit gültigen Rechnungsgrundlagen [] fest. Er ist also im Voraus nicht garantiert", dann entsprechen diese Produkte nicht
(mehr) den Anforderungen des BMF! Für Neuabschlüsse verbieten sich solche Produkte von selbst und es bleibt abzuwarten, wie mit den bestehenden Verträgen umgegangen wird (Änderung der AVB und Unterlegung mit einem garantierten Mindest-Rentenfaktor?). Fraglich ist es bei Produkten, die einen "weich" garantierten Rentenfaktor haben wie z.B. der ALLIANZ. Dort ist zwar ein Rentenfaktor angegeben und garantiert, er darf aber mit Zustimmung eines Treuhänders herabgesetzt werden.
Laut Äußerungen von Vertretern des BMF wird diese Treuhänderklausel kritisch gesehen. Ob diese Regelung somit steuerlich zulässig ist, wird wohl erst ein Anwendungserlaß zeigen, da selbst der Entwurf des Referentenschreibens hier nicht ganz eindeutig ist. Ganz sicher unproblematisch sind alle Rentenversicherungen, die von vorne herein einen (wie auch immer gearteten) hart garantierten
Rentenfaktor beinhalten, der nicht einseitig von der Versicherung zum Nachteil des Kunden verändert werden kann. Nur diese sind ganz klar Versicherungen im Sinne des Gesetzes. Ach ja: Daß im Todesfall in der Ansparphase nicht nur das Guthaben, sondern mindestens die eingezahlten Beiträge zur Auszahlung kommen sollen, ist keine wirkliche Änderung gegenüber der aktuellen
Praxis der allermeisten Anbieter. Eine neue Regelung soll es aber doch geben: Ist bei einer Rentenversicherung der Rentenbeginn erst zu einem Alter vorgesehen, der nach der statistischen Lebenserwartung
der versicherten Person liegt, dann ist kein Steuervorteil in der Police zu gewähren! Das kann ein nicht zu unterschätzendes Problem werden, wenn wie bei vielen Anbietern ein obligatorischer spätester Rentenbeginn mit Alter 85 Jahren vorgesehen ist. Hier bleibt dann zu prüfen, welche Lebenserwartung zugrunde gelegt werden soll: Die des statistischen Bundesamtes oder die der Rentenversicherer - letztere berücksichtigen nämlich wesentlich längere Lebensdauern. Bei Nutzung der Zahlen der
Versicherer kann es hier zu einer massenhaften Disqualifikation auch von deutschen Policen kommen! Generelles in Bezug auf die steuerliche Anerkennung: Als Definition, wann eine Police als nicht steuerbegünstigt anzusehen ist, soll künftig das "Gesamtbild der Verhältnisse als Mißbrauch
im Sinne des §42 Abs. 2 der Abgabenordnung" geprüft werden. Das ist eine sehr schwammige Formulierung, da die Nachweispflicht für die korrekte Gestaltung beim Versicherungskunden liegt - so es stimmt, eine extrem problematische Regelung! Vom Versicherer vorgegebene Mindestversicherungssummen von EUR 100.000 sollen schon auf einen solchen anzunehmenden Mißbrauch hindeuten. Policendarlehen als "verkappte Versicherungsleistung" Mit Hilfe von Policendarlehen wurde bislang tatsächlich eine echte Steuerumgehung praktiziert. Denn es ist damit möglich, die Auszahlung der steuerbegünstigten Versicherungsleistung vor das 60. Lebensjahr faktisch vorzuziehen. Kein Wunder, daß das BMF diesen Umgehungstatbestand nicht weiter zulassen will. Wobei: Im Rundschreiben vom 22.12.2005 wurde klar festgehalten, daß
Policendarlehen bei Lebensversicherungen zur Sicherung oder Tilgung steuerunschädlich sind. In allen anderen Fällen aber wird es wohl kritisch. Allerdings dürften Policendarlehen generell nur eine Minderheit der Kunden betreffen. Nicht zu verwechseln sind die künftig wohl untersagten Policendarlehen mit Teilkündigungen. Letztere erlauben nach Erreichen der Grenze für die
steuerlichen Vorteile (Mindestlaufzeit 12 Jahre, Mindestalter 60 Jahre erreicht) nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerpflichtige Teilentnahmen von Geldern und bieten trotzdem einen (auch weiterhin erlaubten) erheblichen steuerlichen Vorteil für den Kunden. Teilkündigungen sind im BMF-Rundschreiben vom 22.12.2005 sogar ausdrücklich beispielhaft erwähnt und stellen somit bei Bestandsverträgen keinerlei Probleme dar. Es ist davon auszugehen, daß sie auch bei Neuverträgen unproblematisch sein
werden, da sie ja anders als die Policendarlehen keine Umgehung einer Steuerpflicht zur Folge haben. Vermögensverwaltende Versicherungsmäntel aus dem benachbarten Ausland Grundsätzlich ist natürlich nichts dagegen zu sagen, daß in der Anlage flexiblere Policen
aus dem EU-Ausland angeboten werden (können) - das widerspricht keinesfalls automatisch den deutschen Steuerregeln und würde auch die Grundsätze der europäischen Dienstleistungsfreiheit unzulässig einschränken. Wirklich problematisch wird es allerdings dann, wenn ein Kunde sein Vermögen in eine Versicherung einbringt und dann selbst laufend über die einzelne
Zusammensetzung der Einzelanlagen bestimmen kann. Das wäre hochgradig illegal, da das Vermögen ja nun im Besitz der Versicherung ist und der Kunde somit eine Vermögensverwaltung zu Gunsten Dritter durchführen würde - und diese ist bekanntlich gemäß KWG §32 zulassungspflichtig. Es soll aber Anbieter aus dem benachbarten Ausland geben, die solche Modelle tatsächlich eingerichtet haben... Von daher werden die Finanzämter natürlich ganz stark darauf achten, daß solche Policen keine Eingriffe des Kunden in die Kapitalanlage zulassen und die obenstehenden Voraussetzungen an eine LV bzw. RV erfüllen - der "Vorsorgecharakter" muß ganz klar gewahrt sein! Es scheint aber, als würde das BMF über das verfassungsrechtlich bzw.
europarechtlich Zulässige hinausschießen: Wenn ein Versicherer im eigenen Namen ein (Bank)Depot führt, das einem einzelnen Kunden direkt zuzuordnen ist (eine bei Einbringung größerer Vermögen in einen Versicherungsmantel übliche Vorgehensweise; das BMF spricht von "individueller Vermögensverwaltung"), dann sollen die mit diesem Depot erzielten Erträge dem Kunden wirtschaftlich und damit auch steuerlich zugerechnet werden!
Dabei ist es egal, ob ein Kunde dieses spezielle Depot selbst managed (was ohnehin illegal ist) oder mit der Verwaltung nach seinen Vorgaben einen Dritten (zugelassenen Vermögensverwalter) beauftragt. Und man unterschätze bitte das BMF nicht: Explizit werden im Entwurf für die Verwaltungsanweisung auch spezielle Investmentfonds für eine natürliche Person genannt, bei denen
diese direkt oder auch nur über einen Verwalter (!) auf die Anlagezusammensetzung Einfluß nehmen kann - auch wenn solche Spezialfonds in der Police enthalten sind, soll die Disqualifikation gelten (vorgesehene Änderung im Steuergesetz §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 - neu)! Wobei es eine ganz klare Entwarnung gibt: Der selbständige Austausch ausschließlich von Fonds innerhalb einer
Police durch den Anleger wird weiterhin erlaubt bleiben und ist nicht steuerschädlich - das ist auch bereits im BMF-Rundschreiben vom 22.12.2005 ganz klar gesagt, das mit den vorliegenden Entwürfen lediglich geändert wird! Das Management von Einzeltiteln jedoch wäre hier ein Problem, wenn sich das BMF auf die angedachte Formulierung "öffentlich vertriebene
Investmentfondsanteile" für die innerhalb einer Versicherung zulässigen Anlagen festlegen würde. Versicherungsinterne Fonds sollen ebenfalls weiterhin erlaubt bleiben, solange hier das Vermögen mehrerer Versicherungsnehmer verwaltet wird und diese keinen Einfluß auf die Zusammensetzung nehmen können. Den Versicherern wird demnach bis zum 31.12.2009 Zeit gegeben, die laufenden Verträge in Bezug auf die Kapitalanlagen anzupassen - ist dies der Fall, muß keine steuerliche Disqualifikation bestehender und nicht den Vorgaben entsprechender Verträge erfolgen. Allerdings ist auch in der Diskussion, diese Regelung sogar rückwirkend für alle Inhaber solcher Policen gelten zu lassen, deren Steuerbescheide noch nicht
bestandskräftig sind! Hierüber ist aber sicherlich noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Kein Austausch versicherter Personen Das ist eigentlich eine echte Selbstverständlichkeit - eine Versicherung basiert immer auf dem Leben einer versicherten Person. Wie kann diese auf einmal ausgetauscht werden? Hier ist es ganz klar, daß so etwas den laufenden Vertrag
beendet und ein Neuvertrag zustande kommt. Insofern ist es nur eine Bestätigung von allgemeingültigen bestehenden Regelungen. Meldepflicht für Versicherungsvermittler Der nunmehr veröffentlichte Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 sieht eine neue und ganz erhebliche Pflicht für in Deutschland ansässige Versicherungsvermittler (also auch Makler!) vor: Wird ein
Versicherungsvertrag zwischen einer in Deutschland ansässigen Person und einem im Ausland ansässigen Versicherungsunternehmen ohne Niederlassung in Deutschland vermittelt, dann ist dies incl. der Steueridentifikationsnummer des Kunden (!) vom Vermittler dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden! Zusammenfassung: Betrachten wir diese für die
Produkte wesentlichen Anforderungen, dann kann die Branche in Deutschland eigentlich recht entspannt durchatmen: Wer seine Produkte von vorne herein fair und solide konstruiert hat, der muß kaum etwas verändern. Wir erhalten nunmehr sogar endlich eine hilfreiche Klarstellung der Anforderungen, wann ein Versicherungsprodukt eine steuerbegünstigte Altersvorsorge darstellt. Die Anforderungen in Bezug auf die Lebensversicherung sind sehr nahe an den bis Ende 2004 gültigen Regelungen und stellen
somit nicht wirklich eine Neuerung dar. Im Bereich der Rentenversicherung sind nun die Rentenfaktoren hart zu garantieren, was aus Maklersicht einen enormen Vorteil darstellt - ausführliche Erläuterungen zu diesem Thema und Diskussionen über die Bedeutung einer "harten" im Vergleich zu einer "weichen" Garantie entfallen und die Beispielberechnungen gewinnen an Aussagekraft. Wenn eine Gesellschaft Angst vor der verbindlichen Zusage hat, wird sie die Garantie
entsprechend niedrig ansetzen und muß dies im Angebot durch niedrige Garantierenten ausweisen. Ob dieses Produkt dann noch eine Berechtigung am Markt hat, wird sich zeigen. Insgesamt ist diese Regelung somit ganz klar zu begrüßen! Im Bereich von Versicherungsmänteln und Austausch von versicherten Personen werden nahezu Selbstverständlichkeiten klargestellt - das ist mit wenigen Ausnahmen auch kein
Problem für die Branche. Und daß man eine Steuerumgehung mit Policendarlehen unterbindet - nun gut, ein wirkliches Verkaufsargument war es nur in ganz seltenen Fällen. Kritisch zu bewerten wäre es, wenn bislang nicht untersagte Assets innerhalb von Versicherungen rückwirkend (!) als unzulässig erklärt würden. Für das Neugeschäft geltende Regelungen sind natürlich ganz klar einzuhalten und im Grunde
auch unproblematisch. Auch die Anbieter der vom BMF kritisch beäugten "Versicherungsmäntel" werden rechtskonforme Lösungen für ihre gut betuchten Kunden finden - auch wenn dies sicherlich schwieriger wird als bisher. Für die deutsche Branche dagegen stellt das Schreiben keine Bedrohung dar, im Gegenteil: Die klaren Regelungen sollten die Steuerbegünstigung der Lebensversicherung auf
längere Dauer sicherstellen und eine "Sippenhaft" verursacht durch die Grenzen auslotende Anbieter vermeiden. Eine gewisse Anstrengung wird es für namhafte Anbieter wie z.B. ALLIANZ, AXA, COSMOS, SKANDIA & Co bedeuten, künftig hart garantierte und nicht mehr durch Treuhänderklausel zu ändernde Rentenfaktoren in ihren Produkten zu integrieren. Diese harten Garantien belasten natürlich die Unternehmen angesichts von Solvency II mehr als bisher. Wer es aber ernst meint mit der
Fairness gegenüber seinen Kunden, der sollte auch dies verkraften können. Seriös beratende Makler haben ohnehin schon immer Wert auf dieses Detail gelegt - insofern kann eine Umstellung sogar den Vertriebserfolg verbessern! 2. Finanznews - Bankübernahmen: Citibank & Dresdner Bank
CITIBANK verkauft Die deutsche CITIBANK wird es bald nicht mehr geben. Die Mutter CITIGROUP hat vor Kurzem ihre Privatkunden-Tochter für knapp 5,2 Mrd. EUR an die französische Genossenschaftsbank CREDIT MUTUEL verkauft. Diese ist bislang in Deutschland nicht aktiv.
DRESDNER BANK verkauft Und auch die alt-ehrwürdige Dresdner Bank wird es bald nicht mehr geben. Die ALLIANZ hat ihre Tochter kurz vor Redaktionsschluß dieses Newsletters für fast 10 Mrd. EUR an die COMMERZBANK verkauft - nachdem sie ursprünglich rund 24 Mrd. EUR für sie gezahlt hatte.
Diese Übernahmen stehen in einer Reihe von Käufen der letzten Zeit:
April 2001: Die ALLIANZ Versicherung kauft die DRESDNER BANK für 24 Mrd. EUR und will damit großer Player im
"Allfinanz-Geschäft" werden.
Juli 2003: Die HYPOVEREINSBANK verkauft ihre Direktbank NORISBANK an die DZ Bank (Gruppe der Volks- und Raiffeisenbanken).
Dezember 2004: Sal. Oppenheim kauft für ca. 600 Mio. EUR die BHF-Bank.
Juni 2005: Die italienische UNICREDIT kauft die HYPOVEREINSBANK für rund 20 Mrd. EUR.
Oktober 2005: Die POSTBANK kauft die Bausparkasse BHW für 1,8 Mrd. EUR.
November 2005: Die COMMERZBANK übernimmt für 4,5 Mrd. EUR die EUROHYPO.
Juni 2006: Die DEUTSCHE BANK kauft für ca. 680 Mio. EUR die BERLINER BANK.
August 2006: Die DEUTSCHE BANK kauft für ca. 420 Mio. EUR das Filialnetz und den Namen der NORISBANK.
Juni 2007: Die deutschen Sparkassen zahlen 5,3 Mrd. EUR, um die Privatisierung der LANDESBANK BERLIN (LBB) zu verhindern.
Juli 2007: Die HYPO REAL ESTATE kauft für ca. 5 Mrd. EUR die DEPFA.
Aktuell steht noch ein Verkauf der POSTBANK an. Möglicher Käufer ist die DEUTSCHE BANK.
Insgesamt also erhebliche Fusionsbewegungen, die den Wettbewerb im Bankwesen durchaus zu Ungunsten der Kunden verringern können... - Amtliche Anleitung zur Umgehung der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 stellt eine große Benachteiligung für alle diejenigen dar, die in Aktien oder Aktienfonds investieren - denn deren bislang nach 12 Monaten Haltedauer komplett steuerfreien Kursgewinne wird es bei Anlagen ab 2009 nicht mehr geben.
Bekanntlich ist eine der liebsten Hobbys der Deutschen ja das Steuersparen - und so sucht man derzeit eifrig nach Alternativen. Eine Möglichkeit stellt die Nutzung von Versicherungsmänteln dar - hier wird überhaupt keine Abgeltungssteuer fällig, sondern erst bei tatsächlicher Entnahme der Gelder aus der Police ist die Hälfte des Ertrages steuerpflichtig. Die andere Hälfte bleibt vollständig steuerfrei. Innerhalb der Police kann dann beliebig und stets steuerfrei zwischen den
genutzten Fonds hin- und hergetauscht werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Umgehung der Steuer haben nun gerade Beamte aus dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium aufgezeigt: Mit Riester-Verträgen! Wenn man nämlich einen Riester-Vertrag "überspart" - also Einzahlungen tätigt, die staatlich nicht gefördert sind -, dann wird der Vertrag zum Ablauf hin genauso wie eine Lebensversicherung behandelt: Die Hälfte der Erträge ist vollständig steuerfrei und die andere Hälfte muß
mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Sämtliche Umschichtungen innerhalb des Riester-Vertrages sind steuerfrei! Diesen netten kleinen Tip gab (gibt?) das Bundesfinanzministerium ganz offen auf seiner Internetseite!
Interessant dabei ist für Fondssparer, daß ja die Riester-Verträge zum Ablauf mindestens das eingezahlte Kapital garantieren müssen. Und das gilt auch hier! Insofern ist es also möglich, einen Fondssparplan ohne Garantiefonds trotzdem mit Garantien zu
bekommen - und das auch noch stark steuerbegünstigt! Angeboten werden aber Riester-Fondssparpläne derzeit nur von den Gesellschaften DEKA, DWS, HANSA-INVEST und UNION. Wobei die DWS hier bisher unseres Wissens nach als einzige Gesellschaft offen mit dem "Übersparen" wirbt. Man hat dafür sogar einen eigenen Produktnamen geschaffen: "Vermögenssparplan Premium".
3. Fondsnews - Sir John Templeton ist tot
Mit 95 Jahren ist John Marks Templeton gestorben. Er ist der Gründer der
Investmentgesellschaft TEMPLETON und war über fast 38 Jahre lang Manager des bekannten "Templeton Growth Fund". Mit seiner einzigartigen Investmentphilosophie setzte er jahrzehntelang Maßstäbe - die inzwischen erschreckend schlechten Ergebnisse seines einstigen Flaggschiff-Fonds zeigen jedoch, daß sich seine "Erben im Geiste" äußerst schwer tun, auch nur ansatzweise in seine Fußstapfen zu treten. Der 1978 von der britischen Queen zum Ritter geschlagene John Templeton
gilt als Pionier der globalen Streuung des Anlagevermögens und vom "Money Magazine" im Jahr 1999 als der "wahrscheinlich großartigste Stockpicker des Jahrhunderts" ausgezeichnet. - Erste Fonds mangels Volumen aufgelöst
Zur Vermeidung der ab dem Jahr 2009 anstehenden Abgeltungssteuer wurden und werden immer noch vermehrt Dach- und
Mischfonds aufgelegt. Mit warmen Worten und vielen Versprechungen angepriesen versuchen die Anbieter, soviel Anlegergelder wie möglich einzusammeln. Doch das ist manchmal schwieriger als man denkt. So mußte jetzt die PEH Wertpapier AG gleich zwei Mischfonds der "Charisma-Reihe" mangels Volumen schließen. Die Fonds werden aufgelöst und mit anderen vergleichbaren Fonds zusammengelegt. Nur dumm, daß beispielsweise die Verwaltungsgebühren des neuen Fonds doppelt so hoch sind wie im
bisherigen Fonds. Doch das ist ein Schicksal, das künftig sicherlich noch vielen Anlegern bevorstehen wird: Zu kleine Fonds werden zum Nachteil der Anleger aufgelöst. Da man die Freiheit von der Abgeltungssteuer natürlich nicht aufgeben will, wird man dann wahrscheinlich auch in einem suboptimalen Produkt investiert bleiben. Jedem Anleger sei daher auch immer ein Blick auf das Fondsvolumen ganz dringend angeraten. Fonds mit einem Volumen von weniger als 20 Mio. EUR gelten gemeinhin als
wirtschaftlich kaum führbar! - Deutsche Policenfonds teilweise gescheitert
Eine bittere Nachricht für die Anleger, die in die als "Geschlossene Fonds" konzipierten Produkte "Deutsche Leben 1" und "Deutsche Leben 3" von KÖNIG & CIE (Hamburg) investiert haben: Diese in gebrauchte deutsche Lebensversicherungen
investierenden Fonds stehen vor der Pleite und müssen aufgelöst werden. Kernproblem ist, daß die Anlagen zu ca. 72% über Bankdarlehen finanziert wurden. Bei einem Zinssatz von 5,15 Prozent pro Jahr können die Policen das Fremdkapital nach Abzug der Verwaltungskosten etc. nicht mehr bedienen bzw. keine neuen Darlehen für die weitere Beitragszahlung der eingekauften Policen mehr aufnehmen. Die Folge: Die Fonds werden rückabgewickelt! Was genau dieser Notverkauf für die Anleger bedeuten
wird, bleibt abzuwarten.
4. Versicherungsnews - Krise im Versicherungsvertrieb
Derzeit befindet sich die deutsche Versicherungsbranche in einer nicht zuletzt vom deutschen Gesetzgeber mitverursachten existentiellen Krise: Nach inoffiziellen Zahlen soll das Neugeschäft in der Lebensversicherung allein im ersten Halbjahr um 7,7% zurückgegangen sein. Bei der Riester-Rente sind es sogar 14% weniger. Die Private Krankenversicherung leidet an den ständig verschärften Wechselregeln zu ihren Ungunsten und in der KFZ-Versicherung soll sich der Aufwand
für den Abschluß eines Vertrages durch die neuen gesetzlichen Vorschriften etwa verfünffacht (!) haben.
Parallel dazu liegen nun auch die Zahlen für das Geschäftsjahr 2007 vor. Hier konnte die Lebensversicherung noch ein kleines Plus von 0,7% verbuchen. Daraus ergeben sich die 10 größten Lebensversicherer 2007 nach Beitragseinnahmen:
1: Allianz (12,754 Mrd. EUR) 2: AachenMünchener (3,889 Mrd. EUR) 3: R+V (3,729 Mrd. EUR) 4: Zurich Deutscher Herold (3,582 Mrd. EUR)
5: Hamburg-Mannheimer (3,089 Mrd. EUR) 6: Debeka (2,815 Mrd. EUR) 7: Volksfürsorge (2,425 Mrd. EUR) 8: Württembergische incl. Karlsruher (2,167 Mrd. EUR) 9: HDI-Gerling (2,009 Mrd. EUR) 10: Victoria (1,944 Mrd. EUR) (Quelle: Zeitschrift für das Versicherungswesen) - Neue Rürup-Rente vom Investmenthaus DWS
Die Rürup-Rente oder
"Basis-Rente" ist ja eine staatlich gefo(e)rderte Private Altersvorsorge, bei der zwar anfangs gewisse Steuervorteile gewährt werden, der Bezug der Leistungen aber strengen Regularien (z.B. Auszahlung ausschließlich als lebenslange Rente, keine vorzeitige Kündigung, komplette Versteuerung der gesamten Rentenzahlung, uvm.) unterliegt. Über Sinn oder Unsinn kann man nur im Einzelfall entscheiden. Gerade für Selbständige macht diese Form als ein Baustein der gesamten Altersvorsorge
nicht zuletzt aufgrund des wirksamen Insolvenz- und Pfändungsschutzes oft durchaus Sinn.
Bislang wurde die Rürup-Rente ("Basis-Rente") fast ausschließlich von Versicherungsunternehmen angeboten, da eine lebenslange Rente garantiert werden mußte. Auszahlpläne bis zu einem gewissen Alter wie bei der Riester-Rente zulässig, darf es hier nicht geben. Das macht es den Investmentgesellschaften außerordentlich schwer, hier alternative Konzepte ohne Versicherungsmantel anzubieten.
Nach der DEKA und der UNION kommt nun auch die DWS, die Investmentgesellschaft der Deutsche Bank Gruppe, mit einer Rürup-Rente auf Investmentbasis auf den Markt. Als "Motor" dient dabei das "individuelle CPPI-Modell", wie es auch bei der "Riester-Rente Premium" der DWS eingesetzt wird. Dabei handelt es sich um eine auf einzelvertraglicher (!) Basis täglich (!) neu bestimmte Zusammensetzung der Anlagen zwischen Aktien und Festverzinslichen Wertpapieren.
Mit diesem Modell kann eine sehr hohe Aktienquote bei hoher Sicherheit erreicht werden - beim Riester-Modell werden so die eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn garantiert. Angesichts einer anfänglich oft sogar 100% betragenden Aktienquote ein sehr spannendes Modell.
Kernproblem aller dieser Rürup-Investmentlösungen aber ist die Tatsache, daß zum tatsächlichen Rentenbeginn (frühestens mit Alter 60 Jahre) das vorhandene Guthaben an einen "echten" Versicherer übertragen werden
muß, der dann die lebenslange Rente zahlen wird. Im Fall der DWS ist das die vertraglich eng verbundene ZURICH Deutscher Herold Lebensversicherung AG. Allerdings wolle man sich eine "Open-Market-Option" vorbehalten, um dem Kunden die höchste am Markt mögliche Rente auszahlen zu können... Soweit eigentlich alles bestens, möchte man meinen. Doch weit gefehlt: Anders als bei einem "normalen" Vertrag zur Altersvorsorge oder auch der Riester-Rente ist die hier vorliegende
Rürup-Rente ("Basis-Rente") bekanntlich grundsätzlich nicht kündbar. Das heißt, man ist zwangsläufig auf die Nutzung einer Rente angewiesen. Dabei ist es entscheidend, wieviel Rente man für sein Kapital bekommt. Da das Kapital aus Investmentanlagen nicht für die Zukunft voraussagbar ist, gibt es einen sogenannten "Rentenfaktor". Dieser bestimmt, daß z.B. EUR 10.000 Kapitalguthaben zu einer lebenslangen monatlichen Rente von EUR 40,- führen.
Die Höhe der Gesamtrente bemisst sich also aus zwei Elementen: - der Höhe des zu Rentenbeginn erreichten Kapitals und - der Höhe des Rentenfaktors. Je höher beide Werte, desto höher im Endeffekt die gesamte Rente. Doch den Rentenfaktor muß man etwas genauer betrachten: Ist er überhaupt garantiert? Und wenn ja: Wie ist er garantiert?
Die optimale Form der Garantie ist ein hart garantierter Rentenfaktor, der auf keinen Fall mehr zu Ungunsten des Kunden geändert werden kann. Dann
hat man die Sicherheit was die Rente anbelangt und kann sich voll und ganz auf die Kapitalgenerierung konzentrieren. Problematisch sind Rentenfaktoren, die mit einer sogenannten "Treuhänderklausel" gekürzt werden können. Wenn nämlich die durchschnittliche Lebenserwartung weiter zunimmt (wovon ja aufgrund des rasanten medizinischen Fortschritts auszugehen ist), dann reicht das Kapital nicht mehr aus, um die vorgesehene Rente über die "zusätzlichen" Jahre zu bezahlen. Die
Folge: Die Versicherung müßte aus eigener Tasche drauflegen. Dies vermeidet sie, indem sie die besagte Treuhänderklausel einbaut. Dann darf nämlich, wenn die Versicherung einem unabhängigen Treuhänder die Problematik in konkreten Zahlen nachweist, der Rentenfaktor im Nachhinein doch gekürzt werden. Für den Kunden ist die Garantie dann de facto wertlos! Und ganz schlimm sind Produkte, bei denen erst gar kein fester Rentenfaktor ausgewiesen wird, sondern dieser erst bei Rentenbeginn zu den
"dann geltenden Werten" ermittelt wird. Liegt die Lebenserwartung dann aber erheblich höher als heute, dann kann der Faktor deutlich geringer ausfallen als derzeit.
Ein Beispiel soll uns helfen, diesen komplexen Vorgang zu verstehen: Anbieter 1: Es stehen zu Rentenbeginn EUR 80.000 zur Verfügung. Der Rentenfaktor ist von Beginn an "hart", also ohne Treuhänderklausel garantiert und beträgt 40. Es werden also bedingt durch das erreichte Kapital lebenslang
EUR 320,- pro Monat als Rente ausgezahlt. Für die Nachteile durch die verlängerte Lebensdauer steht die Versicherung ein.
Anbieter 2: Es stehen aufgrund sehr guter Kapitalanlage und kostengünstiger Verwaltung zu Rentenbeginn EUR 100.000 zur Verfügung. Der Rentenfaktor aber wird erst zu Rentenbeginn ermittelt. Da wir dann durchschnittlich viel älter werden als heute kann er nur mit 25 angesetzt werden. Es werden also lebenslang EUR 250,- pro Monat als Rente ausgezahlt. Die
Versicherung ist kein Risiko eingegangen.
Wir sehen, daß nicht nur das erreichte Kapital, sondern gerade auch der Rentenfaktor ganz entscheidend sind. Und genau hier liegt der Knackpunkt bei den Investmentmodellen von DWS, DEKA und UNION: Er ist heute nicht voraussagbar! Jeder Anleger spielt also zu einem gewissen Teil Roulette mit seinem Vermögen: Es kann gutgehen, aber wahrscheinlich wird es weniger.
Da bei den Rürup-Renten ("Basis-Renten") ja die Kündigung
ausgeschlossen ist, gibt es bei einem sehr schlechten Rentenfaktor schlicht keine "Rückfallmöglichkeit" mehr, man ist auf Gedeih und Verderb an seinen Anbieter bzw. die zu Rentenbeginn am Markt angebotenen Varianten gebunden. Und aus diesem Grund sehen wir das Modell der Investmentanbieter in diesem Bereich sehr skeptisch - übrigens genauso wie die Angebote von Versicherungen, die keine harten Garantien aussprechen!
- Pensionskassen: Eventuell massive Probleme für Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber verlassen sich bei der Durchführung der Betrieblichen Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter auf den Durchführungsweg Pensionskasse. Pensionskassen sind im Grunde nichts anderes als kleine Lebensversicherungsunternehmen, die eine nur sehr begrenzte Produktpalette und diese dazu sehr preisgünstig anbieten. Da Pensionskassen analog zu
Lebensversicherungsunternehmen in der Anlage stark reglementiert sind und von der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) beaufsichtigt werden, müssen keine zusätzlichen Beiträge für die Absicherung über den PensionsSicherungsVerein (PSV) abgeführt werden. Aus all diesen Gründen sind Pensionskassen daher oft die erste Wahl für Gruppenverträge.
Doch eines wird von den Arbeitgebern immer wieder gerne vergessen: Im Falle eines Falles haften sie selbst mit dem
kompletten Firmenvermögen für die garantierten Leistungen der von ihnen zugesagten Betrieblichen Altersvorsorge - mindestens aber immer für die Summe der eingezahlten Beiträge. Die meisten Arbeitgeber gehen davon aus, in den Pensionskassen eine genauso sichere Form der Anlage zu haben wie bei herkömmlichen Lebensversicherungen. Doch das ist ein Kardinalfehler: Pensionskassen sind anders als Lebensversicherungen nicht automatisch Pflichtmitglied im Sicherungspool PROTEKTOR. Die Pleite
einer Pensionskasse kann damit, so sie nicht Mitglied bei PROTEKTOR ist, fatale Folgen für den Arbeitgeber haben.
Über die Problematik an sich haben wir bereits in der Ausgabe September 2006 http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2006/200609/200609.html berichtet. Doch das Ganze hat nun eine erhöhte Dramatik bekommen durch eine Anfrage der FDP-Bundestagesfraktion. Durch diese kamen nämlich bislang vor der Öffentlichkeit bislang geheimgehaltene Zahlen ans Tageslicht: In den Jahren 2002 bis 2007 mußten alleine sieben (!) Pensionskassen durch die Aufsicht BAFin saniert werden - sie standen also wohl de facto vor der Pleite! Eine dieser Pensionskassen war demnach im Jahr 2006 die Babcock-Pensionskasse mit ca. 5.000
Rentenbeziehern und weiteren rund 12.000 Rentenanwärtern. Die Bundesregierung sieht darin kein grundsätzliches Problem, da ja von den Arbeitgebern die Renten im schlimmsten Fall aufzubringen sind (siehe Drucksache 16/7664: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/076/1607664.pdf).
Bezogen auf die Arbeitnehmer bzw. Versicherten ist diese Ansicht sicherlich korrekt, bezogen auf die die (vom Staat ja gewünschte) Betriebliche Altersvorsorge anbietenden Unternehmen kann es aber fatal sein - eine komplette Insolvenz im schlimmsten Fall wäre denkbar. Unseres Erachtens sind börsennotierte Unternehmen daher im Grunde sogar verpflichtet, auf diese Risiken gegenüber ihren Aktionären hinzuweisen!
Und wer als Unternehmen heute eine Betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse einrichten will, kann dies auch unbesorgt tun - solange die Pensionskasse Mitglied im Sicherungspool PROTEKTOR ist. Wer das vorher als Entscheidungsträger nicht abprüft, handelt außerordentlich fahrlässig und kann ggfls. sogar in die Managerhaftung genommen werden!
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Aktuelle Übernahmen
Die Konsolidierung der deutschen Versicherungslandschaft schreitet voran. Nun sind zwei weitere Versicherungsunternehmen übernommen worden:
- Die kleine BADEN-BADENER Unfallversicherung aus St. Ingbert im Saarland wurde von der ZURICH-Gruppe übernommen. Ob der Name beibehalten wird oder alles wie bisher auch unter den Gesamtnamen ZURICH zusammengefasst wird, ist bislang noch nicht bekannt.
- Die renommierte CONDOR Versicherungsgruppe wurde vom
bisherigen Eigentümer, der Dr. Oetker Gruppe, an die R+V-Versicherungsgruppe verkauft. Die CONDOR aber soll bis auf weiteres als eigenständiges Unternehmen weitergeführt werden.
- Clerical Medical zahlt Steuernachteil
Wir berichteten über die Probleme der CLERICAL MEDICAL Versicherung, steuerkonforme Rürup-Renten anzubieten (Newsletter Mai 2008, http://www.afw-gmbh.de/archiv/aktuell2008/200805/200805.html ). Dadurch können einer Reihe von Kunden, man spricht von 4.200 Personen, erhebliche steuerliche Nachteile entstehen. Wie die Financial Times Deutschland meldete, hat sich der Anbieter
nunmehr bereiterklärt, den betroffenen Kunden den entstehenden Steuernachteil zu bezahlen.
5. Renten- und Sozialversicherungsnews - Kein Krankengeld mehr für Selbständige
Viele Selbständige haben bislang mit ihrer Gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld vereinbart, das bei längerer Krankheit als Einkommensersatz ausgezahlt wird. Dafür bezahlen sie einen erhöhten Beitrag an ihre Krankenkasse. In gewohnter Manier, also ohne öffentliche Bekanntgabe, hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) diese Leistung zum 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der
Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Das bedeutet, das Krankengeld für die rund 1,5 Mio. Selbständigen in der bisherigen Form endet zum kommenden Jahreswechsel!
Damit haben alle Betroffenen nun genau drei Möglichkeiten: - Sie verhalten sich typisch deutsch und tun nichts bzw. warten ab. Damit haben sie ab Januar 2009 keinerlei Schutz mehr in Bezug auf ihr Einkommen. - Sie versichern das Krankengeld im benötigten Umfang bei einem privaten Versicherer. Das ist ganz nach dem
individuellen Bedarf möglich und i.d.R. auch recht preiswert, setzt aber einen guten Gesundheitszustand voraus. - Sie nutzen einen der ab 2009 von allen Gesetzlichen Krankenkassen ohne Gesundheitsfragen anzubietenden Wahltarif für Krankengeld. Die Kosten dafür sind noch nicht bekannt, aber eines ist Faktum: Wer einen solchen Wahltarif wählt, bindet sich für drei volle Jahre unwiderruflich an seine Krankenkasse und kann in dieser Zeit die Kasse nicht mehr wechseln.
Wer hier günstige Angebote wünscht, kann über unsere Website http://www.kv-infos.de gerne individuelle Vorschläge zu einem privaten Krankengeld gemäß Möglichkeit 2 anfordern.
Die Krankenkassen sind gesetzlich übrigens nicht verpflichtet, die Betroffenen
darauf aufmerksam zu machen. Und die Bundesregierung wird einen Teufel tun, dies angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern bzw. der Bundestagswahlen nächstes Jahr im großen Stil bekanntzugeben.
- Gewinner & Verlierer der Krankenkassen
Das Fachmagazin "Dienst für die Gesellschaftspolitik" hat zum Halbjahr die
Mitgliederzahlen der Gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht. Dabei ist frappierend, welchen Einfluß der Beitragssatz auf die Mitgliederzahlen hat!
Die 5 größten Gewinner an Mitgliedern: IKK-Direkt (12,9% Beitragssatz): +94.598 Mitglieder GEK (14,3% Beitragssatz): +79.971 Mitglieder Techniker Krankenkasse (13,8% Beitragssatz): +74.307 Mitglieder Knappschaft (12,7% Beitragssatz): +45.309 Mitglieder
IKK Südwest-Direkt (12,3% Beitragssatz, nur regional tätig): +36.741 Mitglieder
Die 5 größten Verlierer an Mitgliedern: Taunus BKK (14,5% Beitragssatz): -32.661 Mitglieder DAK (14,5% Beitragssatz): -23.996 Mitglieder AOK Baden-Württemberg (14,5% Beitragssatz, regional): -21.641 Mitglieder AOK Rheinland-Pfalz (15,5% Beitragssatz, regional): -15.132 Mitglieder AOK Rheinland-Hamburg (14,3% Beitragssatz, regional): -13.118 Mitglieder
Übrigens: Der durchschnittliche
Beitragssatz zum 1. Juli 2008 soll bei 14,02% gelegen haben. Zu diesem kommt dann noch der nur von den Mitgliedern selbst zu zahlende Zusatzbeitrag von 0,9%-Punkten hinzu.
6. Rechts- und Steuernews - Abschläge bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten zulässig
Wer vor dem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erhält, der muß einen kräftigen Abschlag hinnehmen: 10,8% sind es weniger aufgrund des Alters. Das gilt übrigens auch für Hinterbliebenenrenten aufgrund von Tod.
Dagegen hatten Rentner geklagt und das Bundessozialgericht hat nunmehr darüber entschieden: Die Rentenkürzungen sind rechtmäßig (Az. B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R, wobei es sich um vier Musterprozesse zur Klärung des grundsätzlichen Sachverhalts gehandelt hat). Bei der Deutschen Rentenversicherung als Rentenversicherungsträger gibt es derzeit ca. 100.000 Widerspruchsverfahren gegen die Rentenkürzung, die damit wohl alle hinfällig sein dürften - außer,
der Fall wird noch vor das Bundesverfassungsgericht getragen. - Gebührenpflicht für Auskünfte vom Finanzamt zulässig
Das deutsche Steuerrecht ist ohne Frage extrem kompliziert. Oft gibt es Sachverhalte, die selbst Steuerprofis nicht eindeutig beantworten können. In solchen Fällen stellt man sicherheitshalber eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt und
bittet um eine "verbindliche Auskunft". Dann hat man schwarz auf weiß, wie es korrekt ist. Doch die Finanzämter verlangen inzwischen für solche Auskünfte teils recht happige Gebühren. Dagegen wurde geklagt, doch das Finanzgericht Baden-Württemberg hat diese Praxis nunmehr als legal bezeichnet (Az. 1 K 46/07). Böse gesagt könnte dieses Urteil den Gesetzgeber zu nochmal unverständlicherer Steuergesetzgebung animieren, da durch die daraus resultierenden verbindlichen Anfragen
eine nennenswerte Einnahmequelle erschlossen würde... - Offene Worte des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium hat sich in einer Newsletter-Aussendung zur Abgabenlast in Deutschland mit ziemlicher Deutlichkeit geäußert. Daher möchten wir Ihnen hier einige wesentliche Aussagen nicht vorenthalten: "Mit rund 22% hat unser Land eine
der niedrigsten Steuerquoten unter allen Industrienationen. Anders sieht das Bild bei den Sozialabgaben aus. Frankreich und Deutschland bilden hier die europäische Belastungsspitze - mit allen negativen Auswirkungen für Arbeitsplätze und Beschäftigung. Mit einer Abgabenquote von insgesamt 37,8% erreicht Deutschland fast den europäischen Durchschnitt. [] Sozialabgaben stellen für die unteren und mittleren Einkommensgruppen heute eine deutlich größere Belastung dar als Steuern []. Gleichzeitig
sind Sozialabgaben aus Sicht gerade arbeitsintensiver Mittelständler eine wesentliche Kostenbelastung, die die Sicherheit von Arbeitsplätzen einschränkt." Alles absolut nichts Neues - daß aber das Bundesfinanzministerium dies selbst öffentlich so verbreitet, macht eine gewisse Hoffnung auf Erkenntnis innerhalb der Regierung! Ob der die Abgabenlast aber nach oben katapultierende Gesundheitsfonds noch verhindert werden kann, wagen wir zu bezweifeln.
7. Und dann war da noch... ... Deutschland, das sich arm rechnet! Dankbar hat die Journaille die Armutsberichte der Bundesregierung angenommen und über die ach so erschreckende Situation der Armut in
Deutschland berichtet. Wie so oft natürlich ohne sich darüber auch nur eine Minute lang Gedanken zu machen. Schauen wir einmal hinter die Kulissen: Man muß mindestens 60% des Durchschnittseinkommens eines Landes erreicht haben, um nicht als arm zu gelten. In Deutschland sind das derzeit EUR 9.370 pro Jahr. Wer also weniger als EUR 781,- pro Monat verdient, ist arm. Wer im grenznahen Gebiet lebt, wird aber mit interessanten Nachbarn konfrontiert: - Luxemburger sind schon mit weniger als EUR 17.808 pro Jahr, das sind EUR 1.484,- pro Monat arm. Bitte überqueren Sie die Mosel also nur unter Vorbehalt der Nicht-Diskriminierung! - In Österreich beginnt Armut erst bei weniger als EUR 10.711 pro Jahr bzw. EUR 893,- pro Monat. - In Polen dagegen ist man erst arm, wenn man weniger als
EUR 1.867 pro Jahr verdient, das sind EUR 156,- pro Monat. Armut ist also extrem relativ. Vor allem macht es auch erhebliche Unterschiede in Bezug auf das persönliche Leben, ob man in einer teuren Region wie München oder sehr preiswerten entlegenen Landstrichen Mecklenburg-Vorpommerns lebt! Berücksichtigt
man aber, daß in Deutschland 10% der Einkommensteuerzahler für 50% des gesamten Einkommens sorgen, dann kann man Armut doch ganz einfach beseitigen: Besagte 10% der Steuerzahler verlassen ganz einfach Deutschland. Dann sinkt die Armutsgrenze auf nur noch EUR 4.685,- pro Jahr bzw. EUR 390,- pro Monat, was nur noch knapp über der Armutsgrenze Portugals liegt. Was glauben Sie, wie wenig arme Menschen dann nur noch in Deutschland leben würden? Ach, Sie halten das für zynisch? Keineswegs! Solange die offizielle Statistik die Armutsgrenze so setzt, daß ein knapp EUR 3.300,- pro Monat brutto erhaltender Alleinverdiener schon als "reich" bezeichnet und damit "mit allem Recht" zur Kasse gebeten wird, solange liegt der Zynismus ganz woanders!
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